»Die Bedeutung der grundgesetzlichen Gewährleistung liegt vornehmlich darin, die “Selbstherrlichkeit” der vollziehenden Gewalt im Verhältnis zum Bürger zu beseitigen (BVerfGE 10, 264 [267]). Ihr kommt nicht nur die Aufgabe zu, jeden Akt der Exekutive, der in Rechte des Bürgers eingreift, vollständig — das heißt in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht (BVerfGE 18, 203 [212]) — der richterlichen Prüfung zu unterstellen, sondern auch irreparable Entscheidungen, wie sie durch die sofortige Vollziehung einer hoheitlichen Maßnahme eintreten können, soweit als möglich auszuschließen.«

Der Unruhestifter

Es gibt Formeln, die man gern zur Beschwichtigung oder zur Tarnung der eigenen Bequemlichkeit benutzt. Dazu gehört der Satz: "Alleine kann man doch ohnehin nichts bewirken". So heißt es also: "Was soll man machen?", die Welt sei halt schlecht, "das war schon immer so, und das wird auch so bleiben". Es sind Sätze der Gleichgültigkeit, Sätze der Trägheit, der Apathie, der Resignation, manchmal auch der Feigheit. In uns allen stecken solche Sätze: "Was soll man machen? Da kann man gar nichts machen." Und: "Nach uns die Sintflut".

Eine Demokratie kann man aber mit solchen Sätzen nicht bauen. Einen guten Rechtsstaat auch nicht. Und die Menschenrechte bleiben, wenn man solchen Sätzen nachgibt, papierene Rechte.

In den Flugblättern der Weißen Rose heißt es: "Zerreißt den Mantel der Gleichgültigkeit, den ihr um euer Herz gelegt habt". Und: "Wenn jeder wartet, bis der andere anfängt, wird keiner anfangen!"

Auszug aus dem gleichnamigen Beitrag von Heribert Prantl in der Februar-Ausgabe 2010 der Zeitschrift "Blätter für deutsche und internationale Politik" – einer Insel im Meer der Unvernunft zur Verleihung des Herman-Kesten-Preises des PEN-Zentrums Deutschland am 11. November 2009. http://blaetter.de

One response to “Der Unruhestifter”

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    [...] Quelle: Grundrechteforum, Der Unruhestifter, 01.02.2010 [...]

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