»Art. 1 Abs. 3 GG kennzeichnet nicht nur grundsätzlich die Bestimmungen des Grundrechtsteiles als unmittelbar geltendes Recht, sondern bringt zugleich den Willen des Verfassungsgebers zum Ausdruck, dass der Einzelne sich der öffentlichen Gewalt gegenüber auf diese Normen als auf Grundrechte im Zweifel soll berufen können.«1 BvR 289/56 des Ersten Senats vom 7. Mai 1957

Die Bundesregierung setzt sich weltweit für die Achtung der Menschenrechte ein

Auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes steht zu Menschenrechte und Folter am 11.10.2009 folgendes zu lesen:

“Achtung und Ausbau der Menschenrechte sind ein zentrales Anliegen der Politik der Bundesregierung. Deutsche Menschenrechtspolitik in den internationalen Beziehungen folgt einer konkreten Verpflichtung: Menschen vor Verletzungen ihrer Rechte und Grundfreiheiten zu schützen und tragfähige Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass Unterdrückung, Willkür und Ausbeutung keine Chance mehr haben.

Die Bundesregierung engagiert sich konsequent und kontinuierlich im Kampf gegen Folter und Misshandlung. Sie tritt gemeinsam mit den EU-Partnern für eine Stärkung der internationalen Mechanismen zur Bekämpfung der Folter ein.”

… hm, so, so, na ja!

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