Mollath ist Täter in Sachen Körperverletzung z.Nt. seiner Ex-Ehefrau aber in diesem Fall nicht schuldfähig und zwei Mal freigesprochen “in dubio pro reo” und es sollen weder damals noch heute Anhaltpunkte für eine zwangsweise Unterbringung in der Psychiatrie vorgelegen haben, so lautet das verfassungsrechtlich anrüchige Urteil des Landgerichts Regensburg am 14.08.2014.

Regensburg - Fast ein Jahr nach seiner Entlassung aus der Psychiatrie ist Gustl Mollath vom Landgericht Regensburg in der Neuauflage seines Prozesses freigesprochen worden. Das Gericht sah es zwar als erwiesen an, dass Mollath seine damalige Frau im Jahr 2001 körperlich schwer misshandelt hat. Es sei aber nicht ausgeschlossen, dass er zur Tatzeit aus psychischen Gründen schuldunfähig gewesen sei, weshalb er nach dem Grundsatz “Im Zweifel für den Angeklagten” bei diesem Tatvorwurf freizusprechen sei.

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Man ist am 14.08.2014 bundesweit gespannt auf das Urteil im Fall Mollath: “schuldig, gemeingefährlich gewesen und frei” oder “nicht schuldig, weil unzurechnungsfähig, gemeingefährlich gewesen und frei” oder “nicht schuldig, weil Täterschaft nicht zweifelsfrei nachweisbar, in dubio pro reo also und deshalb frei und eine Einweisung nach § 63 StGB hätte nicht erfolgen dürfen”, wie wird das Landgericht Regensburg hier ohne einschlägige Gesetzesgrundlage entscheiden?

Deutschlands bekanntester Psychiatriepatient wird an diesem Donnerstag vom Landgericht Regensburg freigesprochen. Doch das entlastet weder das bayerische Justizsystem noch Gustl Mollath selbst.

Fünfzehn Tage lang hat die 6. Strafkammer am Landgericht Regensburg unter dem Vorsitz von Richterin Elke Escher den Fall Mollath verhandelt. An diesem Donnerstag um neun Uhr soll das Urteil verkündet werden. (Quelle: SZ, 13.08.2014)

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Tickende Schuldenbombe. 379 Milliarden im Feuer: So teuer wird die Euro-Rettung für Deutschland. Die Euro-Rettung gibt es gratis? Von wegen! Schon heute haftet Deutschland für 379 Milliarden Euro und trägt damit die größte Last. Das ganz dicke Ende könnte jedoch erst noch bevorstehen.

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REPORT Hartz Gier: So dreist zocken Lehrer, Politiker und Juristen den Sozialstaat ab. Aus dem Heer der 4,4 Millionen Hartz-IV-Empfänger greifen die Behörden jedes Jahr Zigtausende Sozialschmarotzer heraus. 2013 leiteten die Jobcenter 163 500 Verfahren wegen Leistungsmissbrauchs ein, ähnlich viele wie 2012.

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Strates und Rauwalds Verteidigerplädoyer im Fall Mollath am 08.08.2014 vor dem Landgericht Regensburg enthalten weder das Wort Grundgesetz noch Grundrecht oder Menschenwürde, denn seit 65 Jahren kommt die bundesdeutsche Strafjustiz samt Strafverteidigung, wenn auch verfassungswidrig, ohne die bundesdeutsche ranghöchste Rechtsnorm aus.

Am 08. August 2014 plädierten im verfassungswidrigen Wiederaufnahmeverfahren Herrn Mollaths dessen nur noch zu Pflichtverteidiger bestellten Rechtsanwälte Strate und Rauwald. Bemerkenswert sind die in den Plädoyers dargestellten widersprüchlichen Details, die das sog. Wiederaufnahmeverfahren seit dem 07.07.2014 vor dem Landgericht Regensburg zutage gefördert hat aber nur in die Plädoyers Einzug halten konnten, weil von Seiten der Verteidigung eine wörtliche Mitschrift aller Verhandlungstage angefertigt worden ist. Eigentlich sollte so etwas im 21. Jahrhundert im seit 65 Jahren auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes angeblich basierenden Rechtsstaat zur Selbstverständlichkeit eines jeden Strafprozesses gehören, dass nämlich jedes gesprochene Wort von wem auch immer in einer solchen Gerichtsverhandlung wortwörtlich zumindest tontechnisch aufgezeichnet wird, um mindestens alle an einem solchen Strafprozess sowohl während des Verfahrens selbst als auch noch im Anschluss daran in die Lage zu versetzen, den gesamten Prozess inhaltlich nachvollziehen zu können. Darüber hinaus gibt es aber auch den Anspruch auf eventuelle geschichtliche und / oder wissenschaftliche oder anderweitige strafrechtliche Aufarbeitung eines Strafprozesses, man denke hier nur an den Auschwitz-Prozess in Frankfurt 1964 oder an die Nürnberger Prozesse. Strate und Rauwald haben hier, was jedenfalls die nachträgliche Nachvollziehbarkeit dieses verfassungswidrigen Wiederaufnahmeverfahrens vor dem Landgericht Regensburg zwischen dem 07.07.2014 und dem 14.08.2014 anbelangt, einen wichtigen Beitrag zur Wahrheitsfindung im Sinne des Rechts aber auch und das vor allen Dingen im Sinne des Gesetzes geleistet. Die tagtäglichen wortwörtlichen Mitschriften dieses Wiederaufnahmeverfahrens lassen sowohl das Plädoyer der Staatsanwaltschaft als auch das des Nebenklägeranwaltes im Lichte der Unbelehrbarkeit erscheinen. Beide Plädoyers sind geprägt von Ignoranz und Rechthaberei, denn es geht um viel, nämlich um einen noch nie in der Form nachzeichenbaren Gesichtsverlust und der Offenbarung der seit 65 Jahren in bundesdeutschen Strafprozessen wider das Bonner Grundgesetz und die EMRK praktizierte Willkür und Allmacht derer, die von Amts wegen aber auch als Organ der Rechtspflege von Berufs wegen an die unverbrüchlichen Rechtsbefehle der bundesdeutschen ranghöchsten Rechtsnorm gebunden sind.

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Heute “Sterbehilfe” hieß zwischen 1933 und 1945 im NS-Terrorregime “Euthanasie” oder dann auch “T4″, wohin will also dieser CDU-Hinze mit seinem “Denkanstoß zur Sterbehilfe” jetzt?

Berlin - In der Debatte um ein Verbot der organisierten Sterbehilfe geht Bundestagsvizepräsident Peter Hintze (CDU) auf Konfrontationskurs zur CDU-Spitze. “Heute stehen todkranke Menschen, die aus dem Leben scheiden wollen, oftmals vor der Alternative, sich in der Schweiz bei ihrem Vorhaben helfen zu lassen oder, falls sie das Geld dafür nicht haben, sich in Deutschland vor den Zug zu werfen. Diese Not verlangt nach einer Antwort”, sagte Hintze dem SPIEGEL.

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Gewalttätiger Antisemitismus flammt in Europa auf. Auch Juden in Deutschland sehen sich von radikalisierten Muslimen bedroht, die den Gaza-Krieg als Vorwand nutzen.

Dass die neue Gefahr von einer importierten Ideologie ausgeht, kann die in Deutschland lebenden Juden kaum beruhigen. Ungewohnt scharf äußerte sich deshalb Yakov Hadas-Handelsman, der israelische Botschafter in Berlin. Er habe es „nicht für möglich gehalten, dass er „in diesem Land“ Zeuge von solch „hasserfüllter, volksverhetzender“ Propaganda werden müsse. In den Straßen Berlins seien Juden wieder verfolgt worden. Er fühle sich an das Jahr 1938 erinnert, also an die Pogrome während der Nazi-Zeit. Er fürchte, so der Botschafter bitter, dass es nur eine Frage der Zeit sei, „wann unschuldiges Blut vergossen“ werde. (Quelle: Focus-online, 28.07.2014)

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In Artikel 26 des Grundgesetzes werde geregelt, dass die Bundesregierung, also Kanzlerin und alle Minister, über Kriegswaffenexporte zu entscheiden haben, sagt der Juraprofessor Volker Epping. Doch der geheim tagende BSR sei “ein Kabinettsausschuss, in dem nur ein Teil der Minister versammelt ist”. Entscheidungen des BSR seien demnach nur dann verfassungskonform, wenn das gesamte Kabinett die Entscheidungen noch einmal vorgelegt bekommt und dann absegnet, so Epping.

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Bereits im Juli 2013 vermeldete der stern “In der Affäre um Drogentests und Modellautos wächst das Ungemach für den Ehemann der bayerischen Sozialministerin Christine Haderthauer. Hubert Haderthauer hat nun ein Disziplinarverfahren am Hals.”

Die Landesanwaltschaft hat nach Informationen von stern.de gegen Hubert Haderthauer, Landgerichtsarzt in Ingolstadt und Ehemann der bayerischen Sozialministerin Christine Haderthauer, ein Disziplinarverfahren eingeleitet. Es geht um seine umstrittenen Geschäfte mit kranken Psychiatrie-Insassen, vor allem auch mit einem Dreifach-Mörder, und um Drogentests, die er privat abgerechnet hatte. Oberlandesanwältin Susanne Weizendörfer begründete die Einleitung des Ermittlungsverfahrens mit “tatsächlichen Anhaltspunkten, die den Verdacht eines Dienstvergehens rechtfertigen”.

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Die 6. Kammer des Landgerichts Regensburg muss sich nach den Plädoyers des Verteidigers Gerhard Strate und des Anwalts der Nebenklägerin Petra M. bis kommende Woche ein Urteil bilden. In diesem Indizienprozess werden die drei hauptberuflichen Richter und die beiden Schöffen alles abwägen, was für und was gegen den Angeklagten spricht. Es sind Zeugenaussagen, die Aussagen der Gutachter und schließlich das Verhalten des Angeklagten selbst, die zum Urteil führen werden. (Quelle: Die Welt, 08.08.2014)

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Beiträge zur politischen Willensbildung gemäß Art. 21 GG