“Das Grundgesetz zeichnet sich vor allem durch Klarheit, Kürze und Verbindlichkeit aus. Es gibt dem Bürger einklagbare Rechte. Das Grundgesetz ist keine Verfassung, die in wohlklingenden Worten Verheißungen beinhaltet, die letztlich nur auf dem Papier stehen.”- Hans Jürgen Papier – Präsident des Bundesverfassungsgerichts
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- Art. 19 Grundgesetz bietet Schutz vor den öffentlichen Gewalten
- Gerichtskosten bei Verfassungsstreitigkeiten über die Verletzung von Grundrechten unzulässig
- Rechtsweg gemäß Art. 19 Abs. 4 Satz 2, Halbsatz 2 GG für öffentlich-rechtliche Streitigkeiten von verfassungsrechtlicher Art zwischen Bürger und Hoheitsträger seit 60 Jahren überfällig
- Deutschland verstößt gegen Menschenrechte seit 60 Jahren
- Amtsgerichtsdirektorin Stelling am AG Cuxhaven wegen Untätigkeit verklagt
- IsaF-Regeln = keine Waffen gegen Menschenmenge oder Kinder
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