Notiz zum Widerstandsrecht gemäß Art. 20 Abs. 4 GG
Artikel 20 Abs. 4 GG (Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.) ist als Widerstandsrecht und Widerstandsmittel untauglich, da seine Erfüllung die Erlaubnis der öffentlichen Gewalt bzw. nachträgliche Legitimation durch die Rechtsprechung bedingt. Im Falle, dass es die öffentliche Gewalt [...]
Artikel 17 GG – Bitt- und Beschwerderecht
Artikel 17 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland ist, unabhängig von der allgemeinen und rechtsschädlichen Unkenntnis über das sich seit 62 Jahren in Gesetzeskraft befindliche Grundgesetz, ein sehr oft und erwiesenermaßen mit Vorsatz fehl- bzw. ausschließlich teilinterpretiertes Freiheitsgrundrecht für jedermann, also nicht nur ausschließlich für Bürger der Bundesrepublik Deutschland, welches gemäß Art. 1 Abs. 3 [...]

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