Derzeit werden auf Webseiten von Gruppen, welche das Deutsche Reich in den Grenzen vom 31.12.1937 unter der Herrschaft der Verfassung des Deutschen Reiches vom 11.08.1919 wieder errichten wollen und in diesem Zusammenhang den Bestand der Bundesrepublik Deutschland und das Grundgesetz in Abrede stellen, gesellschaftskritische Publikationen der Grundrechtepartei, meist in deren oder im Namen ihrer Bundessprecher, gegen deren Willen veröffentlicht und so u.U. der Eindruck erweckt, die Grundrechtepartei unterstütze derartige Ziele. Hiermit distanziert sich die Grundrechtepartei ausdrücklich von solchen Bestrebungen und widerspricht jeder ungenehmigten Veröffentlichung ihrer Beiträge zur politischen Willensbildung des Volkes i.S.d. Art. 21 GG.

Grundrechtekommentare

Notiz zum Widerstandsrecht gemäß Art. 20 Abs. 4 GG

Artikel 20 Abs. 4 GG (Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.) ist als Widerstandsrecht und Widerstandsmittel untauglich, da seine Erfüllung die Erlaubnis der öffentlichen Gewalt bzw. nachträgliche Legitimation durch die Rechtsprechung bedingt. Im Falle, dass es die öffentliche Gewalt [...]

Artikel 17 GG – Bitt- und Beschwerderecht

Artikel 17 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland ist, unabhängig von der allgemeinen und rechtsschädlichen Unkenntnis über das sich seit 62 Jahren in Gesetzeskraft befindliche Grundgesetz, ein sehr oft und erwiesenermaßen mit Vorsatz fehl- bzw. ausschließlich teilinterpretiertes Freiheitsgrundrecht für jedermann, also nicht nur ausschließlich für Bürger der Bundesrepublik Deutschland, welches gemäß Art. 1 Abs. 3 [...]