»Wo die Justiz-Collegia nicht mit der Justiz ohne alles Ansehen der Person und des Standes gerade durch gehen, sondern die natürliche Billigkeit bei Seite setzen, so sollen sie es mit Sr.K.M. zu thun kriegen. Denn ein Justiz-Collegium, das Ungerechtigkeiten ausübt, ist gefährlicher und schlimmer, wie eine Diebesbande, vor die kann man sich schützen, aber vor Schelme, die den Mantel der Justiz gebrauchen, um ihre üblen Passiones auszuführen, vor die kann sich kein Mensch hüten. Die sind ärger, wie die größten Spitzbuben, die in der Welt sind, und meritiren eine doppelte Bestrafung.« - Friedrich II.

Chronologie eines Staatsstreiches

Art 20 Abs. 2 GG

(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.

Verfassungsbruch mit Ansage

133 Wahlfrauen und Wahlmänner aus Nordrhein-Westfalen aufgrund einer von einem mangels Landtagsmandat der Sitzungsleiterin ungültig besetzten Präsidium des Landtages von Nordrhein-Westfalen geleiteten konstituierenden Landtagssitzung am 09.06.2010 in die Bundesversammlung zur Wahl des 10. Bundespräsidenten der Bundesrepublik Deutschland am 30.06.2010 entsandt.

08.06.2010, 24:00 MEZ, die Mandate der Mitglieder des 14. Landtages von Nordrhein-Westfalen erlöschen mit der Beendigung der 14. Legislaturperiode des Landtages von Nordrhein-Westfalen.

09.06.2010, 00:00 MEZ, die Mandate der Mitglieder des 15. Landtages von Nordrhein-Westfalen wirken ab dem Beginn der 15. Legislaturperiode des Landtages von Nordrhein-Westfalen. Der neue Landtag wird mit der konstituierenden Sitzung handlungs- und geschäftsfähig.

09.06.2010, 15:00 MEZ, wurde die 1. Plenarsitzung des sich konstituieren müssenden Landtages von Nordrhein-Westfalen eröffnet:

09.06.2010, 15:09 MEZ: „Der interessierten Öffentlichkeit ist bekannt, dass Regierungen so lange im Amt bleiben, bis es eine Parlamentsmehrheit für eine neue Regierung gibt. Bei einem Landtagspräsidium tritt diese Situation zum ersten Mal auf. Die Verfassungsväter und -mütter haben aber sehr wohl auch diese Möglichkeit bedacht. Somit wird vor 60 Jahren in Art. 38 Abs. 2 Festgelegtes erstmals in Kraft treten: Das amtierende Präsidium bleibt im Amt, bis ein neues Präsidium gewählt ist. Das gilt formal auch für die Präsidiumsmitglieder, die dem neuen Landtag nicht angehören.- Regina van Dinther – ehemalige Präsidentin des Landtages von Nordrhein-Westfalen (14. Wahlperiode) in ihrer Rede am 09.06.2010 in der konstituierenden 1. Plenarsitzung des 15. Landtages von Nordrhein-Westfalen, Auszug aus dem Protokoll der 1. Plenarsitzung des 15. Landtages von Nordrhein-Westfalen

09.06.2010, 15:02 MEZ, die erste, den neuen Landtag von Nordrhein-Westfalen konstituieren sollende Plenarsitzung des Landtages von Nordrhein-Westfalen der 15. Wahlperiode wird geleitet von der nicht mit einem Landtagsmandat für den 15. Landtag ausgestatteten ehemaligen Präsidentin des 14. Landtages von Nordrhein-Westfalen, Regina van Dinther (CDU), als Präsidentin und dem nicht mit einem Landtagsmandat für den 15. Landtag ausgestatteten ehemaligen Vizepräsidenten des 14. Landtages von Nordrhein-Westfalen, Edgar Moron (SPD), als 1. Vizepräsident.

Regina van Dinther begrüßte u. a. folgende Anwesende: die Mitglieder der sich geschäftsführend im Amt befindenden Landesregierung mit Herrn Ministerpräsident Jürgen Rüttgers an der Spitze, den Präsidenten des nordrhein-westfälischen Verfassungsgerichtshofes, Herrn Michael Bertrams, ebenso für die Präsidentin des Landesrechnungshofes, Frau Ute Scholle und den Vizepräsidenten der Wehrbereichsverwaltung West, Herrn Peter Niepenberg.

Der Inhalt des Artikel 38 Abs. 2 der Landesverfassung von Nordrhein-Westfalen „Bis zur Wahl des neuen Präsidiums führt das bisherige Präsidium die Geschäfte weiter“ diente hier als Begründung für die Behauptung „Das gilt formal auch für die Präsidiumsmitglieder, die dem neuen Landtag nicht angehören“. So wird aus einer Privatperson ohne Mandat für den Landtag von Nordrhein-Westfalen eine angebliche Noch-Präsidentin des Landtages von Nordrhein-Westfalen. Aus dem Inhalt des Artikel 38 Abs. 2 der Landesverfassung von Nordrhein-Westfalen ist diese Möglichkeit jedoch nicht ableitbar, da gemäß der Artikel 30, 38 und 39 der Landesverfassung Nordrhein-Westfalen und gemäß § 1und 5 des Abgeordnetengesetz Nordrhein-Westfalen sowie § 35 des Landeswahlgesetzes Nordrhein-Westfalen der den Landtag vertretende Präsident auch Mitglied dieses Landtages sein, also über ein entsprechendes Mandat verfügen muss. Demzufolge konnte Frau Regina van Dinther auch den Landtag nicht verpflichten.

Verpflichtung der Landtagsabgeordneten in NRW durch mandatslose Privatperson

Mit dem Erlöschen der Landtagsmandate für den 14. Landtag von Nordrhein-Westfalen von Regina van Dinther (Mitglied des Landtags vom 31. Mai 1990 bis 8. Juni 2010) und Edgar Moron (Mitglied des Landtags vom 31. Mai 1990 bis 8. Juni 2010) mit Wirkung vom 08.06.2010, 24:00 MEZ erlosch auch jede damit verbundene Funktion sowie das Betretungsrecht des Plenarsaals des Landtages von Nordrhein-Westfalen. Sie waren mangels Mandat an der weiteren Ausübung der mit dem Mandat verbundenen präsidialen Funktionen verhindert.

§ 6 der Geschäftsordnung des Landtages von Nordrhein-Westfalen sieht für den Fall der Verhinderung des Präsidenten des Landtages dessen Vertretung ausschließlich durch weitere mit einem Mandat ausgestattet sein müssenden Vizepräsidenten und in der weiteren Folge die Schriftführer bis hin zum Ältestenrat oder dem ältesten Landtagsmitglied vor.

Im Landtag von Nordrhein-Westfalen hätte der 2. Vizepräsident des Landtags der 14. Wahlperiode, Oliver Keymis (Grüne), den Präsidiumsvorsitz bis zur Neuwahl eines Präsidiums übernehmen müssen, mit der 3. Vizepräsidentin der 14. Wahlperiode, Angela Freimuth (FDP) als Vertreterin bzw. Vizepräsidentin, beide mit einem Mandat für den 15. Landtag von Nordrhein-Westfalen ausgestattet, demzufolge waren sie die ranghöchsten Vertreter der ehemaligen Präsidentin und des ehemaligen 1. Vizepräsidenten des Landtages und hätten somit ein verfassungsgemäßes Präsidium repräsentieren können und müssen.

Aufgrund des Versäumnisses der vorschriftsmäßigen Vertretung des 15. Landtages und deren Übernahme durch zwei nicht dem 15. Landtag von Nordrhein-Westfalen angehörenden ordentlichen Mitgliedern, sind alle unter Vorsitz dieser Privatpersonen zustande gekommenen Beschlüsse ungültig und können somit keine Rechtswirkung erzielen.

Dem entsprechend wurde auch u.a. die Wahl der Wahlfrauen und -männer zur Bundespräsidentenwahl zum 10. Bundespräsidenten der Bundesrepublik Deutschland in einer mangels den Vorschriften entsprechenden Funktionsfähigkeit des Präsidiums – wegen dessen Vertretung durch zwei Privatpersonen ohne entsprechendes Landtagsmandat – ungültigen Plenarsitzung, welche auch keine gültigen Ergebnisse erzeugen konnte, selbst ungültig, da eine ungültige Plenarsitzung keine gültigen Rechtsfolgen auslösen kann.

Da also das Präsidium die Gültigkeitsvorschriften für seine Besetzung nicht gemäß den verfassungsrechtlichen Vorschriften in Verbindung mit der Geschäftsordnung erfüllte, konnte sich der Landtag von Nordrhein-Westfalen nicht konstituieren, womit jede Möglichkeit zur Gültigkeit jeder Handlung während der Plenarsitzung erlosch. Sie hat also nicht den Vorschriften entsprechend stattgefunden und ist somit ungültig/nichtig, sowie im Ergebnis auch die Wahl der 133 Wahlfrauen und -männer zur Wahl des 10. Bundespräsidenten der Bundesrepublik Deutschland. Dem entsprechend ist auch kein Landtag NRW konstituiert.

Auffallend ist hier die Tatsache, dass die beiden Personen, Regina van Dinther sowie Edgar Moron auf der gemeinsamen Vorschlagsliste zur 14. Bundesversammlung ohne den Zusatz MdL (Mitglied des Landtages) und ohne Hinweis auf ein präsidiales Amt erscheinen, während alle anderen Amtsträger, außer dem Präsidium, unter Angabe des Amtes aufgeführt sind. Wären die Mitglieder des Präsidiums, welche über ein Mandat zum 15. Landtag verfügten, unter Angabe ihres präsidialen Amtes erwähnt worden, wäre erkennbar gewesen, dass diese Amtsbezeichnung richtigerweise bei den Personen Regina van Dinther sowie Edgar Moron fehlen musste, mangels gültigem Mandat für den 15. Landtag von Nordrhein-Westfalen.

Die verfassungswidrige Vertretung des Landtages von Nordrhein-Westfalen mit einer nicht dazu mandatierten Personengruppe führte zur Ungültigkeit der Bundespräsidentenwahl und damit zum Zustand der Besetzung des Amtes des Bundespräsidenten als Staatsoberhaupt der Bundesrepublik Deutschland mit einer nicht dazu mandatierten Person.

Da demzufolge die Bundesversammlung am 03.06.2010 nicht gemäß der Gültigkeitsvoraussetzungen für die Bundespräsidentenwahl, hervorgehend aus Art. 54 GG, gebildet und besetzt wurde, ist auch deren Ergebnis, die Wahl des Bundespräsidenten selbst, ungültig. Der Bundestagspräsident, Norbert Lammert (CDU), wurde am 11.06.2010 schriftsätzlich über die Vorgänge informiert.

Die Besetzung des Amtes des Bundespräsidenten als Staatsoberhaupt mit einer nicht dazu mandatierten Person und die daraus hervorgehende verfassungswidrige Vertretung der Bundesrepublik Deutschland, führt, wie weiter oben angeführt, zur Ungültigkeit aller im Zusammenhang stehenden Handlungen.

Die Amtshandlungen des Bundespräsidenten gehen aus folgenden Aufgaben hervor:

  1. Gemäß Art. 59 GG vertritt er den Bund völkerrechtlich, schließt Verträge und empfängt die Gesandten.
  2. Gemäß Art. 60 GG ernennt und entlässt die Bundesrichter, die Bundesbeamten, die Offiziere und Unteroffiziere, also die Führungsriege der öffentlichen Gewalt.
  3. Gemäß Art. 63 GG ernennt der Bundespräsident den Bundeskanzler.
  4. Gemäß Art. 64 GG ernennt und entlässt der Bundespräsident die Bundesminister.
  5. Gemäß Art. 65 GG  genehmigt der Bundespräsident die Geschäftsordnung der Bundesregierung.
  6. Gemäß Art. 68 GG kann der Bundespräsident den Bundestag auflösen.
  7. Gemäß Art. 81 GG kann der Bundespräsident den Gesetzgebungsnotstand erklären.
  8. Gemäß Art. 82 GG unterzeichnet der Bundespräsident die nach den Vorschriften des Grundgesetzes zustande gekommen Gesetze.
  9. Gemäß Art. 115a GG wird die Feststellung des Verteidigungsfalles vom Bundespräsidenten völkerrechtlich verkündet (in diesem Falle geht die Befehls- und Kommandogewalt über die Streitkräfte auf den Bundeskanzler über).
  10. Gemäß Art. 115h GG endet die Amtszeit des Bundespräsidenten frühestens 6 Monate nach Beendigung des Verteidigungsfalles (Für die Dauer des Verteidigungsfalles ist die Auflösung des Bundestages ausgeschlossen und die während des Verteidigungsfalles ablaufende Wahlperioden des Bundestages oder der Volksvertretungen der Länder enden sechs Monate nach Beendigung des Verteidigungsfalles).
  11. Gemäß Art. 115l GG verkündet der Bundespräsident den Beschluss des Bundestages und des Bundesrates zur Beendigung des Verteidigungsfalles über dessen Friedensschluss in einem gemäß Art. 82 Abs. 1 GG zur Erfüllung seiner Gültigkeit vom Bundespräsidenten zu unterzeichnenden Bundesgesetz entschieden wird.

Es ist hier also festzustellen, dass gemäß Art. 57 GG der Präsident des Bundesrates, derzeit der Präsident des Senats der Freien Hansestadt Bremen, Jens Böhrnsen, formell nach wie vor das Amt des Bundespräsidenten inne hat und die Aufgaben des Bundespräsidenten stellvertretend bis zur gemäß Art. 54 GG gültigen Wahl eines Bundespräsidenten der Bundesrepublik Deutschland wahrzunehmen hat. Darüber hinaus wurde die in Art. 54 Abs. 4 GG verfassungsmäßig vorgeschriebene Frist von 30 Tagen zur Wahl eines neuen Bundespräsidenten missachtet.

Letztlich muss hier festgestellt werden, dass, unter der Voraussetzung der Kenntnis der gesetzlichen Bestimmungen, aufgrund dieser Vorgänge jedes der 181 Mitglieder des 15. Landtages von Nordrhein-Westfalen der Beihilfe zu den Straftatbeständen gemäß § 107a StGB (Wahlfälschung), § 108a StGB (Wählertäuschung), § 132 StGB (Amtsanmaßung) sowie § 132a StGB (Missbrauch von Titeln) verdächtig ist. Die Möglichkeit der Erpressung dieser Mitglieder des 15. Landtages von Nordrhein-Westfalen zum Schaden der Unabhängigkeit ihrer Stimmen gemäß Artikel 30 Abs. 2 der Landesverfassung von Nordrhein-Wetsfalen ist gegeben.

Regina van Dinther: „Meine Damen und Herren, Sie wissen alle, dass ich sehr gern das Amt der Landtagspräsidentin ausgefüllt habe. Sie wissen auch, dass ich Respekt vor der Verfassung habe und mich noch nie vor Verantwortung gedrückt habe. Ich habe mich bei der Landtagswahl am 9. Mai um ein Mandat bemüht; der Wählerwille war jedoch ein anderer. Das akzeptiere ich. Deshalb werde ich meine Amtszeit als Landtagspräsidentin mit dem heutigen Tag beenden, denn nur bis zum heutigen Tag bin ich gewählt.“

Dem entgegen konnte Regina van Dinther am 09.06.2010 mangels Mandat und Amt keine sie betreffende Amtszeit beenden, denn ihr Mandat und ihr Amt erloschen mangels Verleihung eines Mandates zum 15. Landtag von Nordrhein-Westfalen durch die Wähler automatisch mit Wirkung vom 08.06.2010, 24:00 MEZ durch die Beendigung der 14. Legislaturperiode des Landtages von Nordrhein-Westfalen.

Der 1. Vizepräsident der 14. Legislaturperiode, Edgar Moron, welcher nicht einmal zur Wahl des 15. Landtages angetreten war und demzufolge über kein gültiges Mandat zum 15. Landtag von Nordrhein-Westfalen verfügen kann, residiert zum derzeitigen Zeitpunkt ausweislich der Internetseite des nordrhein-westfälischen Landtages und gemäß der Aussagen von Mitgliedern des 15. Landtages von Nordrhein-Westfalen als geschäftsführender Präsident des Landtages von Nordrhein-Westfalen. Mangels gültigem Mandat ohne gültigen Dienstausweis. Er lädt nun sogar zur 2. und 3. Plenarsitzung ein. In der 2. Plenarsitzung soll nun laut Tagesordnung endlich das Präsidium gewählt werden, obwohl das ja gar nicht nötig wäre, wenn die ehemaligen Präsidenten den Landtag vertreten können und aus der Verfassung keine reguläre Zeit hervorgeht, wie vom Landtag kolportiert wird. In der 3. Plenarsitzung wird dann laut Tagesordnung die neue Ministerpräsidentin gewählt. Aufgrund eines sich immer noch nicht konstituiert habenden Landtags natürlich ohne jede Legitimation.

In Anbetracht der Dinge muss hier ernsthaft gefragt werden, warum es überhaupt Stellvertreter im Landtag von NRW gibt, wenn doch die alten und nicht mehr mandatierten Präsidiumsvorsitzenden einfach weitermachen können und was würde passieren, wenn in einem funktionierenden Präsidium die Präsidenten abgewählt werden würden? Würden diesselben dann den Vorsitz übernehmen? Fragen über Fragen.

Die Presse schweigt zu den Vorgängen.

*

Interviews zum Thema

Interview von Radio detektor.fm mit dem Mitglied der Bürgerinitiative für Verfassungsschutz, Ingmar Wengel. Get Adobe Flash player
(Interview bei Radio detektor.fm)

1. Interview mit dem ehemaligen Mitglied des Landtages von Niedersachen, Oswald Hoch. Get Adobe Flash player

2. Interview mit dem ehemaligen Mitglied des Landtages von Niedersachsen, Oswald Hoch. Get Adobe Flash player

Oswald Hoch wurde in der siebten bis zehnten Wahlperiode zum Mitglied des Niedersächsischen Landtages gewählt und war hier Mitglied der SPD-Fraktion vom 30. Juni 1971 bis zum 20. Juni 1986. In der elften Wahlperiode vom 6. September 1989 bis zum 20. Juni 1990 zog er erneut über die SPD-Landesliste in den Landtag ein, war jedoch seit dem 7. September 1989 fraktionslos. Hoch war zunächst gewählter Vorsitzender des Unterausschusses für Umweltfragen vom 7. Januar 1975 bis zum 24. Februar 1977 und wurde später zum Vorsitzenden des Ausschusses für Umweltfragen vom 2. Oktober 1978 bis zum 20. Juni 1986 gewählt.

Stellungnahmen

Stellungnahme des Pressesprechers des Landtags NRW, Hans Zinnkann, zum Thema (Weiterleitung E-Mail von Hr. Bollert, Radio detektor.fm) zur “nordrhein-westfälischen Besonderheit”.

Sehr geehrter Herr Wengel,

wie von Ihnen gebeten, leite ich Ihnen die Antwort des Sprechers
des Landtags von Nordrhein-Westfalen weiter:

Am 08.07.2010 08:55, schrieb Hans.Zinnkann@landtag.nrw.de:

Sehr geehrter Herr Bollert,

vielen Dank für Ihre Mail. Da ich gestern einen auswärtigen Termin hatte, kann ich Ihnen leider erst heute antworten.
Ich habe in unserem Telefonat auf Artikel 38 der nordrhein-westfälischen Verfassung hingewiesen:

Artikel 38

(1) Der Landtag wählt den Präsidenten, dessen Stellvertreter und die übrigen Mitglieder des Präsidiums. Er gibt sich seine Geschäftsordnung.

(2) Bis zur Wahl des neuen Präsidiums führt das bisherige Präsidium die Geschäfte weiter.

Danach – und das ist eine nordrhein-westfälische Besonderheit – leitet der “bisherige” Präsident bzw. die “bisherige” Präsidentin die Sitzung des neuen Landtags bis zur Wahl eines neues Präsidiums.
Das war mit Regina van Dinther 2010 so und ebenso mit Ulrich Schmidt (SPD) 2005 so. Beide, van Dinther wie auch Schmidt, waren dabei ohne Mandat.
Und das sind nur die beiden jüngsten Beispiele. Gemäß der Verfassungsregelung war das gang und gäbe in der Geschichte des Landtags NRW.
Ungewöhnlich an der jetzigen Situation ist, dass in der konstituierenden Sitzung des 15. Landtags NRW kein neues Präsidium gewählt wurde.
Das ist der unklaren politischen Situation geschuldet. Deshalb führt das bisherige Präsidium die Geschäfte weiter (.s. Verfassung).
Da in NRW verfassungsgemäß gehandelt wurde, ist die Wahl der NRW-Delegierten zur Bundesversammlung kein Problem.

Grüße aus Düsseldorf nach Leipzig.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Hans Zinnkann
- Pressesprecher -

Landtag NRW
Referat Öffentlichkeitsarbeit
Tel.: 0211/884-2850
Fax: 0211/884-2250
E-Mail: hans.zinnkann@landtag.nrw.de

Kommentar:

Vergleicht man die Aussage Frau van Dinthers

“Somit wird vor 60 Jahren in Art. 38 Abs. 2 Festgelegtes erstmals in Kraft treten: Das amtierende Präsidium bleibt im Amt, bis ein neues Präsidium gewählt ist. Das gilt formal auch für die Präsidiumsmitglieder, die dem neuen Landtag nicht angehören.“

mit der des Pressesprechers des Landtags von NRW

“Das war mit Regina van Dinther 2010 so und ebenso mit Ulrich Schmidt (SPD) 2005 so. Beide, van Dinther wie auch Schmidt, waren dabei ohne Mandat.
Und das sind nur die beiden jüngsten Beispiele. Gemäß der Verfassungsregelung war das gang und gäbe in der Geschichte des Landtags NRW.”

fällt, außer der offensichtlichen Nichtübereinstimmung der Aussage van Dinthers, es wäre erstmals, dass ein Landtagspräsident ohne Mandat die Geschäfte führen würde, sofort in`s Auge, dass diese Art und Weise, Privatpersonen ohne Landtagsmandat den Landtag leiten zu lassen, in NRW gemäß Zinnkann “gang und gäbe” ist. Daraus schlußfolgert, dass auch der 14. Landtag von NRW mangels vorschriftsmäßiger Konstituierung mangels Mandat für den “Präsidenten” über den ganzen Zeitraum der Legislaturperiode nicht handlungsfähig war und demzufolge alle Beschlüsse nichtig sein müssen, sofern nicht zu einem nachträglichen Termin eine ordnungsgemäße Konstituierung des Landtages stattgefunden hat, was bisher nicht erwiesen ist, ebenso wenig, wie die angebliche Verfassungsregelung, welche erlauben würde, dass Personen ohne Mandat die Funktion des Präsidenten wahrnehmen dürfen; zumal im vorliegenden Fall keinerlei Anlass dazu gegeben war, da für den 15. Landtag mandatierte bisherige Präsidiumsmitglieder anwesend waren. Es wird hier, über die Ereignisse hinaus, also argumentiert, dass der Verfassungsbruch kein Verfassungsbruch sein kann, da man das schon immer so machte. Verfassungsbruch als Gewohnheitsrecht sozusagen.

*

Am 06.07.2010 wurde die Fraktionsvorsitzende der Linken im 15. Landtag von Nordrhein-Westfalen, Bärbel Beuermann, von der Bürgerinitiative für Verfassungsschutz, über die Vorgänge telefonisch unterrichtet. Sie zeigte sich sichtlich erschüttert und es wurde die Übersendung des hier veröffentlichten Dokumentationsmaterials und ein weiteres Gespräch für den 07.07.2010 verabredet. Während dieses Gespäches wurde offensichtlich, dass Bärbel Beuermann sehr genau verstanden hat, worum es geht, weshalb in dem Gespräch verabredet wurde, die Zustände schnellstens publik zu machen.

Zitate aus o.a. Gesprächsprotokoll von Bärbel Beuermann, Fraktionsvorsitzende der Linken im 15. Landtag von Nordrhein-Westfalen am 07.07.2010, 6:00 MEZ über die Vorgänge im Landtag während der 1. Plenarsitzung:

“Also für mich ist, dass die Wahl der Wahlmänner und -frauen für den Bundespräsidenten rechtlich ungültig ist, weil diese Wahl von einer Person geleitet worden ist und auch initiiert worden ist, die nicht mehr im Amt gewesen ist. Auch die Person, die hätte nachfolgen können, nämlich Herr Moron, ist nicht autorisiert gewesen, diese Wahl zu leiten.”

“Es wären die Nächstfolgenden gewesen, die durch ihr Landtagsmandat auch rechtlich in den Landtag eingezogen sind, der nächst nachfolgende Vizepräsident, das wäre der Herr Keymis gewesen. So, damit ist die Wahl von uns, ich sage das jetzt mal, weil ich ja Wahlfrau gewesen bin, die Wahl von uns nicht autorisiert und nicht rechtsgültig gewesen. Trotzdem sind die Wahlfrauen und -männer aus NRW als rechtlich gewählt und so in Ordnung nach Berlin für die Bundesversammlung gemeldet worden. Die haben unsere ganzen Unterlagen bekommen, dort haben wir, obwohl wir eigentlich gar nicht hätten dort sein dürfen, an der Wahl teilgenommen, das heißt 133 Stimmen für die Wahl des neuen Bundespräsidenten sind de facto nicht abgegeben.”

“Das habe ich nicht nur verstanden, das ist mir auch klar. So, das heißt also, dass die Wahl des neuen Bundespräsidenten für mich, aus meiner Sicht heraus, de facto ungültig ist.”

“Ja. Was können wir machen? Nein, Moment, auf der letzten Seite, Seite 4, was ich da interessant fand, da hatten Sie ja den Einschub gemacht, Regina van Dinther – und da musste ich auch grinsen in der Sitzung muss ich sagen – “sie wissen auch, dass ich Respekt vor der Verfassung habe und mich nie vor Verantwortung gedrückt habe” – dann letzter Satz – “deshalb werde ich meine Amtszeit als Landtagspräsidentin mit dem heutigen Tag beenden, denn nur bis zum heutigen Tag bin ich gewählt”.
… denn jetzt, vor dem Hintergrund unserer Gespräche und dessen, was hier vor mir auf dem Tisch liegt, ist das ziemlich süffisant anzusehen und wie Sie sagen, eine Lüge.”

“Also ich habe ja jetzt, ich sage es jetzt mal so aus meiner Sicht, von einem sogenannten Gesetzesbruch und von einem nicht gesetzeskonformen Vorgang Nachricht erhalten, Information erhalten.”

“Das ist jetzt ein ganz schöner Rattenschwanz. Als Bärbel Beuermann, Fraktionsvorsitzende, werde ich das in eine geschlossene Fraktionvorstandssitzung mitnehmen, meinem Fraktionsvorstand die Sache schildern, sie darüber informieren und um ein Votum bitten, dass wir das auch in die Öffentlichkeit bringen.”

“Das heißt aber auch, ich sehe es jetzt im Umkehrschluss, ich müßte im Prinzip – das habe ich schon mal gemacht – zur Polizei und Selbstanzeige stellen.”

“Gut. Ich mache es jetzt so, ich sehe den Auftrag jetzt so für mich, ich schicke das jetzt gleich rüber an meine Landtagsadresse, dann kann ich das nämlich in den Verteiler geben und informiere die Fraktionsmitglieder darüber und setze das auf die Tagesordnung und ich werde mich dann im Auftrag der Fraktion mit Ihnen in Verbindung setzen.”

Leider wurde aus einem Folgegespräch nichts, denn seitdem ist Bärbel Beuermann, Fraktionsvorsitzende der Linken im 15. Landtag von Nordrhein-Westfalen verstummt. Sie geht nicht mehr an ihr Telefon und ihre E-Mailadresse antwortet mit einem Mail Delivery.

*

Weiterhin wurden alle Fraktionen des Landtags von Nordrhein-Westfalen unter Übersendung des hier veröffentlichten Beitrag um Stellungnahme gebeten. Bis heute (10.07.2010) passierte nichts.

Der Verfassungsbruch geht weiter. Nichtmandatierte Personen leiten den nicht konstituierten Landtag von NRW, eine nicht ordnungsgemäß gewählte Person vertritt die Bundesrepublik Deutschland als Staatsoberhaupt und alle schauen zu. Die Kanzlerin ist im Urlaub und die Bürger interessiert nicht, ob ihre Volksvertreter das Volk rechtmäßig vertreten oder was im Grundgesetz steht. Hauptsache die Frisur sitzt. Ein deutsches Sommermärchen.

Und die Presse schweigt weiterhin. Keine “Lena nationale” in Sicht?

5 responses to “Chronologie eines Staatsstreiches”

  1. Chronologie eines Staatsstreiches | Grundrechteforum « Willi Wichtigs Meinung

    [...] Chronologie eines Staatsstreiches | Grundrechteforum 8. Juli 2010 esistanderzeit Einen Kommentar hinterlassen Kommentare lesen Folgenden Artikel kann man im Grundrechteforum finden: Chronologie eines Staatsstreiches | Grundrechteforum. [...]

  2. Autor

    Aufgrund dessen, dass sich im blog “jurakopf” ein Jens Ferner befleißigt, die Ungeheuerlichkeiten im Landtag von NRW seit einigen Tagen zu relativieren oder sie in die juristische Bedeutungslosigkeit zu diskutieren, sei hier folgendes in die Richtung anzumerken:

    Im Art. 38 Abs. 2 der Landesverfassung von NRW steht geschrieben, Zitat:

    Bis zur Wahl des neuen Präsidiums führt das bisherige Präsidium die Geschäfte weiter.

    Ein Präsidium ist ein Gebilde, das bei näherer Betrachtung ein Gebäude ist, z.B. ein Polizeipräsidium. Das Gebäude oder Gebilde alleine übt keinerlei Funktionen aus, oder?

    Erst mit dem Einzug von Menschen und zwar den Funktionsträgern, denen ihr Amt verliehen wurde, beginnt das Polizeipräsidium zu funktionieren. Ist der Polizeipräsident nicht anwesend oder wurde er entlassen, so übernimmt der Vize und im Fall von dessen Verhinderung, warum auch immer, dessen Vize…; vertreten darf jedoch nur der, der Kraft übertragener Funktion vertreten darf.

    Ähnlich schaut es mit einem Pkw aus, in ihm haben vier Personen ihren Platz, doch führen / fahren dürfen nur diejenigen Personen, die eine gültige Fahrerlaubnis besitzen. Sollte einem der vier oder zweien ihre Fahrerlaubnis entzogen sein, dürfen sie im Pkw noch mitfahren, aber selbst führen und fahren / lenken im öffentlichen Verkehrsraum ist untersagt.

    Und exakt so verhält es sich in einem Präsidium eines Landtages, die dort hineingewählten Landtagsabgeordneten benötigen immer und zu jeder Zeit ein gültiges Landtagsmandat. Ohne ein solches gültiges Mandat kann ein Präsidentenamt nicht angestrebt und auch nicht übertragen bekommen werden. Und mit Blick auf das Ende einer präsidialen Mitgliedschaft gilt, dass mindestens dann, wenn jemand herausgewählt wird oder sein gültiges Landtagsmandat erloschen ist, seine präsidiale Funktion automatisch erloschen ist.

    Ich kann inzwischen natürlich verstehen, dass einigen hier die Luft zum Atmen dünn wird, aber auf der Wannseekonferenz, auf der die Vernichtung der Juden generalstabsmäßig beschlossen wurde war ein Dr. Stuckart dabei, der Miturheber der Nürnberger Gesetze, der warnte Heidrich und die anderen Verbrecher damals am Tisch, wenn sich nicht alles nach gültigen Gesetzen richten würde, dann käme später alles raus. Ich kann nur empfehlen, sich hier einmal bei den Tätern von damals kundig zu machen, die haben gewusst, das eigentlich nichts vertuscht werden kann, wenn sich nicht alles nach entsprechenden Gesetzen richtet, auch wenn dieses der Barbarei gleich kamen.

    In NRW wäre man inzwischen gut beraten, zurückzurudern und zwar so schnell wie es geht, um den Schaden für Deutschland und das Land NRW nicht noch größer werden zu lassen als er schon ist aufgrund der Groteske vom 09.06.2010 und der zu wiederholenden Wahl des Bundespräsidenten.

  3. Journalist

    Zitat von Herrn Dr. Zinnkann, Presssprecher des Landtages NRW vom 08.07.2010:

    “Das war mit Regina van Dinther 2010 so und ebenso mit Ulrich Schmidt (SPD) 2005 so. Beide, van Dinther wie auch Schmidt, waren dabei ohne Mandat. Und das sind nur die beiden jüngsten Beispiele. Gemäß der Verfassungsregelung war das gang und gäbe in der Geschichte des Landtags NRW.”

    Was für die unzulässige Konstitution des 15. Landtages von NRW am 09.06.2010 gilt, weil Frau Regina van Dinther nicht mehr über das zwingend erforderliche Abgeordnetenmandat für den 15. Landtag von NRW seit 00.00 h am 09.06.2010 verfügt, gilt offensichtlich auch für die Konstitution des 14. Landtages am 08.06.2005 in NRW, hatte doch der damalige Bürger Ulrich Schmidt ( SPD ) ebenfalls kein das fürs Präsidentenamt zwingend erforderliche Landtagsmandat mehr.

    Da mögen die Spekulationen jetzt ins Kraut schießen, doch ohne verfassungsrechtlich wirksame Konstitution eines Landtages, sind alle Sitzungen, alle Ämter und alle Beschlüsse in der 14. Legislaturperiode “für die Katz”…, um es mal freundlich auszudrücken.

  4. Nochmal zur Ungültigkeit der Bundespräsidentenwahl 2010 | Geheimrätin's Fenster zum Hof

    [...] auch Chronologie eines Staatsstreiches Dieser Artikel wurde veröffentlicht in Politisches, Uncategorized und mit Bundeswulff, [...]

  5. Steuern + Grundrechte.blog » 2010 » Juli » 19

    [...] Mehr dazu unter “Chronologie eines Staatsstreiches“. [...]

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