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> <channel><title>Comments for Grundrechteforum</title> <atom:link href="http://grundrechteforum.de/comments/feed/" rel="self" type="application/rss+xml" /><link>http://grundrechteforum.de</link> <description>Initiative zum Schutze der Grundrechte und des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland</description> <lastBuildDate>Mon, 06 Sep 2010 11:44:18 +0200</lastBuildDate> <sy:updatePeriod>hourly</sy:updatePeriod> <sy:updateFrequency>1</sy:updateFrequency> <item><title>Comment on Annahmeverfahren zum Bundesverfassungsgericht ist verfassungwidrig by Webmaster</title><link>http://grundrechteforum.de/2010/bverfg/annahmeverfahren-zum-bundesverfassungsgericht-ist-verfassungwidrig/#comment-1015</link> <dc:creator>Webmaster</dc:creator> <pubDate>Mon, 06 Sep 2010 11:44:18 +0000</pubDate> <guid isPermaLink="false">/2010/bverfg/annahmeverfahren-zum-bundesverfassungsgericht-ist-verfassungwidrig/#comment-1015</guid> <description>Falsches Thema, falsches Forum.</description> <content:encoded><![CDATA[<p>Falsches Thema, falsches Forum.</p> ]]></content:encoded> </item> <item><title>Comment on Annahmeverfahren zum Bundesverfassungsgericht ist verfassungwidrig by Bennewitz</title><link>http://grundrechteforum.de/2010/bverfg/annahmeverfahren-zum-bundesverfassungsgericht-ist-verfassungwidrig/#comment-1014</link> <dc:creator>Bennewitz</dc:creator> <pubDate>Mon, 06 Sep 2010 11:10:56 +0000</pubDate> <guid isPermaLink="false">/2010/bverfg/annahmeverfahren-zum-bundesverfassungsgericht-ist-verfassungwidrig/#comment-1014</guid> <description>Warum haben Sie denn die Begr&#252;ndung zum Fortbestehen des Deutschen Reiches gel&#246;scht?
Was m&#252;ssen Sie f&#252;r eine Angst vor der Wahrheit haben!!!
Aber mich als L&#252;gner hinstellen wollen.
Billiger und verlogener geht es nicht.</description> <content:encoded><![CDATA[<p>Warum haben Sie denn die Begr&#252;ndung zum Fortbestehen des Deutschen Reiches gel&#246;scht?<br /> Was m&#252;ssen Sie f&#252;r eine Angst vor der Wahrheit haben!!!<br /> Aber mich als L&#252;gner hinstellen wollen.<br /> Billiger und verlogener geht es nicht.</p> ]]></content:encoded> </item> <item><title>Comment on Annahmeverfahren zum Bundesverfassungsgericht ist verfassungwidrig by Webmaster</title><link>http://grundrechteforum.de/2010/bverfg/annahmeverfahren-zum-bundesverfassungsgericht-ist-verfassungwidrig/#comment-1012</link> <dc:creator>Webmaster</dc:creator> <pubDate>Mon, 06 Sep 2010 09:24:31 +0000</pubDate> <guid isPermaLink="false">/2010/bverfg/annahmeverfahren-zum-bundesverfassungsgericht-ist-verfassungwidrig/#comment-1012</guid> <description>Ich bin angesichts Ihres letzten Kommentares, welcher hier deshalb nicht ver&#246;ffentlicht wird, weil er v&#246;llig am Thema des Grundrechteforums vorbeigeht, davon &#252;berzeugt, dass Sie im Internet sicher andere Foren finden, in denen Ihre Ansichten geteilt werden. Im Grundrechteforum ist thematisch jedoch kein Platz f&#252;r BRD- und Grundgesetzleugnung. ENDE!</description> <content:encoded><![CDATA[<p>Ich bin angesichts Ihres letzten Kommentares, welcher hier deshalb nicht ver&#246;ffentlicht wird, weil er v&#246;llig am Thema des Grundrechteforums vorbeigeht, davon &#252;berzeugt, dass Sie im Internet sicher andere Foren finden, in denen Ihre Ansichten geteilt werden. Im Grundrechteforum ist thematisch jedoch kein Platz f&#252;r BRD- und Grundgesetzleugnung. ENDE!</p> ]]></content:encoded> </item> <item><title>Comment on Annahmeverfahren zum Bundesverfassungsgericht ist verfassungwidrig by Webmaster</title><link>http://grundrechteforum.de/2010/bverfg/annahmeverfahren-zum-bundesverfassungsgericht-ist-verfassungwidrig/#comment-1005</link> <dc:creator>Webmaster</dc:creator> <pubDate>Sun, 05 Sep 2010 12:57:29 +0000</pubDate> <guid isPermaLink="false">/2010/bverfg/annahmeverfahren-zum-bundesverfassungsgericht-ist-verfassungwidrig/#comment-1005</guid> <description>Zu Punkt 1: Wir haben keine Akten &#252;ber Sie und wenn Sie der Meinung sind, anderer Leute Zeit stehlen und auf eine Anfrage auf Ihren Kommentar hin frech werden zu k&#246;nnen, dann muss Ihnen hier gesagt werden, dass Ihren k&#252;nftigen Kommentaren hier kein Raum mehr gelassen wird. ENDE!Zu Punkt 2: Hier ein kleiner Tipp zum Thema Deutsches Reich und Bundesrepublik Deutschland. Die von Ihnen angef&#252;hrte Entscheidung BVerfGE 36, 1 - Grundlagenvertrag - sagt dazu in der Randnummer 79 folgendes:&lt;blockquote&gt;&quot;Mit der Errichtung der Bundesrepublik Deutschland wurde nicht ein neuer westdeutscher Staat gegr&#252;ndet, sondern ein Teil Deutschlands neu organisiert (vgl. Carlo Schmid in der 6. Sitzung des Parlamentarischen Rates - StenBer. S. 70). &lt;strong&gt;Die Bundesrepublik Deutschland ist also nicht &quot;Rechtsnachfolger&quot; des Deutschen Reiches, sondern als Staat identisch mit dem Staat &quot;Deutsches Reich&quot;&lt;/strong&gt;, ...&quot;&lt;/blockquote&gt;Dahingehend berichtige ich den Begriff Rechtsnachfolger weiter oben. Alles klar? Also nicht nur die genehmen Teile einer BVerfGE zitieren, sondern auch die der von Ihnen angef&#252;hrten Randnummer 78 unmittelbar folgende. Dar&#252;berhinaus ist es schon sehr unlogisch, sich auf das Weiterbestehen des Deutschen Reiches zu beziehen und dazu eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts und aus einem Bundesgesetz zu zitieren, welche im Fall, dass Sie Recht h&#228;tten, &#252;berhaupt keine Relevanz besitzen w&#252;rden. Aber so kleine unlogische Sachen machen dem echten Fan des Deutschen Reiches nichts. Auf Wiedersehen.</description> <content:encoded><![CDATA[<p>Zu Punkt 1: Wir haben keine Akten &#252;ber Sie und wenn Sie der Meinung sind, anderer Leute Zeit stehlen und auf eine Anfrage auf Ihren Kommentar hin frech werden zu k&#246;nnen, dann muss Ihnen hier gesagt werden, dass Ihren k&#252;nftigen Kommentaren hier kein Raum mehr gelassen wird. ENDE!</p><p>Zu Punkt 2: Hier ein kleiner Tipp zum Thema Deutsches Reich und Bundesrepublik Deutschland. Die von Ihnen angef&#252;hrte Entscheidung <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=BVerfGE 36, 1" target="_blank" title="BVerfG, 31.07.1973 - 2 BvF 1/73: Grundlagenvertrag">BVerfGE 36, 1</a> &#8211; Grundlagenvertrag &#8211; sagt dazu in der Randnummer 79 folgendes:</p><blockquote><p>&#8220;Mit der Errichtung der Bundesrepublik Deutschland wurde nicht ein neuer westdeutscher Staat gegr&#252;ndet, sondern ein Teil Deutschlands neu organisiert (vgl. Carlo Schmid in der 6. Sitzung des Parlamentarischen Rates &#8211; StenBer. S. 70). <strong>Die Bundesrepublik Deutschland ist also nicht &#8220;Rechtsnachfolger&#8221; des Deutschen Reiches, sondern als Staat identisch mit dem Staat &#8220;Deutsches Reich&#8221;</strong>, &#8230;&#8221;</p></blockquote><p>Dahingehend berichtige ich den Begriff Rechtsnachfolger weiter oben. Alles klar? Also nicht nur die genehmen Teile einer BVerfGE zitieren, sondern auch die der von Ihnen angef&#252;hrten Randnummer 78 unmittelbar folgende. Dar&#252;berhinaus ist es schon sehr unlogisch, sich auf das Weiterbestehen des Deutschen Reiches zu beziehen und dazu eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts und aus einem Bundesgesetz zu zitieren, welche im Fall, dass Sie Recht h&#228;tten, &#252;berhaupt keine Relevanz besitzen w&#252;rden. Aber so kleine unlogische Sachen machen dem echten Fan des Deutschen Reiches nichts. Auf Wiedersehen.</p> ]]></content:encoded> </item> <item><title>Comment on Annahmeverfahren zum Bundesverfassungsgericht ist verfassungwidrig by Bennewitz</title><link>http://grundrechteforum.de/2010/bverfg/annahmeverfahren-zum-bundesverfassungsgericht-ist-verfassungwidrig/#comment-995</link> <dc:creator>Bennewitz</dc:creator> <pubDate>Sat, 04 Sep 2010 17:41:15 +0000</pubDate> <guid isPermaLink="false">/2010/bverfg/annahmeverfahren-zum-bundesverfassungsgericht-ist-verfassungwidrig/#comment-995</guid> <description>Als &quot;Verfassungssch&#252;tzer&quot; brauchen Sie doch nur in Ihren Akten &#252;ber mich nachlesen.
ENDE!!!
Kleiner Tipp:Das Deutsche Reich im V&#246;lkerrechtIm Rahmen des geltenden V&#246;lkerrechtes gibt es weder ein Deutschland, noch eine Bundesrepublik Deutschland, sondern ausschlie&#223;lich das Deutsche Reich. Dies mag f&#252;r Sie zun&#228;chst verwunderlich erscheinen, aber das ist &#252;berall so zu finden.
Bereits die Siegerm&#228;chte des WK II haben in dem Gesetz Nr. 76, Milit&#228;rregierung - Deutschland, Kontroll-Gebiet des Obersten Befehlshabers, im Rahmen der Zensurbestimmungen f&#252;r die Zivilbev&#246;lkerung in Deutschland unter der Herrschaft der Milit&#228;rregierung, unter Begriffsbestimmungen ganz klar ausgedr&#252;ckt was sie unter Deutschland verstanden haben.
Zitat:
2. In diesen Bestimmungen versteht man unter:(b) &quot;Deutschland&quot; das Gebiet des Deutschen Reiches wie es am 31. Dezember 1937 bestanden hat.Was sagt das Bundesverfassungsgericht zur Frage Deutsches Reich? Mit Aktenzeichen 2 BvF 1/73 traf das BvG eine Entscheidung zum Grundlagenvertrag zwischen der BRD und der DDR am 31.07.1973. Darin hei&#223;t es:
Es wird daran festgehalten (vgl zB BVerfG, 1956-08-17, 1 BvB 2/51, BVerfGE 5, 85 ), dass das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 &#252;berdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch die Aus&#252;bung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die Alliierten noch sp&#228;ter untergegangen ist; es besitzt nach wie vor Rechtsf&#228;higkeit.Was sagt das Bundesbeamtengesetz in der Fassung vom 12.08.2005 dazu?:
BBG § 185
Als Reichsgebiet im Sinne dieses Gesetzes gilt das Gebiet des Deutschen Reiches bis zum 31. Dezember 1937 in seinen jeweiligen Grenzen, nach diesem Zeitpunkt in den Grenzen vom 31. Dezember 1937.</description> <content:encoded><![CDATA[<p>Als &#8220;Verfassungssch&#252;tzer&#8221; brauchen Sie doch nur in Ihren Akten &#252;ber mich nachlesen.<br /> ENDE!!!<br /> Kleiner Tipp:</p><p> Das Deutsche Reich im V&#246;lkerrecht</p><p>Im Rahmen des geltenden V&#246;lkerrechtes gibt es weder ein Deutschland, noch eine Bundesrepublik Deutschland, sondern ausschlie&#223;lich das Deutsche Reich. Dies mag f&#252;r Sie zun&#228;chst verwunderlich erscheinen, aber das ist &#252;berall so zu finden.<br /> Bereits die Siegerm&#228;chte des WK II haben in dem Gesetz Nr. 76, Milit&#228;rregierung &#8211; Deutschland, Kontroll-Gebiet des Obersten Befehlshabers, im Rahmen der Zensurbestimmungen f&#252;r die Zivilbev&#246;lkerung in Deutschland unter der Herrschaft der Milit&#228;rregierung, unter Begriffsbestimmungen ganz klar ausgedr&#252;ckt was sie unter Deutschland verstanden haben.<br /> Zitat:<br /> 2. In diesen Bestimmungen versteht man unter:</p><p>(b) &#8220;Deutschland&#8221; das Gebiet des Deutschen Reiches wie es am 31. Dezember 1937 bestanden hat.</p><p>Was sagt das Bundesverfassungsgericht zur Frage Deutsches Reich? Mit Aktenzeichen <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=2 BvF 1/73" target="_blank" title="BVerfG, 31.07.1973 - 2 BvF 1/73: Grundlagenvertrag">2 BvF 1/73</a> traf das BvG eine Entscheidung zum Grundlagenvertrag zwischen der BRD und der DDR am 31.07.1973. Darin hei&#223;t es:<br /> Es wird daran festgehalten (vgl zB BVerfG, 1956-08-17, <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=1 BvB 2/51" target="_blank" title="BVerfG, 17.08.1956 - 1 BvB 2/51: KPD-Verbot">1 BvB 2/51</a>, <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=BVerfGE 5, 85" target="_blank" title="BVerfG, 17.08.1956 - 1 BvB 2/51: KPD-Verbot">BVerfGE 5, 85</a> ), dass das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 &#252;berdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch die Aus&#252;bung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die Alliierten noch sp&#228;ter untergegangen ist; es besitzt nach wie vor Rechtsf&#228;higkeit.</p><p>Was sagt das Bundesbeamtengesetz in der Fassung vom 12.08.2005 dazu?:<br /> BBG § 185<br /> Als Reichsgebiet im Sinne dieses Gesetzes gilt das Gebiet des Deutschen Reiches bis zum 31. Dezember 1937 in seinen jeweiligen Grenzen, nach diesem Zeitpunkt in den Grenzen vom 31. Dezember 1937.</p> ]]></content:encoded> </item> <item><title>Comment on Annahmeverfahren zum Bundesverfassungsgericht ist verfassungwidrig by Webmaster</title><link>http://grundrechteforum.de/2010/bverfg/annahmeverfahren-zum-bundesverfassungsgericht-ist-verfassungwidrig/#comment-994</link> <dc:creator>Webmaster</dc:creator> <pubDate>Sat, 04 Sep 2010 17:05:32 +0000</pubDate> <guid isPermaLink="false">/2010/bverfg/annahmeverfahren-zum-bundesverfassungsgericht-ist-verfassungwidrig/#comment-994</guid> <description>Na ja, die Geschichte mit dem Deutschen Reich ist nun hinl&#228;nglich negativ gekl&#228;rt. Die Bundesrepublik ist dessen Rechtsnachfolger und das Grundgesetz g&#252;ltig. Was mich aber interessiert, was soll das f&#252;r ein Verwaltungsakt sein, durch welchen die Staatsangeh&#246;rigkeit verloren gegangen ist?</description> <content:encoded><![CDATA[<p>Na ja, die Geschichte mit dem Deutschen Reich ist nun hinl&#228;nglich negativ gekl&#228;rt. Die Bundesrepublik ist dessen Rechtsnachfolger und das Grundgesetz g&#252;ltig. Was mich aber interessiert, was soll das f&#252;r ein Verwaltungsakt sein, durch welchen die Staatsangeh&#246;rigkeit verloren gegangen ist?</p> ]]></content:encoded> </item> <item><title>Comment on Annahmeverfahren zum Bundesverfassungsgericht ist verfassungwidrig by Bennewitz</title><link>http://grundrechteforum.de/2010/bverfg/annahmeverfahren-zum-bundesverfassungsgericht-ist-verfassungwidrig/#comment-993</link> <dc:creator>Bennewitz</dc:creator> <pubDate>Sat, 04 Sep 2010 16:20:48 +0000</pubDate> <guid isPermaLink="false">/2010/bverfg/annahmeverfahren-zum-bundesverfassungsgericht-ist-verfassungwidrig/#comment-993</guid> <description>Die Dokumente des Deutschen Reichs sollen mir nicht helfen und deshalb habe ich sie auch nicht beantragt!
Ich war gezwungen sie zu beantragen, da mir meine Staatsangeh&#246;rigkeit durch R&#252;cknahme eines &quot;Rechtswidrigen&quot; Verwaltungsaktes verloren ging, welches aber durch meinen Anwalt widerlegt wurde.
Das Kuriose daran ist, da&#223; ich erst durch meinen Fall darauf gekommen bin, da&#223; das Deutsche Reich noch besteht und ich dessen B&#252;rger bin.</description> <content:encoded><![CDATA[<p>Die Dokumente des Deutschen Reichs sollen mir nicht helfen und deshalb habe ich sie auch nicht beantragt!<br /> Ich war gezwungen sie zu beantragen, da mir meine Staatsangeh&#246;rigkeit durch R&#252;cknahme eines &#8220;Rechtswidrigen&#8221; Verwaltungsaktes verloren ging, welches aber durch meinen Anwalt widerlegt wurde.<br /> Das Kuriose daran ist, da&#223; ich erst durch meinen Fall darauf gekommen bin, da&#223; das Deutsche Reich noch besteht und ich dessen B&#252;rger bin.</p> ]]></content:encoded> </item> <item><title>Comment on Ung&#252;ltige Gesetze: GVG, ZPO, FGO, FamFG, AO 1977, UStG, JBeitrO by INFOkrieg &#8211; Ungültige Gesetze: GVG, ZPO, FGO, FamFG, AO 1977, UStG, JBeitrO &#171; AkquiseScout®</title><link>http://grundrechteforum.de/2010/zitiergebot/ungueltige-gesetze/ungultige-gesetze-gvg-zpo-fgo-famfg-ao-1977-ustg-jbeitro/#comment-991</link> <dc:creator>INFOkrieg &#8211; Ungültige Gesetze: GVG, ZPO, FGO, FamFG, AO 1977, UStG, JBeitrO &#171; AkquiseScout®</dc:creator> <pubDate>Sat, 04 Sep 2010 03:53:17 +0000</pubDate> <guid isPermaLink="false">/2010/zitiergebot/ungueltige-gesetze/ungultige-gesetze-gvg-zpo-fgo-famfg-ao-1977-ustg-jbeitro/#comment-991</guid> <description>[...] »Einmal gesetztes Unrecht, das offenbar gegen konstituierende Grunds&#228;tze des Rechtes verst&#246;&#223;t, wird nicht dadurch zu Recht, da&#223; es angewendet und befolgt wird.« &#8211; 3. Leitsatz BVerfGE 23, 98 &#8211; Ausb&#252;rgerung I     Amplify&#8217;d from grundrechteforum.de [...]</description> <content:encoded><![CDATA[<p>[...] »Einmal gesetztes Unrecht, das offenbar gegen konstituierende Grunds&#228;tze des Rechtes verst&#246;&#223;t, wird nicht dadurch zu Recht, da&#223; es angewendet und befolgt wird.« &#8211; 3. Leitsatz <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=BVerfGE 23, 98" target="_blank" title="BVerfG, 14.02.1968 - 2 BvR 557/62: Ausb&uuml;rgerung I">BVerfGE 23, 98</a> &#8211; Ausb&#252;rgerung I     Amplify&rsquo;d from grundrechteforum.de [...]</p> ]]></content:encoded> </item> <item><title>Comment on Annahmeverfahren zum Bundesverfassungsgericht ist verfassungwidrig by Webmaster</title><link>http://grundrechteforum.de/2010/bverfg/annahmeverfahren-zum-bundesverfassungsgericht-ist-verfassungwidrig/#comment-982</link> <dc:creator>Webmaster</dc:creator> <pubDate>Thu, 02 Sep 2010 11:29:25 +0000</pubDate> <guid isPermaLink="false">/2010/bverfg/annahmeverfahren-zum-bundesverfassungsgericht-ist-verfassungwidrig/#comment-982</guid> <description>Und was sollen in diesem Fall &quot;Dokumente des Deutschen Reichs&quot; helfen?</description> <content:encoded><![CDATA[<p>Und was sollen in diesem Fall &#8220;Dokumente des Deutschen Reichs&#8221; helfen?</p> ]]></content:encoded> </item> <item><title>Comment on Annahmeverfahren zum Bundesverfassungsgericht ist verfassungwidrig by Bennewitz</title><link>http://grundrechteforum.de/2010/bverfg/annahmeverfahren-zum-bundesverfassungsgericht-ist-verfassungwidrig/#comment-975</link> <dc:creator>Bennewitz</dc:creator> <pubDate>Wed, 01 Sep 2010 14:30:01 +0000</pubDate> <guid isPermaLink="false">/2010/bverfg/annahmeverfahren-zum-bundesverfassungsgericht-ist-verfassungwidrig/#comment-975</guid> <description>Ein Rechtsstaat sieht anders aus!Am  15. September 2010 findet mein Proze&#223; statt, bei dem ich der Kl&#228;ger bin.
In diesem Proze&#223; geht es um meine Klage gegen die BStU ( Bundesbeauftragten f&#252;r die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik), oder Birthler-Beh&#246;rde und die Klage gegen den Freistaat Bayernwegen Aberkennung meines Antrages auf Opferrente, Aberkennung meines Schutzes auf Vertrauen, Aberkennung meines Fl&#252;chtlingsausweises und Verlust meiner Staatsangeh&#246;rigkeit durch R&#252;cknahme eines &quot;rechtswidrigen&quot; Verwaltungsaktes §17 Absatz 7.Der Kanzlerin Merkel habe ich einen Brief geschrieben und sie zur &#246;ffentlichen Stellungnahme in meinem Fall aufgefordert, aber keine Antwort erhalten.Gegen die Machenschaften der aktiven Stasiseilschaften und des Verlustes meiner Staatsangeh&#246;rigkeit habe ich Dokumente des Deutschen Reichs beantragt, in dessen Besitz ich jetzt bin und mich aus rechtlichen Zust&#228;nden unter den Schutz der US - Milit&#228;rregierung Deutschlands stellen m&#252;ssen.Ich bin Stasiopfer und werde zum T&#228;ter gemacht!
Aber diese &quot;Demokraten&quot; werden mich nicht in die Knie zwingen!
Die &quot;Medien&quot; habe ich auch schon angeschrieben, aber sie haben kein Inreresse.
Was ist dies f&#252;r ein Rechtsstaat??????????????Mein Anwalt Dr. Diestel wird zu meinem Proze&#223; nicht kommen, da er bereits einen anderen
Termin an diesem Tag hat.
Er schickt seine Vertretung Prof. Dr. Arnold.
Termin ist am Mittwoch, den 15. September 2010  11:00 im Sitzungssaal 1 des
Bayerischen Verwaltungsgerichts Ansbach Promenade 24 - 28
91522 AnsbachDer Proze&#223; ist &#246;ffentlich auch f&#252;r die Presse, dies best&#228;tigte mir heute das Bayerische Verwaltungsgericht Ansbach.Hochachtungsvoll                      Thomas Bennewitz</description> <content:encoded><![CDATA[<p>Ein Rechtsstaat sieht anders aus!</p><p>Am  15. September 2010 findet mein Proze&#223; statt, bei dem ich der Kl&#228;ger bin.<br /> In diesem Proze&#223; geht es um meine Klage gegen die BStU ( Bundesbeauftragten f&#252;r die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik), oder Birthler-Beh&#246;rde und die Klage gegen den Freistaat Bayern</p><p>wegen Aberkennung meines Antrages auf Opferrente, Aberkennung meines Schutzes auf Vertrauen, Aberkennung meines Fl&#252;chtlingsausweises und Verlust meiner Staatsangeh&#246;rigkeit durch R&#252;cknahme eines &#8220;rechtswidrigen&#8221; Verwaltungsaktes §17 Absatz 7.</p><p>Der Kanzlerin Merkel habe ich einen Brief geschrieben und sie zur &#246;ffentlichen Stellungnahme in meinem Fall aufgefordert, aber keine Antwort erhalten.Gegen die Machenschaften der aktiven Stasiseilschaften und des Verlustes meiner Staatsangeh&#246;rigkeit habe ich Dokumente des Deutschen Reichs beantragt, in dessen Besitz ich jetzt bin und mich aus rechtlichen Zust&#228;nden unter den Schutz der US &#8211; Milit&#228;rregierung Deutschlands stellen m&#252;ssen.</p><p>Ich bin Stasiopfer und werde zum T&#228;ter gemacht!<br /> Aber diese &#8220;Demokraten&#8221; werden mich nicht in die Knie zwingen!<br /> Die &#8220;Medien&#8221; habe ich auch schon angeschrieben, aber sie haben kein Inreresse.<br /> Was ist dies f&#252;r ein Rechtsstaat??????????????</p><p>Mein Anwalt Dr. Diestel wird zu meinem Proze&#223; nicht kommen, da er bereits einen anderen<br /> Termin an diesem Tag hat.<br /> Er schickt seine Vertretung Prof. Dr. Arnold.<br /> Termin ist am Mittwoch, den 15. September 2010  11:00 im Sitzungssaal 1 des<br /> Bayerischen Verwaltungsgerichts Ansbach Promenade 24 &#8211; 28<br /> 91522 Ansbach</p><p>Der Proze&#223; ist &#246;ffentlich auch f&#252;r die Presse, dies best&#228;tigte mir heute das Bayerische Verwaltungsgericht Ansbach.</p><p>Hochachtungsvoll                      Thomas Bennewitz</p> ]]></content:encoded> </item> <item><title>Comment on Das Sozialgesetzbuch II ist ung&#252;ltig wegen Versto&#223;es gegen das Zitiergebot gem&#228;&#223; Artikel 19 Abs. 1 Satz 2 GG by Webmaster</title><link>http://grundrechteforum.de/2010/zitiergebot/ungueltige-gesetze/sozialgesetzgebung-und-zitiergebot/#comment-960</link> <dc:creator>Webmaster</dc:creator> <pubDate>Mon, 30 Aug 2010 11:55:14 +0000</pubDate> <guid isPermaLink="false">/2010/zitiergebot/ungueltige-gesetze/sozialgesetzgebung-und-zitiergebot/#comment-960</guid> <description>Was und wem nutzt eine neue Verfassung? Bleiben hier die Fragen, ob diese besser w&#228;re und ob genauso missachtet w&#252;rde wie das Grundgesetz? Die Durchsetzung des Grundgesetzes kann nur mittels informierter &#214;ffentlichkeit funktionieren.Schreibt doch z.B. eine regelm&#228;&#223;ige Kolummne in eurer Kraftzeitung und lasst eure Leser dar&#252;ber diskutieren.</description> <content:encoded><![CDATA[<p>Was und wem nutzt eine neue Verfassung? Bleiben hier die Fragen, ob diese besser w&#228;re und ob genauso missachtet w&#252;rde wie das Grundgesetz? Die Durchsetzung des Grundgesetzes kann nur mittels informierter &#214;ffentlichkeit funktionieren.</p><p>Schreibt doch z.B. eine regelm&#228;&#223;ige Kolummne in eurer Kraftzeitung und lasst eure Leser dar&#252;ber diskutieren.</p> ]]></content:encoded> </item> <item><title>Comment on Das Sozialgesetzbuch II ist ung&#252;ltig wegen Versto&#223;es gegen das Zitiergebot gem&#228;&#223; Artikel 19 Abs. 1 Satz 2 GG by kraftzeitung</title><link>http://grundrechteforum.de/2010/zitiergebot/ungueltige-gesetze/sozialgesetzgebung-und-zitiergebot/#comment-956</link> <dc:creator>kraftzeitung</dc:creator> <pubDate>Sun, 29 Aug 2010 20:43:13 +0000</pubDate> <guid isPermaLink="false">/2010/zitiergebot/ungueltige-gesetze/sozialgesetzgebung-und-zitiergebot/#comment-956</guid> <description>Wir sprechen aus Anerkennung - Klasse Arbeit!Bleibt nur die schale Frage, wie zwingen wir die Gewalten zur Verfassungstreue.Nur zu wissen, dass Art. 20 Abs. 4 GG uns das Recht dazu g&#228;be - die Gewalten aber alles tun werden einen solchen Widerstand niederzuschlagen ist zu wenig.Wie also kann auf dem Boden des GG wieder Verfassungstreue hergestellt werden?
Mit Art. 146 GG?? Und wenn, wer initiert das?</description> <content:encoded><![CDATA[<p>Wir sprechen aus Anerkennung &#8211; Klasse Arbeit!</p><p>Bleibt nur die schale Frage, wie zwingen wir die Gewalten zur Verfassungstreue.</p><p>Nur zu wissen, dass <a href="http://dejure.org/gesetze/GG/20.html" target="_blank">Art. 20 Abs. 4 GG</a> uns das Recht dazu g&#228;be &#8211; die Gewalten aber alles tun werden einen solchen Widerstand niederzuschlagen ist zu wenig.</p><p>Wie also kann auf dem Boden des GG wieder Verfassungstreue hergestellt werden?<br /> Mit <a href="http://dejure.org/gesetze/GG/146.html" target="_blank">Art. 146 GG</a>?? Und wenn, wer initiert das?</p> ]]></content:encoded> </item> <item><title>Comment on Wahl des 10. deutschen Bundespr&#228;sidenten von Wahlf&#228;lschung und W&#228;hlert&#228;uschung im Landtag von NRW &#252;berschattet? by Webmaster</title><link>http://grundrechteforum.de/2010/rechtswirklichkeit/wahl-des-10-deutschen-bundespraesidenten-von-wahlfaelschung-und-wahlertaeuschung-im-landtag-von-nrw-ueberschattet/#comment-918</link> <dc:creator>Webmaster</dc:creator> <pubDate>Tue, 24 Aug 2010 17:17:05 +0000</pubDate> <guid isPermaLink="false">http://grundrechteforum.de/?p=618#comment-918</guid> <description>M&#252;de Rabulistik. In der LV von NRW steht auch nicht der Satz &quot;Mitglieder des Landtages brauchen ein Landtagsmandat.&quot; Der Landtag als Volksvertretung setzt sich a priori gem&#228;&#223; Art. 20 Abs. 2 GG aus &lt;strong&gt;gew&#228;hlten Abgeordneten&lt;/strong&gt; zusammen. Das ist das grundlegende Demokratieprinzip.&lt;blockquote&gt;&lt;strong&gt;Art. 20 Abs. 2 GG&lt;/strong&gt;
Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausge&#252;bt.&lt;/blockquote&gt;</description> <content:encoded><![CDATA[<p>M&#252;de Rabulistik. In der LV von NRW steht auch nicht der Satz &#8220;Mitglieder des Landtages brauchen ein Landtagsmandat.&#8221; Der Landtag als Volksvertretung setzt sich a priori gem&#228;&#223; <a href="http://dejure.org/gesetze/GG/20.html" target="_blank">Art. 20 Abs. 2 GG</a> aus <strong>gew&#228;hlten Abgeordneten</strong> zusammen. Das ist das grundlegende Demokratieprinzip.</p><blockquote><p><strong><a href="http://dejure.org/gesetze/GG/20.html" target="_blank">Art. 20 Abs. 2 GG</a></strong><br /> Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausge&#252;bt.</p></blockquote> ]]></content:encoded> </item> <item><title>Comment on Wahl des 10. deutschen Bundespr&#228;sidenten von Wahlf&#228;lschung und W&#228;hlert&#228;uschung im Landtag von NRW &#252;berschattet? by S. Schmidt</title><link>http://grundrechteforum.de/2010/rechtswirklichkeit/wahl-des-10-deutschen-bundespraesidenten-von-wahlfaelschung-und-wahlertaeuschung-im-landtag-von-nrw-ueberschattet/#comment-916</link> <dc:creator>S. Schmidt</dc:creator> <pubDate>Tue, 24 Aug 2010 16:19:40 +0000</pubDate> <guid isPermaLink="false">http://grundrechteforum.de/?p=618#comment-916</guid> <description>&quot;Noch einmal zum mitschreiben: Nur Mitglieder des alten Pr&#228;sidiums, welche auch f&#252;r die neue Wahlperiode &#252;ber ein Landtagsmandat verf&#252;gen, d&#252;rfen das bisherige Pr&#228;sidium repr&#228;sentieren.&quot;Genau diesen Satz gibt es nicht in der Landesverfassung von NRW. Er ist ein Gedankenkonstrukt aus prinzipiell logischen, aber f&#252;r NRW nicht zutreffenden Annahmen.</description> <content:encoded><![CDATA[<p>&#8220;Noch einmal zum mitschreiben: Nur Mitglieder des alten Pr&#228;sidiums, welche auch f&#252;r die neue Wahlperiode &#252;ber ein Landtagsmandat verf&#252;gen, d&#252;rfen das bisherige Pr&#228;sidium repr&#228;sentieren.&#8221;</p><p>Genau diesen Satz gibt es nicht in der Landesverfassung von NRW. Er ist ein Gedankenkonstrukt aus prinzipiell logischen, aber f&#252;r NRW nicht zutreffenden Annahmen.</p> ]]></content:encoded> </item> <item><title>Comment on Annahmeverfahren zum Bundesverfassungsgericht ist verfassungwidrig by Webmaster</title><link>http://grundrechteforum.de/2010/bverfg/annahmeverfahren-zum-bundesverfassungsgericht-ist-verfassungwidrig/#comment-849</link> <dc:creator>Webmaster</dc:creator> <pubDate>Sun, 15 Aug 2010 18:59:49 +0000</pubDate> <guid isPermaLink="false">/2010/bverfg/annahmeverfahren-zum-bundesverfassungsgericht-ist-verfassungwidrig/#comment-849</guid> <description>Wer? Was?</description> <content:encoded><![CDATA[<p>Wer? Was?</p> ]]></content:encoded> </item> <item><title>Comment on Annahmeverfahren zum Bundesverfassungsgericht ist verfassungwidrig by angela</title><link>http://grundrechteforum.de/2010/bverfg/annahmeverfahren-zum-bundesverfassungsgericht-ist-verfassungwidrig/#comment-848</link> <dc:creator>angela</dc:creator> <pubDate>Sun, 15 Aug 2010 16:55:46 +0000</pubDate> <guid isPermaLink="false">/2010/bverfg/annahmeverfahren-zum-bundesverfassungsgericht-ist-verfassungwidrig/#comment-848</guid> <description>K&#246;nnen Sie denn nicht lesen?</description> <content:encoded><![CDATA[<p>K&#246;nnen Sie denn nicht lesen?</p> ]]></content:encoded> </item> <item><title>Comment on Ung&#252;ltige Gesetze: GVG, ZPO, FGO, FamFG, AO 1977, UStG, JBeitrO by Hans Blensen</title><link>http://grundrechteforum.de/2010/zitiergebot/ungueltige-gesetze/ungultige-gesetze-gvg-zpo-fgo-famfg-ao-1977-ustg-jbeitro/#comment-739</link> <dc:creator>Hans Blensen</dc:creator> <pubDate>Wed, 04 Aug 2010 10:26:09 +0000</pubDate> <guid isPermaLink="false">/2010/zitiergebot/ungueltige-gesetze/ungultige-gesetze-gvg-zpo-fgo-famfg-ao-1977-ustg-jbeitro/#comment-739</guid> <description>Tja lieber Ralf, da wird das FA einmal breit grinsen und deinen Antrag in Ablage P bef&#246;rdern.Und weil nat&#252;rlich auch eine Klage vor dem BVerG nichts bringen wird (obwohl es doch nach dem o.a. Artikel angeblich derselben Meinung ist wie der Autor), haben wir dann nichts weiter als eine weitere Verschw&#246;rungstheorie...</description> <content:encoded><![CDATA[<p>Tja lieber Ralf, da wird das FA einmal breit grinsen und deinen Antrag in Ablage P bef&#246;rdern.</p><p>Und weil nat&#252;rlich auch eine Klage vor dem BVerG nichts bringen wird (obwohl es doch nach dem o.a. Artikel angeblich derselben Meinung ist wie der Autor), haben wir dann nichts weiter als eine weitere Verschw&#246;rungstheorie&#8230;</p> ]]></content:encoded> </item> <item><title>Comment on Wahl zum Bundespr&#228;sidenten der Bundesrepublik Deutschland ung&#252;ltig! by Die Anarchisten von der CDU &#124; naturgetr.eu</title><link>http://grundrechteforum.de/2010/rechtswirklichkeit/wahl-zum-bundespraesidenten-der-bundesrepublik-deutschland-ungueltig/#comment-629</link> <dc:creator>Die Anarchisten von der CDU &#124; naturgetr.eu</dc:creator> <pubDate>Tue, 20 Jul 2010 08:49:19 +0000</pubDate> <guid isPermaLink="false">http://grundrechteforum.de/?p=604#comment-629</guid> <description>[...] Wulff ist jetzt mehr oder weniger Bundespr&#228;sident , zu Kochs Zukunft hab ich mich schon ausgelassen; R&#252;ttgers ist ja eigentlich [...]</description> <content:encoded><![CDATA[<p>[...] Wulff ist jetzt mehr oder weniger Bundespr&#228;sident , zu Kochs Zukunft hab ich mich schon ausgelassen; R&#252;ttgers ist ja eigentlich [...]</p> ]]></content:encoded> </item> <item><title>Comment on Chronologie eines Staatsstreiches by Steuern + Grundrechte.blog &#187; 2010 &#187; Juli &#187; 19</title><link>http://grundrechteforum.de/2010/rechtswirklichkeit/chronologie-eines-staatsstreiches/#comment-622</link> <dc:creator>Steuern + Grundrechte.blog &#187; 2010 &#187; Juli &#187; 19</dc:creator> <pubDate>Mon, 19 Jul 2010 12:29:50 +0000</pubDate> <guid isPermaLink="false">http://grundrechteforum.de/?p=648#comment-622</guid> <description>[...] Mehr dazu unter &#8220;Chronologie eines Staatsstreiches&#8220;. [...]</description> <content:encoded><![CDATA[<p>[...] Mehr dazu unter &#8220;Chronologie eines Staatsstreiches&#8220;. [...]</p> ]]></content:encoded> </item> <item><title>Comment on Wahl des 10. deutschen Bundespr&#228;sidenten von Wahlf&#228;lschung und W&#228;hlert&#228;uschung im Landtag von NRW &#252;berschattet? by Bürgerinitiative für Verfassungsschutz</title><link>http://grundrechteforum.de/2010/rechtswirklichkeit/wahl-des-10-deutschen-bundespraesidenten-von-wahlfaelschung-und-wahlertaeuschung-im-landtag-von-nrw-ueberschattet/#comment-620</link> <dc:creator>Bürgerinitiative für Verfassungsschutz</dc:creator> <pubDate>Mon, 19 Jul 2010 11:09:57 +0000</pubDate> <guid isPermaLink="false">http://grundrechteforum.de/?p=618#comment-620</guid> <description>Ohne Mandat keine Funktion! Im Wortlaut der Verfassung von NRW steht nichts davon, dass jemand ohne Mandat eine Funktion aus&#252;ben darf.</description> <content:encoded><![CDATA[<p>Ohne Mandat keine Funktion! Im Wortlaut der Verfassung von NRW steht nichts davon, dass jemand ohne Mandat eine Funktion aus&#252;ben darf.</p> ]]></content:encoded> </item> <item><title>Comment on Wahl des 10. deutschen Bundespr&#228;sidenten von Wahlf&#228;lschung und W&#228;hlert&#228;uschung im Landtag von NRW &#252;berschattet? by Bürgerinitiative für Verfassungsschutz</title><link>http://grundrechteforum.de/2010/rechtswirklichkeit/wahl-des-10-deutschen-bundespraesidenten-von-wahlfaelschung-und-wahlertaeuschung-im-landtag-von-nrw-ueberschattet/#comment-619</link> <dc:creator>Bürgerinitiative für Verfassungsschutz</dc:creator> <pubDate>Mon, 19 Jul 2010 11:08:28 +0000</pubDate> <guid isPermaLink="false">http://grundrechteforum.de/?p=618#comment-619</guid> <description>Noch einmal zum mitschreiben: Nur Mitglieder des alten Pr&#228;sidiums, welche auch f&#252;r die neue Wahlperiode &#252;ber ein Landtagsmandat verf&#252;gen, d&#252;rfen das bisherige Pr&#228;sidium repr&#228;sentieren.</description> <content:encoded><![CDATA[<p>Noch einmal zum mitschreiben: Nur Mitglieder des alten Pr&#228;sidiums, welche auch f&#252;r die neue Wahlperiode &#252;ber ein Landtagsmandat verf&#252;gen, d&#252;rfen das bisherige Pr&#228;sidium repr&#228;sentieren.</p> ]]></content:encoded> </item> <item><title>Comment on Wahl des 10. deutschen Bundespr&#228;sidenten von Wahlf&#228;lschung und W&#228;hlert&#228;uschung im Landtag von NRW &#252;berschattet? by Bürgerinitiative für Verfassungsschutz</title><link>http://grundrechteforum.de/2010/rechtswirklichkeit/wahl-des-10-deutschen-bundespraesidenten-von-wahlfaelschung-und-wahlertaeuschung-im-landtag-von-nrw-ueberschattet/#comment-618</link> <dc:creator>Bürgerinitiative für Verfassungsschutz</dc:creator> <pubDate>Mon, 19 Jul 2010 11:07:05 +0000</pubDate> <guid isPermaLink="false">http://grundrechteforum.de/?p=618#comment-618</guid> <description>Die Wahlperiode der Abgeordneten beginnt am 09.06., 0:00 MEZ. Der neue Landtag ist erst nach seiner Konstitution gesch&#228;ftsf&#228;hig.</description> <content:encoded><![CDATA[<p>Die Wahlperiode der Abgeordneten beginnt am 09.06., 0:00 MEZ. Der neue Landtag ist erst nach seiner Konstitution gesch&#228;ftsf&#228;hig.</p> ]]></content:encoded> </item> <item><title>Comment on Wahl des 10. deutschen Bundespr&#228;sidenten von Wahlf&#228;lschung und W&#228;hlert&#228;uschung im Landtag von NRW &#252;berschattet? by S. Schmidt</title><link>http://grundrechteforum.de/2010/rechtswirklichkeit/wahl-des-10-deutschen-bundespraesidenten-von-wahlfaelschung-und-wahlertaeuschung-im-landtag-von-nrw-ueberschattet/#comment-428</link> <dc:creator>S. Schmidt</dc:creator> <pubDate>Mon, 12 Jul 2010 20:05:38 +0000</pubDate> <guid isPermaLink="false">http://grundrechteforum.de/?p=618#comment-428</guid> <description>Mir ist noch etwas aufgefallen:In Artikel 36 steht:&quot;Die Wahlperiode des neuen Landtags beginnt mit seiner ersten Tagung.&quot;http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/GB_II/II.2/Gesetze/Verfassung_NRW.jspDamit begann die15. Wahlperiode noch nicht am 9. Juni um 0 Uhr, sondern in dem Moment, als der neue Landtag zusammenkam bzw. sich konstituiert hat, also erst im Lauf des Tages. Oder ist mit Tagung automatisch der ganze Sitzungstag gemeint?</description> <content:encoded><![CDATA[<p>Mir ist noch etwas aufgefallen:</p><p>In Artikel 36 steht:</p><p>&#8220;Die Wahlperiode des neuen Landtags beginnt mit seiner ersten Tagung.&#8221;</p><p><a href="http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/GB_II/II.2/Gesetze/Verfassung_NRW.jsp" rel="nofollow">http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/GB_II/II.2/Gesetze/Verfassung_NRW.jsp</a></p><p>Damit begann die15. Wahlperiode noch nicht am 9. Juni um 0 Uhr, sondern in dem Moment, als der neue Landtag zusammenkam bzw. sich konstituiert hat, also erst im Lauf des Tages. Oder ist mit Tagung automatisch der ganze Sitzungstag gemeint?</p> ]]></content:encoded> </item> <item><title>Comment on Wahl des 10. deutschen Bundespr&#228;sidenten von Wahlf&#228;lschung und W&#228;hlert&#228;uschung im Landtag von NRW &#252;berschattet? by S. Schmidt</title><link>http://grundrechteforum.de/2010/rechtswirklichkeit/wahl-des-10-deutschen-bundespraesidenten-von-wahlfaelschung-und-wahlertaeuschung-im-landtag-von-nrw-ueberschattet/#comment-427</link> <dc:creator>S. Schmidt</dc:creator> <pubDate>Mon, 12 Jul 2010 19:45:33 +0000</pubDate> <guid isPermaLink="false">http://grundrechteforum.de/?p=618#comment-427</guid> <description>&quot;Deutlich wird dass, wenn z.B. in einer Wahlperiode der Pr&#228;sident und alle Vizepr&#228;sidenten abgew&#228;hlt werden und ein neues Pr&#228;sidium gew&#228;hlt werden muss. W&#252;rden Mitglieder des abgew&#228;hlten Pr&#228;sidiums dann als altes, also abgew&#228;hltes Pr&#228;sidium den Vorsitz &#252;bernehmen k&#246;nnen, so k&#246;nnten sie nie abgew&#228;hlt werden.&quot;Deshalb ist das alte Pr&#228;sidium ja nur kommissarisch im Amt, da auf jeden Fall in der neuen Legislaturperiode ein neues Pr&#228;sidium gew&#228;hlt wird (wenn nicht in der ersten Sitzung, dann eben etwas sp&#228;ter).</description> <content:encoded><![CDATA[<p>&#8220;Deutlich wird dass, wenn z.B. in einer Wahlperiode der Pr&#228;sident und alle Vizepr&#228;sidenten abgew&#228;hlt werden und ein neues Pr&#228;sidium gew&#228;hlt werden muss. W&#252;rden Mitglieder des abgew&#228;hlten Pr&#228;sidiums dann als altes, also abgew&#228;hltes Pr&#228;sidium den Vorsitz &#252;bernehmen k&#246;nnen, so k&#246;nnten sie nie abgew&#228;hlt werden.&#8221;</p><p>Deshalb ist das alte Pr&#228;sidium ja nur kommissarisch im Amt, da auf jeden Fall in der neuen Legislaturperiode ein neues Pr&#228;sidium gew&#228;hlt wird (wenn nicht in der ersten Sitzung, dann eben etwas sp&#228;ter).</p> ]]></content:encoded> </item> <item><title>Comment on Wahl des 10. deutschen Bundespr&#228;sidenten von Wahlf&#228;lschung und W&#228;hlert&#228;uschung im Landtag von NRW &#252;berschattet? by S. Schmidt</title><link>http://grundrechteforum.de/2010/rechtswirklichkeit/wahl-des-10-deutschen-bundespraesidenten-von-wahlfaelschung-und-wahlertaeuschung-im-landtag-von-nrw-ueberschattet/#comment-426</link> <dc:creator>S. Schmidt</dc:creator> <pubDate>Mon, 12 Jul 2010 19:38:26 +0000</pubDate> <guid isPermaLink="false">http://grundrechteforum.de/?p=618#comment-426</guid> <description>&quot;Das Mandat des 15. Landtages beginnt am 09.06.2010 0:00 MEZ. Das neue Pr&#228;sidium wird normalerweise in der 1. Plenarsitzung gew&#228;hlt, nachdem sich der Landtag konstituiert hat.&quot;Aus diesem Grund ist das gesch&#228;ftsf&#252;hrende Pr&#228;sidium in der regel auch nur einen Tag im Amt. Vermutlich ist das der Grund, weshalb die Verfassung nicht ausdr&#252;cklich einen Abgesordnetenstatus f&#252;r das gesch&#228;ftsf&#252;hrende Pr&#228;sidium vorschreibt.Vielleicht dachte man sich auch, dass das bisherige Pr&#228;sidium in der Regel ja dem neuen Landtag angeh&#246;rt und hat missachtet, dass Teile davon bereits ausgeschieden sein k&#246;nnen. Das w&#228;re dann aber ein Fehler der Verfassungsschreiber gewesen, den man nun nicht mehr r&#252;ckg&#228;ngig machen kann, es sei denn man &#228;ndert and dieser Stelle die Verfassung.Juristisch z&#228;hlt aber nur das geschriebene Wort und nicht eine logisch angenommene Kausalit&#228;t zwischen Mandat und gesch&#228;ftsf&#252;hrender Funktion, die aber das Wort einfach nicht hergibt.  Darum hat man es hier im besten Fall mit einer rechtlichen Grauzone zu tun, jedoch nicht mit einem klaren Rechtsversto&#223;. Denn diesen m&#252;sste der Text der Verfassung eindeutig hergeben. Die Verfassungsv&#228;ter zu befragen d&#252;rfte nach 60 Jahren zu sp&#228;t sein.</description> <content:encoded><![CDATA[<p>&#8220;Das Mandat des 15. Landtages beginnt am 09.06.2010 0:00 MEZ. Das neue Pr&#228;sidium wird normalerweise in der 1. Plenarsitzung gew&#228;hlt, nachdem sich der Landtag konstituiert hat.&#8221;</p><p>Aus diesem Grund ist das gesch&#228;ftsf&#252;hrende Pr&#228;sidium in der regel auch nur einen Tag im Amt. Vermutlich ist das der Grund, weshalb die Verfassung nicht ausdr&#252;cklich einen Abgesordnetenstatus f&#252;r das gesch&#228;ftsf&#252;hrende Pr&#228;sidium vorschreibt.</p><p>Vielleicht dachte man sich auch, dass das bisherige Pr&#228;sidium in der Regel ja dem neuen Landtag angeh&#246;rt und hat missachtet, dass Teile davon bereits ausgeschieden sein k&#246;nnen. Das w&#228;re dann aber ein Fehler der Verfassungsschreiber gewesen, den man nun nicht mehr r&#252;ckg&#228;ngig machen kann, es sei denn man &#228;ndert and dieser Stelle die Verfassung.</p><p>Juristisch z&#228;hlt aber nur das geschriebene Wort und nicht eine logisch angenommene Kausalit&#228;t zwischen Mandat und gesch&#228;ftsf&#252;hrender Funktion, die aber das Wort einfach nicht hergibt.  Darum hat man es hier im besten Fall mit einer rechtlichen Grauzone zu tun, jedoch nicht mit einem klaren Rechtsversto&#223;. Denn diesen m&#252;sste der Text der Verfassung eindeutig hergeben. Die Verfassungsv&#228;ter zu befragen d&#252;rfte nach 60 Jahren zu sp&#228;t sein.</p> ]]></content:encoded> </item> <item><title>Comment on Chronologie eines Staatsstreiches by Nochmal zur Ungültigkeit der Bundespräsidentenwahl 2010 &#124; Geheimrätin&#039;s Fenster zum Hof</title><link>http://grundrechteforum.de/2010/rechtswirklichkeit/chronologie-eines-staatsstreiches/#comment-417</link> <dc:creator>Nochmal zur Ungültigkeit der Bundespräsidentenwahl 2010 &#124; Geheimrätin&#039;s Fenster zum Hof</dc:creator> <pubDate>Sun, 11 Jul 2010 14:59:21 +0000</pubDate> <guid isPermaLink="false">http://grundrechteforum.de/?p=648#comment-417</guid> <description>[...] auch Chronologie eines Staatsstreiches    Dieser Artikel wurde ver&#246;ffentlicht in Politisches, Uncategorized und mit Bundeswulff, [...]</description> <content:encoded><![CDATA[<p>[...] auch Chronologie eines Staatsstreiches    Dieser Artikel wurde ver&#246;ffentlicht in Politisches, Uncategorized und mit Bundeswulff, [...]</p> ]]></content:encoded> </item> <item><title>Comment on Wahl des 10. deutschen Bundespr&#228;sidenten von Wahlf&#228;lschung und W&#228;hlert&#228;uschung im Landtag von NRW &#252;berschattet? by Beobachter</title><link>http://grundrechteforum.de/2010/rechtswirklichkeit/wahl-des-10-deutschen-bundespraesidenten-von-wahlfaelschung-und-wahlertaeuschung-im-landtag-von-nrw-ueberschattet/#comment-408</link> <dc:creator>Beobachter</dc:creator> <pubDate>Fri, 09 Jul 2010 18:17:37 +0000</pubDate> <guid isPermaLink="false">http://grundrechteforum.de/?p=618#comment-408</guid> <description>Mit gro&#223;tem Entsetzen stelle ich in den vergangen Tagen hier und anderswo im Netz fest, wie wenig die Menschen Scheins bereit sind, einfach einmal in die Verfassung von NRW und die Gesch&#228;ftsordnung zu schauen und einfach einmal unbefangen darin zu lesen.Der Landtag ist der Zusammenschluss aller in den Landtag von der wahlberechtigten Bev&#246;lkerung Nordrhein-Westfalens gew&#228;hlten Kandidaten, die durch die Annahme ihrer Wahl zu mandatierten Landtagsabgeordneten werden. Das Mandant ist und bleibt die unabdingbare Vorsetzung f&#252;r das Handeln im Landtag, sei als Abgeordneter oder als aus der Mitte des Landtages gew&#228;hltes Pr&#228;sidium, bestehend aus einem Pr&#228;sidenten, einer vom Landtag selbst festgelegten Anzahl Vizepr&#228;sidenten und Schriftf&#252;hrern. Da ist NRW keine Ausnahme, ebenso ist der Art. 38 Abs. 2 der Landesverfasusng nichts au&#223;ergew&#246;hnliches, solange sich die handelnden Personen an den Wortlaut halten. Darin steht, wie und anderso auch schon wiederholt geschrieben wurde, Pr&#228;sidium und nicht der oder die Pr&#228;sidenten.Ohne Mandat kein pr&#228;sidiales Amt, gibt der gew&#228;hlte Pr&#228;sident sein Abgeordnetenmandat zur&#252;ck, ist das pr&#228;sidiale Amt gleich mit futsch, wird er aus dem Pr&#228;sidentenamt gew&#228;hlt, dieses ist gem&#228;&#223; § 3 Abs. 2 der Gesch&#228;ftsordnung m&#246;glich, bleibt sein Abgeordnetenmandat davon unber&#252;hrt. Wird ihm aus z.B. verfassungsrechtlichen Gr&#252;nden sp&#228;ter das Landtagsmandat entzogen, gerichtlich beispielsweise, so erlischt selbstverst&#228;ndlich auch das pr&#228;sidiale Amt. Es gibt keine Konstellation, die das Pr&#228;sidentenamt vom Abgeordnetenmandat zu trennen vermag.Anders sieht es beim Ministerpr&#228;sidenten aus. Der muss ein Mandat haben, um MP zu werden, dann kann er es zur&#252;ckgeben, das Abgeordnetenmandat, trotzdem bleibt er MP und f&#252;hrt gem&#228;&#223; Art. 62 auch dann die Amtsgesch&#228;fte weiter, wenn der Landtag neu zusammentritt und damit seine Regierungzeit beendet wird. Alle Regierungsmitglieder bleiben bis zur Regelung der Nachfolge im Amt. Ist ja auch eigentlich logisch, denn w&#228;hrend in einem Pr&#228;sidium gew&#228;hlte Abgeordnete im Landtag t&#228;tig sind, ist der MP und ggf. seine Regierungsmitglieder, wenn sie Landtagsabgeordnete waren, von der Legislative in die Exekutive gewechselt. Selbst bei Verlust des Landtagsmandates bleibt das Regierungsamt davon unber&#252;hrt.Fazit:Frau van Dinther und Herr Moron haben bis zum Ablauf des 08.06.2010 ihre Schuldigkeit getan, danach waren die anderen dran, n&#228;mlich der Gr&#252;ne Herr Keymis und die blau-gelbe Frau Freimuth, denn sie waren erneut in den Landtag von NRW gew&#228;hlt, also vom W&#228;hler f&#252;r die 15. Wahlperiode mandatiert, hingegen Frau van Dinther ausdr&#252;cklich nicht und Herr Moron wollte gar nicht mehr gew&#228;hlt werden, er war denn auch nicht zur Wahl angetreten.Was hier am 09.06.2010 im Landtag von NRW dem staunenden Publikum geboten wurde, war eines Landtages denn auch nicht w&#252;rdig, war dort doch nur Geschachere mit Blick auf die ungekl&#228;rte Koalitions- und Regierungsbildung zu sp&#252;ren. Der 09.06.2010 war kein guter Tag f&#252;r die parlamentarische Demokratie, eher ging es nach dem Motto: Recht ist..., was n&#252;tzt.</description> <content:encoded><![CDATA[<p>Mit gro&#223;tem Entsetzen stelle ich in den vergangen Tagen hier und anderswo im Netz fest, wie wenig die Menschen Scheins bereit sind, einfach einmal in die Verfassung von NRW und die Gesch&#228;ftsordnung zu schauen und einfach einmal unbefangen darin zu lesen.</p><p>Der Landtag ist der Zusammenschluss aller in den Landtag von der wahlberechtigten Bev&#246;lkerung Nordrhein-Westfalens gew&#228;hlten Kandidaten, die durch die Annahme ihrer Wahl zu mandatierten Landtagsabgeordneten werden. Das Mandant ist und bleibt die unabdingbare Vorsetzung f&#252;r das Handeln im Landtag, sei als Abgeordneter oder als aus der Mitte des Landtages gew&#228;hltes Pr&#228;sidium, bestehend aus einem Pr&#228;sidenten, einer vom Landtag selbst festgelegten Anzahl Vizepr&#228;sidenten und Schriftf&#252;hrern. Da ist NRW keine Ausnahme, ebenso ist der Art. 38 Abs. 2 der Landesverfasusng nichts au&#223;ergew&#246;hnliches, solange sich die handelnden Personen an den Wortlaut halten. Darin steht, wie und anderso auch schon wiederholt geschrieben wurde, Pr&#228;sidium und nicht der oder die Pr&#228;sidenten.</p><p>Ohne Mandat kein pr&#228;sidiales Amt, gibt der gew&#228;hlte Pr&#228;sident sein Abgeordnetenmandat zur&#252;ck, ist das pr&#228;sidiale Amt gleich mit futsch, wird er aus dem Pr&#228;sidentenamt gew&#228;hlt, dieses ist gem&#228;&#223; § 3 Abs. 2 der Gesch&#228;ftsordnung m&#246;glich, bleibt sein Abgeordnetenmandat davon unber&#252;hrt. Wird ihm aus z.B. verfassungsrechtlichen Gr&#252;nden sp&#228;ter das Landtagsmandat entzogen, gerichtlich beispielsweise, so erlischt selbstverst&#228;ndlich auch das pr&#228;sidiale Amt. Es gibt keine Konstellation, die das Pr&#228;sidentenamt vom Abgeordnetenmandat zu trennen vermag.</p><p>Anders sieht es beim Ministerpr&#228;sidenten aus. Der muss ein Mandat haben, um MP zu werden, dann kann er es zur&#252;ckgeben, das Abgeordnetenmandat, trotzdem bleibt er MP und f&#252;hrt gem&#228;&#223; Art. 62 auch dann die Amtsgesch&#228;fte weiter, wenn der Landtag neu zusammentritt und damit seine Regierungzeit beendet wird. Alle Regierungsmitglieder bleiben bis zur Regelung der Nachfolge im Amt. Ist ja auch eigentlich logisch, denn w&#228;hrend in einem Pr&#228;sidium gew&#228;hlte Abgeordnete im Landtag t&#228;tig sind, ist der MP und ggf. seine Regierungsmitglieder, wenn sie Landtagsabgeordnete waren, von der Legislative in die Exekutive gewechselt. Selbst bei Verlust des Landtagsmandates bleibt das Regierungsamt davon unber&#252;hrt.</p><p>Fazit:</p><p>Frau van Dinther und Herr Moron haben bis zum Ablauf des 08.06.2010 ihre Schuldigkeit getan, danach waren die anderen dran, n&#228;mlich der Gr&#252;ne Herr Keymis und die blau-gelbe Frau Freimuth, denn sie waren erneut in den Landtag von NRW gew&#228;hlt, also vom W&#228;hler f&#252;r die 15. Wahlperiode mandatiert, hingegen Frau van Dinther ausdr&#252;cklich nicht und Herr Moron wollte gar nicht mehr gew&#228;hlt werden, er war denn auch nicht zur Wahl angetreten.</p><p>Was hier am 09.06.2010 im Landtag von NRW dem staunenden Publikum geboten wurde, war eines Landtages denn auch nicht w&#252;rdig, war dort doch nur Geschachere mit Blick auf die ungekl&#228;rte Koalitions- und Regierungsbildung zu sp&#252;ren. Der 09.06.2010 war kein guter Tag f&#252;r die parlamentarische Demokratie, eher ging es nach dem Motto: Recht ist&#8230;, was n&#252;tzt.</p> ]]></content:encoded> </item> <item><title>Comment on Wahl des 10. deutschen Bundespr&#228;sidenten von Wahlf&#228;lschung und W&#228;hlert&#228;uschung im Landtag von NRW &#252;berschattet? by Bürgerinitiative für Verfassungsschutz</title><link>http://grundrechteforum.de/2010/rechtswirklichkeit/wahl-des-10-deutschen-bundespraesidenten-von-wahlfaelschung-und-wahlertaeuschung-im-landtag-von-nrw-ueberschattet/#comment-407</link> <dc:creator>Bürgerinitiative für Verfassungsschutz</dc:creator> <pubDate>Fri, 09 Jul 2010 16:09:26 +0000</pubDate> <guid isPermaLink="false">http://grundrechteforum.de/?p=618#comment-407</guid> <description>Wichtig ist hier der Begriff &quot;bisheriges Pr&#228;sidium&quot; und sein Unterschied zum nicht verwendeten, aber implizierten Begriff &quot;altes Pr&#228;sidium&quot;.Das alte Pr&#228;sidium des 14. Landtages wirkte bis zum 08.06.2010, 24:00 MEZ.Das Mandat des 15. Landtages beginnt am 09.06.2010 0:00 MEZ. Das neue Pr&#228;sidium wird normalerweise in der 1. Plenarsitzung gew&#228;hlt, nachdem sich der Landtag konstituiert hat.Der Zeitraum zwischen dem Beginn der Wahlperiode und der Gesch&#228;ftsf&#228;higkeit des neuen Pr&#228;sidiums ist der Zeitraum, indem die f&#252;r den 15. Landtag mandatierten Mitglieder des alten Pr&#228;sidiums das bisherige Pr&#228;sidium darstellen und den Landtag bis zur Wahl des neuen Pr&#228;sidiums vertreten.Befinden sich keine Mitglieder des alten Pr&#228;sidiums im 15. Landtag, so wird das bisherige Pr&#228;sidium durch die Schriftf&#252;hrer bis zum &#196;ltestenrat oder dem &#196;ltesten des Landtages vertreten. Befinden sich alle Mitglieder des alten Pr&#228;sidiums im neuen Landtag, so stellen sie das bisherige Pr&#228;sidium dar. Befinden sich einige Mitglieder des alten Pr&#228;sidiums im neuen Landtag, so &#252;bernehmen diese den Vorsitz.Es besteht keinerlei Veranlassung oder Notwendigkeit den Pr&#228;sidiumsvorsitz einer Person zu &#252;berlassen, der das Mandat zum Landtag fehlt, da die Gesch&#228;ftsordnung alle Vertretungen regelt. Sogar wenn der Landtag mangels Mitgliedern nicht mehr beschlussf&#228;hig ist, selbst dann sind noch einieg Mitglieder vorhanden. Auch wenn alle Mitglieder ausfallen und der Landtag vollst&#228;ndig neu gew&#228;hlt werden muss, gibt es &#228;lteste Mitglieder dieses neuen Landtages, diese stellen dann das bisherige Pr&#228;sidium bis zur Wahl eines neuen Pr&#228;sidiums.Deutlich wird dass, wenn z.B. in einer Wahlperiode der Pr&#228;sident und alle Vizepr&#228;sidenten abgew&#228;hlt werden und ein neues Pr&#228;sidium gew&#228;hlt werden muss. W&#252;rden Mitglieder des abgew&#228;hlten Pr&#228;sidiums dann als altes, also abgew&#228;hltes Pr&#228;sidium den Vorsitz &#252;bernehmen k&#246;nnen, so k&#246;nnten sie nie abgew&#228;hlt werden.</description> <content:encoded><![CDATA[<p>Wichtig ist hier der Begriff &#8220;bisheriges Pr&#228;sidium&#8221; und sein Unterschied zum nicht verwendeten, aber implizierten Begriff &#8220;altes Pr&#228;sidium&#8221;.</p><p>Das alte Pr&#228;sidium des 14. Landtages wirkte bis zum 08.06.2010, 24:00 MEZ.</p><p>Das Mandat des 15. Landtages beginnt am 09.06.2010 0:00 MEZ. Das neue Pr&#228;sidium wird normalerweise in der 1. Plenarsitzung gew&#228;hlt, nachdem sich der Landtag konstituiert hat.</p><p>Der Zeitraum zwischen dem Beginn der Wahlperiode und der Gesch&#228;ftsf&#228;higkeit des neuen Pr&#228;sidiums ist der Zeitraum, indem die f&#252;r den 15. Landtag mandatierten Mitglieder des alten Pr&#228;sidiums das bisherige Pr&#228;sidium darstellen und den Landtag bis zur Wahl des neuen Pr&#228;sidiums vertreten.</p><p>Befinden sich keine Mitglieder des alten Pr&#228;sidiums im 15. Landtag, so wird das bisherige Pr&#228;sidium durch die Schriftf&#252;hrer bis zum &#196;ltestenrat oder dem &#196;ltesten des Landtages vertreten. Befinden sich alle Mitglieder des alten Pr&#228;sidiums im neuen Landtag, so stellen sie das bisherige Pr&#228;sidium dar. Befinden sich einige Mitglieder des alten Pr&#228;sidiums im neuen Landtag, so &#252;bernehmen diese den Vorsitz.</p><p>Es besteht keinerlei Veranlassung oder Notwendigkeit den Pr&#228;sidiumsvorsitz einer Person zu &#252;berlassen, der das Mandat zum Landtag fehlt, da die Gesch&#228;ftsordnung alle Vertretungen regelt. Sogar wenn der Landtag mangels Mitgliedern nicht mehr beschlussf&#228;hig ist, selbst dann sind noch einieg Mitglieder vorhanden. Auch wenn alle Mitglieder ausfallen und der Landtag vollst&#228;ndig neu gew&#228;hlt werden muss, gibt es &#228;lteste Mitglieder dieses neuen Landtages, diese stellen dann das bisherige Pr&#228;sidium bis zur Wahl eines neuen Pr&#228;sidiums.</p><p>Deutlich wird dass, wenn z.B. in einer Wahlperiode der Pr&#228;sident und alle Vizepr&#228;sidenten abgew&#228;hlt werden und ein neues Pr&#228;sidium gew&#228;hlt werden muss. W&#252;rden Mitglieder des abgew&#228;hlten Pr&#228;sidiums dann als altes, also abgew&#228;hltes Pr&#228;sidium den Vorsitz &#252;bernehmen k&#246;nnen, so k&#246;nnten sie nie abgew&#228;hlt werden.</p> ]]></content:encoded> </item> <item><title>Comment on Wahl des 10. deutschen Bundespr&#228;sidenten von Wahlf&#228;lschung und W&#228;hlert&#228;uschung im Landtag von NRW &#252;berschattet? by S. Schmidt</title><link>http://grundrechteforum.de/2010/rechtswirklichkeit/wahl-des-10-deutschen-bundespraesidenten-von-wahlfaelschung-und-wahlertaeuschung-im-landtag-von-nrw-ueberschattet/#comment-406</link> <dc:creator>S. Schmidt</dc:creator> <pubDate>Fri, 09 Jul 2010 14:58:51 +0000</pubDate> <guid isPermaLink="false">http://grundrechteforum.de/?p=618#comment-406</guid> <description>Ich habe mich mal mit folgenden Fragen auseinandergesetzt:„2.1. Muss der Pr&#228;sident eines Landtages oder Bundestages Mitglied desselben Landtages oder des Bundestages sein?“
Ja.„2.2. Muss ein Pr&#228;sident eines Landtages oder Bundestages &#252;ber ein durch freie Wahl erworbenes Mandat durch die Mitglieder desselben Landtages oder des Bundestages verf&#252;gen?“
Ja.„2.3. Darf jemand ohne ein durch freie Wahl erworbenes Mandat durch die Mitglieder eines Landtages oder des Bundestages die Funktion eines Pr&#228;sidenten desselben Landtages oder des Bundestages wahrnehmen?“Fangfrage. Es geht hier um den Landtag von NRW. Im Bundestag oder anderen Landtagen werden die Pflichten des Pr&#228;sidenten ausschlie&#223;lich vom gew&#228;hlten Pr&#228;sidenten oder vom Alterspr&#228;sidenten ausge&#252;bt. In NRW hingegen darf auch ein ehemaliges Pr&#228;sidium die Gesch&#228;fte f&#252;hren, denn:Artikel 38 der Landesverfassung:(1) Der Landtag w&#228;hlt den Pr&#228;sidenten, dessen Stellvertreter und die &#252;brigen Mitglieder des Pr&#228;sidiums. Er gibt sich seine Gesch&#228;ftsordnung.(2) Bis zur Wahl des neuen Pr&#228;sidiums f&#252;hrt das bisherige Pr&#228;sidium die Gesch&#228;fte weiter.2.4. Beginnt mit dem durch freie Wahl erworbenen Mandat durch die Mitglieder eines Landtages oder des Bundestages die Funktion des Pr&#228;sidenten desselben Landtages oder des Bundestages?Ja.2.5. Erlischt mit dem Erl&#246;schen des durch freie Wahl erworbenen Mandates durch die Mitglieder des Landtages oder Bundestages oder dem Erl&#246;schen des durch freie Wahl erworbenen Mandates durch den W&#228;hler die Funktion des Pr&#228;sidenten desselben Landtages oder Bundestages?Ja. F&#252;r NRW bedeutet das, dass das die Mitglieder des vierk&#246;pfigen Pr&#228;sidiums am 9. Juni um 0 Uhr ihre &#196;mter verloren. Im selben Moment verloren sie auch ihren Abgeordnetenstatus f&#252;r den 14. Landtag. Ihre &#196;mter im Pr&#228;sidium bezogen sich ausschlie&#223;lich auf die 14. Wahlperiode und waren mit ihren Abgeordnetenmandaten f&#252;r dieselbe Wahlperiode untrennbar verkn&#252;pft. F&#252;r Herrn Keymis und Frau Freimuth trat aber zum selben Zeitpunkt der Abgeordnetenstatus f&#252;r den 15. Landtag in Kraft. Diesen haben sie durch die Wahl am 9. Mai erhalten. Ihre Rechte als gesch&#228;ftsf&#252;hrende Vizepr&#228;sidenten erhielten sie jedoch vollst&#228;ndig aus ihrer Funktion im 14. Landtag. Somit gibt es zwischen ihrem neuen Landtagsmandat und ihrem gesch&#228;ftsf&#252;hrenden Status im Pr&#228;sidium keine Verbindung. Entscheidend sind nur ihre bisherigen &#196;mter in der 14. Wahlperiode, denn die Verfassung schreibt eindeutig:(2) Bis zur Wahl des neuen Pr&#228;sidiums f&#252;hrt das bisherige Pr&#228;sidium die Gesch&#228;fte weiter.Da auch Frau Dinther und Herr Moron dem Pr&#228;sidium des 14. Landtages angeh&#246;rten, verf&#252;gten auch sie am 9. Juni &#252;ber einen gesch&#228;ftsf&#252;hrenden Status im Pr&#228;sidium. Denn um dem gesch&#228;ftsf&#252;hrenden Pr&#228;sidium anzugeh&#246;ren, muss man laut Verfassung nur eine Bedingung erf&#252;llen: man muss dem Pr&#228;sidium des bisherigen Landtages angeh&#246;rt haben. Eine andere Bedingung gibt es nicht, weder in der Verfassung noch in der Gesch&#228;ftsordnung des Landtages. Und da Frau Dinther und Herr Moron als Abgeordnete des 14. Landtages ordungsgem&#228;&#223; in dessen Pr&#228;sidium gew&#228;hlt worden waren, geh&#246;rten sie ab dem 9. Juni um 0 Uhr automatisch dem  gesch&#228;ftsf&#252;hrenden Pr&#228;sidium des neuen Landtages an, nachdem sie ihre &#196;mter f&#252;r den alten Landtag verloren hatten. Ein gesch&#228;ftsf&#252;hrendes Pr&#228;sidium muss also im Gegensatz zu einem normalen Pr&#228;sidium weder neu gew&#228;hlt werden noch &#252;ber ein Abgeordnetenmandat verf&#252;gen. Um den Plenarsaal zu betreten und eine Landtagssitzung zu leiten bedarf es in dem Fall also keines Mandates, sondern nur der gesch&#228;ftsf&#252;hrenden Funktion im Pr&#228;sidium. Das klingt paradox, ist aber von der Landesverfassung so zugelassen. Etwas anderes w&#228;re der Fall, wenn die Verfassung folgendes schreiben w&#252;rde:„Bis zur Wahl des neuen Pr&#228;sidiums f&#252;hren diejenigen Abgeordneten, die dem bisherigen Pr&#228;sidium angeh&#246;rt haben, die Gesch&#228;fte weiter.“Stattdessen steht dort aber:„Bis zur Wahl des neuen Pr&#228;sidiums f&#252;hrt das bisherige Pr&#228;sidium die Gesch&#228;fte weiter.“</description> <content:encoded><![CDATA[<p>Ich habe mich mal mit folgenden Fragen auseinandergesetzt:</p><p>„2.1. Muss der Pr&#228;sident eines Landtages oder Bundestages Mitglied desselben Landtages oder des Bundestages sein?“<br /> Ja.</p><p>„2.2. Muss ein Pr&#228;sident eines Landtages oder Bundestages &#252;ber ein durch freie Wahl erworbenes Mandat durch die Mitglieder desselben Landtages oder des Bundestages verf&#252;gen?“<br /> Ja.</p><p>„2.3. Darf jemand ohne ein durch freie Wahl erworbenes Mandat durch die Mitglieder eines Landtages oder des Bundestages die Funktion eines Pr&#228;sidenten desselben Landtages oder des Bundestages wahrnehmen?“</p><p>Fangfrage. Es geht hier um den Landtag von NRW. Im Bundestag oder anderen Landtagen werden die Pflichten des Pr&#228;sidenten ausschlie&#223;lich vom gew&#228;hlten Pr&#228;sidenten oder vom Alterspr&#228;sidenten ausge&#252;bt. In NRW hingegen darf auch ein ehemaliges Pr&#228;sidium die Gesch&#228;fte f&#252;hren, denn:</p><p>Artikel 38 der Landesverfassung:</p><p>(1) Der Landtag w&#228;hlt den Pr&#228;sidenten, dessen Stellvertreter und die &#252;brigen Mitglieder des Pr&#228;sidiums. Er gibt sich seine Gesch&#228;ftsordnung.</p><p>(2) Bis zur Wahl des neuen Pr&#228;sidiums f&#252;hrt das bisherige Pr&#228;sidium die Gesch&#228;fte weiter.</p><p>2.4. Beginnt mit dem durch freie Wahl erworbenen Mandat durch die Mitglieder eines Landtages oder des Bundestages die Funktion des Pr&#228;sidenten desselben Landtages oder des Bundestages?</p><p>Ja.</p><p>2.5. Erlischt mit dem Erl&#246;schen des durch freie Wahl erworbenen Mandates durch die Mitglieder des Landtages oder Bundestages oder dem Erl&#246;schen des durch freie Wahl erworbenen Mandates durch den W&#228;hler die Funktion des Pr&#228;sidenten desselben Landtages oder Bundestages?</p><p>Ja. F&#252;r NRW bedeutet das, dass das die Mitglieder des vierk&#246;pfigen Pr&#228;sidiums am 9. Juni um 0 Uhr ihre &#196;mter verloren. Im selben Moment verloren sie auch ihren Abgeordnetenstatus f&#252;r den 14. Landtag. Ihre &#196;mter im Pr&#228;sidium bezogen sich ausschlie&#223;lich auf die 14. Wahlperiode und waren mit ihren Abgeordnetenmandaten f&#252;r dieselbe Wahlperiode untrennbar verkn&#252;pft. F&#252;r Herrn Keymis und Frau Freimuth trat aber zum selben Zeitpunkt der Abgeordnetenstatus f&#252;r den 15. Landtag in Kraft. Diesen haben sie durch die Wahl am 9. Mai erhalten. Ihre Rechte als gesch&#228;ftsf&#252;hrende Vizepr&#228;sidenten erhielten sie jedoch vollst&#228;ndig aus ihrer Funktion im 14. Landtag. Somit gibt es zwischen ihrem neuen Landtagsmandat und ihrem gesch&#228;ftsf&#252;hrenden Status im Pr&#228;sidium keine Verbindung. Entscheidend sind nur ihre bisherigen &#196;mter in der 14. Wahlperiode, denn die Verfassung schreibt eindeutig:</p><p>(2) Bis zur Wahl des neuen Pr&#228;sidiums f&#252;hrt das bisherige Pr&#228;sidium die Gesch&#228;fte weiter.</p><p>Da auch Frau Dinther und Herr Moron dem Pr&#228;sidium des 14. Landtages angeh&#246;rten, verf&#252;gten auch sie am 9. Juni &#252;ber einen gesch&#228;ftsf&#252;hrenden Status im Pr&#228;sidium. Denn um dem gesch&#228;ftsf&#252;hrenden Pr&#228;sidium anzugeh&#246;ren, muss man laut Verfassung nur eine Bedingung erf&#252;llen: man muss dem Pr&#228;sidium des bisherigen Landtages angeh&#246;rt haben. Eine andere Bedingung gibt es nicht, weder in der Verfassung noch in der Gesch&#228;ftsordnung des Landtages. Und da Frau Dinther und Herr Moron als Abgeordnete des 14. Landtages ordungsgem&#228;&#223; in dessen Pr&#228;sidium gew&#228;hlt worden waren, geh&#246;rten sie ab dem 9. Juni um 0 Uhr automatisch dem  gesch&#228;ftsf&#252;hrenden Pr&#228;sidium des neuen Landtages an, nachdem sie ihre &#196;mter f&#252;r den alten Landtag verloren hatten. Ein gesch&#228;ftsf&#252;hrendes Pr&#228;sidium muss also im Gegensatz zu einem normalen Pr&#228;sidium weder neu gew&#228;hlt werden noch &#252;ber ein Abgeordnetenmandat verf&#252;gen. Um den Plenarsaal zu betreten und eine Landtagssitzung zu leiten bedarf es in dem Fall also keines Mandates, sondern nur der gesch&#228;ftsf&#252;hrenden Funktion im Pr&#228;sidium. Das klingt paradox, ist aber von der Landesverfassung so zugelassen. Etwas anderes w&#228;re der Fall, wenn die Verfassung folgendes schreiben w&#252;rde:</p><p>„Bis zur Wahl des neuen Pr&#228;sidiums f&#252;hren diejenigen Abgeordneten, die dem bisherigen Pr&#228;sidium angeh&#246;rt haben, die Gesch&#228;fte weiter.“</p><p>Stattdessen steht dort aber:</p><p>„Bis zur Wahl des neuen Pr&#228;sidiums f&#252;hrt das bisherige Pr&#228;sidium die Gesch&#228;fte weiter.“</p> ]]></content:encoded> </item> <item><title>Comment on Chronologie eines Staatsstreiches by Journalist</title><link>http://grundrechteforum.de/2010/rechtswirklichkeit/chronologie-eines-staatsstreiches/#comment-405</link> <dc:creator>Journalist</dc:creator> <pubDate>Fri, 09 Jul 2010 13:41:09 +0000</pubDate> <guid isPermaLink="false">http://grundrechteforum.de/?p=648#comment-405</guid> <description>Zitat von Herrn Dr. Zinnkann, Presssprecher des Landtages NRW vom 08.07.2010:&lt;blockquote&gt;&quot;Das war mit Regina van Dinther 2010 so und ebenso mit Ulrich Schmidt (SPD) 2005 so. Beide, van Dinther wie auch Schmidt, waren dabei ohne Mandat. Und das sind nur die beiden j&#252;ngsten Beispiele. Gem&#228;&#223; der Verfassungsregelung war das gang und g&#228;be in der Geschichte des Landtags NRW.”
&lt;/blockquote&gt;Was f&#252;r die unzul&#228;ssige Konstitution des 15. Landtages von NRW am 09.06.2010 gilt, weil Frau Regina van Dinther nicht mehr &#252;ber das zwingend erforderliche Abgeordnetenmandat f&#252;r den 15. Landtag von NRW seit 00.00 h am 09.06.2010 verf&#252;gt, gilt offensichtlich auch f&#252;r die Konstitution des 14. Landtages am 08.06.2005 in NRW, hatte doch der damalige B&#252;rger Ulrich Schmidt ( SPD ) ebenfalls kein das f&#252;rs Pr&#228;sidentenamt zwingend erforderliche Landtagsmandat mehr.Da m&#246;gen die Spekulationen jetzt ins Kraut schie&#223;en, doch ohne verfassungsrechtlich wirksame Konstitution eines Landtages, sind alle Sitzungen, alle &#196;mter und alle Beschl&#252;sse in der 14. Legislaturperiode &quot;f&#252;r die Katz&quot;..., um es mal freundlich auszudr&#252;cken.</description> <content:encoded><![CDATA[<p>Zitat von Herrn Dr. Zinnkann, Presssprecher des Landtages NRW vom 08.07.2010:</p><blockquote><p>&#8220;Das war mit Regina van Dinther 2010 so und ebenso mit Ulrich Schmidt (SPD) 2005 so. Beide, van Dinther wie auch Schmidt, waren dabei ohne Mandat. Und das sind nur die beiden j&#252;ngsten Beispiele. Gem&#228;&#223; der Verfassungsregelung war das gang und g&#228;be in der Geschichte des Landtags NRW.”</p></blockquote><p>Was f&#252;r die unzul&#228;ssige Konstitution des 15. Landtages von NRW am 09.06.2010 gilt, weil Frau Regina van Dinther nicht mehr &#252;ber das zwingend erforderliche Abgeordnetenmandat f&#252;r den 15. Landtag von NRW seit 00.00 h am 09.06.2010 verf&#252;gt, gilt offensichtlich auch f&#252;r die Konstitution des 14. Landtages am 08.06.2005 in NRW, hatte doch der damalige B&#252;rger Ulrich Schmidt ( SPD ) ebenfalls kein das f&#252;rs Pr&#228;sidentenamt zwingend erforderliche Landtagsmandat mehr.</p><p>Da m&#246;gen die Spekulationen jetzt ins Kraut schie&#223;en, doch ohne verfassungsrechtlich wirksame Konstitution eines Landtages, sind alle Sitzungen, alle &#196;mter und alle Beschl&#252;sse in der 14. Legislaturperiode &#8220;f&#252;r die Katz&#8221;&#8230;, um es mal freundlich auszudr&#252;cken.</p> ]]></content:encoded> </item> <item><title>Comment on Chronologie eines Staatsstreiches by Autor</title><link>http://grundrechteforum.de/2010/rechtswirklichkeit/chronologie-eines-staatsstreiches/#comment-404</link> <dc:creator>Autor</dc:creator> <pubDate>Fri, 09 Jul 2010 12:05:53 +0000</pubDate> <guid isPermaLink="false">http://grundrechteforum.de/?p=648#comment-404</guid> <description>Aufgrund dessen, dass sich im blog &quot;jurakopf&quot; ein Jens Ferner beflei&#223;igt, die Ungeheuerlichkeiten im Landtag von NRW seit einigen Tagen zu relativieren oder sie in die juristische Bedeutungslosigkeit zu diskutieren, sei hier folgendes in die Richtung anzumerken:Im Art. 38 Abs. 2 der Landesverfassung von NRW steht geschrieben, Zitat:Bis zur Wahl des neuen Pr&#228;sidiums f&#252;hrt das bisherige Pr&#228;sidium die Gesch&#228;fte weiter.Ein Pr&#228;sidium ist ein Gebilde, das bei n&#228;herer Betrachtung ein Geb&#228;ude ist, z.B. ein Polizeipr&#228;sidium. Das Geb&#228;ude oder Gebilde alleine &#252;bt keinerlei Funktionen aus, oder?Erst mit dem Einzug von Menschen und zwar den Funktionstr&#228;gern, denen ihr Amt verliehen wurde, beginnt das Polizeipr&#228;sidium zu funktionieren. Ist der Polizeipr&#228;sident nicht anwesend oder wurde er entlassen, so &#252;bernimmt der Vize und im Fall von dessen Verhinderung, warum auch immer, dessen Vize...; vertreten darf jedoch nur der, der Kraft &#252;bertragener Funktion vertreten darf.&#196;hnlich schaut es mit einem Pkw aus, in ihm haben vier Personen ihren Platz, doch f&#252;hren / fahren d&#252;rfen nur diejenigen Personen, die eine g&#252;ltige Fahrerlaubnis besitzen. Sollte einem der vier oder zweien ihre Fahrerlaubnis entzogen sein, d&#252;rfen sie im Pkw noch mitfahren, aber selbst f&#252;hren und fahren / lenken im &#246;ffentlichen Verkehrsraum ist untersagt.Und exakt so verh&#228;lt es sich in einem Pr&#228;sidium eines Landtages, die dort hineingew&#228;hlten Landtagsabgeordneten ben&#246;tigen immer und zu jeder Zeit ein g&#252;ltiges Landtagsmandat. Ohne ein solches g&#252;ltiges Mandat kann ein Pr&#228;sidentenamt nicht angestrebt und auch nicht &#252;bertragen bekommen werden. Und mit Blick auf das Ende einer pr&#228;sidialen Mitgliedschaft gilt, dass mindestens dann, wenn jemand herausgew&#228;hlt wird oder sein g&#252;ltiges Landtagsmandat erloschen ist, seine pr&#228;sidiale Funktion automatisch erloschen ist.Ich kann inzwischen nat&#252;rlich verstehen, dass einigen hier die Luft zum Atmen d&#252;nn wird, aber auf der Wannseekonferenz, auf der die Vernichtung der Juden generalstabsm&#228;&#223;ig beschlossen wurde war ein Dr. Stuckart dabei, der Miturheber der N&#252;rnberger Gesetze, der warnte Heidrich und die anderen Verbrecher damals am Tisch, wenn sich nicht alles nach g&#252;ltigen Gesetzen richten w&#252;rde, dann k&#228;me sp&#228;ter alles raus. Ich kann nur empfehlen, sich hier einmal bei den T&#228;tern von damals kundig zu machen, die haben gewusst, das eigentlich nichts vertuscht werden kann, wenn sich nicht alles nach entsprechenden Gesetzen richtet, auch wenn dieses der Barbarei gleich kamen.In NRW w&#228;re man inzwischen gut beraten, zur&#252;ckzurudern und zwar so schnell wie es geht, um den Schaden f&#252;r Deutschland und das Land NRW nicht noch gr&#246;&#223;er werden zu lassen als er schon ist aufgrund der Groteske vom 09.06.2010 und der zu wiederholenden Wahl des Bundespr&#228;sidenten.</description> <content:encoded><![CDATA[<p>Aufgrund dessen, dass sich im blog &#8220;jurakopf&#8221; ein Jens Ferner beflei&#223;igt, die Ungeheuerlichkeiten im Landtag von NRW seit einigen Tagen zu relativieren oder sie in die juristische Bedeutungslosigkeit zu diskutieren, sei hier folgendes in die Richtung anzumerken:</p><p>Im Art. 38 Abs. 2 der Landesverfassung von NRW steht geschrieben, Zitat:</p><p>Bis zur Wahl des neuen Pr&#228;sidiums f&#252;hrt das bisherige Pr&#228;sidium die Gesch&#228;fte weiter.</p><p>Ein Pr&#228;sidium ist ein Gebilde, das bei n&#228;herer Betrachtung ein Geb&#228;ude ist, z.B. ein Polizeipr&#228;sidium. Das Geb&#228;ude oder Gebilde alleine &#252;bt keinerlei Funktionen aus, oder?</p><p>Erst mit dem Einzug von Menschen und zwar den Funktionstr&#228;gern, denen ihr Amt verliehen wurde, beginnt das Polizeipr&#228;sidium zu funktionieren. Ist der Polizeipr&#228;sident nicht anwesend oder wurde er entlassen, so &#252;bernimmt der Vize und im Fall von dessen Verhinderung, warum auch immer, dessen Vize&#8230;; vertreten darf jedoch nur der, der Kraft &#252;bertragener Funktion vertreten darf.</p><p>&#196;hnlich schaut es mit einem Pkw aus, in ihm haben vier Personen ihren Platz, doch f&#252;hren / fahren d&#252;rfen nur diejenigen Personen, die eine g&#252;ltige Fahrerlaubnis besitzen. Sollte einem der vier oder zweien ihre Fahrerlaubnis entzogen sein, d&#252;rfen sie im Pkw noch mitfahren, aber selbst f&#252;hren und fahren / lenken im &#246;ffentlichen Verkehrsraum ist untersagt.</p><p>Und exakt so verh&#228;lt es sich in einem Pr&#228;sidium eines Landtages, die dort hineingew&#228;hlten Landtagsabgeordneten ben&#246;tigen immer und zu jeder Zeit ein g&#252;ltiges Landtagsmandat. Ohne ein solches g&#252;ltiges Mandat kann ein Pr&#228;sidentenamt nicht angestrebt und auch nicht &#252;bertragen bekommen werden. Und mit Blick auf das Ende einer pr&#228;sidialen Mitgliedschaft gilt, dass mindestens dann, wenn jemand herausgew&#228;hlt wird oder sein g&#252;ltiges Landtagsmandat erloschen ist, seine pr&#228;sidiale Funktion automatisch erloschen ist.</p><p>Ich kann inzwischen nat&#252;rlich verstehen, dass einigen hier die Luft zum Atmen d&#252;nn wird, aber auf der Wannseekonferenz, auf der die Vernichtung der Juden generalstabsm&#228;&#223;ig beschlossen wurde war ein Dr. Stuckart dabei, der Miturheber der N&#252;rnberger Gesetze, der warnte Heidrich und die anderen Verbrecher damals am Tisch, wenn sich nicht alles nach g&#252;ltigen Gesetzen richten w&#252;rde, dann k&#228;me sp&#228;ter alles raus. Ich kann nur empfehlen, sich hier einmal bei den T&#228;tern von damals kundig zu machen, die haben gewusst, das eigentlich nichts vertuscht werden kann, wenn sich nicht alles nach entsprechenden Gesetzen richtet, auch wenn dieses der Barbarei gleich kamen.</p><p>In NRW w&#228;re man inzwischen gut beraten, zur&#252;ckzurudern und zwar so schnell wie es geht, um den Schaden f&#252;r Deutschland und das Land NRW nicht noch gr&#246;&#223;er werden zu lassen als er schon ist aufgrund der Groteske vom 09.06.2010 und der zu wiederholenden Wahl des Bundespr&#228;sidenten.</p> ]]></content:encoded> </item> <item><title>Comment on Wahl zum Bundespr&#228;sidenten der Bundesrepublik Deutschland ung&#252;ltig! by Steuern + Grundrechte.blog &#187; 2010 &#187; Juli &#187; 09</title><link>http://grundrechteforum.de/2010/rechtswirklichkeit/wahl-zum-bundespraesidenten-der-bundesrepublik-deutschland-ungueltig/#comment-402</link> <dc:creator>Steuern + Grundrechte.blog &#187; 2010 &#187; Juli &#187; 09</dc:creator> <pubDate>Fri, 09 Jul 2010 04:54:42 +0000</pubDate> <guid isPermaLink="false">http://grundrechteforum.de/?p=604#comment-402</guid> <description>[...] Wahl zum Bundespr&#228;sidenten der Bundesrepublik Deutschland ung&#252;ltig [...]</description> <content:encoded><![CDATA[<p>[...] Wahl zum Bundespr&#228;sidenten der Bundesrepublik Deutschland ung&#252;ltig [...]</p> ]]></content:encoded> </item> <item><title>Comment on Wahl zum Bundespr&#228;sidenten der Bundesrepublik Deutschland ung&#252;ltig! by S. Schmidt</title><link>http://grundrechteforum.de/2010/rechtswirklichkeit/wahl-zum-bundespraesidenten-der-bundesrepublik-deutschland-ungueltig/#comment-399</link> <dc:creator>S. Schmidt</dc:creator> <pubDate>Thu, 08 Jul 2010 21:07:13 +0000</pubDate> <guid isPermaLink="false">http://grundrechteforum.de/?p=604#comment-399</guid> <description>&quot;Woher wissen Sie, dass diese Personen nicht an der Wahl teilgenommen haben?&quot;Das m&#252;sste wohl ein Videobewei&#223; erbringen. Bei der einen Abstimmung, die auf Youtube zu sehen ist, hat Frau Dinther selbst aber nicht den Arm gehoben. Ich gehe mal davon aus, dass weder sie noch Edgar Moron (wo sa&#223; der eigentlich, in der SPD-Fraktion oder auf der Trib&#252;ne?) an der Abstimmung &#252;ber die Delegation f&#252;r die Bundesversammlung teilnahmen.Das ist aber unerheblich, denn wenn die Vorw&#252;rfe zutreffen, war der Landtag zu diesem Zeitpunkt nicht beschlussf&#228;hig. Die Beschlussf&#228;higkeit muss n&#228;mlich vom gesch&#228;ftsf&#252;hrenden Pr&#228;sidenten festgestellt werden. Dieser hie&#223; demnach aber nicht Regina van Dinther, sondern Oliver Keymis (&#252;brigens von den Gr&#252;nen, nicht von der FDP), der als 2. Vizepr&#228;sident die Gesch&#228;fte der verhinderten Pr&#228;sidentin und ihres ersten Stellvertreters (verhindert, da beide nicht mehr MdL&#039;s waren) h&#228;tte wahrnehmen m&#252;ssen.</description> <content:encoded><![CDATA[<p>&#8220;Woher wissen Sie, dass diese Personen nicht an der Wahl teilgenommen haben?&#8221;</p><p>Das m&#252;sste wohl ein Videobewei&#223; erbringen. Bei der einen Abstimmung, die auf Youtube zu sehen ist, hat Frau Dinther selbst aber nicht den Arm gehoben. Ich gehe mal davon aus, dass weder sie noch Edgar Moron (wo sa&#223; der eigentlich, in der SPD-Fraktion oder auf der Trib&#252;ne?) an der Abstimmung &#252;ber die Delegation f&#252;r die Bundesversammlung teilnahmen.</p><p>Das ist aber unerheblich, denn wenn die Vorw&#252;rfe zutreffen, war der Landtag zu diesem Zeitpunkt nicht beschlussf&#228;hig. Die Beschlussf&#228;higkeit muss n&#228;mlich vom gesch&#228;ftsf&#252;hrenden Pr&#228;sidenten festgestellt werden. Dieser hie&#223; demnach aber nicht Regina van Dinther, sondern Oliver Keymis (&#252;brigens von den Gr&#252;nen, nicht von der FDP), der als 2. Vizepr&#228;sident die Gesch&#228;fte der verhinderten Pr&#228;sidentin und ihres ersten Stellvertreters (verhindert, da beide nicht mehr MdL&#8217;s waren) h&#228;tte wahrnehmen m&#252;ssen.</p> ]]></content:encoded> </item> <item><title>Comment on Chronologie eines Staatsstreiches by Chronologie eines Staatsstreiches &#124; Grundrechteforum &#171; Willi Wichtigs Meinung</title><link>http://grundrechteforum.de/2010/rechtswirklichkeit/chronologie-eines-staatsstreiches/#comment-398</link> <dc:creator>Chronologie eines Staatsstreiches &#124; Grundrechteforum &#171; Willi Wichtigs Meinung</dc:creator> <pubDate>Thu, 08 Jul 2010 20:16:13 +0000</pubDate> <guid isPermaLink="false">http://grundrechteforum.de/?p=648#comment-398</guid> <description>[...] Chronologie eines Staatsstreiches &#124;&#160;Grundrechteforum  8. Juli 2010 esistanderzeit Einen Kommentar hinterlassen Kommentare lesen    Folgenden Artikel kann man im Grundrechteforum finden: Chronologie eines Staatsstreiches &#124; Grundrechteforum. [...]</description> <content:encoded><![CDATA[<p>[...] Chronologie eines Staatsstreiches |&nbsp;Grundrechteforum  8. Juli 2010 esistanderzeit Einen Kommentar hinterlassen Kommentare lesen    Folgenden Artikel kann man im Grundrechteforum finden: Chronologie eines Staatsstreiches | Grundrechteforum. [...]</p> ]]></content:encoded> </item> <item><title>Comment on Wahl zum Bundespr&#228;sidenten der Bundesrepublik Deutschland ung&#252;ltig! by Bürgerinitiative für Verfassungsschutz</title><link>http://grundrechteforum.de/2010/rechtswirklichkeit/wahl-zum-bundespraesidenten-der-bundesrepublik-deutschland-ungueltig/#comment-397</link> <dc:creator>Bürgerinitiative für Verfassungsschutz</dc:creator> <pubDate>Thu, 08 Jul 2010 17:57:51 +0000</pubDate> <guid isPermaLink="false">http://grundrechteforum.de/?p=604#comment-397</guid> <description>@all Anh&#228;nger und Gegner der Theorie, dass die Bundespr&#228;sidentenwahl ung&#252;ltig sei, weil Krieg in Afghanistan gef&#252;hrt wird.Das Thema ist hier ein anderes, weshalb keine Kommentare zu Art. 115 GG oder Krieg oder milit&#228;rische Ordensverleihung durch A. Merkel oder sonst irgendetwas dazu ver&#246;ffentlicht werden. Es ist sozusagen OFF TOPIC!Danke.</description> <content:encoded><![CDATA[<p>@all Anh&#228;nger und Gegner der Theorie, dass die Bundespr&#228;sidentenwahl ung&#252;ltig sei, weil Krieg in Afghanistan gef&#252;hrt wird.</p><p>Das Thema ist hier ein anderes, weshalb keine Kommentare zu <a href="http://dejure.org/gesetze/GG/115.html" target="_blank">Art. 115 GG</a> oder Krieg oder milit&#228;rische Ordensverleihung durch A. Merkel oder sonst irgendetwas dazu ver&#246;ffentlicht werden. Es ist sozusagen OFF TOPIC!</p><p>Danke.</p> ]]></content:encoded> </item> <item><title>Comment on Wahl zum Bundespr&#228;sidenten der Bundesrepublik Deutschland ung&#252;ltig! by Journalist</title><link>http://grundrechteforum.de/2010/rechtswirklichkeit/wahl-zum-bundespraesidenten-der-bundesrepublik-deutschland-ungueltig/#comment-395</link> <dc:creator>Journalist</dc:creator> <pubDate>Thu, 08 Jul 2010 15:29:49 +0000</pubDate> <guid isPermaLink="false">http://grundrechteforum.de/?p=604#comment-395</guid> <description>an die B&#252;rgerinitiative f&#252;r VerfassungsschutzHeute hat sich am 08.07.2010 ein ehemaliger Landtagsabgeordneter zu den Vorg&#228;ngen in Nordrhein-Westfalen in einem ausf&#252;hrlichen Interview ge&#228;u&#223;ert. Dieser ehemalige MdL war langj&#228;hrig im Landtag und auch im dortigen Pr&#228;sidium Mitglied. Er hat f&#252;r die Abl&#228;ufe am 09.06.2010 im Landtag von NRW wie sie das Landtagsvideo und das Sitzungsprotokoll vom 09.06.2010 ausweisen, keine plausible Erkl&#228;rung. Fest steht f&#252;r diesen ehemaligen MdL, dass die Frau van Dinther sowie der Herr Moron aufgrund ihres nicht mehr g&#252;ltigen Landtagsmandates, dieses war am Abend zuvor um 24.00 h endg&#252;ltig abgelaufen, am 09.06.2010 auf der konstituierenden Landtagssitzung im D&#252;sseldorfer Landtag keine pr&#228;sidialen Funktionen eines amtierenden Pr&#228;sidenten oder eines Vizepr&#228;sidenten inne gehabt haben. Die Landesverfassung spricht denn auch von Pr&#228;sidium und nicht von Pr&#228;sidenten, darin ist der kleine, aber feine Unterschied zu finden.Der 2. Vizep&#228;sident und die 3. Vizepr&#228;sidentin h&#228;tten die pr&#228;sidialen Amtsgesch&#228;fte w&#228;hrend der konstituierenden Sitzung f&#252;hren m&#252;ssen und einzig auch d&#252;rfen.F&#252;r den MdL steht damit fest, dass alle w&#228;hrend der konstituierenden Landtagssitzung von den Nichtlandtagsmitgliedern van Dinther und bis heute Moron interimistisch vorgenommenen pr&#228;sidialen Amtshandlungen illegal waren und sind. Die Folge ist, dass der Landtag von NRW sich ausdr&#252;cklich noch nicht konstituiert hat.Die Wahlm&#228;nner- und Wahlfrauenwahl zur Bundesversammlung, die am 30.06.2010 in Berlin den 10. Bundespr&#228;sidenten gew&#228;hlt hat, war mit 133 illegal dort gew&#228;hlt habenden Mitgliedern aus NRW unzul&#228;ssig besetzt. Der Bundestagspr&#228;sident war am 11.06.2010 bereits schriftlich &#252;ber diesen Umstand informiert worden, schriftlich.Hier wurde f&#252;r Recht erkl&#228;rt, was n&#252;tzt. Ein Bruch der Landesverfassung von NRW ebenso wie des Bonner Grundgesetzes.Gern stelle ich ihnen das Interview in voller L&#228;nge zur Verf&#252;gung.</description> <content:encoded><![CDATA[<p>an die B&#252;rgerinitiative f&#252;r Verfassungsschutz</p><p>Heute hat sich am 08.07.2010 ein ehemaliger Landtagsabgeordneter zu den Vorg&#228;ngen in Nordrhein-Westfalen in einem ausf&#252;hrlichen Interview ge&#228;u&#223;ert. Dieser ehemalige MdL war langj&#228;hrig im Landtag und auch im dortigen Pr&#228;sidium Mitglied. Er hat f&#252;r die Abl&#228;ufe am 09.06.2010 im Landtag von NRW wie sie das Landtagsvideo und das Sitzungsprotokoll vom 09.06.2010 ausweisen, keine plausible Erkl&#228;rung. Fest steht f&#252;r diesen ehemaligen MdL, dass die Frau van Dinther sowie der Herr Moron aufgrund ihres nicht mehr g&#252;ltigen Landtagsmandates, dieses war am Abend zuvor um 24.00 h endg&#252;ltig abgelaufen, am 09.06.2010 auf der konstituierenden Landtagssitzung im D&#252;sseldorfer Landtag keine pr&#228;sidialen Funktionen eines amtierenden Pr&#228;sidenten oder eines Vizepr&#228;sidenten inne gehabt haben. Die Landesverfassung spricht denn auch von Pr&#228;sidium und nicht von Pr&#228;sidenten, darin ist der kleine, aber feine Unterschied zu finden.</p><p>Der 2. Vizep&#228;sident und die 3. Vizepr&#228;sidentin h&#228;tten die pr&#228;sidialen Amtsgesch&#228;fte w&#228;hrend der konstituierenden Sitzung f&#252;hren m&#252;ssen und einzig auch d&#252;rfen.</p><p>F&#252;r den MdL steht damit fest, dass alle w&#228;hrend der konstituierenden Landtagssitzung von den Nichtlandtagsmitgliedern van Dinther und bis heute Moron interimistisch vorgenommenen pr&#228;sidialen Amtshandlungen illegal waren und sind. Die Folge ist, dass der Landtag von NRW sich ausdr&#252;cklich noch nicht konstituiert hat.</p><p>Die Wahlm&#228;nner- und Wahlfrauenwahl zur Bundesversammlung, die am 30.06.2010 in Berlin den 10. Bundespr&#228;sidenten gew&#228;hlt hat, war mit 133 illegal dort gew&#228;hlt habenden Mitgliedern aus NRW unzul&#228;ssig besetzt. Der Bundestagspr&#228;sident war am 11.06.2010 bereits schriftlich &#252;ber diesen Umstand informiert worden, schriftlich.</p><p>Hier wurde f&#252;r Recht erkl&#228;rt, was n&#252;tzt. Ein Bruch der Landesverfassung von NRW ebenso wie des Bonner Grundgesetzes.</p><p>Gern stelle ich ihnen das Interview in voller L&#228;nge zur Verf&#252;gung.</p> ]]></content:encoded> </item> <item><title>Comment on Wahl zum Bundespr&#228;sidenten der Bundesrepublik Deutschland ung&#252;ltig! by Bürgerinitiative für Verfassungsschutz</title><link>http://grundrechteforum.de/2010/rechtswirklichkeit/wahl-zum-bundespraesidenten-der-bundesrepublik-deutschland-ungueltig/#comment-392</link> <dc:creator>Bürgerinitiative für Verfassungsschutz</dc:creator> <pubDate>Thu, 08 Jul 2010 10:14:37 +0000</pubDate> <guid isPermaLink="false">http://grundrechteforum.de/?p=604#comment-392</guid> <description>&lt;strong&gt;@Heinz Schlau&lt;/strong&gt;Letzte Chance und auch ganz einfach.&lt;strong&gt;Behauptung Nr. 1: Der Pr&#228;sident muss nicht Mitglied es Landtages sein:&lt;/strong&gt;&lt;blockquote&gt;Artikel 30 LV NRW(1) Der Landtag besteht aus den vom Volke gew&#228;hlten Abgeordneten.Artikel 38 LV NRW(1) Der Landtag w&#228;hlt den Pr&#228;sidenten, dessen Stellvertreter und die &#252;brigen Mitglieder des Pr&#228;sidiums. Er gibt sich seine Gesch&#228;ftsordnung.&lt;/blockquote&gt;Schlu&#223;folgerung: Da der Pr&#228;sident zum Landtag geh&#246;rt, muss er Mitglied des Landtages sein. Mit Landtag ist auch nicht das Geb&#228;ude gemeint, sondern die gew&#228;hlten Abgeordneten bilden in ihrer Gesamtheit den Landtag, zu dem auch der Pr&#228;sident geh&#246;rt. Ausschlie&#223;lich Angeordnete k&#246;nnen den Landtag bilden.*&lt;strong&gt;Behauptung Nr. 2: Der ehemalige Pr&#228;sident kann die Gesch&#228;fte weiterf&#252;hren und wann ein neues Pr&#228;sidium gew&#228;hlt wird, steht nicht in der LV NRW, weshalb es jeder Zeitpunkt sein kann (woraus sich ergeben w&#252;rde, dass jeder abgew&#228;hlte Pr&#228;sident durch seine Abwahl, als alter Pr&#228;sident konstituiert wird und selber beschlie&#223;en kann, wann das n&#228;chste Pr&#228;sidium gew&#228;hlt wird, was eine Generalerm&#228;chtigung darstellt - siehe Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich, 20.03.1933).&lt;/strong&gt;&lt;blockquote&gt;§ 8 GO LT NRW
Sitzungsvorstand(1) In den Sitzungen des Landtags bilden die amtierende Pr&#228;sidentin bzw. der amtierende Pr&#228;sident und die amtierenden Schriftf&#252;hrerinnen bzw. die amtierenden Schriftf&#252;hrer den Sitzungsvorstand.§ 13 GO LT NRW
Stellenanteile der FraktionenDie Zusammensetzung des &#196;ltestenrats und der Aussch&#252;sse erfolgt nach dem jeweiligen St&#228;rkeverh&#228;ltnis der Fraktionen.&lt;/blockquote&gt;Schlu&#223;folgerung: Ein amtierender Pr&#228;sident kann kein ehemaliger, seines Mandates und Amtes enthobener Ex-Pr&#228;sident sein. Au&#223;erdem m&#252;ssen Fraktionsmitglieder MdL sein. Da der Pr&#228;sident Fraktionsmitglied sein muss, muss er auch hier MdL sein.Quod erat demonstrandum!&lt;strong&gt;Forderung: Beweisen Sie Ihre Behauptung, dass in der Verfassung NRW steht, dass der Pr&#228;sident nicht Mitglied des Landtages sein muss.&lt;/strong&gt;Alle dar&#252;ber hinaus gehenden &quot;Rechtsmeinungen&quot; Ihrerseits, welche der Verfassung von NRW und dem GG, sowie der FDGO entgegenstehen sollten, sind gegenstandslos und rechtsmissbr&#228;uchlich, wenn nicht gar verfassungsfeindlich, weshalb sie hier auch zum Zwecke der Vermeidung der Verbreiterhaftung nicht mehr ver&#246;ffentlicht werden.Es ist hier nochmals folgendes festzuhalten:Im Landtag von Nordrhein-Westfalen h&#228;tte der 2. Vizepr&#228;sident des Landtags der 14. Wahlperiode, Oliver Keymis (Gr&#252;ne), den Pr&#228;sidiumsvorsitz bis zur Neuwahl eines Pr&#228;sidiums &#252;bernehmen m&#252;ssen, mit der 3. Vizepr&#228;sidentin der 14. Wahlperiode, Angela Freimuth (FDP) als Vertreterin bzw. Vizepr&#228;sidentin, da beide mit einem Mandat f&#252;r den 15. Landtag von Nordrhein-Westfalen ausgestattet waren und demzufolge die rangh&#246;chsten Vertreter der ehemaligen Pr&#228;sidentin und des ehemaligen 1. Vizepr&#228;sidenten des Landtages waren und somit ein verfassungsgem&#228;&#223;es Pr&#228;sidium repr&#228;sentieren h&#228;tten k&#246;nnen und m&#252;ssen.Da Sie ja anscheinend in die Ereignisse involviert sind, k&#246;nnen Sie vielleicht die Frage beantworten, warum die Besetzung des Pr&#228;sidiums mit den Pr&#228;sidenten nicht gem&#228;&#223; o.a. Pr&#228;missen vollzogen wurde, aber die Schriftf&#252;hrer als Teil des Pr&#228;sidiums dann doch gew&#228;hlt wurden.</description> <content:encoded><![CDATA[<p><strong>@Heinz Schlau</strong></p><p>Letzte Chance und auch ganz einfach.</p><p><strong>Behauptung Nr. 1: Der Pr&#228;sident muss nicht Mitglied es Landtages sein:</strong></p><blockquote><p>Artikel 30 LV NRW</p><p>(1) Der Landtag besteht aus den vom Volke gew&#228;hlten Abgeordneten.</p><p>Artikel 38 LV NRW</p><p>(1) Der Landtag w&#228;hlt den Pr&#228;sidenten, dessen Stellvertreter und die &#252;brigen Mitglieder des Pr&#228;sidiums. Er gibt sich seine Gesch&#228;ftsordnung.</p></blockquote><p>Schlu&#223;folgerung: Da der Pr&#228;sident zum Landtag geh&#246;rt, muss er Mitglied des Landtages sein. Mit Landtag ist auch nicht das Geb&#228;ude gemeint, sondern die gew&#228;hlten Abgeordneten bilden in ihrer Gesamtheit den Landtag, zu dem auch der Pr&#228;sident geh&#246;rt. Ausschlie&#223;lich Angeordnete k&#246;nnen den Landtag bilden.</p><p>*</p><p><strong>Behauptung Nr. 2: Der ehemalige Pr&#228;sident kann die Gesch&#228;fte weiterf&#252;hren und wann ein neues Pr&#228;sidium gew&#228;hlt wird, steht nicht in der LV NRW, weshalb es jeder Zeitpunkt sein kann (woraus sich ergeben w&#252;rde, dass jeder abgew&#228;hlte Pr&#228;sident durch seine Abwahl, als alter Pr&#228;sident konstituiert wird und selber beschlie&#223;en kann, wann das n&#228;chste Pr&#228;sidium gew&#228;hlt wird, was eine Generalerm&#228;chtigung darstellt &#8211; siehe Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich, 20.03.1933).</strong></p><blockquote><p>§ 8 GO LT NRW<br /> Sitzungsvorstand</p><p>(1) In den Sitzungen des Landtags bilden die amtierende Pr&#228;sidentin bzw. der amtierende Pr&#228;sident und die amtierenden Schriftf&#252;hrerinnen bzw. die amtierenden Schriftf&#252;hrer den Sitzungsvorstand.</p><p>§ 13 GO LT NRW<br /> Stellenanteile der Fraktionen</p><p>Die Zusammensetzung des &#196;ltestenrats und der Aussch&#252;sse erfolgt nach dem jeweiligen St&#228;rkeverh&#228;ltnis der Fraktionen.</p></blockquote><p>Schlu&#223;folgerung: Ein amtierender Pr&#228;sident kann kein ehemaliger, seines Mandates und Amtes enthobener Ex-Pr&#228;sident sein. Au&#223;erdem m&#252;ssen Fraktionsmitglieder MdL sein. Da der Pr&#228;sident Fraktionsmitglied sein muss, muss er auch hier MdL sein.</p><p>Quod erat demonstrandum!</p><p><strong>Forderung: Beweisen Sie Ihre Behauptung, dass in der Verfassung NRW steht, dass der Pr&#228;sident nicht Mitglied des Landtages sein muss.</strong></p><p>Alle dar&#252;ber hinaus gehenden &#8220;Rechtsmeinungen&#8221; Ihrerseits, welche der Verfassung von NRW und dem GG, sowie der FDGO entgegenstehen sollten, sind gegenstandslos und rechtsmissbr&#228;uchlich, wenn nicht gar verfassungsfeindlich, weshalb sie hier auch zum Zwecke der Vermeidung der Verbreiterhaftung nicht mehr ver&#246;ffentlicht werden.</p><p>Es ist hier nochmals folgendes festzuhalten:</p><p>Im Landtag von Nordrhein-Westfalen h&#228;tte der 2. Vizepr&#228;sident des Landtags der 14. Wahlperiode, Oliver Keymis (Gr&#252;ne), den Pr&#228;sidiumsvorsitz bis zur Neuwahl eines Pr&#228;sidiums &#252;bernehmen m&#252;ssen, mit der 3. Vizepr&#228;sidentin der 14. Wahlperiode, Angela Freimuth (FDP) als Vertreterin bzw. Vizepr&#228;sidentin, da beide mit einem Mandat f&#252;r den 15. Landtag von Nordrhein-Westfalen ausgestattet waren und demzufolge die rangh&#246;chsten Vertreter der ehemaligen Pr&#228;sidentin und des ehemaligen 1. Vizepr&#228;sidenten des Landtages waren und somit ein verfassungsgem&#228;&#223;es Pr&#228;sidium repr&#228;sentieren h&#228;tten k&#246;nnen und m&#252;ssen.</p><p>Da Sie ja anscheinend in die Ereignisse involviert sind, k&#246;nnen Sie vielleicht die Frage beantworten, warum die Besetzung des Pr&#228;sidiums mit den Pr&#228;sidenten nicht gem&#228;&#223; o.a. Pr&#228;missen vollzogen wurde, aber die Schriftf&#252;hrer als Teil des Pr&#228;sidiums dann doch gew&#228;hlt wurden.</p> ]]></content:encoded> </item> <item><title>Comment on Wahl zum Bundespr&#228;sidenten der Bundesrepublik Deutschland ung&#252;ltig! by Bürgerinitiative für Verfassungsschutz</title><link>http://grundrechteforum.de/2010/rechtswirklichkeit/wahl-zum-bundespraesidenten-der-bundesrepublik-deutschland-ungueltig/#comment-390</link> <dc:creator>Bürgerinitiative für Verfassungsschutz</dc:creator> <pubDate>Thu, 08 Jul 2010 08:10:41 +0000</pubDate> <guid isPermaLink="false">http://grundrechteforum.de/?p=604#comment-390</guid> <description>&lt;strong&gt;@Heinz Schlau&lt;/strong&gt;Fakt ist, dass, bevor Sie nicht auch nur ann&#228;hernd in der Lage sind, die vorliegenden Fragen zu beantworten, hier kein Kommentar von Ihnen mehr freigeschaltet wird, da es unertr&#228;glich ist, wie Sie aus einem Pr&#228;sidenten des Landtages einen Moderator machen wollen, welcher keinerlei Vollmachten und Legitimation durch das Volk bedarf (sie wissen schon, den f&#252;r Juristen so erm&#252;denden Normadressaten, der sowieso nichts versteht).Zum besseren Verst&#228;ndnis hier die bisherigen Fragen ein 2 Hauptfragen zusammengefasst:1. Wenn der alte Pr&#228;sident keine Legitimation braucht, um einem Landtag vorzustehen, dessen Mitglied er nicht ist, mit welcher Legitimation wurde er alter Pr&#228;sident?2. Beispiel: Das Pr&#228;sidium besteht aus 1 Pr&#228;sidentIn, 3 Vizepr&#228;sidentInnen und 16 Schriftf&#252;hrerInnen. Die Abwahl von Pr&#228;sident und Vizepr&#228;sident findet in der letzten Sitzung der Legislaturperiode statt. Diese Abwahl f&#252;hrt zum Verlust des Amtes. Eine Neuwahl findet nicht statt. Von wem werden bis wann die Gesch&#228;fte in welcher personellen St&#228;rke gef&#252;hrt?Da sie offenbar Beteiligter an den Vorg&#228;ngen in NRW sind, wird ihnen die Beantwortung nicht schwer fallen.</description> <content:encoded><![CDATA[<p><strong>@Heinz Schlau</strong></p><p>Fakt ist, dass, bevor Sie nicht auch nur ann&#228;hernd in der Lage sind, die vorliegenden Fragen zu beantworten, hier kein Kommentar von Ihnen mehr freigeschaltet wird, da es unertr&#228;glich ist, wie Sie aus einem Pr&#228;sidenten des Landtages einen Moderator machen wollen, welcher keinerlei Vollmachten und Legitimation durch das Volk bedarf (sie wissen schon, den f&#252;r Juristen so erm&#252;denden Normadressaten, der sowieso nichts versteht).</p><p>Zum besseren Verst&#228;ndnis hier die bisherigen Fragen ein 2 Hauptfragen zusammengefasst:</p><p>1. Wenn der alte Pr&#228;sident keine Legitimation braucht, um einem Landtag vorzustehen, dessen Mitglied er nicht ist, mit welcher Legitimation wurde er alter Pr&#228;sident?</p><p>2. Beispiel: Das Pr&#228;sidium besteht aus 1 Pr&#228;sidentIn, 3 Vizepr&#228;sidentInnen und 16 Schriftf&#252;hrerInnen. Die Abwahl von Pr&#228;sident und Vizepr&#228;sident findet in der letzten Sitzung der Legislaturperiode statt. Diese Abwahl f&#252;hrt zum Verlust des Amtes. Eine Neuwahl findet nicht statt. Von wem werden bis wann die Gesch&#228;fte in welcher personellen St&#228;rke gef&#252;hrt?</p><p>Da sie offenbar Beteiligter an den Vorg&#228;ngen in NRW sind, wird ihnen die Beantwortung nicht schwer fallen.</p> ]]></content:encoded> </item> <item><title>Comment on Wahl zum Bundespr&#228;sidenten der Bundesrepublik Deutschland ung&#252;ltig! by Wahl zum Bundespräsidenten der Bundesrepublik Deutschland ungültig! &#124;</title><link>http://grundrechteforum.de/2010/rechtswirklichkeit/wahl-zum-bundespraesidenten-der-bundesrepublik-deutschland-ungueltig/#comment-389</link> <dc:creator>Wahl zum Bundespräsidenten der Bundesrepublik Deutschland ungültig! &#124;</dc:creator> <pubDate>Thu, 08 Jul 2010 01:26:07 +0000</pubDate> <guid isPermaLink="false">http://grundrechteforum.de/?p=604#comment-389</guid> <description>[...] Quelle und Dank an:: http://grundrechteforum.de/2010/rechtswirklichkeit/wahl-zum-bundespraesidenten-der-bundesrepublik-de... [...]</description> <content:encoded><![CDATA[<p>[...] Quelle und Dank an:: <a href="http://grundrechteforum.de/2010/rechtswirklichkeit/wahl-zum-bundespraesidenten-der-bundesrepublik-de.." rel="nofollow">http://grundrechteforum.de/2010/rechtswirklichkeit/wahl-zum-bundespraesidenten-der-bundesrepublik-de..</a>. [...]</p> ]]></content:encoded> </item> <item><title>Comment on Wahl zum Bundespr&#228;sidenten der Bundesrepublik Deutschland ung&#252;ltig! by Autor</title><link>http://grundrechteforum.de/2010/rechtswirklichkeit/wahl-zum-bundespraesidenten-der-bundesrepublik-deutschland-ungueltig/#comment-384</link> <dc:creator>Autor</dc:creator> <pubDate>Wed, 07 Jul 2010 21:25:39 +0000</pubDate> <guid isPermaLink="false">http://grundrechteforum.de/?p=604#comment-384</guid> <description>Zitat aus der g&#252;ltigen Landesverfassung von NRW:Art. 2
Das Volk bekundet seinen Willen durch Wahl, Volksbegehren und VolksentscheidArt. 31
Die Abgeordneten werden in allgemeiner, gleicher, unmittelbarer, geheimer und freier Wahl gew&#228;hlt.Art. 34
Der Landtag wird auf f&#252;nf Jahre gew&#228;hlt.Art. 36
Die Wahlperiode des neuen Landtags beginnt mit seiner ersten Tagung.Art. 38 Abs. 1
Der Landtag w&#228;hlt den Pr&#228;sidenten, dessen Stellvertreter und die &#252;brigen Mitglieder des Pr&#228;sidiums. Er gibt sich seine Gesch&#228;ftsordnung.Art. 38 Abs. 2
Bis zur Wahl des neuen Pr&#228;sidiums f&#252;hrt das bisherige Pr&#228;sidium die Gesch&#228;fte weiter.Art. 39
(1) In Rechtsgesch&#228;ften und Rechtsstreitigkeiten der Landtagsverwaltung vertritt der Pr&#228;sident das Land. Er verf&#252;gt &#252;ber die Einnahmen und Ausgaben der Landtagsverwaltung nach Ma&#223;gabe des Haushalts.(2) Dem Pr&#228;sidenten steht die Annahme und Entlassung der Angestellten und Arbeiter sowie im Benehmen mit dem Pr&#228;sidium die Ernennung der Beamten des Landtags zu. Er hat die Dienstaufsicht und Dienststrafgewalt &#252;ber die Beamten, Angestellten und Arbeiter des Landtags. Er &#252;bt das Hausrecht und die Polizeigewalt im Landtagsgeb&#228;ude aus.(3) Im &#252;brigen werden die Rechte und Pflichten des Pr&#228;sidenten durch die Gesch&#228;ftsordnung bestimmt.Diese Artikel sind aus der Verfassung relevant. Damit steht sicherlich zweifelsfrei fest, dass im Landtag kein mandatsloser B&#252;rger oder sonst jemand Mitglied sein kann und darf.
Alles andere ist geregelt und sei es durch die Gesch&#228;ftsordnung, denn auf diese verweist die Landesverfassung ausdr&#252;cklich und zwar insbesondere in Art. 39 Abs. 3.Fazit: ohne Mandat erlischt jede pr&#228;sidiale Funktion auch wenn man es am 09.06.2010 aus welchen Gr&#252;nden auch immer gerne anders hat sehen wollen.</description> <content:encoded><![CDATA[<p>Zitat aus der g&#252;ltigen Landesverfassung von NRW:</p><p>Art. 2<br /> Das Volk bekundet seinen Willen durch Wahl, Volksbegehren und Volksentscheid</p><p>Art. 31<br /> Die Abgeordneten werden in allgemeiner, gleicher, unmittelbarer, geheimer und freier Wahl gew&#228;hlt.</p><p>Art. 34<br /> Der Landtag wird auf f&#252;nf Jahre gew&#228;hlt.</p><p>Art. 36<br /> Die Wahlperiode des neuen Landtags beginnt mit seiner ersten Tagung.</p><p>Art. 38 Abs. 1<br /> Der Landtag w&#228;hlt den Pr&#228;sidenten, dessen Stellvertreter und die &#252;brigen Mitglieder des Pr&#228;sidiums. Er gibt sich seine Gesch&#228;ftsordnung.</p><p>Art. 38 Abs. 2<br /> Bis zur Wahl des neuen Pr&#228;sidiums f&#252;hrt das bisherige Pr&#228;sidium die Gesch&#228;fte weiter.</p><p>Art. 39<br /> (1) In Rechtsgesch&#228;ften und Rechtsstreitigkeiten der Landtagsverwaltung vertritt der Pr&#228;sident das Land. Er verf&#252;gt &#252;ber die Einnahmen und Ausgaben der Landtagsverwaltung nach Ma&#223;gabe des Haushalts.</p><p>(2) Dem Pr&#228;sidenten steht die Annahme und Entlassung der Angestellten und Arbeiter sowie im Benehmen mit dem Pr&#228;sidium die Ernennung der Beamten des Landtags zu. Er hat die Dienstaufsicht und Dienststrafgewalt &#252;ber die Beamten, Angestellten und Arbeiter des Landtags. Er &#252;bt das Hausrecht und die Polizeigewalt im Landtagsgeb&#228;ude aus.</p><p>(3) Im &#252;brigen werden die Rechte und Pflichten des Pr&#228;sidenten durch die Gesch&#228;ftsordnung bestimmt.</p><p>Diese Artikel sind aus der Verfassung relevant. Damit steht sicherlich zweifelsfrei fest, dass im Landtag kein mandatsloser B&#252;rger oder sonst jemand Mitglied sein kann und darf.<br /> Alles andere ist geregelt und sei es durch die Gesch&#228;ftsordnung, denn auf diese verweist die Landesverfassung ausdr&#252;cklich und zwar insbesondere in Art. 39 Abs. 3.</p><p>Fazit: ohne Mandat erlischt jede pr&#228;sidiale Funktion auch wenn man es am 09.06.2010 aus welchen Gr&#252;nden auch immer gerne anders hat sehen wollen.</p> ]]></content:encoded> </item> <item><title>Comment on Wahl zum Bundespr&#228;sidenten der Bundesrepublik Deutschland ung&#252;ltig! by Beobachter</title><link>http://grundrechteforum.de/2010/rechtswirklichkeit/wahl-zum-bundespraesidenten-der-bundesrepublik-deutschland-ungueltig/#comment-383</link> <dc:creator>Beobachter</dc:creator> <pubDate>Wed, 07 Jul 2010 21:01:59 +0000</pubDate> <guid isPermaLink="false">http://grundrechteforum.de/?p=604#comment-383</guid> <description>Es mutet an wie “der Hauptmann von K&#246;penick” was da am 09.06.2010 im Landtag von NRW abgespult wurde, gib einem Deutschen ein Amt und niemand wird dessen Rechtm&#228;&#223;igkeit in Zweifel ziehen…Frau Regina van Dinther, mandatslos, steigt in die B&#252;tt, redet, er&#246;ffnet, ruft zur Ordnung, begr&#252;&#223;t, l&#228;sst abstimmen, verpflichtet frei gew&#228;hlte Abgeordnete…, was h&#228;tte ein mandatiertes Pr&#228;sidiumsmitglied eigentlich anders gemacht…,Es ist die fehlende Legitimation, nicht das Handeln selbst ist das Ma&#223; der Dinge, sondern es muss erlaubtes, verfassungsrechtlich verankertes Handeln sein und daran scheitert die Mission van Dinthers, sie ist ohne Mandat und daher raus aus dem Spiel gewesen am 09.06.2010 um 00.00 h, gleiches gilt f&#252;r den Herrn Edgar Moron und alle Verantwortlichen in D&#252;sseldorf und Berlin wissen dieses auch…Spielt man mal das Spiel, dass in der letzten Landtagssitzung vor dem Neuwahlen zum NRW-Landtag die Pr&#228;sidentin und der 1. Vize vom Landtag abgew&#228;hlt worden w&#228;ren, dann h&#228;tten sie mit der Bekanntgabe des Ergebnisses ihr pr&#228;sidiales Amt verloren und w&#228;ren aus dem Pr&#228;sidium ausgeschieden. H&#228;tte man auch keine Neuwahlen zum Pr&#228;sidium durchgef&#252;hrt, w&#228;ren die verbliebenen Vize 2. und 3 im Pr&#228;sidium verblieben, oder…Mit dem Ende der Wahlperiode h&#228;tten van Dinther und Moron auch kein Abgeordnetenmandat mehr gehabt. Ob die dann auch h&#228;tten gesch&#228;ftsm&#228;&#223;ig die Zugeh&#246;rigkeit zum alten Pr&#228;sidium reklamieren k&#246;nnen, sicherlich nicht, oder…2. und 3. Vize w&#228;ren die gesch&#228;ftsf&#252;hrenden Pr&#228;sidenten gewesen. Und nichts anderes ist durch die Abwahl durch den W&#228;hler im Fall van Dinther und durch das nicht mehr kandidieren von Moron geschehen. Die pr&#228;sidialen &#196;mter sind mit dem Erl&#246;schen des Angeordnetenmandates erloschen weil untrennbar miteinander verbunden wenn es um das Amt eines Landtagspr&#228;sidenten und der Vizepr&#228;sidenten geht.Eigentlich ist alles ganz einfach, nur dann kann man nicht machen was man will, immerhin gelten die gesetzlichen Regelungen f&#252;r alle, auch f&#252;r politisch t&#228;tige Personen und gerade wenn es &#196;mter sind, die man durch Wahl &#252;bertragen bekommt und zwar immer nur auf Zeit und in NRW war die Zeit f&#252;r van Dinther und Moron definitiv mit dem Erl&#246;schen des alten Mandates aus der 14. Wahlperiode abgelaufen, da hilft auch kein Winkelzug aus der Verfassung.</description> <content:encoded><![CDATA[<p>Es mutet an wie “der Hauptmann von K&#246;penick” was da am 09.06.2010 im Landtag von NRW abgespult wurde, gib einem Deutschen ein Amt und niemand wird dessen Rechtm&#228;&#223;igkeit in Zweifel ziehen…</p><p>Frau Regina van Dinther, mandatslos, steigt in die B&#252;tt, redet, er&#246;ffnet, ruft zur Ordnung, begr&#252;&#223;t, l&#228;sst abstimmen, verpflichtet frei gew&#228;hlte Abgeordnete…, was h&#228;tte ein mandatiertes Pr&#228;sidiumsmitglied eigentlich anders gemacht…,</p><p>Es ist die fehlende Legitimation, nicht das Handeln selbst ist das Ma&#223; der Dinge, sondern es muss erlaubtes, verfassungsrechtlich verankertes Handeln sein und daran scheitert die Mission van Dinthers, sie ist ohne Mandat und daher raus aus dem Spiel gewesen am 09.06.2010 um 00.00 h, gleiches gilt f&#252;r den Herrn Edgar Moron und alle Verantwortlichen in D&#252;sseldorf und Berlin wissen dieses auch…</p><p>Spielt man mal das Spiel, dass in der letzten Landtagssitzung vor dem Neuwahlen zum NRW-Landtag die Pr&#228;sidentin und der 1. Vize vom Landtag abgew&#228;hlt worden w&#228;ren, dann h&#228;tten sie mit der Bekanntgabe des Ergebnisses ihr pr&#228;sidiales Amt verloren und w&#228;ren aus dem Pr&#228;sidium ausgeschieden. H&#228;tte man auch keine Neuwahlen zum Pr&#228;sidium durchgef&#252;hrt, w&#228;ren die verbliebenen Vize 2. und 3 im Pr&#228;sidium verblieben, oder…</p><p>Mit dem Ende der Wahlperiode h&#228;tten van Dinther und Moron auch kein Abgeordnetenmandat mehr gehabt. Ob die dann auch h&#228;tten gesch&#228;ftsm&#228;&#223;ig die Zugeh&#246;rigkeit zum alten Pr&#228;sidium reklamieren k&#246;nnen, sicherlich nicht, oder…</p><p>2. und 3. Vize w&#228;ren die gesch&#228;ftsf&#252;hrenden Pr&#228;sidenten gewesen. Und nichts anderes ist durch die Abwahl durch den W&#228;hler im Fall van Dinther und durch das nicht mehr kandidieren von Moron geschehen. Die pr&#228;sidialen &#196;mter sind mit dem Erl&#246;schen des Angeordnetenmandates erloschen weil untrennbar miteinander verbunden wenn es um das Amt eines Landtagspr&#228;sidenten und der Vizepr&#228;sidenten geht.</p><p>Eigentlich ist alles ganz einfach, nur dann kann man nicht machen was man will, immerhin gelten die gesetzlichen Regelungen f&#252;r alle, auch f&#252;r politisch t&#228;tige Personen und gerade wenn es &#196;mter sind, die man durch Wahl &#252;bertragen bekommt und zwar immer nur auf Zeit und in NRW war die Zeit f&#252;r van Dinther und Moron definitiv mit dem Erl&#246;schen des alten Mandates aus der 14. Wahlperiode abgelaufen, da hilft auch kein Winkelzug aus der Verfassung.</p> ]]></content:encoded> </item> <item><title>Comment on Wahl zum Bundespr&#228;sidenten der Bundesrepublik Deutschland ung&#252;ltig! by Bürgerinitiative für Verfassungsschutz</title><link>http://grundrechteforum.de/2010/rechtswirklichkeit/wahl-zum-bundespraesidenten-der-bundesrepublik-deutschland-ungueltig/#comment-381</link> <dc:creator>Bürgerinitiative für Verfassungsschutz</dc:creator> <pubDate>Wed, 07 Jul 2010 20:31:49 +0000</pubDate> <guid isPermaLink="false">http://grundrechteforum.de/?p=604#comment-381</guid> <description>1. Wo in der Verfassung von NRW (ggf. Artikel 38 Abs. 2) steht, dass ein Pr&#228;sident des Landtages keines Landtagsmandats bed&#252;rfte?2. Wieso wurde das Pr&#228;sidium nicht gem&#228;&#223; § 6 Gesch&#228;ftsordnung Landtag NRW durch die wiedergew&#228;hlten 2. und 3. Vizepr&#228;sidenten und notfalls Schriftf&#252;hrer oder den &#196;ltestenrat oder den &#196;ltesten des Landtages NRW repr&#228;sentiert, sondern durch zwei des Amtes verlustigen ehemaligen und damit verhinderten Pr&#228;sidenten ohne Landtagsmandat?Siehe
&lt;blockquote&gt;§ 6 Gesch&#228;ftsordnung Landtag NRW
Vertretung der Pr&#228;sidentin bzw. des Pr&#228;sidentenDie Pr&#228;sidentin bzw. der Pr&#228;sident wird im Falle der Verhinderung durch die Vizepr&#228;sidentinnen bzw. Vizepr&#228;sidenten in der festgelegten Reihenfolge vertreten. Sind gleichzeitig die Pr&#228;sidentin bzw. der Pr&#228;sident und die Vizepr&#228;sidentinnen bzw. Vizepr&#228;sidenten verhindert, so geht das Vertretungsrecht auf die Schriftf&#252;hrerinnen und Schriftf&#252;hrer in der Reihenfolge ihres Amtsalters, bei gleichem Amtsalter ihres Lebensalters, &#252;ber, soweit nicht Vorschriften der Landesverfassung entgegenstehen.&lt;/blockquote&gt;PS: Sie schrieben &quot;Da, wie gesagt, die genannten Personen die Wahl zwar geleitet, nicht jedoch selbst an ihr teilgenommen haben ...&quot;. Woher wissen Sie, dass diese Personen nicht an der Wahl teilgenommen haben?</description> <content:encoded><![CDATA[<p>1. Wo in der Verfassung von NRW (ggf. Artikel 38 Abs. 2) steht, dass ein Pr&#228;sident des Landtages keines Landtagsmandats bed&#252;rfte?</p><p>2. Wieso wurde das Pr&#228;sidium nicht gem&#228;&#223; § 6 Gesch&#228;ftsordnung Landtag NRW durch die wiedergew&#228;hlten 2. und 3. Vizepr&#228;sidenten und notfalls Schriftf&#252;hrer oder den &#196;ltestenrat oder den &#196;ltesten des Landtages NRW repr&#228;sentiert, sondern durch zwei des Amtes verlustigen ehemaligen und damit verhinderten Pr&#228;sidenten ohne Landtagsmandat?</p><p>Siehe</p><blockquote><p>§ 6 Gesch&#228;ftsordnung Landtag NRW<br /> Vertretung der Pr&#228;sidentin bzw. des Pr&#228;sidenten</p><p>Die Pr&#228;sidentin bzw. der Pr&#228;sident wird im Falle der Verhinderung durch die Vizepr&#228;sidentinnen bzw. Vizepr&#228;sidenten in der festgelegten Reihenfolge vertreten. Sind gleichzeitig die Pr&#228;sidentin bzw. der Pr&#228;sident und die Vizepr&#228;sidentinnen bzw. Vizepr&#228;sidenten verhindert, so geht das Vertretungsrecht auf die Schriftf&#252;hrerinnen und Schriftf&#252;hrer in der Reihenfolge ihres Amtsalters, bei gleichem Amtsalter ihres Lebensalters, &#252;ber, soweit nicht Vorschriften der Landesverfassung entgegenstehen.</p></blockquote><p>PS: Sie schrieben &#8220;Da, wie gesagt, die genannten Personen die Wahl zwar geleitet, nicht jedoch selbst an ihr teilgenommen haben &#8230;&#8221;. Woher wissen Sie, dass diese Personen nicht an der Wahl teilgenommen haben?</p> ]]></content:encoded> </item> <item><title>Comment on Wahl zum Bundespr&#228;sidenten der Bundesrepublik Deutschland ung&#252;ltig! by Heinz schlau</title><link>http://grundrechteforum.de/2010/rechtswirklichkeit/wahl-zum-bundespraesidenten-der-bundesrepublik-deutschland-ungueltig/#comment-380</link> <dc:creator>Heinz schlau</dc:creator> <pubDate>Wed, 07 Jul 2010 19:30:49 +0000</pubDate> <guid isPermaLink="false">http://grundrechteforum.de/?p=604#comment-380</guid> <description>Es ist f&#252;r die Diskussion vollkommen irrelevant, wie die Lage in anderen Bundesl&#228;ndern ist. Ma&#223;geblich ist f&#252;r NRW lediglich die Rechtslage in diesem Land. Und da die VerfNW es eindeutig zul&#228;sst, dass ein Pr&#228;sidium in Ausnahmef&#228;llen gesch&#228;ftsf&#252;hrend im Amt bleibt und daf&#252;r nicht ausdr&#252;cklich ein Landtagsmandat verlangt, ist damit auch der geforderte &quot;Beweis&quot; erbracht (auch wenn dieser Ausdruck an der Stelle falsch ist, da dem Beweis nur Tatsachen zug&#228;nglich sind, es hier aber um eine Rechtsansicht geht).</description> <content:encoded><![CDATA[<p>Es ist f&#252;r die Diskussion vollkommen irrelevant, wie die Lage in anderen Bundesl&#228;ndern ist. Ma&#223;geblich ist f&#252;r NRW lediglich die Rechtslage in diesem Land. Und da die VerfNW es eindeutig zul&#228;sst, dass ein Pr&#228;sidium in Ausnahmef&#228;llen gesch&#228;ftsf&#252;hrend im Amt bleibt und daf&#252;r nicht ausdr&#252;cklich ein Landtagsmandat verlangt, ist damit auch der geforderte &#8220;Beweis&#8221; erbracht (auch wenn dieser Ausdruck an der Stelle falsch ist, da dem Beweis nur Tatsachen zug&#228;nglich sind, es hier aber um eine Rechtsansicht geht).</p> ]]></content:encoded> </item> <item><title>Comment on Wahl zum Bundespr&#228;sidenten der Bundesrepublik Deutschland ung&#252;ltig! by Bürgerinitiative für Verfassungsschutz</title><link>http://grundrechteforum.de/2010/rechtswirklichkeit/wahl-zum-bundespraesidenten-der-bundesrepublik-deutschland-ungueltig/#comment-379</link> <dc:creator>Bürgerinitiative für Verfassungsschutz</dc:creator> <pubDate>Wed, 07 Jul 2010 17:34:32 +0000</pubDate> <guid isPermaLink="false">http://grundrechteforum.de/?p=604#comment-379</guid> <description>Bitte erbringen Sie zuv&#246;rderst den Beweis, dass in einem anderen Landtag eines Bundeslandes (au&#223;er dem strittigen NRW) der Bundesrepublik Deutschland ein Pr&#228;sident gesetzlich(!) legitimiert im Amt ist, ohne &#252;ber ein Landtagsmandat zu verf&#252;gen. Vor der Erbringung dieses Beweises ist jede Diskussion obsolet.Danach k&#246;nnen Ihre dar&#252;berhinaus gehenden Ausf&#252;hrungen sehr gern und mit Freude en detail unter der Lupe des klaren Wortlauts des Gesetzes betrachtet werden.</description> <content:encoded><![CDATA[<p>Bitte erbringen Sie zuv&#246;rderst den Beweis, dass in einem anderen Landtag eines Bundeslandes (au&#223;er dem strittigen NRW) der Bundesrepublik Deutschland ein Pr&#228;sident gesetzlich(!) legitimiert im Amt ist, ohne &#252;ber ein Landtagsmandat zu verf&#252;gen. Vor der Erbringung dieses Beweises ist jede Diskussion obsolet.</p><p>Danach k&#246;nnen Ihre dar&#252;berhinaus gehenden Ausf&#252;hrungen sehr gern und mit Freude en detail unter der Lupe des klaren Wortlauts des Gesetzes betrachtet werden.</p> ]]></content:encoded> </item> <item><title>Comment on Wahl zum Bundespr&#228;sidenten der Bundesrepublik Deutschland ung&#252;ltig! by Wo ist die Judikative?DELIJO &#124; DELIJO</title><link>http://grundrechteforum.de/2010/rechtswirklichkeit/wahl-zum-bundespraesidenten-der-bundesrepublik-deutschland-ungueltig/#comment-378</link> <dc:creator>Wo ist die Judikative?DELIJO &#124; DELIJO</dc:creator> <pubDate>Wed, 07 Jul 2010 17:11:15 +0000</pubDate> <guid isPermaLink="false">http://grundrechteforum.de/?p=604#comment-378</guid> <description>[...] grundrechteforum [...]</description> <content:encoded><![CDATA[<p>[...] grundrechteforum [...]</p> ]]></content:encoded> </item> <item><title>Comment on Wahl zum Bundespr&#228;sidenten der Bundesrepublik Deutschland ung&#252;ltig! by heinz schlau</title><link>http://grundrechteforum.de/2010/rechtswirklichkeit/wahl-zum-bundespraesidenten-der-bundesrepublik-deutschland-ungueltig/#comment-376</link> <dc:creator>heinz schlau</dc:creator> <pubDate>Wed, 07 Jul 2010 14:25:56 +0000</pubDate> <guid isPermaLink="false">http://grundrechteforum.de/?p=604#comment-376</guid> <description>Entschuldigung, aber hat hier mal jemand ernsthaft diese These mit einem ausgebildeten Juristen diskutiert?Die Begr&#252;ndung, dass die Wahl des BPr&#228;s aufgrund der Sitzungsleitung im NRW-Landtag durch vermeintlich unzust&#228;ndige Personen ung&#252;ltig wurde, ist v&#246;llig abwegig und staatsrechtlich unhaltbar. Es mangelt offenbar schon an einem grundlegenden Missverst&#228;ndnis &#252;ber die Funktionsweise demokratischer Legitimationsketten. Grundlagen der Rechtsanwendung werden hier schlicht missachtet und anhand der Lekt&#252;re einzelner Gesetzespassagen v&#246;llig unzutreffende Zusammenh&#228;nge konstruiert.1. Wortlaut des Gesetzes: § 38 Abs. 2 sagt ausdr&#252;cklich: &quot;Bis zur Wahl des neuen Pr&#228;sidiums f&#252;hrt das bisherige Pr&#228;sidium die Gesch&#228;fte weiter.&quot;
Dort steht nicht, dass das Gesch&#228;ftsf&#252;hrende Pr&#228;sidium auch ein Landtagsmandat innehaben muss. Dies ist eine Ausnahmevorschrift, f&#252;r eben die Situation dass der Landtag noch kein neues Pr&#228;sidium gew&#228;hlt hat.2. Gesetzessystematik: Da nach allgemeiner Regel spezielle Vorschriften den allgemeinen vorgehen, ist in diesem Fall klar, dass das gesch&#228;ftsf&#252;hrend amtierende Pr&#228;sidium ausnahmsweise kein Landtagsmandat ben&#246;tigt.2. Demokratische Legitimation: Alle Entscheidungen m&#252;ssen auf eine ununterbrochene demokratische Legitimationskette zur&#252;ckzuf&#252;hren sein. Wenn es um die Wahl der Wahlm&#228;nner und -frauen geht, m&#252;ssen also alle MdL, die an dieser Wahl teilgenommen haben, demokratisch legitimiert sein. Dies ist im vorliegenden Fall unstreitig. Lediglich die Leitung der Wahl wurde durch (vermeintlich) unzust&#228;ndige Personen durchgef&#252;hrt. Es wurden aber keine Anhaltspunkte vorgetragen, dass dies den eigentlichen Wahlakt beeinflusst haben k&#246;nnte. Somit w&#228;re ein Verfahrensfehler, sofern er denn &#252;berhaupt vorliegt, geheilt. Zudem betrifft die Frage nach der formell korrekten Sitzungsleitung lediglich Innenrecht des Landtages. Da, wie gesagt, die genannten Personen die Wahl zwar geleitet, nicht jedoch selbst an ihr teilgenommen haben, l&#228;ge eine Rechtsverletzung wenn &#252;berhaupt nur in Person der anderen Abgeordneten vor. Da von denen niemand einen Rechtsversto&#223; geltend gemacht hat und auch im &#252;brigen keine Anhaltspunkte vorliegen, die auf Ung&#252;ltigkeit  des eigentlichen Wahlaktes hindeutet, ist der (behauptete) Verfahrensversto&#223; f&#252;r die eigentliche BPr&#228;s-Wahl unbeachtlich.Zudem sind die Vorw&#252;rfe, dass die handelnden Personen in NRW sich durch ihre Amtsf&#252;hrung strafbar gemacht haben sollten, vollkommen absurd. Es sollte bekannt sein, dass f&#252;r eine Strafbarkeit in der Regel Vorsatz erforderlich ist. Diesen bei einer (lediglich nach Ansicht der Autoren) unklaren Rechtslage bei einem Handeln nach bestem Gewissen hineinzulesen, halte ich f&#252;r komplett rechtsfehlerhaft.Bevor hier willk&#252;rlich Personen mit Strafanzeigen &#252;berzogen werden, sollten sich die Urheber zudem klar machen, dass es sich bei falscher Verd&#228;chtigung gem&#228;&#223; § 164 StGB ebenfalls um eine Straftat handelt.</description> <content:encoded><![CDATA[<p>Entschuldigung, aber hat hier mal jemand ernsthaft diese These mit einem ausgebildeten Juristen diskutiert?</p><p>Die Begr&#252;ndung, dass die Wahl des BPr&#228;s aufgrund der Sitzungsleitung im NRW-Landtag durch vermeintlich unzust&#228;ndige Personen ung&#252;ltig wurde, ist v&#246;llig abwegig und staatsrechtlich unhaltbar. Es mangelt offenbar schon an einem grundlegenden Missverst&#228;ndnis &#252;ber die Funktionsweise demokratischer Legitimationsketten. Grundlagen der Rechtsanwendung werden hier schlicht missachtet und anhand der Lekt&#252;re einzelner Gesetzespassagen v&#246;llig unzutreffende Zusammenh&#228;nge konstruiert.</p><p>1. Wortlaut des Gesetzes: § 38 Abs. 2 sagt ausdr&#252;cklich: &#8220;Bis zur Wahl des neuen Pr&#228;sidiums f&#252;hrt das bisherige Pr&#228;sidium die Gesch&#228;fte weiter.&#8221;<br /> Dort steht nicht, dass das Gesch&#228;ftsf&#252;hrende Pr&#228;sidium auch ein Landtagsmandat innehaben muss. Dies ist eine Ausnahmevorschrift, f&#252;r eben die Situation dass der Landtag noch kein neues Pr&#228;sidium gew&#228;hlt hat.</p><p>2. Gesetzessystematik: Da nach allgemeiner Regel spezielle Vorschriften den allgemeinen vorgehen, ist in diesem Fall klar, dass das gesch&#228;ftsf&#252;hrend amtierende Pr&#228;sidium ausnahmsweise kein Landtagsmandat ben&#246;tigt.</p><p>2. Demokratische Legitimation: Alle Entscheidungen m&#252;ssen auf eine ununterbrochene demokratische Legitimationskette zur&#252;ckzuf&#252;hren sein. Wenn es um die Wahl der Wahlm&#228;nner und -frauen geht, m&#252;ssen also alle MdL, die an dieser Wahl teilgenommen haben, demokratisch legitimiert sein. Dies ist im vorliegenden Fall unstreitig. Lediglich die Leitung der Wahl wurde durch (vermeintlich) unzust&#228;ndige Personen durchgef&#252;hrt. Es wurden aber keine Anhaltspunkte vorgetragen, dass dies den eigentlichen Wahlakt beeinflusst haben k&#246;nnte. Somit w&#228;re ein Verfahrensfehler, sofern er denn &#252;berhaupt vorliegt, geheilt. Zudem betrifft die Frage nach der formell korrekten Sitzungsleitung lediglich Innenrecht des Landtages. Da, wie gesagt, die genannten Personen die Wahl zwar geleitet, nicht jedoch selbst an ihr teilgenommen haben, l&#228;ge eine Rechtsverletzung wenn &#252;berhaupt nur in Person der anderen Abgeordneten vor. Da von denen niemand einen Rechtsversto&#223; geltend gemacht hat und auch im &#252;brigen keine Anhaltspunkte vorliegen, die auf Ung&#252;ltigkeit  des eigentlichen Wahlaktes hindeutet, ist der (behauptete) Verfahrensversto&#223; f&#252;r die eigentliche BPr&#228;s-Wahl unbeachtlich.</p><p>Zudem sind die Vorw&#252;rfe, dass die handelnden Personen in NRW sich durch ihre Amtsf&#252;hrung strafbar gemacht haben sollten, vollkommen absurd. Es sollte bekannt sein, dass f&#252;r eine Strafbarkeit in der Regel Vorsatz erforderlich ist. Diesen bei einer (lediglich nach Ansicht der Autoren) unklaren Rechtslage bei einem Handeln nach bestem Gewissen hineinzulesen, halte ich f&#252;r komplett rechtsfehlerhaft.</p><p>Bevor hier willk&#252;rlich Personen mit Strafanzeigen &#252;berzogen werden, sollten sich die Urheber zudem klar machen, dass es sich bei falscher Verd&#228;chtigung gem&#228;&#223; <a href="http://dejure.org/gesetze/StGB/164.html" target="_blank" title="&sect; 164 StGB: Falsche Verd&auml;chtigung">§ 164 StGB</a> ebenfalls um eine Straftat handelt.</p> ]]></content:encoded> </item> <item><title>Comment on Wahl zum Bundespr&#228;sidenten der Bundesrepublik Deutschland ung&#252;ltig! by Bürgerinitiative für Verfassungsschutz</title><link>http://grundrechteforum.de/2010/rechtswirklichkeit/wahl-zum-bundespraesidenten-der-bundesrepublik-deutschland-ungueltig/#comment-374</link> <dc:creator>Bürgerinitiative für Verfassungsschutz</dc:creator> <pubDate>Wed, 07 Jul 2010 11:56:18 +0000</pubDate> <guid isPermaLink="false">http://grundrechteforum.de/?p=604#comment-374</guid> <description>Der Landtag oder auch der Bundestag ist eine Volksvertretung und vertritt das Volk des jeweiligen Bundeslandes.Gem&#228;&#223; Art 20 Abs. 2 Satz 2, 1. Halbsatz des Grundgesetzes f&#252;r die Bundesrepublik Deutschland wird die Volksvertretung &quot;vom Volke in Wahlen und Abstimmungen&quot; gew&#228;hlt, also mit einem Mandat ausgestattet, welches in aller erster Linie ihre Unabh&#228;ngigkeit gegen&#252;ber Weisungen garantiert.Demzufolge hat jedes Landtagsmitglied oder Bundestagsmitglied, also auch sein Pr&#228;sidium, mit einem Mandat ausgestattet zu sein. Ansonsten w&#228;ren Wahlen obsolet.Ohne Mandat keine Befugnis zur Volksvertretung. Ohne Mandat keine Berechtigung zur Abstimmung. Ohne Mandat kein Zutritt zum Plenarsaal. Ohne Mandat keine Befugnis zur Wahrnehmung von Funktionen der Volksvertretung.</description> <content:encoded><![CDATA[<p>Der Landtag oder auch der Bundestag ist eine Volksvertretung und vertritt das Volk des jeweiligen Bundeslandes.</p><p>Gem&#228;&#223; Art 20 Abs. 2 Satz 2, 1. Halbsatz des Grundgesetzes f&#252;r die Bundesrepublik Deutschland wird die Volksvertretung &#8220;vom Volke in Wahlen und Abstimmungen&#8221; gew&#228;hlt, also mit einem Mandat ausgestattet, welches in aller erster Linie ihre Unabh&#228;ngigkeit gegen&#252;ber Weisungen garantiert.</p><p>Demzufolge hat jedes Landtagsmitglied oder Bundestagsmitglied, also auch sein Pr&#228;sidium, mit einem Mandat ausgestattet zu sein. Ansonsten w&#228;ren Wahlen obsolet.</p><p>Ohne Mandat keine Befugnis zur Volksvertretung. Ohne Mandat keine Berechtigung zur Abstimmung. Ohne Mandat kein Zutritt zum Plenarsaal. Ohne Mandat keine Befugnis zur Wahrnehmung von Funktionen der Volksvertretung.</p> ]]></content:encoded> </item> <item><title>Comment on Wahl zum Bundespr&#228;sidenten der Bundesrepublik Deutschland ung&#252;ltig! by Steuern + Grundrechte.blog &#187; 2010 &#187; Juli &#187; 07</title><link>http://grundrechteforum.de/2010/rechtswirklichkeit/wahl-zum-bundespraesidenten-der-bundesrepublik-deutschland-ungueltig/#comment-373</link> <dc:creator>Steuern + Grundrechte.blog &#187; 2010 &#187; Juli &#187; 07</dc:creator> <pubDate>Wed, 07 Jul 2010 08:11:33 +0000</pubDate> <guid isPermaLink="false">http://grundrechteforum.de/?p=604#comment-373</guid> <description>[...] ( weitere Details lesen sich zum Vorgang am 09.06.2010 im Landtag von NRW insbesondere hier unter dem Titel &#8220;Verfassungsbruch mit Ansage&#8220; )  [...]</description> <content:encoded><![CDATA[<p>[...] ( weitere Details lesen sich zum Vorgang am 09.06.2010 im Landtag von NRW insbesondere hier unter dem Titel &#8220;Verfassungsbruch mit Ansage&#8220; )  [...]</p> ]]></content:encoded> </item> <item><title>Comment on Zitiergebot by Bürgerinitiative für Verfassungsschutz</title><link>http://grundrechteforum.de/zitiergebot/#comment-372</link> <dc:creator>Bürgerinitiative für Verfassungsschutz</dc:creator> <pubDate>Wed, 07 Jul 2010 04:28:36 +0000</pubDate> <guid isPermaLink="false">/zitiergebot/#comment-372</guid> <description>Nimm doch einfach den Wortlaut des Art. 19 Abs. 1 S. 2 GG und vergleiche ihn mit der Realit&#228;t. Stimmt die Realit&#228;t mit dem Wortlaut &#252;ber ein oder nicht? Schlu&#223;folgerungen m&#252;ssen hier allein gezogen werden.</description> <content:encoded><![CDATA[<p>Nimm doch einfach den Wortlaut des <a href="http://dejure.org/gesetze/GG/19.html" target="_blank">Art. 19 Abs. 1 S. 2 GG</a> und vergleiche ihn mit der Realit&#228;t. Stimmt die Realit&#228;t mit dem Wortlaut &#252;ber ein oder nicht? Schlu&#223;folgerungen m&#252;ssen hier allein gezogen werden.</p> ]]></content:encoded> </item> <item><title>Comment on Zitiergebot by hans</title><link>http://grundrechteforum.de/zitiergebot/#comment-370</link> <dc:creator>hans</dc:creator> <pubDate>Tue, 06 Jul 2010 20:09:27 +0000</pubDate> <guid isPermaLink="false">/zitiergebot/#comment-370</guid> <description>Mein pers&#246;nlicher Akku geht leer. Dennoch versuche ich noch einmal meine Frage zu verdeutlichen:Wenn die ZPO (Gesetz) wegen Versto&#223;es gegen das Zitiergebot ung&#252;ltig ist, so erscheint es mir logisch, dass auch alle einzelnen Normen dieses Gesetzes ung&#252;ltig sind.Da aber die ZPO  Zust&#228;ndigkeitsregelungen f&#252;r zivilrechtliche Streitigkeiten enth&#228;lt, m&#252;ssten diese nach meinem Verst&#228;ndnis dann ebenfalls ung&#252;ltig sein. Anders ist die Seite zu den ung&#252;ltigen Gesetzen meiner Ansicht nach nicht zu verstehen.</description> <content:encoded><![CDATA[<p>Mein pers&#246;nlicher Akku geht leer. Dennoch versuche ich noch einmal meine Frage zu verdeutlichen:</p><p>Wenn die ZPO (Gesetz) wegen Versto&#223;es gegen das Zitiergebot ung&#252;ltig ist, so erscheint es mir logisch, dass auch alle einzelnen Normen dieses Gesetzes ung&#252;ltig sind.</p><p>Da aber die ZPO  Zust&#228;ndigkeitsregelungen f&#252;r zivilrechtliche Streitigkeiten enth&#228;lt, m&#252;ssten diese nach meinem Verst&#228;ndnis dann ebenfalls ung&#252;ltig sein. Anders ist die Seite zu den ung&#252;ltigen Gesetzen meiner Ansicht nach nicht zu verstehen.</p> ]]></content:encoded> </item> <item><title>Comment on Zitiergebot by hans</title><link>http://grundrechteforum.de/zitiergebot/#comment-369</link> <dc:creator>hans</dc:creator> <pubDate>Tue, 06 Jul 2010 19:42:08 +0000</pubDate> <guid isPermaLink="false">/zitiergebot/#comment-369</guid> <description>Der Wortlaut des Art. 19.1 Satz 2 GG betrifft ein Gesetz, insoweit sind wir sicherlich einer Meinung, folglich - bitte korrigiere mich, wenn ich dies falsch interpretiere - sollte dann auch jede Einzelnorm ung&#252;ltig sein.Du bist aber im konkreten Fall nicht der gesamten ZPO ausgesetzt, sondern einzelnen Teilen der ZPO.Deswegen verstehe ich Deine Aussage: Zitiervorschrift und &#246;rtliche Zust&#228;ndigkeit h&#228;tten nichts miteinander zu tun.Wenn das ganze Gesetz ung&#252;ltig ist, dann muss auch jedes Einzelteil ung&#252;ltig sein, etwas anderes ist f&#252;r mich nicht nachvollziehbar.</description> <content:encoded><![CDATA[<p>Der Wortlaut des Art. 19.1 Satz 2 GG betrifft ein Gesetz, insoweit sind wir sicherlich einer Meinung, folglich &#8211; bitte korrigiere mich, wenn ich dies falsch interpretiere &#8211; sollte dann auch jede Einzelnorm ung&#252;ltig sein.</p><p>Du bist aber im konkreten Fall nicht der gesamten ZPO ausgesetzt, sondern einzelnen Teilen der ZPO.</p><p>Deswegen verstehe ich Deine Aussage: Zitiervorschrift und &#246;rtliche Zust&#228;ndigkeit h&#228;tten nichts miteinander zu tun.</p><p>Wenn das ganze Gesetz ung&#252;ltig ist, dann muss auch jedes Einzelteil ung&#252;ltig sein, etwas anderes ist f&#252;r mich nicht nachvollziehbar.</p> ]]></content:encoded> </item> <item><title>Comment on Zitiergebot by Bürgerinitiative für Verfassungsschutz</title><link>http://grundrechteforum.de/zitiergebot/#comment-368</link> <dc:creator>Bürgerinitiative für Verfassungsschutz</dc:creator> <pubDate>Tue, 06 Jul 2010 19:35:28 +0000</pubDate> <guid isPermaLink="false">/zitiergebot/#comment-368</guid> <description>Betrifft der Wortlaut des Artikel 19 Abs. 1 Satz 2 GG ein Gesetz oder eine Einzelnorm?</description> <content:encoded><![CDATA[<p>Betrifft der Wortlaut des Artikel 19 Abs. 1 Satz 2 GG ein Gesetz oder eine Einzelnorm?</p> ]]></content:encoded> </item> <item><title>Comment on Zitiergebot by hans</title><link>http://grundrechteforum.de/zitiergebot/#comment-367</link> <dc:creator>hans</dc:creator> <pubDate>Tue, 06 Jul 2010 19:25:11 +0000</pubDate> <guid isPermaLink="false">/zitiergebot/#comment-367</guid> <description>Danke!Wenn ich mir die Seite zum Zitiergebot in Verbindung mit ung&#252;ltigen Gesetzen durchlese, kommt man zu dem Ergebnis, die ZPO sei ung&#252;ltig und zwar das gesamte Gesetz.
Die &#246;rtliche Zust&#228;ndigkeit ist den §§ 12ff ZPO geregelt.
Hieraus ergibt sich nunmehr f&#252;r mich die Frage:Ist die gesamte ZPO wegen Verletzung der Zitiervorschrift ung&#252;ltig oder sind es nur diejenigen konkreten Rechtsnormen, die Grundrechte einschr&#228;nken, ohne diese Einschr&#228;nkungen zu benennen?</description> <content:encoded><![CDATA[<p>Danke!</p><p>Wenn ich mir die Seite zum Zitiergebot in Verbindung mit ung&#252;ltigen Gesetzen durchlese, kommt man zu dem Ergebnis, die ZPO sei ung&#252;ltig und zwar das gesamte Gesetz.<br /> Die &#246;rtliche Zust&#228;ndigkeit ist den <a href="http://dejure.org/gesetze/ZPO/12f.html" target="_blank">§§ 12ff ZPO</a> geregelt.<br /> Hieraus ergibt sich nunmehr f&#252;r mich die Frage:</p><p>Ist die gesamte ZPO wegen Verletzung der Zitiervorschrift ung&#252;ltig oder sind es nur diejenigen konkreten Rechtsnormen, die Grundrechte einschr&#228;nken, ohne diese Einschr&#228;nkungen zu benennen?</p> ]]></content:encoded> </item> <item><title>Comment on Zitiergebot by Bürgerinitiative für Verfassungsschutz</title><link>http://grundrechteforum.de/zitiergebot/#comment-366</link> <dc:creator>Bürgerinitiative für Verfassungsschutz</dc:creator> <pubDate>Tue, 06 Jul 2010 19:19:10 +0000</pubDate> <guid isPermaLink="false">/zitiergebot/#comment-366</guid> <description>Zitiergebot und &#246;rtliche Zust&#228;ndigkeit</description> <content:encoded><![CDATA[<p>Zitiergebot und &#246;rtliche Zust&#228;ndigkeit</p> ]]></content:encoded> </item> <item><title>Comment on Zitiergebot by hans</title><link>http://grundrechteforum.de/zitiergebot/#comment-365</link> <dc:creator>hans</dc:creator> <pubDate>Tue, 06 Jul 2010 19:14:03 +0000</pubDate> <guid isPermaLink="false">/zitiergebot/#comment-365</guid> <description>Deinen Kommentar habe ich jetzt nicht verstanden. Kannst Du mal erl&#228;utern, welches Eine mit welchem Anderen nichts zu tun hat?</description> <content:encoded><![CDATA[<p>Deinen Kommentar habe ich jetzt nicht verstanden. Kannst Du mal erl&#228;utern, welches Eine mit welchem Anderen nichts zu tun hat?</p> ]]></content:encoded> </item> <item><title>Comment on Zitiergebot by Bürgerinitiative für Verfassungsschutz</title><link>http://grundrechteforum.de/zitiergebot/#comment-364</link> <dc:creator>Bürgerinitiative für Verfassungsschutz</dc:creator> <pubDate>Tue, 06 Jul 2010 18:56:56 +0000</pubDate> <guid isPermaLink="false">/zitiergebot/#comment-364</guid> <description>Das Eine hat mit dem Anderen nichts zu tun.</description> <content:encoded><![CDATA[<p>Das Eine hat mit dem Anderen nichts zu tun.</p> ]]></content:encoded> </item> <item><title>Comment on Zitiergebot by hans</title><link>http://grundrechteforum.de/zitiergebot/#comment-363</link> <dc:creator>hans</dc:creator> <pubDate>Tue, 06 Jul 2010 18:33:05 +0000</pubDate> <guid isPermaLink="false">/zitiergebot/#comment-363</guid> <description>Noch ne &#220;berlegung..Wenn nun die ZPO wegen Versto&#223; gegen das Zitiergebot ung&#252;ltig ist, dann sind wohl auch die Vorschriften &#252;ber die &#246;rtliche Zust&#228;ndigkeit ung&#252;ltig.Ich &#252;berlege mir nun momentan, ob ich meine n&#228;chste Klage gegen meinen Gegner nicht in einem anderen OLG-Bezirk starte, mit dem Verweis auf die Ung&#252;ltigkeit zur ZPO und dem Anspruch aus Art 47 Charta der Menschenrechte auf ein unparteiisches Gericht.Das f&#252;r mich zust&#228;ndige Gericht, dass man von meinem Gegner noch nicht einmal verlangt, dass er die Zustellung von Tiiteln nachweisen muss, obwohl das Gesetz die Zustellung von Amts wegen vorschreibt.</description> <content:encoded><![CDATA[<p>Noch ne &#220;berlegung..</p><p>Wenn nun die ZPO wegen Versto&#223; gegen das Zitiergebot ung&#252;ltig ist, dann sind wohl auch die Vorschriften &#252;ber die &#246;rtliche Zust&#228;ndigkeit ung&#252;ltig.</p><p>Ich &#252;berlege mir nun momentan, ob ich meine n&#228;chste Klage gegen meinen Gegner nicht in einem anderen OLG-Bezirk starte, mit dem Verweis auf die Ung&#252;ltigkeit zur ZPO und dem Anspruch aus Art 47 Charta der Menschenrechte auf ein unparteiisches Gericht.</p><p>Das f&#252;r mich zust&#228;ndige Gericht, dass man von meinem Gegner noch nicht einmal verlangt, dass er die Zustellung von Tiiteln nachweisen muss, obwohl das Gesetz die Zustellung von Amts wegen vorschreibt.</p> ]]></content:encoded> </item> <item><title>Comment on Wahl zum Bundespr&#228;sidenten der Bundesrepublik Deutschland ung&#252;ltig! by Christian Edom</title><link>http://grundrechteforum.de/2010/rechtswirklichkeit/wahl-zum-bundespraesidenten-der-bundesrepublik-deutschland-ungueltig/#comment-362</link> <dc:creator>Christian Edom</dc:creator> <pubDate>Tue, 06 Jul 2010 14:11:22 +0000</pubDate> <guid isPermaLink="false">http://grundrechteforum.de/?p=604#comment-362</guid> <description>Zur formalen Seite kann ich als angehender Politikwissenschaftler nichts beitragen. Ich habe aber in einem kleinen Grundsatzartikel einige materielle Aspekte der Staatspraxis der Regierung bei der Wahl kritisch beleuchtet. Beitr&#228;ge gibt es auf www.edom.info und unter http://edomblog.wordpress.com</description> <content:encoded><![CDATA[<p>Zur formalen Seite kann ich als angehender Politikwissenschaftler nichts beitragen. Ich habe aber in einem kleinen Grundsatzartikel einige materielle Aspekte der Staatspraxis der Regierung bei der Wahl kritisch beleuchtet. Beitr&#228;ge gibt es auf <a href="http://www.edom.info" rel="nofollow">http://www.edom.info</a> und unter <a href="http://edomblog.wordpress.com" rel="nofollow">http://edomblog.wordpress.com</a></p> ]]></content:encoded> </item> <item><title>Comment on Wahl zum Bundespr&#228;sidenten der Bundesrepublik Deutschland ung&#252;ltig! by Wahl zum Bundespräsidenten der Bundesrepublik Deutschland ungültig? &#160;&#124;&#160;Die ZZ Saarland</title><link>http://grundrechteforum.de/2010/rechtswirklichkeit/wahl-zum-bundespraesidenten-der-bundesrepublik-deutschland-ungueltig/#comment-359</link> <dc:creator>Wahl zum Bundespräsidenten der Bundesrepublik Deutschland ungültig? &#160;&#124;&#160;Die ZZ Saarland</dc:creator> <pubDate>Tue, 06 Jul 2010 04:03:16 +0000</pubDate> <guid isPermaLink="false">http://grundrechteforum.de/?p=604#comment-359</guid> <description>[...] zur Wahl des 10. Bundespr&#228;sidenten der Bundesrepublik Deutschland entsandt. Quelle: Grundrechteforum    Post Published: 06 Juli 2010 Author: Michael Posse Found in section: Aktuelle Ausgabe, Ausgabe [...]</description> <content:encoded><![CDATA[<p>[...] zur Wahl des 10. Bundespr&#228;sidenten der Bundesrepublik Deutschland entsandt. Quelle: Grundrechteforum    Post Published: 06 Juli 2010 Author: Michael Posse Found in section: Aktuelle Ausgabe, Ausgabe [...]</p> ]]></content:encoded> </item> <item><title>Comment on Wahl zum Bundespr&#228;sidenten der Bundesrepublik Deutschland ung&#252;ltig! by Wahl des Bundespräsidenten ungültig!&#160;&#124;&#160;The Human Muppet</title><link>http://grundrechteforum.de/2010/rechtswirklichkeit/wahl-zum-bundespraesidenten-der-bundesrepublik-deutschland-ungueltig/#comment-358</link> <dc:creator>Wahl des Bundespräsidenten ungültig!&#160;&#124;&#160;The Human Muppet</dc:creator> <pubDate>Mon, 05 Jul 2010 22:35:40 +0000</pubDate> <guid isPermaLink="false">http://grundrechteforum.de/?p=604#comment-358</guid> <description>[...] Informationen vom Grundrechteforum  function copySosoBz() { var SosoBz=document.getElementById(&quot;SosoBz&quot;); SosoBz.select(); document.execCommand(&quot;Copy&quot;); alert(&quot;Have been copied!&quot;); } [...]</description> <content:encoded><![CDATA[<p>[...] Informationen vom Grundrechteforum  function copySosoBz() { var SosoBz=document.getElementById(&quot;SosoBz&quot;); SosoBz.select(); document.execCommand(&quot;Copy&quot;); alert(&quot;Have been copied!&quot;); } [...]</p> ]]></content:encoded> </item> <item><title>Comment on Wahl zum Bundespr&#228;sidenten der Bundesrepublik Deutschland ung&#252;ltig! by Wahl zum Bundespräsidenten der BRD ungültig! : Gesellschaftsspiegel</title><link>http://grundrechteforum.de/2010/rechtswirklichkeit/wahl-zum-bundespraesidenten-der-bundesrepublik-deutschland-ungueltig/#comment-355</link> <dc:creator>Wahl zum Bundespräsidenten der BRD ungültig! : Gesellschaftsspiegel</dc:creator> <pubDate>Mon, 05 Jul 2010 16:45:22 +0000</pubDate> <guid isPermaLink="false">http://grundrechteforum.de/?p=604#comment-355</guid> <description>[...] Quelle: B&#252;rgerinitiative f&#252;r Verfassungsschutz – http://grundrechteforum.de/2010/rechtswirklichkeit/wahl-zum-bundespraesidenten-der-bundesrepublik-de... [...]</description> <content:encoded><![CDATA[<p>[...] Quelle: B&#252;rgerinitiative f&#252;r Verfassungsschutz – <a href="http://grundrechteforum.de/2010/rechtswirklichkeit/wahl-zum-bundespraesidenten-der-bundesrepublik-de.." rel="nofollow">http://grundrechteforum.de/2010/rechtswirklichkeit/wahl-zum-bundespraesidenten-der-bundesrepublik-de..</a>. [...]</p> ]]></content:encoded> </item> <item><title>Comment on Wahl zum Bundespr&#228;sidenten der Bundesrepublik Deutschland ung&#252;ltig! by NachDenkSeiten: Albrecht M&#252;ller entlarvt Gauck-Strategie der SPD und der GR&#220;NEN &#171; An und für sich</title><link>http://grundrechteforum.de/2010/rechtswirklichkeit/wahl-zum-bundespraesidenten-der-bundesrepublik-deutschland-ungueltig/#comment-354</link> <dc:creator>NachDenkSeiten: Albrecht M&#252;ller entlarvt Gauck-Strategie der SPD und der GR&#220;NEN &#171; An und für sich</dc:creator> <pubDate>Mon, 05 Jul 2010 15:59:56 +0000</pubDate> <guid isPermaLink="false">http://grundrechteforum.de/?p=604#comment-354</guid> <description>[...] ist nur, dass die “Wulff-Wahl” m&#246;glicherweise ung&#252;ltig ist, weil das Pr&#228;sidium in NRW falsch besetzt war und daraus anscheinend auch die rechtliche [...]</description> <content:encoded><![CDATA[<p>[...] ist nur, dass die “Wulff-Wahl” m&#246;glicherweise ung&#252;ltig ist, weil das Pr&#228;sidium in NRW falsch besetzt war und daraus anscheinend auch die rechtliche [...]</p> ]]></content:encoded> </item> <item><title>Comment on Wahl zum Bundespr&#228;sidenten der Bundesrepublik Deutschland ung&#252;ltig! by Präsidentenwahl ungültig?</title><link>http://grundrechteforum.de/2010/rechtswirklichkeit/wahl-zum-bundespraesidenten-der-bundesrepublik-deutschland-ungueltig/#comment-353</link> <dc:creator>Präsidentenwahl ungültig?</dc:creator> <pubDate>Mon, 05 Jul 2010 13:03:08 +0000</pubDate> <guid isPermaLink="false">http://grundrechteforum.de/?p=604#comment-353</guid> <description>[...] jetzt das. Die Wahl des neuen Pr&#228;sidenten ist m&#246;glicherweise ung&#252;ltig, dass zumindest kann man an dieser Stelle wunderbar nachlesen. Sucht man danach, finden sich weitere Fundstellen im Netz, die sich mit dem NRW-Debakel befassen. [...]</description> <content:encoded><![CDATA[<p>[...] jetzt das. Die Wahl des neuen Pr&#228;sidenten ist m&#246;glicherweise ung&#252;ltig, dass zumindest kann man an dieser Stelle wunderbar nachlesen. Sucht man danach, finden sich weitere Fundstellen im Netz, die sich mit dem NRW-Debakel befassen. [...]</p> ]]></content:encoded> </item> <item><title>Comment on Wahl zum Bundespr&#228;sidenten der Bundesrepublik Deutschland ung&#252;ltig! by Pol-Wi</title><link>http://grundrechteforum.de/2010/rechtswirklichkeit/wahl-zum-bundespraesidenten-der-bundesrepublik-deutschland-ungueltig/#comment-352</link> <dc:creator>Pol-Wi</dc:creator> <pubDate>Mon, 05 Jul 2010 12:44:58 +0000</pubDate> <guid isPermaLink="false">http://grundrechteforum.de/?p=604#comment-352</guid> <description>G&#228;rditz hat v&#246;llig recht. Bei der ersten Versammlung des neugew&#228;hlten Landtags hat ein neuer Pr&#228;sident gew&#228;hlt zuwerden. Bis zu seiner Wahl, hat der sog. &quot;Alterspr&#228;sident&quot; den Vorsitz. Das ist das &#228;lteste Mitglied des neuen Landtags. Eine andere Verfahrensweise ist verfassungswidrig.Nun kurz zur Kriegsdikussion: Fraglich ist meiner Meinung nach, ob das GG den B&#252;ndnisfall, innerhalb der Nato, den haben wir zur Zeit, abdeckt oder nur auf einen direkten Angriff auf Deutschland zu beziehen ist.</description> <content:encoded><![CDATA[<p>G&#228;rditz hat v&#246;llig recht. Bei der ersten Versammlung des neugew&#228;hlten Landtags hat ein neuer Pr&#228;sident gew&#228;hlt zuwerden. Bis zu seiner Wahl, hat der sog. &#8220;Alterspr&#228;sident&#8221; den Vorsitz. Das ist das &#228;lteste Mitglied des neuen Landtags. Eine andere Verfahrensweise ist verfassungswidrig.</p><p>Nun kurz zur Kriegsdikussion: Fraglich ist meiner Meinung nach, ob das GG den B&#252;ndnisfall, innerhalb der Nato, den haben wir zur Zeit, abdeckt oder nur auf einen direkten Angriff auf Deutschland zu beziehen ist.</p> ]]></content:encoded> </item> <item><title>Comment on Wahl zum Bundespr&#228;sidenten der Bundesrepublik Deutschland ung&#252;ltig! by Autor</title><link>http://grundrechteforum.de/2010/rechtswirklichkeit/wahl-zum-bundespraesidenten-der-bundesrepublik-deutschland-ungueltig/#comment-351</link> <dc:creator>Autor</dc:creator> <pubDate>Mon, 05 Jul 2010 12:20:59 +0000</pubDate> <guid isPermaLink="false">http://grundrechteforum.de/?p=604#comment-351</guid> <description>Mit Blick auf die hier ins Abwegige gereichenden Ansichten, dass die Landesverfassung von NRW es gestatte, dass die nicht mehr Mitglieder des Landtages van Dinther und Moron durch Verlust ihres Landtagsmandates nicht jedoch ihr pr&#228;sidiales Amt eingeb&#252;&#223;t h&#228;tten mit Ablauf der 14. Wahlperiode, soll an die Worte von Carlo Schmid erinnert werden, die dieser am am 10. Nov. 1949 auf der 16. Sitzung des ersten deutschen Bundestages zum Besten gab, Zitat:&lt;blockquote&gt;“H&#252;ten wir uns davor - und auch das sage ich in ernster Sorge um die Entwicklung der Dinge, die hier vor sich gehen werden - , im Sprachgebrauch leichtfertig zu werden. Denn aus einem leichtfertigen Sprachgebrauch, aus einem Missbrauch der Sprache entwickelt sich zu oft und zu gern der Missbrauch der Sache.”&lt;/blockquote&gt;Diejenigen, die jetzt hergehen und versuchen, die Artikel der Verfassung des Landes NRW dem eigenen Interesse unterzuordnen, denen sei das folgende Zitat des Strafrechtslehrers Prof. Dr. Wolff von der Uni Frankfurt / Oder aus dem Jahr 1996 zur Kenntnis gebracht:&lt;blockquote&gt;“Der Gesetzesinhalt ist durch Gesetzeswortlaut und Gesetzessystematik festgelegt. Im Hinblick auf das gew&#252;nschte Ergebnis vom Gesetzesinhalt abzugehen, ist - logisch zwingend - gesetzwidrig, unabh&#228;ngig davon, ob man es “Analogie” oder “teleologische Auslegung” nennt.”&lt;/blockquote&gt;</description> <content:encoded><![CDATA[<p>Mit Blick auf die hier ins Abwegige gereichenden Ansichten, dass die Landesverfassung von NRW es gestatte, dass die nicht mehr Mitglieder des Landtages van Dinther und Moron durch Verlust ihres Landtagsmandates nicht jedoch ihr pr&#228;sidiales Amt eingeb&#252;&#223;t h&#228;tten mit Ablauf der 14. Wahlperiode, soll an die Worte von Carlo Schmid erinnert werden, die dieser am am 10. Nov. 1949 auf der 16. Sitzung des ersten deutschen Bundestages zum Besten gab, Zitat:</p><blockquote><p>“H&#252;ten wir uns davor &#8211; und auch das sage ich in ernster Sorge um die Entwicklung der Dinge, die hier vor sich gehen werden &#8211; , im Sprachgebrauch leichtfertig zu werden. Denn aus einem leichtfertigen Sprachgebrauch, aus einem Missbrauch der Sprache entwickelt sich zu oft und zu gern der Missbrauch der Sache.”</p></blockquote><p>Diejenigen, die jetzt hergehen und versuchen, die Artikel der Verfassung des Landes NRW dem eigenen Interesse unterzuordnen, denen sei das folgende Zitat des Strafrechtslehrers Prof. Dr. Wolff von der Uni Frankfurt / Oder aus dem Jahr 1996 zur Kenntnis gebracht:</p><blockquote><p>“Der Gesetzesinhalt ist durch Gesetzeswortlaut und Gesetzessystematik festgelegt. Im Hinblick auf das gew&#252;nschte Ergebnis vom Gesetzesinhalt abzugehen, ist &#8211; logisch zwingend &#8211; gesetzwidrig, unabh&#228;ngig davon, ob man es “Analogie” oder “teleologische Auslegung” nennt.”</p></blockquote> ]]></content:encoded> </item> <item><title>Comment on Wahl zum Bundespr&#228;sidenten der Bundesrepublik Deutschland ung&#252;ltig! by Volksinitiative&#187; Aufgelesen &#187; Grundrechteforum: Wahl zum Bundespraesidenten ungültig</title><link>http://grundrechteforum.de/2010/rechtswirklichkeit/wahl-zum-bundespraesidenten-der-bundesrepublik-deutschland-ungueltig/#comment-350</link> <dc:creator>Volksinitiative&#187; Aufgelesen &#187; Grundrechteforum: Wahl zum Bundespraesidenten ungültig</dc:creator> <pubDate>Mon, 05 Jul 2010 11:03:48 +0000</pubDate> <guid isPermaLink="false">http://grundrechteforum.de/?p=604#comment-350</guid> <description>[...] grundrechteforum.de/ Die Langversion mit den Namen der beiden Personen ohne Landtagsmandat und vieles mehr finden Sie [...]</description> <content:encoded><![CDATA[<p>[...] grundrechteforum.de/ Die Langversion mit den Namen der beiden Personen ohne Landtagsmandat und vieles mehr finden Sie [...]</p> ]]></content:encoded> </item> <item><title>Comment on Wahl zum Bundespr&#228;sidenten der Bundesrepublik Deutschland ung&#252;ltig! by Journalist</title><link>http://grundrechteforum.de/2010/rechtswirklichkeit/wahl-zum-bundespraesidenten-der-bundesrepublik-deutschland-ungueltig/#comment-347</link> <dc:creator>Journalist</dc:creator> <pubDate>Mon, 05 Jul 2010 09:27:10 +0000</pubDate> <guid isPermaLink="false">http://grundrechteforum.de/?p=604#comment-347</guid> <description>Ich zitiere auch hier aus den Protokollen der Regierung &quot;Adenauer&quot; vom 11. August 1950, als Dr. Heinemann, Bundesinnenminister, von einer L&#228;nderinnenministerkonferenz folgendes zu Protokoll gab:“Es sei einm&#252;tig erkl&#228;rt worden, da&#223; bei unver&#228;nderter Aufrechterhaltung der im Grundgesetz verankerten Grundrechte durchgreifende Ma&#223;nahmen nicht getroffen werden k&#246;nnen. Es m&#252;sse deshalb eine &#196;nderung des Grundgesetzes in Erw&#228;gung gezogen werden.”Am 12.09.1950 trat dann auch das Vereinheitlichungsgesetz in Kraft und weder im GVG noch in der StPO oder der ZPO wurden die mit dem Grundgesetz am 23.05.1949 in Kraft getretenen zwingenden G&#252;ltigkeitsvorschriften f&#252;r einfache Gesetze wie z.B. das sog. Zitiergebot gem&#228;&#223; Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG angewendet, bis heute nicht.Da braucht es eigentlich niemanden mehr wundern, dass ein Berger als Betreiber des spiegelfechter das schreibt, was er da als mail geschrieben hat. So lange es den Menschen nicht unmittelbar pers&#246;nlich an den Kragen ( insbesondere ans Geld ) geht, k&#246;nnen inzwischen sicherlich wieder Menschen auf Lastwagen abtransportiert werden, eingesperrt werden, einen Grund bastelt sich die zuschauende Bev&#246;lkerung schon zu recht, denn immer haben die anderen was gemacht, denn sonst w&#252;rden solche Ma&#223;nahmen doch nicht ergriffen werden auf deutschem Boden nach dem Ende dieses schrecklichen zweiten Weltkrieges, nach dem Ende des Nazi-Terrors...Wer eigentlich garantiert, dass nicht die personelle Kontinuit&#228;t, die in den Geschichtsb&#252;chern inzwischen seitenweise nachzulesen ist, auch zur sachlichen Kontinuit&#228;t gef&#252;hrt hat bis heute ?Die Ereingnisse im Landtag NRW spiegeln den Zustand wieder, in dem sich Gesamtdeutschland nicht erst seit dem 09.06.2010 befindet. Jeder kleine Dorfverein wei&#223;, was die Satzung bedeutet und dass ein Amt und / oder Funktion in einem Verein zwingend an die Mitgliedschaft gekoppelt ist. &#196;mter und Funktionen k&#246;nnen erst in einem Verein &#252;bernommen werden, wenn die Mitgliedschaft angetreten ist. &#196;mter und Funktionen fallen automatisch weg, wenn die Mitgliedschaft erloschen ist.Die Mitgliedschaft im Landtag von NRW ist f&#252;r die Personen van Dinther und Moron am 08.06.2010 um 24.00 h erloschen, weil beide kein neues Angeordnetenmandat erhalten haben. Van Dinther wurde nicht wiedergew&#228;hlt, Moron war gar nicht mehr zur Wahl angetreten. Damit waren beide auch ihre pr&#228;sidiale Mitgliedschaft im Landtagspr&#228;sidium von NRW los geworden. Eine einfache und auch notwendige Ma&#223;nahme, denn immerhin ist im Falle der Regierungsverhinderung der Landtagspr&#228;sident der Regierungsvertreter der Landesregierung.Und sicherlich kann man sich &#252;ber F&#246;rmeleien wie &#252;ber eine richtige Wahl streiten, nur dann bitte beim &quot;Ampelrot an der Kreuzung&quot; oder der &quot;Geschwindigkeits&#252;berschreitung&quot; nicht so pingelig sein. Frei Fahrt f&#252;r freie B&#252;rger sollte dann herrschen und zwar &#252;berall und allerorten.</description> <content:encoded><![CDATA[<p>Ich zitiere auch hier aus den Protokollen der Regierung &#8220;Adenauer&#8221; vom 11. August 1950, als Dr. Heinemann, Bundesinnenminister, von einer L&#228;nderinnenministerkonferenz folgendes zu Protokoll gab:</p><p>“Es sei einm&#252;tig erkl&#228;rt worden, da&#223; bei unver&#228;nderter Aufrechterhaltung der im Grundgesetz verankerten Grundrechte durchgreifende Ma&#223;nahmen nicht getroffen werden k&#246;nnen. Es m&#252;sse deshalb eine &#196;nderung des Grundgesetzes in Erw&#228;gung gezogen werden.”</p><p>Am 12.09.1950 trat dann auch das Vereinheitlichungsgesetz in Kraft und weder im GVG noch in der StPO oder der ZPO wurden die mit dem Grundgesetz am 23.05.1949 in Kraft getretenen zwingenden G&#252;ltigkeitsvorschriften f&#252;r einfache Gesetze wie z.B. das sog. Zitiergebot gem&#228;&#223; <a href="http://dejure.org/gesetze/GG/19.html" target="_blank">Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG</a> angewendet, bis heute nicht.</p><p>Da braucht es eigentlich niemanden mehr wundern, dass ein Berger als Betreiber des spiegelfechter das schreibt, was er da als mail geschrieben hat. So lange es den Menschen nicht unmittelbar pers&#246;nlich an den Kragen ( insbesondere ans Geld ) geht, k&#246;nnen inzwischen sicherlich wieder Menschen auf Lastwagen abtransportiert werden, eingesperrt werden, einen Grund bastelt sich die zuschauende Bev&#246;lkerung schon zu recht, denn immer haben die anderen was gemacht, denn sonst w&#252;rden solche Ma&#223;nahmen doch nicht ergriffen werden auf deutschem Boden nach dem Ende dieses schrecklichen zweiten Weltkrieges, nach dem Ende des Nazi-Terrors&#8230;</p><p>Wer eigentlich garantiert, dass nicht die personelle Kontinuit&#228;t, die in den Geschichtsb&#252;chern inzwischen seitenweise nachzulesen ist, auch zur sachlichen Kontinuit&#228;t gef&#252;hrt hat bis heute ?</p><p>Die Ereingnisse im Landtag NRW spiegeln den Zustand wieder, in dem sich Gesamtdeutschland nicht erst seit dem 09.06.2010 befindet. Jeder kleine Dorfverein wei&#223;, was die Satzung bedeutet und dass ein Amt und / oder Funktion in einem Verein zwingend an die Mitgliedschaft gekoppelt ist. &#196;mter und Funktionen k&#246;nnen erst in einem Verein &#252;bernommen werden, wenn die Mitgliedschaft angetreten ist. &#196;mter und Funktionen fallen automatisch weg, wenn die Mitgliedschaft erloschen ist.</p><p>Die Mitgliedschaft im Landtag von NRW ist f&#252;r die Personen van Dinther und Moron am 08.06.2010 um 24.00 h erloschen, weil beide kein neues Angeordnetenmandat erhalten haben. Van Dinther wurde nicht wiedergew&#228;hlt, Moron war gar nicht mehr zur Wahl angetreten. Damit waren beide auch ihre pr&#228;sidiale Mitgliedschaft im Landtagspr&#228;sidium von NRW los geworden. Eine einfache und auch notwendige Ma&#223;nahme, denn immerhin ist im Falle der Regierungsverhinderung der Landtagspr&#228;sident der Regierungsvertreter der Landesregierung.</p><p>Und sicherlich kann man sich &#252;ber F&#246;rmeleien wie &#252;ber eine richtige Wahl streiten, nur dann bitte beim &#8220;Ampelrot an der Kreuzung&#8221; oder der &#8220;Geschwindigkeits&#252;berschreitung&#8221; nicht so pingelig sein. Frei Fahrt f&#252;r freie B&#252;rger sollte dann herrschen und zwar &#252;berall und allerorten.</p> ]]></content:encoded> </item> <item><title>Comment on Wahl zum Bundespr&#228;sidenten der Bundesrepublik Deutschland ung&#252;ltig! by Bürgerinitiative für Verfassungsschutz</title><link>http://grundrechteforum.de/2010/rechtswirklichkeit/wahl-zum-bundespraesidenten-der-bundesrepublik-deutschland-ungueltig/#comment-346</link> <dc:creator>Bürgerinitiative für Verfassungsschutz</dc:creator> <pubDate>Mon, 05 Jul 2010 08:52:01 +0000</pubDate> <guid isPermaLink="false">http://grundrechteforum.de/?p=604#comment-346</guid> <description>Ich bin gerade ziemlich ersch&#252;ttert. In den vergangenen Tagen schrieb ich einige Blogger (fefe, nachdenkseiten, spiegelfechter u.a.) an, mit der Bitte, sich des Themas anzunehmen. Keine gro&#223;e Reaktion. Gestern schrieb ich an die Betreffenden eine Kritik. Heute morgen bekam ich eine Antwort vom Betreiber des Spiegelfechterforums (http://spiegelfechter.com). Ich lasse diese Mail f&#252;r sich und ihren Verfasser sprechen:&lt;blockquote&gt;SPIEGELFECHTER: &quot;Warum greife ich diese Pressemeldung nicht auf? Ganz einfach - ich halte den beschrieben Inhalt f&#252;r unwichtig. Ich bin kein Verfassungsrechtler und kann noch nicht einmal sagen, ob Deine/Eure Rechtsposition korrekt ist - aber das spielt noch nicht einmal ein Rolle. Die Zusammensetzung der Bundesversammlung ist ja unstrittig, es geht &quot;nur&quot; im rechtliche Formalien, Spitzfindigkeiten. W&#228;ren diese Formalien eingehalten worden, h&#228;tte es dann andere Delegierte aus NRW gegeben? Nein. Das ist eine sehr spitzfindige Diskussion, die an den Sorgen und N&#246;ten unseres Landes vorbeigeht. Die Schlussfolgerungen (Grundgesetz abgeschafft, alle k&#252;nftigen Gesetze ung&#252;ltig) halte ich &#252;brigens f&#252;r falsch ... aber ich bin kein Verfassungsrechtler.&quot;&lt;/blockquote&gt;Ich schreib folgenden Text retour:&lt;blockquote&gt;ANTWORT GRUNDRECHTEFORUM: &quot;Ich bin ersch&#252;ttert &#252;ber Deine Antwort. Es geht hier nicht um Spitzfindigkeiten, sondern darum, dass das demokratische Prinzip au&#223;er Kraft gesetzt wurde und zwar in Bezug auf das h&#246;chste Staatsamt in der BRD, mit den Folgen, dass die von Wulff unterzeichneten Gesetze ung&#252;ltig sind (Art. 82 Abs. 1 GG), weil ein ung&#252;ltiger Bundespr&#228;sident keinen Gesetzen durch seine ung&#252;ltige Unterschrift G&#252;ltigkeit verleihen kann. W&#252;rdest Du auch so reagieren, wenn herausk&#228;me, dass Merkel die Wahl aufgrund ung&#252;ltiger Mehrstimmen gewonnen h&#228;tte, w&#228;re das auch nur spitzfindig?Au&#223;erdem muss man kein Verfassungsrechtler sein, um zu wissen, dass ein Nichtmitglied eines Landtages nicht den Pr&#228;sidenten dieses Landtages mimen kann. Geh mal zu Deinem B&#252;rgermeister und sage ihm, jetzt &#252;bernimmst Du die Amtgesch&#228;fte. Es ist j&#228;mmerlich, wie wenig man sich hier im Land mit den demokratischen &quot;Spitzfindigkeiten&quot; auskennt, welche gerade garantieren sollen, dass die Wahlen nach dem Grundgesetz und den jeweiligen L&#228;nderverfassungen ablaufen. Hier geht es um Wahlf&#228;lschung und W&#228;hlerbetrug. W&#228;re das in China oder im Iran passiert, w&#228;ren die Zeitungen voll davon und alle w&#252;rden h&#228;misch berichten, wie wenig Demokratie dort herrscht. Aber hier in der BRD sind das nur unn&#246;tige Spitzfindigkeiten. Bitte schreibe nie wieder etwas &#252;ber &quot;mehr Demokratie wagen&quot;.&quot;&lt;/blockquote&gt;</description> <content:encoded><![CDATA[<p>Ich bin gerade ziemlich ersch&#252;ttert. In den vergangenen Tagen schrieb ich einige Blogger (fefe, nachdenkseiten, spiegelfechter u.a.) an, mit der Bitte, sich des Themas anzunehmen. Keine gro&#223;e Reaktion. Gestern schrieb ich an die Betreffenden eine Kritik. Heute morgen bekam ich eine Antwort vom Betreiber des Spiegelfechterforums (<a href="http://spiegelfechter.com" rel="nofollow">http://spiegelfechter.com</a>). Ich lasse diese Mail f&#252;r sich und ihren Verfasser sprechen:</p><blockquote><p>SPIEGELFECHTER: &#8220;Warum greife ich diese Pressemeldung nicht auf? Ganz einfach &#8211; ich halte den beschrieben Inhalt f&#252;r unwichtig. Ich bin kein Verfassungsrechtler und kann noch nicht einmal sagen, ob Deine/Eure Rechtsposition korrekt ist &#8211; aber das spielt noch nicht einmal ein Rolle. Die Zusammensetzung der Bundesversammlung ist ja unstrittig, es geht &#8220;nur&#8221; im rechtliche Formalien, Spitzfindigkeiten. W&#228;ren diese Formalien eingehalten worden, h&#228;tte es dann andere Delegierte aus NRW gegeben? Nein. Das ist eine sehr spitzfindige Diskussion, die an den Sorgen und N&#246;ten unseres Landes vorbeigeht. Die Schlussfolgerungen (Grundgesetz abgeschafft, alle k&#252;nftigen Gesetze ung&#252;ltig) halte ich &#252;brigens f&#252;r falsch &#8230; aber ich bin kein Verfassungsrechtler.&#8221;</p></blockquote><p>Ich schreib folgenden Text retour:</p><blockquote><p>ANTWORT GRUNDRECHTEFORUM: &#8220;Ich bin ersch&#252;ttert &#252;ber Deine Antwort. Es geht hier nicht um Spitzfindigkeiten, sondern darum, dass das demokratische Prinzip au&#223;er Kraft gesetzt wurde und zwar in Bezug auf das h&#246;chste Staatsamt in der BRD, mit den Folgen, dass die von Wulff unterzeichneten Gesetze ung&#252;ltig sind (<a href="http://dejure.org/gesetze/GG/82.html" target="_blank">Art. 82 Abs. 1 GG</a>), weil ein ung&#252;ltiger Bundespr&#228;sident keinen Gesetzen durch seine ung&#252;ltige Unterschrift G&#252;ltigkeit verleihen kann. W&#252;rdest Du auch so reagieren, wenn herausk&#228;me, dass Merkel die Wahl aufgrund ung&#252;ltiger Mehrstimmen gewonnen h&#228;tte, w&#228;re das auch nur spitzfindig?</p><p>Au&#223;erdem muss man kein Verfassungsrechtler sein, um zu wissen, dass ein Nichtmitglied eines Landtages nicht den Pr&#228;sidenten dieses Landtages mimen kann. Geh mal zu Deinem B&#252;rgermeister und sage ihm, jetzt &#252;bernimmst Du die Amtgesch&#228;fte. Es ist j&#228;mmerlich, wie wenig man sich hier im Land mit den demokratischen &#8220;Spitzfindigkeiten&#8221; auskennt, welche gerade garantieren sollen, dass die Wahlen nach dem Grundgesetz und den jeweiligen L&#228;nderverfassungen ablaufen. Hier geht es um Wahlf&#228;lschung und W&#228;hlerbetrug. W&#228;re das in China oder im Iran passiert, w&#228;ren die Zeitungen voll davon und alle w&#252;rden h&#228;misch berichten, wie wenig Demokratie dort herrscht. Aber hier in der BRD sind das nur unn&#246;tige Spitzfindigkeiten. Bitte schreibe nie wieder etwas &#252;ber &#8220;mehr Demokratie wagen&#8221;.&#8221;</p></blockquote> ]]></content:encoded> </item> <item><title>Comment on Wahl des 10. deutschen Bundespr&#228;sidenten von Wahlf&#228;lschung und W&#228;hlert&#228;uschung im Landtag von NRW &#252;berschattet? by Journalist</title><link>http://grundrechteforum.de/2010/rechtswirklichkeit/wahl-des-10-deutschen-bundespraesidenten-von-wahlfaelschung-und-wahlertaeuschung-im-landtag-von-nrw-ueberschattet/#comment-345</link> <dc:creator>Journalist</dc:creator> <pubDate>Mon, 05 Jul 2010 08:26:52 +0000</pubDate> <guid isPermaLink="false">http://grundrechteforum.de/?p=618#comment-345</guid> <description>Aufgrund der Bedeutung dieses wohl bisher in der Geschichte der Bundespr&#228;sidentenwahl einzigartigen Vorganges, dass wohl 133 Wahlm&#228;nner und -frauen aus Nordrhein - Westfalen h&#228;tten nicht an der Bundespr&#228;sidentenwahl am 30.09.2010 teilnehmen d&#252;rfen, weil ihre eigene Wahl in NRW am 09.06.2010 ung&#252;ltig gewesen ist, telefonierte ich heute fr&#252;h mit dem Lokalsender &quot;frankentv&quot; und erhielt von dort nur zu h&#246;ren, &quot;dass das Thema keinen lokalen Bezug habe&quot;. Auch auf den Hinweis, dass die bayrischen Wahlm&#228;nner und -frauen dann aufgrund der ung&#252;ltigen Teilnahme der 133 aus NRW am 30.06.2010 ung&#252;ltig gew&#228;hlt haben, f&#252;hrt zu keiner anderen &#196;u&#223;erung als, das stellt f&#252;r uns keinen lokalen Bezug dar. Es wurde die Empfehlung ausgesprochen, &quot;es doch mal bei einem der gro&#223;en Sender zu versuchen&quot;.Wohl gemerkt, es handelt sich um ein Ereignis in NRW am 09.06.2010 im Landtag von NRW sowie am 30.06.2010 bei der Bundespr&#228;sidentenwahl von staatstragender Bedeutung, das aber in Franken keine lokalen Bezug ausl&#246;st. Was mag denn dann dort wohl einen lokalen Bezug ausl&#246;sen, diese Frage muss sich der interessierte B&#252;rger sicherlich auch als Zuschauer von &quot;frankentv&quot; (http://www.franken-tv.de/) stellen.</description> <content:encoded><![CDATA[<p>Aufgrund der Bedeutung dieses wohl bisher in der Geschichte der Bundespr&#228;sidentenwahl einzigartigen Vorganges, dass wohl 133 Wahlm&#228;nner und -frauen aus Nordrhein &#8211; Westfalen h&#228;tten nicht an der Bundespr&#228;sidentenwahl am 30.09.2010 teilnehmen d&#252;rfen, weil ihre eigene Wahl in NRW am 09.06.2010 ung&#252;ltig gewesen ist, telefonierte ich heute fr&#252;h mit dem Lokalsender &#8220;frankentv&#8221; und erhielt von dort nur zu h&#246;ren, &#8220;dass das Thema keinen lokalen Bezug habe&#8221;. Auch auf den Hinweis, dass die bayrischen Wahlm&#228;nner und -frauen dann aufgrund der ung&#252;ltigen Teilnahme der 133 aus NRW am 30.06.2010 ung&#252;ltig gew&#228;hlt haben, f&#252;hrt zu keiner anderen &#196;u&#223;erung als, das stellt f&#252;r uns keinen lokalen Bezug dar. Es wurde die Empfehlung ausgesprochen, &#8220;es doch mal bei einem der gro&#223;en Sender zu versuchen&#8221;.</p><p>Wohl gemerkt, es handelt sich um ein Ereignis in NRW am 09.06.2010 im Landtag von NRW sowie am 30.06.2010 bei der Bundespr&#228;sidentenwahl von staatstragender Bedeutung, das aber in Franken keine lokalen Bezug ausl&#246;st. Was mag denn dann dort wohl einen lokalen Bezug ausl&#246;sen, diese Frage muss sich der interessierte B&#252;rger sicherlich auch als Zuschauer von &#8220;frankentv&#8221; (<a href="http://www.franken-tv.de/" rel="nofollow">http://www.franken-tv.de/</a>) stellen.</p> ]]></content:encoded> </item> <item><title>Comment on Wahl zum Bundespr&#228;sidenten der Bundesrepublik Deutschland ung&#252;ltig! by Strafanzeige gegen Wulff - Erwerbslosen Forum Deutschland (Forum)</title><link>http://grundrechteforum.de/2010/rechtswirklichkeit/wahl-zum-bundespraesidenten-der-bundesrepublik-deutschland-ungueltig/#comment-341</link> <dc:creator>Strafanzeige gegen Wulff - Erwerbslosen Forum Deutschland (Forum)</dc:creator> <pubDate>Sun, 04 Jul 2010 22:17:40 +0000</pubDate> <guid isPermaLink="false">http://grundrechteforum.de/?p=604#comment-341</guid> <description>[...] einen Staatsstreich, den niemand bemerkt, denn Deutschland muss Weltmeister werden! Quelle: http://grundrechteforum.de/2010/rechtswirklichkeit/wahl-zum-bundespraesidenten-der-bundesrepublik-de...     Hehe,  und da es da wohl nichts dagegen vorzubringen gibt wird das Thema einfach ignoriert und [...]</description> <content:encoded><![CDATA[<p>[...] einen Staatsstreich, den niemand bemerkt, denn Deutschland muss Weltmeister werden! Quelle: <a href="http://grundrechteforum.de/2010/rechtswirklichkeit/wahl-zum-bundespraesidenten-der-bundesrepublik-de.." rel="nofollow">http://grundrechteforum.de/2010/rechtswirklichkeit/wahl-zum-bundespraesidenten-der-bundesrepublik-de..</a>.     Hehe,  und da es da wohl nichts dagegen vorzubringen gibt wird das Thema einfach ignoriert und [...]</p> ]]></content:encoded> </item> <item><title>Comment on Wahl zum Bundespr&#228;sidenten der Bundesrepublik Deutschland ung&#252;ltig! by Wahl des 10. Bundespräsidenten ungültig - hört sich nach Banane ist - ist auch so &#124; DELIJO</title><link>http://grundrechteforum.de/2010/rechtswirklichkeit/wahl-zum-bundespraesidenten-der-bundesrepublik-deutschland-ungueltig/#comment-339</link> <dc:creator>Wahl des 10. Bundespräsidenten ungültig - hört sich nach Banane ist - ist auch so &#124; DELIJO</dc:creator> <pubDate>Sun, 04 Jul 2010 18:43:56 +0000</pubDate> <guid isPermaLink="false">http://grundrechteforum.de/?p=604#comment-339</guid> <description>[...] grundrechteforum [...]</description> <content:encoded><![CDATA[<p>[...] grundrechteforum [...]</p> ]]></content:encoded> </item> <item><title>Comment on Wahl zum Bundespr&#228;sidenten der Bundesrepublik Deutschland ung&#252;ltig! by Bürgerinitiative für Verfassungsschutz</title><link>http://grundrechteforum.de/2010/rechtswirklichkeit/wahl-zum-bundespraesidenten-der-bundesrepublik-deutschland-ungueltig/#comment-334</link> <dc:creator>Bürgerinitiative für Verfassungsschutz</dc:creator> <pubDate>Sun, 04 Jul 2010 16:42:32 +0000</pubDate> <guid isPermaLink="false">http://grundrechteforum.de/?p=604#comment-334</guid> <description>Siehe dazu auch den Beitrag von Johannes Nitschmann in der S&#252;ddeutschen Zeitung&lt;h4&gt;Landtag ohne Pr&#228;sident &lt;/h4&gt; (gek&#252;rzt)&lt;blockquote&gt;&lt;strong&gt;Verfassungsrechtler kritisiert Verzicht auf Neuwahl&lt;/strong&gt;D&#252;sseldorf - [...] nach den Wahlen in Nordrhein-Westfalen hat sich am Mittwoch der D&#252;sseldorfer Landtag mit seinen 181 Abgeordneten konstituiert. Wegen des Patts zwischen CDU und SPD, die mit jeweils 67 Abgeordneten im Parlament sitzen, konnten sich die beiden gro&#223;en Parteien bisher nicht auf die Wahl eines Landtagspr&#228;sidenten verst&#228;ndigen. [...]Die konstituierende Landtagssitzung wurde von der bisherigen Landtagspr&#228;sidentin Regina van Dinther (CDU) er&#246;ffnet, die den Einzug in das neue Parlament bei der Wahl am 9. Mai verpasst hatte und dem neuen Landtag nicht mehr angeh&#246;rt. [...]Derweil sagte der bisherige Landtagsvizepr&#228;sident Edgar Moron (SPD), der f&#252;r den neuen Landtag gar nicht mehr kandidiert hatte, dass er die Gesch&#228;fte des Landtagspr&#228;sidiums nach dem R&#252;ckzug von van Dinther interimistisch weiter f&#252;hren werde.Der vorl&#228;ufige Verzicht des D&#252;sseldorfer Landtags auf die Neuwahl eines Pr&#228;sidiums ist nach Auffassung des Bonner Verfassungsrechtlers Klaus-Ferdinand G&#228;rditz verfassungswidrig. Zwar sehe die Verfassung keine ausdr&#252;ckliche Frist vor, gehe aber davon aus, dass &#039;in der konstituierenden Sitzung des Landesparlaments ein neues Pr&#228;sidium zu w&#228;hlen ist&#039;. [...] Eine Weiterf&#252;hrung der Pr&#228;sidiumsgesch&#228;fte durch den bisherigen Landtagsvizepr&#228;sidenten h&#228;lt G&#228;rditz f&#252;r illegal: Der bisherige Stellvertreter sei dazu nicht legitimiert.&lt;/blockquote&gt;Quelle: http://www.sueddeutsche.de/k5W38z/3384348/Landtag-ohne-Praesident.html</description> <content:encoded><![CDATA[<p>Siehe dazu auch den Beitrag von Johannes Nitschmann in der S&#252;ddeutschen Zeitung</p><h4>Landtag ohne Pr&#228;sident</h4><p> (gek&#252;rzt)</p><blockquote><p><strong>Verfassungsrechtler kritisiert Verzicht auf Neuwahl</strong></p><p>D&#252;sseldorf &#8211; [...] nach den Wahlen in Nordrhein-Westfalen hat sich am Mittwoch der D&#252;sseldorfer Landtag mit seinen 181 Abgeordneten konstituiert. Wegen des Patts zwischen CDU und SPD, die mit jeweils 67 Abgeordneten im Parlament sitzen, konnten sich die beiden gro&#223;en Parteien bisher nicht auf die Wahl eines Landtagspr&#228;sidenten verst&#228;ndigen. [...]</p><p>Die konstituierende Landtagssitzung wurde von der bisherigen Landtagspr&#228;sidentin Regina van Dinther (CDU) er&#246;ffnet, die den Einzug in das neue Parlament bei der Wahl am 9. Mai verpasst hatte und dem neuen Landtag nicht mehr angeh&#246;rt. [...]</p><p>Derweil sagte der bisherige Landtagsvizepr&#228;sident Edgar Moron (SPD), der f&#252;r den neuen Landtag gar nicht mehr kandidiert hatte, dass er die Gesch&#228;fte des Landtagspr&#228;sidiums nach dem R&#252;ckzug von van Dinther interimistisch weiter f&#252;hren werde.</p><p>Der vorl&#228;ufige Verzicht des D&#252;sseldorfer Landtags auf die Neuwahl eines Pr&#228;sidiums ist nach Auffassung des Bonner Verfassungsrechtlers Klaus-Ferdinand G&#228;rditz verfassungswidrig. Zwar sehe die Verfassung keine ausdr&#252;ckliche Frist vor, gehe aber davon aus, dass &#8216;in der konstituierenden Sitzung des Landesparlaments ein neues Pr&#228;sidium zu w&#228;hlen ist&#8217;. [...] Eine Weiterf&#252;hrung der Pr&#228;sidiumsgesch&#228;fte durch den bisherigen Landtagsvizepr&#228;sidenten h&#228;lt G&#228;rditz f&#252;r illegal: Der bisherige Stellvertreter sei dazu nicht legitimiert.</p></blockquote><p>Quelle: <a href="http://www.sueddeutsche.de/k5W38z/3384348/Landtag-ohne-Praesident.html" rel="nofollow">http://www.sueddeutsche.de/k5W38z/3384348/Landtag-ohne-Praesident.html</a></p> ]]></content:encoded> </item> <item><title>Comment on BVerfGE 30, 173 – Mephisto-Entscheidung by Bürgerinitiative für Verfassungsschutz</title><link>http://grundrechteforum.de/2010/bverfg/bverfge-30-173-mephisto-entscheidung/#comment-332</link> <dc:creator>Bürgerinitiative für Verfassungsschutz</dc:creator> <pubDate>Sun, 04 Jul 2010 14:29:09 +0000</pubDate> <guid isPermaLink="false">/2010/bverfg/bverfge-30-173-mephisto-entscheidung/#comment-332</guid> <description>... wird auch noch ver&#246;ffentlicht. Keine Zeit im Moment, aber vielleicht kannst Du etwas aufbereiten und uns zusenden? Danke.</description> <content:encoded><![CDATA[<p>&#8230; wird auch noch ver&#246;ffentlicht. Keine Zeit im Moment, aber vielleicht kannst Du etwas aufbereiten und uns zusenden? Danke.</p> ]]></content:encoded> </item> <item><title>Comment on Wahl zum Bundespr&#228;sidenten der Bundesrepublik Deutschland ung&#252;ltig! by Wahl zum Bundespr&#228;sidenten der Bundesrepublik Deutschland ung&#252;ltig? &#171; An und für sich</title><link>http://grundrechteforum.de/2010/rechtswirklichkeit/wahl-zum-bundespraesidenten-der-bundesrepublik-deutschland-ungueltig/#comment-327</link> <dc:creator>Wahl zum Bundespr&#228;sidenten der Bundesrepublik Deutschland ung&#252;ltig? &#171; An und für sich</dc:creator> <pubDate>Sun, 04 Jul 2010 07:44:33 +0000</pubDate> <guid isPermaLink="false">http://grundrechteforum.de/?p=604#comment-327</guid> <description>[...] der Bundesrepublik Deutschland&#160;ung&#252;ltig? Von Eckhard Schulze  Das schrieb das Grundrechteforum mit einer an und f&#252;r sich schl&#252;ssig und logisch aufgebauten rechtlichen Begr&#252;ndung. Es scheint [...]</description> <content:encoded><![CDATA[<p>[...] der Bundesrepublik Deutschland&nbsp;ung&uuml;ltig? Von Eckhard Schulze  Das schrieb das Grundrechteforum mit einer an und f&#252;r sich schl&#252;ssig und logisch aufgebauten rechtlichen Begr&#252;ndung. Es scheint [...]</p> ]]></content:encoded> </item> <item><title>Comment on Wahl zum Bundespr&#228;sidenten der Bundesrepublik Deutschland ung&#252;ltig! by Anonymous</title><link>http://grundrechteforum.de/2010/rechtswirklichkeit/wahl-zum-bundespraesidenten-der-bundesrepublik-deutschland-ungueltig/#comment-321</link> <dc:creator>Anonymous</dc:creator> <pubDate>Sat, 03 Jul 2010 21:24:26 +0000</pubDate> <guid isPermaLink="false">http://grundrechteforum.de/?p=604#comment-321</guid> <description>[...]  [...]</description> <content:encoded><![CDATA[<p>[...]  [...]</p> ]]></content:encoded> </item> <item><title>Comment on BVerfGE 30, 173 – Mephisto-Entscheidung by Besorgter Kunstliebhaber</title><link>http://grundrechteforum.de/2010/bverfg/bverfge-30-173-mephisto-entscheidung/#comment-320</link> <dc:creator>Besorgter Kunstliebhaber</dc:creator> <pubDate>Sat, 03 Jul 2010 21:23:10 +0000</pubDate> <guid isPermaLink="false">/2010/bverfg/bverfge-30-173-mephisto-entscheidung/#comment-320</guid> <description>Kunstfreiheit in der aktuellen bundesdeutschen Rechtspraxis: Vielen d&#252;rfte der Fall des Malers Tom Sack bekannt sein. Der Maler hat ein Portr&#228;tgem&#228;lde eines Staatsanwalts in &#214;l auf Leinwand gefertigt und im Netz pr&#228;sentiert. Das Gem&#228;lde wurde umgehend beschlagnahmt und der Maler wegen der angeblichen Straftat &quot;Verletzung des Rechts am eigenen Bild&quot; angeklagt. Der Maler hat u.a. Verfassungsbeschwerde gegen diesen &#228;u&#223;erst fragw&#252;rdigen Amtsvorgang erhoben. Wie auf seine Homepage zu lesen ist, will das Bundesverfassungsgericht hier jedoch keine Grundrechtsverletzung erkennen: http://www.tomsack.com (mittlere Spalte). - Nach der Mephisto-Entscheidung ist aber auch die Verbreitung von Kunst unter den Schutzbereich der Kunstfreiheit zu fassen (=Wirkbereich). Wenn der K&#252;nstler nun keine M&#246;glichkeit mehr hat, sein Werk im Original auszustellen (wie im Fall Tom Sack), dann ist das selbstverst&#228;ndlich eine Verletzung der Kunstfreiheit. Da spielt es auch keine Rolle, ob das Bild nach ein paar Jahren kleinlaut zur&#252;ckgegeben wird.</description> <content:encoded><![CDATA[<p>Kunstfreiheit in der aktuellen bundesdeutschen Rechtspraxis: Vielen d&#252;rfte der Fall des Malers Tom Sack bekannt sein. Der Maler hat ein Portr&#228;tgem&#228;lde eines Staatsanwalts in &#214;l auf Leinwand gefertigt und im Netz pr&#228;sentiert. Das Gem&#228;lde wurde umgehend beschlagnahmt und der Maler wegen der angeblichen Straftat &#8220;Verletzung des Rechts am eigenen Bild&#8221; angeklagt. Der Maler hat u.a. Verfassungsbeschwerde gegen diesen &#228;u&#223;erst fragw&#252;rdigen Amtsvorgang erhoben. Wie auf seine Homepage zu lesen ist, will das Bundesverfassungsgericht hier jedoch keine Grundrechtsverletzung erkennen: <a href="http://www.tomsack.com" rel="nofollow">http://www.tomsack.com</a> (mittlere Spalte). &#8211; Nach der Mephisto-Entscheidung ist aber auch die Verbreitung von Kunst unter den Schutzbereich der Kunstfreiheit zu fassen (=Wirkbereich). Wenn der K&#252;nstler nun keine M&#246;glichkeit mehr hat, sein Werk im Original auszustellen (wie im Fall Tom Sack), dann ist das selbstverst&#228;ndlich eine Verletzung der Kunstfreiheit. Da spielt es auch keine Rolle, ob das Bild nach ein paar Jahren kleinlaut zur&#252;ckgegeben wird.</p> ]]></content:encoded> </item> <item><title>Comment on Wahl zum Bundespr&#228;sidenten der Bundesrepublik Deutschland ung&#252;ltig! by blogwürdig &#187; Wurde Wulff unrechtmäßig zum Bundespräsident gewählt?</title><link>http://grundrechteforum.de/2010/rechtswirklichkeit/wahl-zum-bundespraesidenten-der-bundesrepublik-deutschland-ungueltig/#comment-318</link> <dc:creator>blogwürdig &#187; Wurde Wulff unrechtmäßig zum Bundespräsident gewählt?</dc:creator> <pubDate>Sat, 03 Jul 2010 13:41:50 +0000</pubDate> <guid isPermaLink="false">http://grundrechteforum.de/?p=604#comment-318</guid> <description>[...] Quelle: Grundrechteforum [...]</description> <content:encoded><![CDATA[<p>[...] Quelle: Grundrechteforum [...]</p> ]]></content:encoded> </item> <item><title>Comment on Wahl zum Bundespr&#228;sidenten der Bundesrepublik Deutschland ung&#252;ltig! by Bundespräsidenten-Wahl ungültig (Zwei rechtliche Gründe) &#171; Der Honigmann sagt&#8230;</title><link>http://grundrechteforum.de/2010/rechtswirklichkeit/wahl-zum-bundespraesidenten-der-bundesrepublik-deutschland-ungueltig/#comment-317</link> <dc:creator>Bundespräsidenten-Wahl ungültig (Zwei rechtliche Gründe) &#171; Der Honigmann sagt&#8230;</dc:creator> <pubDate>Sat, 03 Jul 2010 13:34:10 +0000</pubDate> <guid isPermaLink="false">http://grundrechteforum.de/?p=604#comment-317</guid> <description>[...] schreibt das grundrechteforum. da bin ich ja mal gespannt quellen:  wahl zum bundespr&#228;sidenten: grundrechteforum kriegsmedaillen&#252;berraichung durch merkel: [...]</description> <content:encoded><![CDATA[<p>[...] schreibt das grundrechteforum. da bin ich ja mal gespannt quellen:  wahl zum bundespr&#228;sidenten: grundrechteforum kriegsmedaillen&#252;berraichung durch merkel: [...]</p> ]]></content:encoded> </item> <item><title>Comment on Wahl zum Bundespr&#228;sidenten der Bundesrepublik Deutschland ung&#252;ltig! by &#187; Ach bitte, dermaßen doof wirds doch hoffentlich &#8230; Nachtwächter-Blah</title><link>http://grundrechteforum.de/2010/rechtswirklichkeit/wahl-zum-bundespraesidenten-der-bundesrepublik-deutschland-ungueltig/#comment-315</link> <dc:creator>&#187; Ach bitte, dermaßen doof wirds doch hoffentlich &#8230; Nachtwächter-Blah</dc:creator> <pubDate>Sat, 03 Jul 2010 12:42:36 +0000</pubDate> <guid isPermaLink="false">http://grundrechteforum.de/?p=604#comment-315</guid> <description>[...] bitte, derma&#223;en doof wirds doch hoffentlich nicht gelaufen sein. So doof, dass die Wahl Wulffs zum Bundespr&#228;sidenten ung&#252;ltig war. Da sitzen doch ein paar Juristen rum, die so etwas wie eine illegale Zusammensetzung der [...]</description> <content:encoded><![CDATA[<p>[...] bitte, derma&#223;en doof wirds doch hoffentlich nicht gelaufen sein. So doof, dass die Wahl Wulffs zum Bundespr&#228;sidenten ung&#252;ltig war. Da sitzen doch ein paar Juristen rum, die so etwas wie eine illegale Zusammensetzung der [...]</p> ]]></content:encoded> </item> <item><title>Comment on Wahl zum Bundespr&#228;sidenten der Bundesrepublik Deutschland ung&#252;ltig! by Frank</title><link>http://grundrechteforum.de/2010/rechtswirklichkeit/wahl-zum-bundespraesidenten-der-bundesrepublik-deutschland-ungueltig/#comment-313</link> <dc:creator>Frank</dc:creator> <pubDate>Sat, 03 Jul 2010 11:54:42 +0000</pubDate> <guid isPermaLink="false">http://grundrechteforum.de/?p=604#comment-313</guid> <description>F&#252;r die Verst&#228;ndigen:Es gibt kein Recht auf Demokratie.So einfach ist es, wenn es schon die Bundeskanzlerin sagt, wirds wohl stimmen...Frank</description> <content:encoded><![CDATA[<p>F&#252;r die Verst&#228;ndigen:</p><p>Es gibt kein Recht auf Demokratie.</p><p>So einfach ist es, wenn es schon die Bundeskanzlerin sagt, wirds wohl stimmen&#8230;</p><p>Frank</p> ]]></content:encoded> </item> <item><title>Comment on Wahl zum Bundespr&#228;sidenten der Bundesrepublik Deutschland ung&#252;ltig! by strohblond.com » wulff unrechtmäßig im amt? » By Uwe » Wahl, Bundespräsidenten, Herz, Ansprechpartner, Gesetzestexte, Gesetze, Artikel, Deutschland, Bundesrepublik, Paragraphen</title><link>http://grundrechteforum.de/2010/rechtswirklichkeit/wahl-zum-bundespraesidenten-der-bundesrepublik-deutschland-ungueltig/#comment-306</link> <dc:creator>strohblond.com » wulff unrechtmäßig im amt? » By Uwe » Wahl, Bundespräsidenten, Herz, Ansprechpartner, Gesetzestexte, Gesetze, Artikel, Deutschland, Bundesrepublik, Paragraphen</dc:creator> <pubDate>Sat, 03 Jul 2010 06:19:37 +0000</pubDate> <guid isPermaLink="false">http://grundrechteforum.de/?p=604#comment-306</guid> <description>[...] Gesetzestexte nicht gerade der erste Ansprechpartner, so sei es jedem ans Herz gelegt, den Artikel Wahl zum Bundespr&#228;sidenten der Bundesrepublik Deutschland ung&#252;ltig? ans Herz [...]</description> <content:encoded><![CDATA[<p>[...] Gesetzestexte nicht gerade der erste Ansprechpartner, so sei es jedem ans Herz gelegt, den Artikel Wahl zum Bundespr&#228;sidenten der Bundesrepublik Deutschland ung&#252;ltig? ans Herz [...]</p> ]]></content:encoded> </item> <item><title>Comment on Wahl zum Bundespr&#228;sidenten der Bundesrepublik Deutschland ung&#252;ltig! by Jens</title><link>http://grundrechteforum.de/2010/rechtswirklichkeit/wahl-zum-bundespraesidenten-der-bundesrepublik-deutschland-ungueltig/#comment-296</link> <dc:creator>Jens</dc:creator> <pubDate>Fri, 02 Jul 2010 20:52:17 +0000</pubDate> <guid isPermaLink="false">http://grundrechteforum.de/?p=604#comment-296</guid> <description>Wieder ein mal: von Laien regiert...</description> <content:encoded><![CDATA[<p>Wieder ein mal: von Laien regiert&#8230;</p> ]]></content:encoded> </item> <item><title>Comment on Ung&#252;ltige Gesetze: GVG, ZPO, FGO, FamFG, AO 1977, UStG, JBeitrO by Ralf Golz</title><link>http://grundrechteforum.de/2010/zitiergebot/ungueltige-gesetze/ungultige-gesetze-gvg-zpo-fgo-famfg-ao-1977-ustg-jbeitro/#comment-295</link> <dc:creator>Ralf Golz</dc:creator> <pubDate>Fri, 02 Jul 2010 20:33:59 +0000</pubDate> <guid isPermaLink="false">/2010/zitiergebot/ungueltige-gesetze/ungultige-gesetze-gvg-zpo-fgo-famfg-ao-1977-ustg-jbeitro/#comment-295</guid> <description>Mich w&#252;rde mal gerne interessieren was passiert wenn ich beim hisigen finanzamt meine steuergelder welche ich seit 1999 bezahlt habe zur&#252;ckfordere . ich komme aus der ehemaligen ddr . Gru&#223; ralf</description> <content:encoded><![CDATA[<p>Mich w&#252;rde mal gerne interessieren was passiert wenn ich beim hisigen finanzamt meine steuergelder welche ich seit 1999 bezahlt habe zur&#252;ckfordere . ich komme aus der ehemaligen ddr . Gru&#223; ralf</p> ]]></content:encoded> </item> <item><title>Comment on Wahl zum Bundespr&#228;sidenten der Bundesrepublik Deutschland ung&#252;ltig! by Bundespräsidenten-Kandidat Wulff &#8211; Mitglied des geheimen Andenpaktes &#124; Mywakenews&#039;s Blog</title><link>http://grundrechteforum.de/2010/rechtswirklichkeit/wahl-zum-bundespraesidenten-der-bundesrepublik-deutschland-ungueltig/#comment-294</link> <dc:creator>Bundespräsidenten-Kandidat Wulff &#8211; Mitglied des geheimen Andenpaktes &#124; Mywakenews&#039;s Blog</dc:creator> <pubDate>Fri, 02 Jul 2010 20:15:45 +0000</pubDate> <guid isPermaLink="false">http://grundrechteforum.de/?p=604#comment-294</guid> <description>[...] Wahl des neuen NGO-BRD &#8211; Bundespr&#228;sidenten ung&#252;ltig: http://grundrechteforum.de/2010/rechtswirklichkeit/wahl-zum-bundespraesidenten-der-bundesrepublik-de... [...]</description> <content:encoded><![CDATA[<p>[...] Wahl des neuen NGO-BRD &#8211; Bundespr&#228;sidenten ung&#252;ltig: <a href="http://grundrechteforum.de/2010/rechtswirklichkeit/wahl-zum-bundespraesidenten-der-bundesrepublik-de.." rel="nofollow">http://grundrechteforum.de/2010/rechtswirklichkeit/wahl-zum-bundespraesidenten-der-bundesrepublik-de..</a>. [...]</p> ]]></content:encoded> </item> <item><title>Comment on Zitiergebot by hans</title><link>http://grundrechteforum.de/zitiergebot/#comment-286</link> <dc:creator>hans</dc:creator> <pubDate>Fri, 02 Jul 2010 13:48:02 +0000</pubDate> <guid isPermaLink="false">/zitiergebot/#comment-286</guid> <description>Die Verj&#228;hrungsregeln machen Schadensersatzanspr&#252;che nicht mehr durchsetzbar, wenn die Verj&#228;hrung abgelaufen ist. Das hei&#223;t, der Schadensersatzgl&#228;ubiger kann seine Anspr&#252;che nicht mehr durchsetzen, hat also keinen Zugriff mehr auf sein Verm&#246;gen.Daran schlie&#223;t sich nun meine &#220;berlegung an - ggf. auch als Frage zu verstehen -
mit den Verj&#228;hrungsregeln im BGB wird in das Eigentum eingegriffen, m&#252;sste da nicht
auch Art. 14.1 zitiert werden?Mit der Schuldrechtsreform (BGB galt bis 31.12. 2001) wurde ja wohl ein neues und damit nachkonstitutionelles Gesetz geschaffen, dass dem Zitiergebot unterliegen m&#252;sste</description> <content:encoded><![CDATA[<p>Die Verj&#228;hrungsregeln machen Schadensersatzanspr&#252;che nicht mehr durchsetzbar, wenn die Verj&#228;hrung abgelaufen ist. Das hei&#223;t, der Schadensersatzgl&#228;ubiger kann seine Anspr&#252;che nicht mehr durchsetzen, hat also keinen Zugriff mehr auf sein Verm&#246;gen.</p><p>Daran schlie&#223;t sich nun meine &#220;berlegung an &#8211; ggf. auch als Frage zu verstehen -<br /> mit den Verj&#228;hrungsregeln im BGB wird in das Eigentum eingegriffen, m&#252;sste da nicht<br /> auch Art. 14.1 zitiert werden?</p><p>Mit der Schuldrechtsreform (BGB galt bis 31.12. 2001) wurde ja wohl ein neues und damit nachkonstitutionelles Gesetz geschaffen, dass dem Zitiergebot unterliegen m&#252;sste</p> ]]></content:encoded> </item> <item><title>Comment on Zitiergebot by Bürgerinitiative für Verfassungsschutz</title><link>http://grundrechteforum.de/zitiergebot/#comment-285</link> <dc:creator>Bürgerinitiative für Verfassungsschutz</dc:creator> <pubDate>Thu, 01 Jul 2010 18:39:10 +0000</pubDate> <guid isPermaLink="false">/zitiergebot/#comment-285</guid> <description>BRAGO war eine Verordnung. Zitiergebot gilt nur bei Gesetzen. Was meinst Du mit 2.?</description> <content:encoded><![CDATA[<p>BRAGO war eine Verordnung. Zitiergebot gilt nur bei Gesetzen. Was meinst Du mit 2.?</p> ]]></content:encoded> </item> <item><title>Comment on Zitiergebot by hans</title><link>http://grundrechteforum.de/zitiergebot/#comment-283</link> <dc:creator>hans</dc:creator> <pubDate>Wed, 30 Jun 2010 19:03:50 +0000</pubDate> <guid isPermaLink="false">/zitiergebot/#comment-283</guid> <description>Meinungs&#228;u&#223;erung erbeten:1. Brago (nicht mehr g&#252;ltig)Verj&#228;hrungsregelung nach § 51b greift doch in das Eigentum des Mandanten ein, w&#228;re da nicht auch eine Zitierung von 14.1 GG notwendig gewesen?2.  BGBDie Verj&#228;hrungsregelungen greifen in das Eigentum ein, w&#228;re da nicht auch eine Zitierung von 14.1 notwendig gewesen?</description> <content:encoded><![CDATA[<p>Meinungs&#228;u&#223;erung erbeten:</p><p>1. Brago (nicht mehr g&#252;ltig)</p><p>Verj&#228;hrungsregelung nach § 51b greift doch in das Eigentum des Mandanten ein, w&#228;re da nicht auch eine Zitierung von 14.1 GG notwendig gewesen?</p><p>2.  BGB</p><p>Die Verj&#228;hrungsregelungen greifen in das Eigentum ein, w&#228;re da nicht auch eine Zitierung von 14.1 notwendig gewesen?</p> ]]></content:encoded> </item> <item><title>Comment on Rechtsweggarantie by Bürgerinitiative für Verfassungsschutz</title><link>http://grundrechteforum.de/rechtsweggarantie/#comment-282</link> <dc:creator>Bürgerinitiative für Verfassungsschutz</dc:creator> <pubDate>Wed, 30 Jun 2010 15:12:54 +0000</pubDate> <guid isPermaLink="false">/rechtsweggarantie/#comment-282</guid> <description>Deshalb Grundgesetz und Kampf f&#252;r die Grundrechte!</description> <content:encoded><![CDATA[<p>Deshalb Grundgesetz und Kampf f&#252;r die Grundrechte!</p> ]]></content:encoded> </item> <item><title>Comment on Rechtsweggarantie by hans</title><link>http://grundrechteforum.de/rechtsweggarantie/#comment-281</link> <dc:creator>hans</dc:creator> <pubDate>Wed, 30 Jun 2010 14:56:04 +0000</pubDate> <guid isPermaLink="false">/rechtsweggarantie/#comment-281</guid> <description>Auf Juristen kann man sich nicht verlassen, denn die wissen, dass sie in einem Naturschutzpark leben.Mein Problem liegt zum gr&#246;&#223;ten Teil darin, dass mich anf&#228;nglich ein Fachanwalt vertreten hat und den gr&#246;&#223;tm&#246;glichen Stu&#223; verzapt hat, den man sich vorstellen kann. Als ich dann anfing diesen Stu&#223; zu korrigieren,hat er sein Mandant niedergelegt.Der dickste Hund dabei ist, dass ihm sogar schriftlich vorgegeben hatte, was er vortragen sollte, er aber seinen Schwachsinn vertreten hatte.Sp&#228;ter als die n&#228;chste Rechtsbeugung drohte, habe ich blitzschnell Fakten geschaffen, die nicht mehr &#228;nderbar waren. Beim Versuch der Rechtsbeugung musste man sich den Fakten beugen und jetzt halte Dich fest - im Abstand von knapp 2 Wochen hat ein und derselbe Richter - im gleichen Sachverhalt zwei sich widersprechende Entscheidungen getroffen. Ich habe dabei so argumentiert, wie es der mandatniederlegende Anwalt h&#228;tte tun sollen und schon entschied das Gericht f&#252;r mich. &#228;nderte aber die fr&#252;heren Entscheidungen nicht, die jetzt halte Dich fest nach Gesetz unwirksam = nichtig sind, das hei&#223;t vom Gericht nicht f&#252;r nichtig erkl&#228;rt werden m&#252;ssen, sondern es muss nur der Schein der rechtskr&#228;ftigen Entscheidung genommen werden.Aber meine aktuellen Angriffe st&#252;tzen sich auf 47 Charta der Grundrechte und ich werde &#252;berall, wo Anwaltsunterschriften gefordert werden, darauf verweisen, dass diese nicht n&#246;tig sind.Ich stelle ab sofort keine PKH-Antr&#228;ge mehr, sondern Antr&#228;ge auf Nichterhebung der Kosten wegen falscher Sachbehandlung.</description> <content:encoded><![CDATA[<p>Auf Juristen kann man sich nicht verlassen, denn die wissen, dass sie in einem Naturschutzpark leben.</p><p>Mein Problem liegt zum gr&#246;&#223;ten Teil darin, dass mich anf&#228;nglich ein Fachanwalt vertreten hat und den gr&#246;&#223;tm&#246;glichen Stu&#223; verzapt hat, den man sich vorstellen kann. Als ich dann anfing diesen Stu&#223; zu korrigieren,hat er sein Mandant niedergelegt.</p><p>Der dickste Hund dabei ist, dass ihm sogar schriftlich vorgegeben hatte, was er vortragen sollte, er aber seinen Schwachsinn vertreten hatte.</p><p>Sp&#228;ter als die n&#228;chste Rechtsbeugung drohte, habe ich blitzschnell Fakten geschaffen, die nicht mehr &#228;nderbar waren. Beim Versuch der Rechtsbeugung musste man sich den Fakten beugen und jetzt halte Dich fest &#8211; im Abstand von knapp 2 Wochen hat ein und derselbe Richter &#8211; im gleichen Sachverhalt zwei sich widersprechende Entscheidungen getroffen. Ich habe dabei so argumentiert, wie es der mandatniederlegende Anwalt h&#228;tte tun sollen und schon entschied das Gericht f&#252;r mich. &#228;nderte aber die fr&#252;heren Entscheidungen nicht, die jetzt halte Dich fest nach Gesetz unwirksam = nichtig sind, das hei&#223;t vom Gericht nicht f&#252;r nichtig erkl&#228;rt werden m&#252;ssen, sondern es muss nur der Schein der rechtskr&#228;ftigen Entscheidung genommen werden.</p><p>Aber meine aktuellen Angriffe st&#252;tzen sich auf 47 Charta der Grundrechte und ich werde &#252;berall, wo Anwaltsunterschriften gefordert werden, darauf verweisen, dass diese nicht n&#246;tig sind.</p><p>Ich stelle ab sofort keine PKH-Antr&#228;ge mehr, sondern Antr&#228;ge auf Nichterhebung der Kosten wegen falscher Sachbehandlung.</p> ]]></content:encoded> </item> <item><title>Comment on Rechtsweggarantie by hans</title><link>http://grundrechteforum.de/rechtsweggarantie/#comment-280</link> <dc:creator>hans</dc:creator> <pubDate>Wed, 30 Jun 2010 14:43:42 +0000</pubDate> <guid isPermaLink="false">/rechtsweggarantie/#comment-280</guid> <description>Und  noch ein Beispiel, das dies noch mehr verdeutlicht. Das Wort &quot;Ampel&quot; nachfolgenden Text steht nur als Symbol f&#252;r den zivilrechtlichen Streit.Ein Mensch, der noch nie eine Ampel gesehen hat, hat aber das Ger&#252;cht geh&#246;rt, dass man  mit der &#220;berwachung von Verkehrsampeln sehr viel Geld verdienen kann und bewirbt sich als &#220;berwacher f&#252;r Verkehrsampeln.Eines Tages schickt nicht die Bu&#223;geldstelle, sondern der Ampel&#252;berwacher einen Bu&#223;geldbescheid, weil Du angeblich eine rote Ampel &#252;berfahren hast.Er gibt Tag und Uhrzeit genau an. Allerdings wurdest Du genau an diesem Tage mit einer Kamera gefilmt, die Datum und Uhrzeit mit aufzeichnet. Aus dieser Aufzeichnung geht eindeutig hervor, dass es gr&#252;n war, als Du &#252;ber die Ampel gefahren bist.Du legst also Widerspruch ein und legst die Filmaufzeichnungen als Beweismittel anbei.Dein Widerspruch wird abgewiesen mit der Begr&#252;ndung, dass man bei einer roten Ampel ja stehen bleiben m&#252;sse.Du erkl&#228;rst, dass Du wei&#223;t, dass man bei einer roten Ampel stehen bleiben m&#252;sse, aber die Ampel sei gr&#252;n gewesen.Du gehst in die n&#228;chste Instanz und wirst zu einer Stellungnahme aufgefordert, weil man Deine Berufung nach 522.2 nicht zulassen wolle.Du gibst Deine Stellungnahme ab und verweist darauf, dass der BGH entschieden habe, dass niemand, der bei einer gr&#252;nen Ampel weitergefahren ist, bestraft werden kann, weil man bei einer roten Ampel ja stehen bleiben m&#252;sse.Da mit der Aufforderung zur Stellungnahme nur noch eine Formalit&#228;t zu erf&#252;llen ist, wird Deine Berufung nicht zugelassen, mit der Begr&#252;ndung die Berufung sei zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung nicht erforderlich.Da das Bundesverfassungsgericht schon mehrfach entschieden hat, dass die Anwendung von 522.2 ZPO willk&#252;rlich ist, wenn schon vorhandene Entscheidungen gleich- oder h&#246;herrangiger Gerichte es als m&#246;glich erscheinen lassen, dass es ein f&#252;r Dich positives Ergebnis geben k&#246;nnte, legst Du Verfassungsbeschwerde ein.Die wird unanfechtbar nicht angenommen, die Nichtannahme wird nicht begr&#252;ndet und Du sollst zahlen.Du erstattest Strafanzeige wegen Rechtsbeugung und begr&#252;ndest es sinngem&#228;&#223; wie folgt:
Es lag nicht im Ermessen des Richters, dich zu bestrafen, weil man bei rot stehen bleiben muss, es aber gr&#252;n gewesen sei.Die Strafanzeige wird abgewiesen. Zwar sei es ein Ermessensfehler eine gr&#252;ne Ampel als rote Ampel zu bezeichnen. Dies sei aber noch keine Rechtsbeugung, Dazu m&#252;sse der Richter nicht nur das Gesetz brechen, sondern auch noch gegen grundlegende Prinzipien des Rechts, gegen die Rechtsordnung als ganzes oder gegen elementare Normen als Ausdruck rechtsstaatlicher Rechtspflege richten. Daher erf&#252;lle die (blo&#223;e) Unvertretbarkeit den Tatbestand der Rechtsbeugung nicht.Ein deutscher Richter ist nach Gesetz nicht verpflichtet, Beweise zur Kenntnis zu nehmen und diese zu ber&#252;cksichtigen.Soweit ich wei&#223;, muss im angels&#228;chsischen Recht, allerdings jeder Beweis gepr&#252;ft werden.Nochmals die Ampel war nur ein Symbol f&#252;r einen zivilrechtlichen Rechtsstreit. Aber nochmals Wie will der Gesetzgeber die Bindung an das Grundgesetz durchsetzen, wenn diejenigen, die dies garantieren sollen, sich von der Bindung an das Gesetz l&#246;sen k&#246;nnen.Ironie an:
Deswegen m&#252;sste in der Einleitung zum STGB stehen, das STGB beseitigt die Bindung an REcht und Gesetz.
Ironie aus!
.</description> <content:encoded><![CDATA[<p>Und  noch ein Beispiel, das dies noch mehr verdeutlicht. Das Wort &#8220;Ampel&#8221; nachfolgenden Text steht nur als Symbol f&#252;r den zivilrechtlichen Streit.</p><p>Ein Mensch, der noch nie eine Ampel gesehen hat, hat aber das Ger&#252;cht geh&#246;rt, dass man  mit der &#220;berwachung von Verkehrsampeln sehr viel Geld verdienen kann und bewirbt sich als &#220;berwacher f&#252;r Verkehrsampeln.</p><p>Eines Tages schickt nicht die Bu&#223;geldstelle, sondern der Ampel&#252;berwacher einen Bu&#223;geldbescheid, weil Du angeblich eine rote Ampel &#252;berfahren hast.</p><p>Er gibt Tag und Uhrzeit genau an. Allerdings wurdest Du genau an diesem Tage mit einer Kamera gefilmt, die Datum und Uhrzeit mit aufzeichnet. Aus dieser Aufzeichnung geht eindeutig hervor, dass es gr&#252;n war, als Du &#252;ber die Ampel gefahren bist.</p><p>Du legst also Widerspruch ein und legst die Filmaufzeichnungen als Beweismittel anbei.</p><p>Dein Widerspruch wird abgewiesen mit der Begr&#252;ndung, dass man bei einer roten Ampel ja stehen bleiben m&#252;sse.</p><p>Du erkl&#228;rst, dass Du wei&#223;t, dass man bei einer roten Ampel stehen bleiben m&#252;sse, aber die Ampel sei gr&#252;n gewesen.</p><p>Du gehst in die n&#228;chste Instanz und wirst zu einer Stellungnahme aufgefordert, weil man Deine Berufung nach 522.2 nicht zulassen wolle.</p><p>Du gibst Deine Stellungnahme ab und verweist darauf, dass der BGH entschieden habe, dass niemand, der bei einer gr&#252;nen Ampel weitergefahren ist, bestraft werden kann, weil man bei einer roten Ampel ja stehen bleiben m&#252;sse.</p><p>Da mit der Aufforderung zur Stellungnahme nur noch eine Formalit&#228;t zu erf&#252;llen ist, wird Deine Berufung nicht zugelassen, mit der Begr&#252;ndung die Berufung sei zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung nicht erforderlich.</p><p>Da das Bundesverfassungsgericht schon mehrfach entschieden hat, dass die Anwendung von 522.2 ZPO willk&#252;rlich ist, wenn schon vorhandene Entscheidungen gleich- oder h&#246;herrangiger Gerichte es als m&#246;glich erscheinen lassen, dass es ein f&#252;r Dich positives Ergebnis geben k&#246;nnte, legst Du Verfassungsbeschwerde ein.</p><p>Die wird unanfechtbar nicht angenommen, die Nichtannahme wird nicht begr&#252;ndet und Du sollst zahlen.</p><p>Du erstattest Strafanzeige wegen Rechtsbeugung und begr&#252;ndest es sinngem&#228;&#223; wie folgt:<br /> Es lag nicht im Ermessen des Richters, dich zu bestrafen, weil man bei rot stehen bleiben muss, es aber gr&#252;n gewesen sei.</p><p>Die Strafanzeige wird abgewiesen. Zwar sei es ein Ermessensfehler eine gr&#252;ne Ampel als rote Ampel zu bezeichnen. Dies sei aber noch keine Rechtsbeugung, Dazu m&#252;sse der Richter nicht nur das Gesetz brechen, sondern auch noch gegen grundlegende Prinzipien des Rechts, gegen die Rechtsordnung als ganzes oder gegen elementare Normen als Ausdruck rechtsstaatlicher Rechtspflege richten. Daher erf&#252;lle die (blo&#223;e) Unvertretbarkeit den Tatbestand der Rechtsbeugung nicht.</p><p>Ein deutscher Richter ist nach Gesetz nicht verpflichtet, Beweise zur Kenntnis zu nehmen und diese zu ber&#252;cksichtigen.</p><p>Soweit ich wei&#223;, muss im angels&#228;chsischen Recht, allerdings jeder Beweis gepr&#252;ft werden.</p><p>Nochmals die Ampel war nur ein Symbol f&#252;r einen zivilrechtlichen Rechtsstreit. Aber nochmals Wie will der Gesetzgeber die Bindung an das Grundgesetz durchsetzen, wenn diejenigen, die dies garantieren sollen, sich von der Bindung an das Gesetz l&#246;sen k&#246;nnen.</p><p>Ironie an:<br /> Deswegen m&#252;sste in der Einleitung zum STGB stehen, das STGB beseitigt die Bindung an REcht und Gesetz.<br /> Ironie aus!<br /> .</p> ]]></content:encoded> </item> <item><title>Comment on Rechtsweggarantie by Bürgerinitiative für Verfassungsschutz</title><link>http://grundrechteforum.de/rechtsweggarantie/#comment-279</link> <dc:creator>Bürgerinitiative für Verfassungsschutz</dc:creator> <pubDate>Wed, 30 Jun 2010 13:28:11 +0000</pubDate> <guid isPermaLink="false">/rechtsweggarantie/#comment-279</guid> <description>Das ist der Knackpunkt! Deshalb ist es unumg&#228;nglich, sich mit dem Grundgesetz zu besch&#228;ftigen und den Mut zu haben, denen den Wortlaut des Grundgesetzes so lange um die Ohren zu hauen, bis sie sich daran halten, oder Dir schriftlich mitteilen, dass das Grundgesetz f&#252;r sie keine G&#252;ltigkeit besitzt. Du wirst traurigerweise von Juristen nicht erwarten k&#246;nnen, dass sie ihre eigenen Kollegen in die Pfanne hauen. Ich habe von F&#228;llen geh&#246;rt, in denen sich Staatsanw&#228;lte den Spass machten und verglichen, wer am Ende des Jahres die meisten Strafanzeigen gegen sich wegen Rechtsbeugung erhalten hat. F&#252;r diese Herren ist das ein Spiel, weil sie wissen, dass sie gesch&#252;tzt werden, weil sie die anderen T&#228;ter ebenfalls sch&#252;tzen.Dieses Problem kann nur von der &#214;ffentlichkeit durch das Grundgesetz und dessen Anwendung und massive Einforderung gel&#246;st werden. Wir brauchen eine juristische Revolution! Daf&#252;r m&#252;ssen sich die Normadressaten kundig machen und das Grundgesetz studieren. Vor allem darf man sich nicht auf diese Juristen verlassen, dann ist man verraten und verkauft.</description> <content:encoded><![CDATA[<p>Das ist der Knackpunkt! Deshalb ist es unumg&#228;nglich, sich mit dem Grundgesetz zu besch&#228;ftigen und den Mut zu haben, denen den Wortlaut des Grundgesetzes so lange um die Ohren zu hauen, bis sie sich daran halten, oder Dir schriftlich mitteilen, dass das Grundgesetz f&#252;r sie keine G&#252;ltigkeit besitzt. Du wirst traurigerweise von Juristen nicht erwarten k&#246;nnen, dass sie ihre eigenen Kollegen in die Pfanne hauen. Ich habe von F&#228;llen geh&#246;rt, in denen sich Staatsanw&#228;lte den Spass machten und verglichen, wer am Ende des Jahres die meisten Strafanzeigen gegen sich wegen Rechtsbeugung erhalten hat. F&#252;r diese Herren ist das ein Spiel, weil sie wissen, dass sie gesch&#252;tzt werden, weil sie die anderen T&#228;ter ebenfalls sch&#252;tzen.</p><p>Dieses Problem kann nur von der &#214;ffentlichkeit durch das Grundgesetz und dessen Anwendung und massive Einforderung gel&#246;st werden. Wir brauchen eine juristische Revolution! Daf&#252;r m&#252;ssen sich die Normadressaten kundig machen und das Grundgesetz studieren. Vor allem darf man sich nicht auf diese Juristen verlassen, dann ist man verraten und verkauft.</p> ]]></content:encoded> </item> <item><title>Comment on Rechtsweggarantie by hans</title><link>http://grundrechteforum.de/rechtsweggarantie/#comment-278</link> <dc:creator>hans</dc:creator> <pubDate>Wed, 30 Jun 2010 13:20:25 +0000</pubDate> <guid isPermaLink="false">/rechtsweggarantie/#comment-278</guid> <description>Vielleicht ein Beispiel aus der Praxis:Nach dem Wortlaut des § 56.1 ZPO muss der Mangel der Parteif&#228;higkeit von Amts wegen jederzeit beachtet werden.Das hei&#223;t: Du l&#228;sst Dein Auto in der Werkstatt A reparieren. Aus welchem Grund auch immer verzichtet die Werkstatt darauf, von Dir Geld zu verlangen.Nun kommt die Werkstatt B daher und verklagt Dich darauf, dass Du diese Rechnung bezahlen sollst. Die Rechnung wurde der Werkstatt B aber nicht abgetreten. Sie ist also noch Lage der Dinge keine Partei, was diese Rechnung betrifft. Sie kann nicht verlangen, dass Du die Rechnung bezahlst, weil es gibt keine Rechtsgrundlage f&#252;r diese Forderung.Du tr&#228;gst das vor Gericht vor. Der Richter entscheidet nunmehr, was Partei ist entscheide ich.
Dann versuchst Du diesen Unsinn in der Berufung zu beseitigen.
Man w&#228;hlt das Beschlussverfahren noch 522.2 und Du hast kein Rechtsmittel mehr.
522.2 h&#228;tte aber nicht angewandt werden d&#252;rfen,weil BGH-Entscheidungen gibt, die besagen, dass das Gericht diesen Mangel an Parteif&#228;higkeit von Amts wegen ber&#252;cksichtigen muss.Nach 543.2.2 h&#228;tte die Revision zugelassen werden m&#252;ssen
Wortlaut: Die Revision ist zuzulassen, wenn dies zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung erforderlich ist. (also Ermessen = 0, wenn von BGH-Entscheidung abgewichen wird.)Rechtsmittel sind nicht mehr zul&#228;ssig, weil keine Zulassung vorliegt.Verfassungsbeschwerde wegen Willk&#252;r wird nicht angenommen.Strafanzeige wird abgeb&#252;gelt, weil auch eine Verletzung verbindlicher Rechtsnormen keine Rechtsbeugung sei.Vielleicht wird mit diesem Beispiel deutlich, was ich meine!Also die Rechtsprechung beseitigt die</description> <content:encoded><![CDATA[<p>Vielleicht ein Beispiel aus der Praxis:</p><p>Nach dem Wortlaut des § 56.1 ZPO muss der Mangel der Parteif&#228;higkeit von Amts wegen jederzeit beachtet werden.</p><p>Das hei&#223;t: Du l&#228;sst Dein Auto in der Werkstatt A reparieren. Aus welchem Grund auch immer verzichtet die Werkstatt darauf, von Dir Geld zu verlangen.</p><p>Nun kommt die Werkstatt B daher und verklagt Dich darauf, dass Du diese Rechnung bezahlen sollst. Die Rechnung wurde der Werkstatt B aber nicht abgetreten. Sie ist also noch Lage der Dinge keine Partei, was diese Rechnung betrifft. Sie kann nicht verlangen, dass Du die Rechnung bezahlst, weil es gibt keine Rechtsgrundlage f&#252;r diese Forderung.</p><p>Du tr&#228;gst das vor Gericht vor. Der Richter entscheidet nunmehr, was Partei ist entscheide ich.<br /> Dann versuchst Du diesen Unsinn in der Berufung zu beseitigen.<br /> Man w&#228;hlt das Beschlussverfahren noch 522.2 und Du hast kein Rechtsmittel mehr.<br /> 522.2 h&#228;tte aber nicht angewandt werden d&#252;rfen,weil BGH-Entscheidungen gibt, die besagen, dass das Gericht diesen Mangel an Parteif&#228;higkeit von Amts wegen ber&#252;cksichtigen muss.</p><p>Nach 543.2.2 h&#228;tte die Revision zugelassen werden m&#252;ssen<br /> Wortlaut: Die Revision ist zuzulassen, wenn dies zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung erforderlich ist. (also Ermessen = 0, wenn von BGH-Entscheidung abgewichen wird.)</p><p>Rechtsmittel sind nicht mehr zul&#228;ssig, weil keine Zulassung vorliegt.</p><p>Verfassungsbeschwerde wegen Willk&#252;r wird nicht angenommen.</p><p>Strafanzeige wird abgeb&#252;gelt, weil auch eine Verletzung verbindlicher Rechtsnormen keine Rechtsbeugung sei.</p><p>Vielleicht wird mit diesem Beispiel deutlich, was ich meine!</p><p>Also die Rechtsprechung beseitigt die</p> ]]></content:encoded> </item> <item><title>Comment on Rechtsweggarantie by hans</title><link>http://grundrechteforum.de/rechtsweggarantie/#comment-277</link> <dc:creator>hans</dc:creator> <pubDate>Wed, 30 Jun 2010 13:02:44 +0000</pubDate> <guid isPermaLink="false">/rechtsweggarantie/#comment-277</guid> <description>Das war vielleicht etwas ironisch formuliert, aber die Rechtsprechung zu 339 STGB sagt folgendes: Auch dann wenn ein Ermessensfehler - sprich: Ermessen auf &quot;0&quot; reduziert - vorliegt, liege keine Rechtsbeugung vor.Also wenn ein Richter eine bindende Vorschrift nicht beachtet, dann sei dies noch keine Rechtsbeugung.Diese Art von Rechtsprechung l&#246;st meines Erachtens die Bindung an Recht und Gesetz auf, weil die Verletzung der Bindung an die Gesetze keine Folgen hat.Wie will der Gesetzgeber die Bindung an Recht und Gesetz eigentlich gew&#228;hrleisten, wenn diejenigen, die diese Bindung garantieren sollen, folgenlos die Bindung an das Gesetz l&#246;sen k&#246;nnen.</description> <content:encoded><![CDATA[<p>Das war vielleicht etwas ironisch formuliert, aber die Rechtsprechung zu 339 STGB sagt folgendes: Auch dann wenn ein Ermessensfehler &#8211; sprich: Ermessen auf &#8220;0&#8243; reduziert &#8211; vorliegt, liege keine Rechtsbeugung vor.</p><p>Also wenn ein Richter eine bindende Vorschrift nicht beachtet, dann sei dies noch keine Rechtsbeugung.</p><p>Diese Art von Rechtsprechung l&#246;st meines Erachtens die Bindung an Recht und Gesetz auf, weil die Verletzung der Bindung an die Gesetze keine Folgen hat.</p><p>Wie will der Gesetzgeber die Bindung an Recht und Gesetz eigentlich gew&#228;hrleisten, wenn diejenigen, die diese Bindung garantieren sollen, folgenlos die Bindung an das Gesetz l&#246;sen k&#246;nnen.</p> ]]></content:encoded> </item> <item><title>Comment on Rechtsweggarantie by Bürgerinitiative für Verfassungsschutz</title><link>http://grundrechteforum.de/rechtsweggarantie/#comment-276</link> <dc:creator>Bürgerinitiative für Verfassungsschutz</dc:creator> <pubDate>Wed, 30 Jun 2010 12:41:56 +0000</pubDate> <guid isPermaLink="false">/rechtsweggarantie/#comment-276</guid> <description>Wieso m&#252;sste im StGB enthalten sein, &quot;&lt;em&gt;dass die Rechtsprechung die Bindung der Rechtsprechung an das Grundgesetz und die Gesetze beseitigt&lt;/em&gt;&quot;?</description> <content:encoded><![CDATA[<p>Wieso m&#252;sste im StGB enthalten sein, &#8220;<em>dass die Rechtsprechung die Bindung der Rechtsprechung an das Grundgesetz und die Gesetze beseitigt</em>&#8220;?</p> ]]></content:encoded> </item> <item><title>Comment on Rechtsweggarantie by hans</title><link>http://grundrechteforum.de/rechtsweggarantie/#comment-274</link> <dc:creator>hans</dc:creator> <pubDate>Wed, 30 Jun 2010 05:55:44 +0000</pubDate> <guid isPermaLink="false">/rechtsweggarantie/#comment-274</guid> <description>§ 339 STGBWenn ich mir die mir zug&#228;nglichen Quellen ansehe, handelt es sich bei dieser Rechtsnorm um ein nachkonstiutionelles Recht.M&#252;sste dann nicht darin enthalten sein, dass die Rechtsprechung die Bindung der Rechtsprechung an das Grundgesetz und die Gesetze beseitigt.Da aber die Bindung an das Grundgesetz und die Gesetze nicht beseitigt werden kann -
1.3 - 20.3. GG, m&#252;sste das Strafgesetzbuch ung&#252;ltig sein?</description> <content:encoded><![CDATA[<p>§ 339 STGB</p><p>Wenn ich mir die mir zug&#228;nglichen Quellen ansehe, handelt es sich bei dieser Rechtsnorm um ein nachkonstiutionelles Recht.</p><p>M&#252;sste dann nicht darin enthalten sein, dass die Rechtsprechung die Bindung der Rechtsprechung an das Grundgesetz und die Gesetze beseitigt.</p><p>Da aber die Bindung an das Grundgesetz und die Gesetze nicht beseitigt werden kann -<br /> 1.3 &#8211; 20.3. GG, m&#252;sste das Strafgesetzbuch ung&#252;ltig sein?</p> ]]></content:encoded> </item> <item><title>Comment on Annahmeverfahren zum Bundesverfassungsgericht ist verfassungwidrig by Bürgerinitiative für Verfassungsschutz</title><link>http://grundrechteforum.de/2010/bverfg/annahmeverfahren-zum-bundesverfassungsgericht-ist-verfassungwidrig/#comment-272</link> <dc:creator>Bürgerinitiative für Verfassungsschutz</dc:creator> <pubDate>Tue, 29 Jun 2010 12:30:42 +0000</pubDate> <guid isPermaLink="false">/2010/bverfg/annahmeverfahren-zum-bundesverfassungsgericht-ist-verfassungwidrig/#comment-272</guid> <description>? Was wollen Sie zum Thema sagen?</description> <content:encoded><![CDATA[<p>? Was wollen Sie zum Thema sagen?</p> ]]></content:encoded> </item> <item><title>Comment on Annahmeverfahren zum Bundesverfassungsgericht ist verfassungwidrig by Richard A l b r e c h t</title><link>http://grundrechteforum.de/2010/bverfg/annahmeverfahren-zum-bundesverfassungsgericht-ist-verfassungwidrig/#comment-271</link> <dc:creator>Richard A l b r e c h t</dc:creator> <pubDate>Tue, 29 Jun 2010 09:25:11 +0000</pubDate> <guid isPermaLink="false">/2010/bverfg/annahmeverfahren-zum-bundesverfassungsgericht-ist-verfassungwidrig/#comment-271</guid> <description>@GrundrechteforumDa (oben) geht´s bei Ihnen bunt - um nicht zu sagen wirr - zu - alles eine Wixe, vom M&#252;ncher Rechtsadvokaten MdB Montag, Ex-Berufslandgerichter Fahsel umstandlos zu Prof´es Geiger, R&#252;ther und Schachtschneider? H&#228;tten Sie mal was von denen gelesen, w&#252;rden Sie bemerkt haben k&#246;nnen, da&#223; zum Beispiel professorale Publikationen der Dr ´es Karl Albrecht Schachtschneider und Dietrich Murswiek (den Sie nicht kennen/nennen) wissenschaftlich-qualitative Texte sind und mit dem - angeblich justizkritischen - Ged&#246;hns à la Bossi (der in Ihrer Reihung fehlt/e) nix an der Hutkrempe haben ...Im &#252;brigen vertrete auch nicht erst seit gestern die &quot;dritte Meinng&quot;: aus rechtswissenschaftlicher Optik mag die ehemaliger DDR ein „Unrechtsstaat“ (so H. August Winkler und Jockel Gauck &#252;bereinstimmend) gewesen sein. Aus linkswissenschaftlicher Perspektive war dieser Staat ebenso wenig ein Linksstaat wie sein staatlicher Antipode vor/nach 1989/90 ein Rechtsstaat war/ist.Und wer immer´s im Anschlu&#223; an dumdumdum-Volljuristen wie Forsthoff &amp; Schmid nachpl&#228;ppert: Es gibt keine Gewaltenteilung. Sondern nur GEWALTENTRENNUNG ---&gt; http://www.grin.com/e-book/110710/nullum-crimen-sine-lege-nulla-poena-sine-lege-insult-on-the-state  - wie zuletzt 2007 im copyleft-Text  „nullum crimen sine lege, nulla poena sine lege&#039;: &#039;Insult&#039; - On the state of the art in current Germany“ nachgewiesen ---&gt; http://www.grin.com/e-book/110710/nullum-crimen-sine-lege-nulla-poena-sine-lege-insult-on-the-stateMit freundlichem Gru&#223;(Richard Albrecht, PhD.)</description> <content:encoded><![CDATA[<p>@Grundrechteforum</p><p>Da (oben) geht´s bei Ihnen bunt &#8211; um nicht zu sagen wirr &#8211; zu &#8211; alles eine Wixe, vom M&#252;ncher Rechtsadvokaten MdB Montag, Ex-Berufslandgerichter Fahsel umstandlos zu Prof´es Geiger, R&#252;ther und Schachtschneider? H&#228;tten Sie mal was von denen gelesen, w&#252;rden Sie bemerkt haben k&#246;nnen, da&#223; zum Beispiel professorale Publikationen der Dr ´es Karl Albrecht Schachtschneider und Dietrich Murswiek (den Sie nicht kennen/nennen) wissenschaftlich-qualitative Texte sind und mit dem &#8211; angeblich justizkritischen &#8211; Ged&#246;hns à la Bossi (der in Ihrer Reihung fehlt/e) nix an der Hutkrempe haben &#8230;</p><p>Im &#252;brigen vertrete auch nicht erst seit gestern die &#8220;dritte Meinng&#8221;: aus rechtswissenschaftlicher Optik mag die ehemaliger DDR ein „Unrechtsstaat“ (so H. August Winkler und Jockel Gauck &#252;bereinstimmend) gewesen sein. Aus linkswissenschaftlicher Perspektive war dieser Staat ebenso wenig ein Linksstaat wie sein staatlicher Antipode vor/nach 1989/90 ein Rechtsstaat war/ist.</p><p>Und wer immer´s im Anschlu&#223; an dumdumdum-Volljuristen wie Forsthoff &amp; Schmid nachpl&#228;ppert: Es gibt keine Gewaltenteilung. Sondern nur GEWALTENTRENNUNG &#8212;&gt; <a href="http://www.grin.com/e-book/110710/nullum-crimen-sine-lege-nulla-poena-sine-lege-insult-on-the-state" rel="nofollow">http://www.grin.com/e-book/110710/nullum-crimen-sine-lege-nulla-poena-sine-lege-insult-on-the-state</a> &#8211; wie zuletzt 2007 im copyleft-Text  „nullum crimen sine lege, nulla poena sine lege&#8217;: &#8216;Insult&#8217; &#8211; On the state of the art in current Germany“ nachgewiesen &#8212;&gt; <a href="http://www.grin.com/e-book/110710/nullum-crimen-sine-lege-nulla-poena-sine-lege-insult-on-the-state" rel="nofollow">http://www.grin.com/e-book/110710/nullum-crimen-sine-lege-nulla-poena-sine-lege-insult-on-the-state</a></p><p>Mit freundlichem Gru&#223;</p><p>(Richard Albrecht, PhD.)</p> ]]></content:encoded> </item> <item><title>Comment on Rechtsweggarantie by hans</title><link>http://grundrechteforum.de/rechtsweggarantie/#comment-270</link> <dc:creator>hans</dc:creator> <pubDate>Tue, 29 Jun 2010 06:25:30 +0000</pubDate> <guid isPermaLink="false">/rechtsweggarantie/#comment-270</guid> <description>Die Diskussion mit Dir macht Spass. Ich vermag Dir allerdings nicht ganz zuzustimmen, dass das Grundgesetz keinen Schutz gegen dessen Nichtvollzug durch die &#246;ffentliche Gewalt biete. 19.4 GG bietet - obwohl er bis vor Kurzem noch gar nicht so ins Bewusstsein gelangt war - diesen Schutz, denn eine Verletzung des Rechts kann auch im Nichttun liegen. Wenn also der Gesetzgeber keine Instrumente bereit stellt, mit deren Hilfe man den Vollzug der Grundrechte durchsetzen kann, so ist man in seinen Rechten durch die &#246;ffentliche Gewalt verletzt.Ganz drastisch formuliert w&#252;rde ich einen neuen Straftatbestand definieren, n&#228;mlich den der Auslegung von Gesetzen. Das w&#252;rde ich unter Strafe stellen.Gleichzeitig w&#252;rde ich § 339 STGB abschaffen, weil der ja sowieso nicht angewandt wird und stattdessen eine umfassende uneingeschr&#228;nkte pers&#246;nliche Haftung der Richter f&#252;r jedes Fehlurteil einf&#252;hren, wobei diese Haftung schon bei geringster Fahrl&#228;ssigkeit greift.
Um den Richter vor dem pers&#246;nlichen wirtschaftlichen Ruin zu sch&#252;tzen, m&#252;sste eine der
KFZ-Haftpflicht-Versicherung nachgebildete, Pflichtversicherung geschaffen werden, wobei der Richter eine solche Versicherung zu Beginn seiner T&#228;tigkeit abschlie&#223;en m&#252;sste. In H&#246;he der 100%-Stufe m&#252;sste ihm dann ein entsprechender Gehaltszuschuss gew&#228;hrt werden. Arbeitet er fehlerfrei, erh&#228;lt er einen Schadensfreiheitstrabatt, den er nicht an seinen Arbeitgeber abf&#252;hren muss. Arbeitet er nicht fehlerfrei, so sollte die Versicherung &#252;ber ein Malus-System die Pr&#228;mien erh&#246;hen d&#252;rfen. Diesen Malus m&#252;sste dann der Richter aus seiner eigenen Tasche bezahlen. Ich bin &#252;berzeugt, dass ein solches System das Verantwortungsbewusstsein erheblich steigern, die Fehlurteile erheblich senken w&#252;rde.Mir f&#228;llt da eine salomonische BGH-Entscheidung ein: http://lexetius.com/2006,2480Ein Rumgeeiere sondersgleichen, wobei man sich fragen muss: Warum schreibt der BGH nicht einfach:
Nach den Art. 1.3 und 20.3 GG ist die Rechtsprechung an die Gesetze gebunden. § 148 Absatz 2 INSO schreibt vor, dass der TH eine vollstreckbare Ausfertigung der Insolvenzer&#246;ffnungsbeschl&#252;sse braucht, um den Gerichtsvollzieher mit der Erzwingung der Herausgabe beauftragen zu k&#246;nnen. Erf&#252;llt er diese Voraussetzungen nicht, so hat er keinen Anspruch auf Herausgabe des betreffenden Gegenstandes.So m&#252;ssten Entscheidungen aussehen!</description> <content:encoded><![CDATA[<p>Die Diskussion mit Dir macht Spass. Ich vermag Dir allerdings nicht ganz zuzustimmen, dass das Grundgesetz keinen Schutz gegen dessen Nichtvollzug durch die &#246;ffentliche Gewalt biete. 19.4 GG bietet &#8211; obwohl er bis vor Kurzem noch gar nicht so ins Bewusstsein gelangt war &#8211; diesen Schutz, denn eine Verletzung des Rechts kann auch im Nichttun liegen. Wenn also der Gesetzgeber keine Instrumente bereit stellt, mit deren Hilfe man den Vollzug der Grundrechte durchsetzen kann, so ist man in seinen Rechten durch die &#246;ffentliche Gewalt verletzt.</p><p>Ganz drastisch formuliert w&#252;rde ich einen neuen Straftatbestand definieren, n&#228;mlich den der Auslegung von Gesetzen. Das w&#252;rde ich unter Strafe stellen.</p><p>Gleichzeitig w&#252;rde ich § 339 STGB abschaffen, weil der ja sowieso nicht angewandt wird und stattdessen eine umfassende uneingeschr&#228;nkte pers&#246;nliche Haftung der Richter f&#252;r jedes Fehlurteil einf&#252;hren, wobei diese Haftung schon bei geringster Fahrl&#228;ssigkeit greift.<br /> Um den Richter vor dem pers&#246;nlichen wirtschaftlichen Ruin zu sch&#252;tzen, m&#252;sste eine der<br /> KFZ-Haftpflicht-Versicherung nachgebildete, Pflichtversicherung geschaffen werden, wobei der Richter eine solche Versicherung zu Beginn seiner T&#228;tigkeit abschlie&#223;en m&#252;sste. In H&#246;he der 100%-Stufe m&#252;sste ihm dann ein entsprechender Gehaltszuschuss gew&#228;hrt werden. Arbeitet er fehlerfrei, erh&#228;lt er einen Schadensfreiheitstrabatt, den er nicht an seinen Arbeitgeber abf&#252;hren muss. Arbeitet er nicht fehlerfrei, so sollte die Versicherung &#252;ber ein Malus-System die Pr&#228;mien erh&#246;hen d&#252;rfen. Diesen Malus m&#252;sste dann der Richter aus seiner eigenen Tasche bezahlen. Ich bin &#252;berzeugt, dass ein solches System das Verantwortungsbewusstsein erheblich steigern, die Fehlurteile erheblich senken w&#252;rde.</p><p>Mir f&#228;llt da eine salomonische BGH-Entscheidung ein: <a href="http://lexetius.com/2006,2480" rel="nofollow">http://lexetius.com/2006,2480</a></p><p>Ein Rumgeeiere sondersgleichen, wobei man sich fragen muss: Warum schreibt der BGH nicht einfach:<br /> Nach den Art. 1.3 und 20.3 GG ist die Rechtsprechung an die Gesetze gebunden. § 148 Absatz 2 INSO schreibt vor, dass der TH eine vollstreckbare Ausfertigung der Insolvenzer&#246;ffnungsbeschl&#252;sse braucht, um den Gerichtsvollzieher mit der Erzwingung der Herausgabe beauftragen zu k&#246;nnen. Erf&#252;llt er diese Voraussetzungen nicht, so hat er keinen Anspruch auf Herausgabe des betreffenden Gegenstandes.</p><p>So m&#252;ssten Entscheidungen aussehen!</p> ]]></content:encoded> </item> <item><title>Comment on Wernicke Kommentar Art. 19 GG by Bürgerinitiative für Verfassungsschutz</title><link>http://grundrechteforum.de/2010/zitiergebot/wernicke-kommentar-art-19-gg/#comment-267</link> <dc:creator>Bürgerinitiative für Verfassungsschutz</dc:creator> <pubDate>Mon, 28 Jun 2010 19:04:40 +0000</pubDate> <guid isPermaLink="false">/2010/zitiergebot/wernicke-kommentar-art-19-gg/#comment-267</guid> <description>&lt;h3&gt;&lt;a href=&quot;http://grundrechteforum.de/2010/zitiergebot/wernicke-kommentar-art-19-gg/#Art19Abs4GG&quot; rel=&quot;&quot;&gt;Einige Anmerkungen zum Kommentar von Art. 19 Abs. 4 GG&lt;/a&gt;&lt;/h3&gt;
&lt;blockquote&gt;Wernicke zu Art. 19 Abs. 4 GGErl. II e) alpha)
Fraglich dagegen ist es, ob hierunter auch die beiden anderen Erscheinungsformen &#246;ffentlicher Gewalt, n&#228;mlich Gesetzgebung und Rechtsprechung zu verstehen sind. Hiervon kommt die Rechtsprechung nicht in Betracht. Art. 19 IV will sicherlich nicht die Rechtsprechung gegen die Rechtsprechung mobilisieren. Der mit Art. 19 IV verfolgte Rechtszweck ist vielmehr lediglich auf einen l&#252;ckenlosen gerichtlichen Schutz als solchen gerichtet und will nicht etwa eine zus&#228;tzliche “gerichtliche Instanz aufpropfen”[...].Er. II e) beta) Fraglich ist es, ob bei Art. 19 IV 1 auch die Gesetzgebung als Gewalttr&#228;ger in Frage kommt. Auf Grund eingehender rechtsvergleichender Exegese stellt Klein [...] fest, da&#223; f&#252;r den &#246;ffentlich-rechtlichen Rechtsschutz in allen vergleichsweise herangezogenen F&#228;llen ein “Verhalten von Verwaltungsbeh&#246;rden vorausgesetzt” ist, “nicht hingegen ein solches anderer Beh&#246;rden”. Gest&#252;tzt hierauf, gibt Klein der Ansicht den Vorzug, da&#223; bei Art. 19 IV 1 “ausschlie&#223;lich Verwaltungsbeh&#246;rden” in Betracht kommen [...]. Im Gegensatz zu dieser einschr&#228;nkenden Ansicht wird hier – im Interesse eines m&#246;glichst umfassenden Rechtsschutzes – eine weite Auslegung bevorzugt, die hier die Gesetzgebung als Gewalttr&#228;ger mit einbezieht [...]. Dieser weiten Auslegung d&#252;rfte kaum entgegengehalten werden k&#246;nnen, da&#223; in den von Klein rechtsvergleichend herangezogenen F&#228;llen durchweg ein “Verhalten von Verwaltungsbeh&#246;rden” vorausgesetzt ist. Anders als jene Vergleichsf&#228;lle verwendet n&#228;mlich Art. 19 IV 1 den allgemeinen – umfassenderen – Begriff “&#246;ffentliche Gewalt”, ohne da&#223; etwa die behauptete Beschr&#228;nkung irgendwie zum Ausdruck gebracht worden w&#228;re. Beachtlich erscheint hierbei auch, da&#223; derselbe allgemeine Begriff in dem nunmehr verabschiedeten Gesetz &#252;ber das BVG. – f&#252;r die F&#228;lle der Verfassungsbeschwerde bei Verletzung grundgesetzlich gesch&#252;tzter Rechte durch die &#246;ffentliche Gewalt – die vollziehende wie auch die gesetzgebende und die richterliche Gewalt mitumfa&#223;t [...]. Da&#223; demgegen&#252;ber bei Art. 19 IV 1 die Rechtsprechung (im eigentlichen Sinne) ausscheidet, hat seinen besonderen Grund (vgl. oben unter alpha). Quelle: &lt;a href=&quot;http://grundrechteforum.de/2010/zitiergebot/wernicke-kommentar-art-19-gg/#Art19Abs4GG&quot; rel=&quot;&quot;&gt;http://grundrechteforum.de/2010/zitiergebot/wernicke-kommentar-art-19-gg/#Art19Abs4GG&lt;/a&gt;&lt;/blockquote&gt;Halten wir zun&#228;chst einmal fest, dass es sich bei Gesetzeskommentaren um Meinungen zu Gesetzen handelt. Stimmen diese mit dem Wortlaut eines Gesetzes &#252;berein, kann man sie, sollte einem der Wortlaut des Gesetzes nicht ausreichen, verwenden. Stimmen Kommentare nicht mit dem Wortlaut eines Gesetzes &#252;berein, hat aufgrund der Rechtsbindung der Gesetzgebung, vollziehenden Gewalt und Rechtssprechung an eben das Recht und damit das Gesetz in seinem Wortlaut den Vorrang zum Verst&#228;ndnis seines Inhaltes und nicht etwa ein Kommentar, der vielleicht einen pr&#228;zisen Inhalt &quot;teleologisch&quot; und unpr&#228;zise wiedergibt.Hier widerspricht sich Wernicke mehrfach. In Abschnitt alpha) pl&#228;diert er ausschlie&#223;lich f&#252;r die Verwaltung als einzige &#246;ffentliche Gewalt. In Abschnitt beta) bezeichnet er dies selbst als &quot;eingeschr&#228;nkte Sicht&quot; und bezieht in einer &quot;weiten Auslegung&quot; den Gesetzgeber mit ein, da der Begriff &quot;&#246;ffentliche Gewalt&quot; in Art. 19 Abs. 4 GG verwendet wurde &quot;ohne da&#223; etwa die behauptete Beschr&#228;nkung irgendwie zum Ausdruck gebracht worden&quot; ist. In Satz 4 Abschnitt beta) wiederum erkennt er dementsprechend, dass selbst das Bundesverfassungsgerichtsgesetz die &#246;ffentliche Gewalt &quot;die vollziehende wie auch die gesetzgebende und die richterliche Gewalt mitumfa&#223;t&quot;, w&#228;hrend in seinem folgenden und letzten Satz in Abschnitt beta) die Rechtssprechung von der &#246;ffentlichen Gewalt &quot;ausscheidet&quot; und zwar, wie er weiter oben anf&#252;hrt, &quot;ohne da&#223; etwa die behauptete Beschr&#228;nkung irgendwie zum Ausdruck gebracht worden&quot; w&#228;re und er kehrt wieder zu seinem Ausgangpunkt der &quot;erweiterten Sicht&quot; zur&#252;ck, wo er Gesetzgebung und vollziehende Gewalt der &#246;ffentlichen Gewalt zuschl&#228;gt, jedoch die Rechtsprechung von derselben ausnimmt. Dies &quot;begr&#252;ndet&quot; er mit seiner ersten &quot;eingeschr&#228;nkten Sicht&quot;.Das kommt nat&#252;rlich der &quot;Rechtssprechung&quot; des Bundesverfassungsgericht und auch der anderen Gerichte zupass, da diese sich vehement dagegen wehren, als (durch Art. 19 Abs. 4 GG anklagbare) &#246;ffentliche Gewalt bezeichnet zu werden. Insoweit hat Wernicke hier unter der Annahme der M&#246;glichkeit des Rechtsbruchs durch die &quot;Rechtsprechung&quot; eben derselben und damit dem Grundrecht gem&#228;&#223; Art. 19 Abs. 4 GG und damit allen Grundrechten, letztendlich dem Grundgesetz selbst einen B&#228;rendienst erwiesen. Damit stellt er im Grunde seine dem vorangehenden Ausf&#252;hrungen zu Art. 19 GG in Frage, weshalb hier auch die Frage gestellt werden muss, weshalb er Art. 19 Abs. 4 GG als die &quot;K&#246;nigin unter den Vorschriften&quot; bezeichnet? Vielleicht im Sinne des Begriffs einer &quot;repr&#228;sentativen Monarchie&quot;? Dass dies die Auffassung auch des Gesetzgebers ist, wird aus der 1968 im Zuge der sog. &quot;Notstandsgesetze&quot; eingef&#252;hrten Einschr&#228;nkung des eigentlich vorbehaltlosen Grundrechts gem&#228;&#223; Art. 19 Abs. 4 GG ersichtlich, indem ein letzter Satz hinzukam, welcher im Falle einer geheimdienstlichen Beobachtung den Justizgew&#228;hrleistungsanspruch faktisch und verfassungswidrig aufhebt (&quot;Artikel 10 Abs. 2 Satz 2 bleibt unber&#252;hrt.&quot; dazu: Art 10 Abs. 2 Satz 2 GG &quot;Dient die Beschr&#228;nkung dem Schutze der freiheitlichen demokratischen Grundordnung oder des Bestandes oder der Sicherung des Bundes oder eines Landes, so kann das Gesetz bestimmen, da&#223; sie dem Betroffenen nicht mitgeteilt wird und da&#223; an die Stelle des Rechtsweges die Nachpr&#252;fung durch von der Volksvertretung bestellte Organe und Hilfsorgane tritt.&quot;).Warum nun der ansonsten sehr pr&#228;zise Kurt Georg Wernicke hier in Abschnitt alpha) ausschlie&#223;lich die Verwaltung, dagegen in Abschnitt beta) auch den Gesetzgeber und in beiden Abschnitten nicht die Rechtssprechung als &#246;ffentliche Gewalt betrachten m&#246;chte, obwohl er sie in Satz 1 des Abschnitts alpha explizit gemeinsam als die drei &quot;Erscheinungsformen &#246;ffentlicher Gewalt&quot; bezeichnet, kann jedoch angesichts des klaren Wortlauts des Art. 19 Abs. 4, 1. Halbsatz GG &quot;Wird jemand durch die &#246;ffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt&quot; dahingestellt sein. Da die Rechtssprechung sich zuv&#246;rderst an den Wortlaut einer Norm zu halten hat, k&#246;nnen wir als Grundrechtstr&#228;ger in so einem eigenartigen &quot;Zweifelsfall&quot; zweifelsfrei vom Wortlaut des Art. 19 Abs. 4 GG ausgehen. Vielleicht h&#228;tte man Wernicke ansonsten nicht erlaubt, seinen Kommentar, der ansonsten im Moment bei den Gerichten f&#252;r viel Wirbel sorgt, zu ver&#246;ffentlichen; vielleicht war er auch ein bisschen &#252;berm&#252;det, wer wei&#223;. Im Zweifelsfalle gilt der geschriebene Wortlaut des Grundgesetzes in seiner im &lt;a href=&quot;http://www.verfassungen.de/de/de45-49/grundgesetzgenehmigung49.htm&quot; rel=&quot;&quot;&gt;Genehmigungsschreiben vom 12. Mai 1949&lt;/a&gt; von den Allierten genehmigten Form.H&#228;tte man seitens des Parlamentarischen Rates den Eindruck einer Ausschlie&#223;ung des Gesetzgebers und der Rechtssprechung von der in Art. 19 Abs. 4 S. 1 GG genannten &#246;ffentlichen Gewalt erwecken wollen, so w&#228;re im Sinne des rechtsstaatlichen Bestimmtheitsgebotes (Art. 20 Abs. 3 GG &quot;Die Gesetzgebung ist an die verfassungsm&#228;&#223;ige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.&quot; vgl. &lt;a href=&quot;http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20070619_1bvr129005.html&quot; rel=&quot;&quot;&gt;1 BvR 1290/05 Rn. 37 Satz 1&lt;/a&gt;) der Begriff &quot;vollziehende Gewalt&quot; gegen&#252;ber der Formulierung &quot;&#246;ffentliche Gewalt&quot;, wozu nun einmal, au&#223;er der Verwaltung, ebenfalls a priori die Gesetzgebung und Rechtssprechung aufgrund ihrer Funktion geh&#246;ren, vorzuziehen gewesen, da im Falle dieser Absicht zielf&#252;hrender (vgl. Art. 1 Abs. 3 GG). Betrachtet man die Systematik des Grundgesetzes und seinen Wortlautes, dann kann man hier absolut davon ausgehen, dass die Verwendung des Begriffs &quot;&#246;ffentliche Gewalt&quot; exakt auch diese meint, n&#228;mlich Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtssprechung.Schon seiner mutliplen Funktion wegen kann sich der Begriff &#246;ffentliche Gewalt nicht ausschlie&#223;lich auf die Verwaltung beziehen, denn ohne Gesetzgebung und Rechtssprechung kann die Verwaltung keine &#246;ffentliche Gewalt sein, da sie zu ihrer Aufgabe der Exekution eines Gesetzes nat&#252;rlich der gesetzlichen Erm&#228;chtigung durch den Gesetzgeber bedarf (ohne welche sie also obsolet, weil ihrer Grundlage entzogen w&#228;re) und die im einzelnen Zweifelsfall auftretende Rechtssprechung, welche die Exekution des vom Gesetzgeber verabschiedeten Gesetzes entweder &#252;ber jeden Zweifel erhebt und seine Ausf&#252;hrung sicherstellen, oder die Exekution eines Gesetzes oder &#246;ffentlichen Anordnung wegen Unvereinbarkeit mit sich selbst oder einer &#252;berpositiven Gesetzesnorm aufgrund des Widerspruchs verhindern soll. Die &#246;ffentliche Gewalt in ihren Erscheinungsformen &quot;Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtssprechung&quot; sind untrennbar miteinander verbunden und ergeben im Zusammenspiel die &quot;&#246;ffentliche Gewalt&quot;.Art. 19 Abs. 4 GG dient in seinem Sinne dem Schutz der Grundrechte als Abwehrrechte gegen&#252;ber Eingriffen des Staates, also aller staatlichen Gewalt, und stellt gem&#228;&#223; Art. 1 Abs. 3 GG sicher, dass dieser Rechtsbindungsstatus der Grundrechte auch rechtsf&#228;hig eingefordert werden kann, ansonsten die Grundrechte und damit das Grundgesetz ihre Funktion verloren h&#228;tten. Demzufolge kann auch seitens der staatlichen Gewalt kein Abwehrrecht gegen diesen Justizgew&#228;hrleistungsanspruch und seine Rechtsweggarantie geltend gemacht werden, will man nicht die Grundrechte und damit das Grundgesetz au&#223;er Wirkung stellen, was angesichts der Tatsachen wohl unterstellt werden kann, jedoch gem&#228;&#223; Art. 79 Abs. 3, 2. Halbsatz GG nicht m&#246;glich ist, da die Rechtsbindung gem&#228;&#223; Art. 1 Abs. 3 GG sowie gem&#228;&#223; Art. 20 Abs. 3 GG nicht angreifbar ist.Die Bindung der Gesetzgebung, vollziehenden Gewalt und Rechtsprechung an die Grundrechte als unmittelbar geltendes Recht gem&#228;&#223; Art. 1 Abs. 3 GG i.V.m. der Unzul&#228;ssigkeit der Ver&#228;nderung der in Art. 1 Abs. 3 GG niedergelegten Grunds&#228;tze gem&#228;&#223; Art. 79 Abs. 3, 2. Halbsatz GG l&#228;sst keine durch die &#246;ffentliche Gewalt in Frage kommende Abwehr der Inanspruchnahme des Grundrechts des Justizgew&#228;hrleistungsanspruchs gem&#228;&#223; Art. 19 Abs. 4 GG durch den in seinen Grundrechten Verletzten zu.</description> <content:encoded><![CDATA[<h3><a href="http://grundrechteforum.de/2010/zitiergebot/wernicke-kommentar-art-19-gg/#Art19Abs4GG" rel="">Einige Anmerkungen zum Kommentar von Art. 19 Abs. 4 GG</a></h3><blockquote><p>Wernicke zu <a href="http://dejure.org/gesetze/GG/19.html" target="_blank">Art. 19 Abs. 4 GG</a></p><p>Erl. II e) alpha)<br /> Fraglich dagegen ist es, ob hierunter auch die beiden anderen Erscheinungsformen &#246;ffentlicher Gewalt, n&#228;mlich Gesetzgebung und Rechtsprechung zu verstehen sind. Hiervon kommt die Rechtsprechung nicht in Betracht. Art. 19 IV will sicherlich nicht die Rechtsprechung gegen die Rechtsprechung mobilisieren. Der mit Art. 19 IV verfolgte Rechtszweck ist vielmehr lediglich auf einen l&#252;ckenlosen gerichtlichen Schutz als solchen gerichtet und will nicht etwa eine zus&#228;tzliche “gerichtliche Instanz aufpropfen”[...].</p><p>Er. II e) beta) Fraglich ist es, ob bei Art. 19 IV 1 auch die Gesetzgebung als Gewalttr&#228;ger in Frage kommt. Auf Grund eingehender rechtsvergleichender Exegese stellt Klein [...] fest, da&#223; f&#252;r den &#246;ffentlich-rechtlichen Rechtsschutz in allen vergleichsweise herangezogenen F&#228;llen ein “Verhalten von Verwaltungsbeh&#246;rden vorausgesetzt” ist, “nicht hingegen ein solches anderer Beh&#246;rden”. Gest&#252;tzt hierauf, gibt Klein der Ansicht den Vorzug, da&#223; bei Art. 19 IV 1 “ausschlie&#223;lich Verwaltungsbeh&#246;rden” in Betracht kommen [...]. Im Gegensatz zu dieser einschr&#228;nkenden Ansicht wird hier – im Interesse eines m&#246;glichst umfassenden Rechtsschutzes – eine weite Auslegung bevorzugt, die hier die Gesetzgebung als Gewalttr&#228;ger mit einbezieht [...]. Dieser weiten Auslegung d&#252;rfte kaum entgegengehalten werden k&#246;nnen, da&#223; in den von Klein rechtsvergleichend herangezogenen F&#228;llen durchweg ein “Verhalten von Verwaltungsbeh&#246;rden” vorausgesetzt ist. Anders als jene Vergleichsf&#228;lle verwendet n&#228;mlich Art. 19 IV 1 den allgemeinen – umfassenderen – Begriff “&#246;ffentliche Gewalt”, ohne da&#223; etwa die behauptete Beschr&#228;nkung irgendwie zum Ausdruck gebracht worden w&#228;re. Beachtlich erscheint hierbei auch, da&#223; derselbe allgemeine Begriff in dem nunmehr verabschiedeten Gesetz &#252;ber das BVG. – f&#252;r die F&#228;lle der Verfassungsbeschwerde bei Verletzung grundgesetzlich gesch&#252;tzter Rechte durch die &#246;ffentliche Gewalt – die vollziehende wie auch die gesetzgebende und die richterliche Gewalt mitumfa&#223;t [...]. Da&#223; demgegen&#252;ber bei Art. 19 IV 1 die Rechtsprechung (im eigentlichen Sinne) ausscheidet, hat seinen besonderen Grund (vgl. oben unter alpha). Quelle: <a href="http://grundrechteforum.de/2010/zitiergebot/wernicke-kommentar-art-19-gg/#Art19Abs4GG" rel="">http://grundrechteforum.de/2010/zitiergebot/wernicke-kommentar-art-19-gg/#Art19Abs4GG</a></p></blockquote><p>Halten wir zun&#228;chst einmal fest, dass es sich bei Gesetzeskommentaren um Meinungen zu Gesetzen handelt. Stimmen diese mit dem Wortlaut eines Gesetzes &#252;berein, kann man sie, sollte einem der Wortlaut des Gesetzes nicht ausreichen, verwenden. Stimmen Kommentare nicht mit dem Wortlaut eines Gesetzes &#252;berein, hat aufgrund der Rechtsbindung der Gesetzgebung, vollziehenden Gewalt und Rechtssprechung an eben das Recht und damit das Gesetz in seinem Wortlaut den Vorrang zum Verst&#228;ndnis seines Inhaltes und nicht etwa ein Kommentar, der vielleicht einen pr&#228;zisen Inhalt &#8220;teleologisch&#8221; und unpr&#228;zise wiedergibt.</p><p>Hier widerspricht sich Wernicke mehrfach. In Abschnitt alpha) pl&#228;diert er ausschlie&#223;lich f&#252;r die Verwaltung als einzige &#246;ffentliche Gewalt. In Abschnitt beta) bezeichnet er dies selbst als &#8220;eingeschr&#228;nkte Sicht&#8221; und bezieht in einer &#8220;weiten Auslegung&#8221; den Gesetzgeber mit ein, da der Begriff &#8220;&#246;ffentliche Gewalt&#8221; in <a href="http://dejure.org/gesetze/GG/19.html" target="_blank">Art. 19 Abs. 4 GG</a> verwendet wurde &#8220;ohne da&#223; etwa die behauptete Beschr&#228;nkung irgendwie zum Ausdruck gebracht worden&#8221; ist. In Satz 4 Abschnitt beta) wiederum erkennt er dementsprechend, dass selbst das Bundesverfassungsgerichtsgesetz die &#246;ffentliche Gewalt &#8220;die vollziehende wie auch die gesetzgebende und die richterliche Gewalt mitumfa&#223;t&#8221;, w&#228;hrend in seinem folgenden und letzten Satz in Abschnitt beta) die Rechtssprechung von der &#246;ffentlichen Gewalt &#8220;ausscheidet&#8221; und zwar, wie er weiter oben anf&#252;hrt, &#8220;ohne da&#223; etwa die behauptete Beschr&#228;nkung irgendwie zum Ausdruck gebracht worden&#8221; w&#228;re und er kehrt wieder zu seinem Ausgangpunkt der &#8220;erweiterten Sicht&#8221; zur&#252;ck, wo er Gesetzgebung und vollziehende Gewalt der &#246;ffentlichen Gewalt zuschl&#228;gt, jedoch die Rechtsprechung von derselben ausnimmt. Dies &#8220;begr&#252;ndet&#8221; er mit seiner ersten &#8220;eingeschr&#228;nkten Sicht&#8221;.</p><p>Das kommt nat&#252;rlich der &#8220;Rechtssprechung&#8221; des Bundesverfassungsgericht und auch der anderen Gerichte zupass, da diese sich vehement dagegen wehren, als (durch <a href="http://dejure.org/gesetze/GG/19.html" target="_blank">Art. 19 Abs. 4 GG</a> anklagbare) &#246;ffentliche Gewalt bezeichnet zu werden. Insoweit hat Wernicke hier unter der Annahme der M&#246;glichkeit des Rechtsbruchs durch die &#8220;Rechtsprechung&#8221; eben derselben und damit dem Grundrecht gem&#228;&#223; <a href="http://dejure.org/gesetze/GG/19.html" target="_blank">Art. 19 Abs. 4 GG</a> und damit allen Grundrechten, letztendlich dem Grundgesetz selbst einen B&#228;rendienst erwiesen. Damit stellt er im Grunde seine dem vorangehenden Ausf&#252;hrungen zu <a href="http://dejure.org/gesetze/GG/19.html" target="_blank">Art. 19 GG</a> in Frage, weshalb hier auch die Frage gestellt werden muss, weshalb er <a href="http://dejure.org/gesetze/GG/19.html" target="_blank">Art. 19 Abs. 4 GG</a> als die &#8220;K&#246;nigin unter den Vorschriften&#8221; bezeichnet? Vielleicht im Sinne des Begriffs einer &#8220;repr&#228;sentativen Monarchie&#8221;? Dass dies die Auffassung auch des Gesetzgebers ist, wird aus der 1968 im Zuge der sog. &#8220;Notstandsgesetze&#8221; eingef&#252;hrten Einschr&#228;nkung des eigentlich vorbehaltlosen Grundrechts gem&#228;&#223; <a href="http://dejure.org/gesetze/GG/19.html" target="_blank">Art. 19 Abs. 4 GG</a> ersichtlich, indem ein letzter Satz hinzukam, welcher im Falle einer geheimdienstlichen Beobachtung den Justizgew&#228;hrleistungsanspruch faktisch und verfassungswidrig aufhebt (&#8220;Artikel 10 Abs. 2 Satz 2 bleibt unber&#252;hrt.&#8221; dazu: <a href="http://dejure.org/gesetze/GG/10.html" target="_blank">Art 10 Abs. 2 Satz 2 GG</a> &#8220;Dient die Beschr&#228;nkung dem Schutze der freiheitlichen demokratischen Grundordnung oder des Bestandes oder der Sicherung des Bundes oder eines Landes, so kann das Gesetz bestimmen, da&#223; sie dem Betroffenen nicht mitgeteilt wird und da&#223; an die Stelle des Rechtsweges die Nachpr&#252;fung durch von der Volksvertretung bestellte Organe und Hilfsorgane tritt.&#8221;).</p><p>Warum nun der ansonsten sehr pr&#228;zise Kurt Georg Wernicke hier in Abschnitt alpha) ausschlie&#223;lich die Verwaltung, dagegen in Abschnitt beta) auch den Gesetzgeber und in beiden Abschnitten nicht die Rechtssprechung als &#246;ffentliche Gewalt betrachten m&#246;chte, obwohl er sie in Satz 1 des Abschnitts alpha explizit gemeinsam als die drei &#8220;Erscheinungsformen &#246;ffentlicher Gewalt&#8221; bezeichnet, kann jedoch angesichts des klaren Wortlauts des Art. <a href="http://dejure.org/gesetze/GG/19.html" target="_blank">19 Abs. 4</a>, 1. Halbsatz GG &#8220;Wird jemand durch die &#246;ffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt&#8221; dahingestellt sein. Da die Rechtssprechung sich zuv&#246;rderst an den Wortlaut einer Norm zu halten hat, k&#246;nnen wir als Grundrechtstr&#228;ger in so einem eigenartigen &#8220;Zweifelsfall&#8221; zweifelsfrei vom Wortlaut des <a href="http://dejure.org/gesetze/GG/19.html" target="_blank">Art. 19 Abs. 4 GG</a> ausgehen. Vielleicht h&#228;tte man Wernicke ansonsten nicht erlaubt, seinen Kommentar, der ansonsten im Moment bei den Gerichten f&#252;r viel Wirbel sorgt, zu ver&#246;ffentlichen; vielleicht war er auch ein bisschen &#252;berm&#252;det, wer wei&#223;. Im Zweifelsfalle gilt der geschriebene Wortlaut des Grundgesetzes in seiner im <a href="http://www.verfassungen.de/de/de45-49/grundgesetzgenehmigung49.htm" rel="">Genehmigungsschreiben vom 12. Mai 1949</a> von den Allierten genehmigten Form.</p><p>H&#228;tte man seitens des Parlamentarischen Rates den Eindruck einer Ausschlie&#223;ung des Gesetzgebers und der Rechtssprechung von der in <a href="http://dejure.org/gesetze/GG/19.html" target="_blank">Art. 19 Abs. 4 S. 1 GG</a> genannten &#246;ffentlichen Gewalt erwecken wollen, so w&#228;re im Sinne des rechtsstaatlichen Bestimmtheitsgebotes (<a href="http://dejure.org/gesetze/GG/20.html" target="_blank">Art. 20 Abs. 3 GG</a> &#8220;Die Gesetzgebung ist an die verfassungsm&#228;&#223;ige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.&#8221; vgl. <a href="http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20070619_1bvr129005.html" rel="">1 BvR 1290/05 Rn. 37 Satz 1</a>) der Begriff &#8220;vollziehende Gewalt&#8221; gegen&#252;ber der Formulierung &#8220;&#246;ffentliche Gewalt&#8221;, wozu nun einmal, au&#223;er der Verwaltung, ebenfalls a priori die Gesetzgebung und Rechtssprechung aufgrund ihrer Funktion geh&#246;ren, vorzuziehen gewesen, da im Falle dieser Absicht zielf&#252;hrender (vgl. <a href="http://dejure.org/gesetze/GG/1.html" target="_blank">Art. 1 Abs. 3 GG</a>). Betrachtet man die Systematik des Grundgesetzes und seinen Wortlautes, dann kann man hier absolut davon ausgehen, dass die Verwendung des Begriffs &#8220;&#246;ffentliche Gewalt&#8221; exakt auch diese meint, n&#228;mlich Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtssprechung.</p><p>Schon seiner mutliplen Funktion wegen kann sich der Begriff &#246;ffentliche Gewalt nicht ausschlie&#223;lich auf die Verwaltung beziehen, denn ohne Gesetzgebung und Rechtssprechung kann die Verwaltung keine &#246;ffentliche Gewalt sein, da sie zu ihrer Aufgabe der Exekution eines Gesetzes nat&#252;rlich der gesetzlichen Erm&#228;chtigung durch den Gesetzgeber bedarf (ohne welche sie also obsolet, weil ihrer Grundlage entzogen w&#228;re) und die im einzelnen Zweifelsfall auftretende Rechtssprechung, welche die Exekution des vom Gesetzgeber verabschiedeten Gesetzes entweder &#252;ber jeden Zweifel erhebt und seine Ausf&#252;hrung sicherstellen, oder die Exekution eines Gesetzes oder &#246;ffentlichen Anordnung wegen Unvereinbarkeit mit sich selbst oder einer &#252;berpositiven Gesetzesnorm aufgrund des Widerspruchs verhindern soll. Die &#246;ffentliche Gewalt in ihren Erscheinungsformen &#8220;Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtssprechung&#8221; sind untrennbar miteinander verbunden und ergeben im Zusammenspiel die &#8220;&#246;ffentliche Gewalt&#8221;.</p><p><a href="http://dejure.org/gesetze/GG/19.html" target="_blank">Art. 19 Abs. 4 GG</a> dient in seinem Sinne dem Schutz der Grundrechte als Abwehrrechte gegen&#252;ber Eingriffen des Staates, also aller staatlichen Gewalt, und stellt gem&#228;&#223; <a href="http://dejure.org/gesetze/GG/1.html" target="_blank">Art. 1 Abs. 3 GG</a> sicher, dass dieser Rechtsbindungsstatus der Grundrechte auch rechtsf&#228;hig eingefordert werden kann, ansonsten die Grundrechte und damit das Grundgesetz ihre Funktion verloren h&#228;tten. Demzufolge kann auch seitens der staatlichen Gewalt kein Abwehrrecht gegen diesen Justizgew&#228;hrleistungsanspruch und seine Rechtsweggarantie geltend gemacht werden, will man nicht die Grundrechte und damit das Grundgesetz au&#223;er Wirkung stellen, was angesichts der Tatsachen wohl unterstellt werden kann, jedoch gem&#228;&#223; Art. <a href="http://dejure.org/gesetze/GG/79.html" target="_blank">79 Abs. 3</a>, 2. Halbsatz GG nicht m&#246;glich ist, da die Rechtsbindung gem&#228;&#223; <a href="http://dejure.org/gesetze/GG/1.html" target="_blank">Art. 1 Abs. 3 GG</a> sowie gem&#228;&#223; <a href="http://dejure.org/gesetze/GG/20.html" target="_blank">Art. 20 Abs. 3 GG</a> nicht angreifbar ist.</p><p>Die Bindung der Gesetzgebung, vollziehenden Gewalt und Rechtsprechung an die Grundrechte als unmittelbar geltendes Recht gem&#228;&#223; <a href="http://dejure.org/gesetze/GG/1.html" target="_blank">Art. 1 Abs. 3 GG</a> i.V.m. der Unzul&#228;ssigkeit der Ver&#228;nderung der in <a href="http://dejure.org/gesetze/GG/1.html" target="_blank">Art. 1 Abs. 3 GG</a> niedergelegten Grunds&#228;tze gem&#228;&#223; Art. <a href="http://dejure.org/gesetze/GG/79.html" target="_blank">79 Abs. 3</a>, 2. Halbsatz GG l&#228;sst keine durch die &#246;ffentliche Gewalt in Frage kommende Abwehr der Inanspruchnahme des Grundrechts des Justizgew&#228;hrleistungsanspruchs gem&#228;&#223; <a href="http://dejure.org/gesetze/GG/19.html" target="_blank">Art. 19 Abs. 4 GG</a> durch den in seinen Grundrechten Verletzten zu.</p> ]]></content:encoded> </item> <item><title>Comment on Rechtsweggarantie by Bürgerinitiative für Verfassungsschutz</title><link>http://grundrechteforum.de/rechtsweggarantie/#comment-266</link> <dc:creator>Bürgerinitiative für Verfassungsschutz</dc:creator> <pubDate>Mon, 28 Jun 2010 18:29:00 +0000</pubDate> <guid isPermaLink="false">/rechtsweggarantie/#comment-266</guid> <description>... viel Gl&#252;ck :-)Es sei noch angemerkt, dass das Grundgesetz offensichtlich keinen Schutz gegen dessen Nichtvollzug durch die &#246;ffentliche Gewalt bietet, weshalb hier ma&#223;geblich an der massiven und &#246;ffentlichen Einforderung des Grundgesetzes, vornehmlich der Grundrechte gearbeitet werden muss.</description> <content:encoded><![CDATA[<p>&#8230; viel Gl&#252;ck :-)</p><p>Es sei noch angemerkt, dass das Grundgesetz offensichtlich keinen Schutz gegen dessen Nichtvollzug durch die &#246;ffentliche Gewalt bietet, weshalb hier ma&#223;geblich an der massiven und &#246;ffentlichen Einforderung des Grundgesetzes, vornehmlich der Grundrechte gearbeitet werden muss.</p> ]]></content:encoded> </item> <item><title>Comment on Rechtsweggarantie by hans</title><link>http://grundrechteforum.de/rechtsweggarantie/#comment-265</link> <dc:creator>hans</dc:creator> <pubDate>Mon, 28 Jun 2010 18:23:28 +0000</pubDate> <guid isPermaLink="false">/rechtsweggarantie/#comment-265</guid> <description>Ein Klasse Kommentar von Dir!Das Grundrechtforum hat mir schon sehr viele Anregungen gegeben, nach nunmehr schon mehr als 8 Jahre andauernden Kampf auf Ersatz der Rechtbrechung durch Rechtsprechung zu ersetzen.
Die Notwendigkeit sich auf die Grundrechte zu konzentrieren, war mir bislang nicht bewusst und ist erst seit wenigen Wochen Bestandteil meines Kampfes.</description> <content:encoded><![CDATA[<p>Ein Klasse Kommentar von Dir!</p><p>Das Grundrechtforum hat mir schon sehr viele Anregungen gegeben, nach nunmehr schon mehr als 8 Jahre andauernden Kampf auf Ersatz der Rechtbrechung durch Rechtsprechung zu ersetzen.<br /> Die Notwendigkeit sich auf die Grundrechte zu konzentrieren, war mir bislang nicht bewusst und ist erst seit wenigen Wochen Bestandteil meines Kampfes.</p> ]]></content:encoded> </item> <item><title>Comment on Rechtsweggarantie by Bürgerinitiative für Verfassungsschutz</title><link>http://grundrechteforum.de/rechtsweggarantie/#comment-264</link> <dc:creator>Bürgerinitiative für Verfassungsschutz</dc:creator> <pubDate>Mon, 28 Jun 2010 17:34:55 +0000</pubDate> <guid isPermaLink="false">/rechtsweggarantie/#comment-264</guid> <description>Hallo Hans,zur Verdeutlichung m&#246;chte ich die Worte aus dem Kommentar, auf den Du Dich beziehst, folgend zitieren:&lt;blockquote&gt;Wernicke zu Art. 19 Abs. 4 GGErl. II e) alpha)
Fraglich dagegen ist es, ob hierunter auch die beiden anderen Erscheinungsformen &#246;ffentlicher Gewalt, n&#228;mlich Gesetzgebung und Rechtsprechung zu verstehen sind. Hiervon kommt die Rechtsprechung nicht in Betracht. Art. 19 IV will sicherlich nicht die Rechtsprechung gegen die Rechtsprechung mobilisieren. Der mit Art. 19 IV verfolgte Rechtszweck ist vielmehr lediglich auf einen l&#252;ckenlosen gerichtlichen Schutz als solchen gerichtet und will nicht etwa eine zus&#228;tzliche “gerichtliche Instanz aufpropfen”[...].Er. II e) beta) Fraglich ist es, ob bei Art. 19 IV 1 auch die Gesetzgebung als Gewalttr&#228;ger in Frage kommt. Auf Grund eingehender rechtsvergleichender Exegese stellt Klein [...] fest, da&#223; f&#252;r den &#246;ffentlich-rechtlichen Rechtsschutz in allen vergleichsweise herangezogenen F&#228;llen ein “Verhalten von Verwaltungsbeh&#246;rden vorausgesetzt” ist, “nicht hingegen ein solches anderer Beh&#246;rden”. Gest&#252;tzt hierauf, gibt Klein der Ansicht den Vorzug, da&#223; bei Art. 19 IV 1 “ausschlie&#223;lich Verwaltungsbeh&#246;rden” in Betracht kommen [...]. Im Gegensatz zu dieser einschr&#228;nkenden Ansicht wird hier – im Interesse eines m&#246;glichst umfassenden Rechtsschutzes – eine weite Auslegung bevorzugt, die hier die Gesetzgebung als Gewalttr&#228;ger mit einbezieht [...]. Dieser weiten Auslegung d&#252;rfte kaum entgegengehalten werden k&#246;nnen, da&#223; in den von Klein rechtsvergleichend herangezogenen F&#228;llen durchweg ein “Verhalten von Verwaltungsbeh&#246;rden” vorausgesetzt ist. Anders als jene Vergleichsf&#228;lle verwendet n&#228;mlich Art. 19 IV 1 den allgemeinen – umfassenderen – Begriff “&#246;ffentliche Gewalt”, ohne da&#223; etwa die behauptete Beschr&#228;nkung irgendwie zum Ausdruck gebracht worden w&#228;re. Beachtlich erscheint hierbei auch, da&#223; derselbe allgemeine Begriff in dem nunmehr verabschiedeten Gesetz &#252;ber das BVG. – f&#252;r die F&#228;lle der Verfassungsbeschwerde bei Verletzung grundgesetzlich gesch&#252;tzter Rechte durch die &#246;ffentliche Gewalt – die vollziehende wie auch die gesetzgebende und die richterliche Gewalt mitumfa&#223;t [...]. Da&#223; demgegen&#252;ber bei Art. 19 IV 1 die Rechtsprechung (im eigentlichen Sinne) ausscheidet, hat seinen besonderen Grund (vgl. oben unter alpha). Quelle: &lt;a href=&quot;http://grundrechteforum.de/2010/zitiergebot/wernicke-kommentar-art-19-gg/#Art19Abs4GG&quot; rel=&quot;&quot;&gt;http://grundrechteforum.de/2010/zitiergebot/wernicke-kommentar-art-19-gg/#Art19Abs4GG&lt;/a&gt;&lt;/blockquote&gt;Halten wir zun&#228;chst einmal fest, dass es sich bei Gesetzeskommentaren um Meinungen zu Gesetzen handelt. Stimmen diese mit dem Wortlaut eines Gesetzes &#252;berein, kann man sie, sollte einem der Wortlaut des Gesetzes nicht ausreichen, verwenden. Stimmen Kommentare nicht mit dem Wortlaut eines Gesetzes &#252;berein, hat aufgrund der Rechtsbindung der Gesetzgebung, vollziehenden Gewalt und Rechtssprechung an eben das Recht und damit das Gesetz in seinem Wortlaut den Vorrang zum Verst&#228;ndnis seines Inhaltes und nicht etwa ein Kommentar, der vielleicht einen pr&#228;zisen Inhalt &quot;teleologisch&quot; und unpr&#228;zise wiedergibt.Hier widerspricht sich Wernicke mehrfach. In Abschnitt alpha) pl&#228;diert er ausschlie&#223;lich f&#252;r die Verwaltung als einzige &#246;ffentliche Gewalt. In Abschnitt beta) bezeichnet er dies selbst als &quot;eingeschr&#228;nkte Sicht&quot; und bezieht in einer &quot;weiten Auslegung&quot; den Gesetzgeber mit ein, da der Begriff &quot;&#246;ffentliche Gewalt&quot; in Art. 19 Abs. 4 GG verwendet wurde &quot;ohne da&#223; etwa die behauptete Beschr&#228;nkung irgendwie zum Ausdruck gebracht worden&quot; ist. In Satz 4 Abschnitt beta) wiederum erkennt er dementsprechend, dass selbst das Bundesverfassungsgerichtsgesetz die &#246;ffentliche Gewalt &quot;die vollziehende wie auch die gesetzgebende und die richterliche Gewalt mitumfa&#223;t&quot;, w&#228;hrend in seinem folgenden und letzten Satz in Abschnitt beta) die Rechtssprechung von der &#246;ffentlichen Gewalt &quot;ausscheidet&quot; und zwar, wie er weiter oben anf&#252;hrt, &quot;ohne da&#223; etwa die behauptete Beschr&#228;nkung irgendwie zum Ausdruck gebracht worden&quot; w&#228;re und er kehrt wieder zu seinem Ausgangpunkt der &quot;erweiterten Sicht&quot; zur&#252;ck, wo er Gesetzgebung und vollziehende Gewalt der &#246;ffentlichen Gewalt zuschl&#228;gt, jedoch die Rechtsprechung von derselben ausnimmt. Dies &quot;begr&#252;ndet&quot; er mit seiner ersten &quot;eingeschr&#228;nkten Sicht&quot;.Das kommt nat&#252;rlich der &quot;Rechtssprechung&quot; des Bundesverfassungsgericht und auch der anderen Gerichte zupass, da diese sich vehement dagegen wehren, als (durch Art. 19 Abs. 4 GG anklagbare) &#246;ffentliche Gewalt bezeichnet zu werden. Insoweit hat Wernicke hier unter der Annahme der M&#246;glichkeit des Rechtsbruchs durch die &quot;Rechtsprechung&quot; eben derselben und damit dem Grundrecht gem&#228;&#223; Art. 19 Abs. 4 GG und damit allen Grundrechten, letztendlich dem Grundgesetz selbst einen B&#228;rendienst erwiesen. Damit stellt er im Grunde seine dem vorangehenden Ausf&#252;hrungen zu Art. 19 GG in Frage, weshalb hier auch die Frage gestellt werden muss, weshalb er Art. 19 Abs. 4 GG als die &quot;K&#246;nigin unter den Vorschriften&quot; bezeichnet? Vielleicht im Sinne des Begriffs einer &quot;repr&#228;sentativen Monarchie&quot;? Dass dies die Auffassung auch des Gesetzgebers ist, wird aus der 1968 im Zuge der sog. &quot;Notstandsgesetze&quot; eingef&#252;hrten Einschr&#228;nkung des eigentlich vorbehaltlosen Grundrechts gem&#228;&#223; Art. 19 Abs. 4 GG ersichtlich, indem ein letzter Satz hinzukam, welcher im Falle einer geheimdienstlichen Beobachtung den Justizgew&#228;hrleistungsanspruch faktisch und verfassungswidrig aufhebt (&quot;Artikel 10 Abs. 2 Satz 2 bleibt unber&#252;hrt.&quot; dazu: Art 10 Abs. 2 Satz 2 GG &quot;Dient die Beschr&#228;nkung dem Schutze der freiheitlichen demokratischen Grundordnung oder des Bestandes oder der Sicherung des Bundes oder eines Landes, so kann das Gesetz bestimmen, da&#223; sie dem Betroffenen nicht mitgeteilt wird und da&#223; an die Stelle des Rechtsweges die Nachpr&#252;fung durch von der Volksvertretung bestellte Organe und Hilfsorgane tritt.&quot;).Warum nun der ansonsten sehr pr&#228;zise Kurt Georg Wernicke hier in Abschnitt alpha) ausschlie&#223;lich die Verwaltung, dagegen in Abschnitt beta) auch den Gesetzgeber und in beiden Abschnitten nicht die Rechtssprechung als &#246;ffentliche Gewalt betrachten m&#246;chte, obwohl er sie in Satz 1 des Abschnitts alpha explizit gemeinsam als die drei &quot;Erscheinungsformen &#246;ffentlicher Gewalt&quot; bezeichnet, kann jedoch angesichts des klaren Wortlauts des Art. 19 Abs. 4, 1. Halbsatz GG &quot;Wird jemand durch die &#246;ffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt&quot; dahingestellt sein. Da die Rechtssprechung sich zuv&#246;rderst an den Wortlaut einer Norm zu halten hat, k&#246;nnen wir als Grundrechtstr&#228;ger in so einem eigenartigen &quot;Zweifelsfall&quot; zweifelsfrei vom Wortlaut des Art. 19 Abs. 4 GG ausgehen. Vielleicht h&#228;tte man Wernicke ansonsten nicht erlaubt, seinen Kommentar, der ansonsten im Moment bei den Gerichten f&#252;r viel Wirbel sorgt, zu ver&#246;ffentlichen; vielleicht war er auch ein bisschen &#252;berm&#252;det, wer wei&#223;. Im Zweifelsfalle gilt der geschriebene Wortlaut des Grundgesetzes in seiner im &lt;a href=&quot;http://www.verfassungen.de/de/de45-49/grundgesetzgenehmigung49.htm&quot; rel=&quot;&quot;&gt;Genehmigungsschreiben vom 12. Mai 1949&lt;/a&gt; von den Allierten genehmigten Form.H&#228;tte man seitens des Parlamentarischen Rates den Eindruck einer Ausschlie&#223;ung des Gesetzgebers und der Rechtssprechung von der in Art. 19 Abs. 4 S. 1 GG genannten &#246;ffentlichen Gewalt erwecken wollen, so w&#228;re im Sinne des rechtsstaatlichen Bestimmtheitsgebotes (Art. 20 Abs. 3 GG &quot;Die Gesetzgebung ist an die verfassungsm&#228;&#223;ige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.&quot; vgl. &lt;a href=&quot;http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20070619_1bvr129005.html&quot; rel=&quot;&quot;&gt;1 BvR 1290/05 Rn. 37 Satz 1&lt;/a&gt;) der Begriff &quot;vollziehende Gewalt&quot; gegen&#252;ber der Formulierung &quot;&#246;ffentliche Gewalt&quot;, wozu nun einmal, au&#223;er der Verwaltung, ebenfalls a priori die Gesetzgebung und Rechtssprechung aufgrund ihrer Funktion geh&#246;ren, vorzuziehen gewesen, da im Falle dieser Absicht zielf&#252;hrender (vgl. Art. 1 Abs. 3 GG). Betrachtet man die Systematik des Grundgesetzes und seinen Wortlautes, dann kann man hier absolut davon ausgehen, dass die Verwendung des Begriffs &quot;&#246;ffentliche Gewalt&quot; exakt auch diese meint, n&#228;mlich Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtssprechung.Schon seiner mutliplen Funktion wegen kann sich der Begriff &#246;ffentliche Gewalt nicht ausschlie&#223;lich auf die Verwaltung beziehen, denn ohne Gesetzgebung und Rechtssprechung kann die Verwaltung keine &#246;ffentliche Gewalt sein, da sie zu ihrer Aufgabe der Exekution eines Gesetzes nat&#252;rlich der gesetzlichen Erm&#228;chtigung durch den Gesetzgeber bedarf (ohne welche sie also obsolet, weil ihrer Grundlage entzogen w&#228;re) und die im einzelnen Zweifelsfall auftretende Rechtssprechung, welche die Exekution des vom Gesetzgeber verabschiedeten Gesetzes entweder &#252;ber jeden Zweifel erhebt und seine Ausf&#252;hrung sicherstellen, oder die Exekution eines Gesetzes oder &#246;ffentlichen Anordnung wegen Unvereinbarkeit mit sich selbst oder einer &#252;berpositiven Gesetzesnorm aufgrund des Widerspruchs verhindern soll. Die &#246;ffentliche Gewalt in ihren Erscheinungsformen &quot;Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtssprechung&quot; sind untrennbar miteinander verbunden und ergeben im Zusammenspiel die &quot;&#246;ffentliche Gewalt&quot;.Art. 19 Abs. 4 GG dient in seinem Sinne dem Schutz der Grundrechte als Abwehrrechte gegen&#252;ber Eingriffen des Staates, also aller staatlichen Gewalt, und stellt gem&#228;&#223; Art. 1 Abs. 3 GG sicher, dass dieser Rechtsbindungsstatus der Grundrechte auch rechtsf&#228;hig eingefordert werden kann, ansonsten die Grundrechte und damit das Grundgesetz ihre Funktion verloren h&#228;tten. Demzufolge kann auch seitens der staatlichen Gewalt kein Abwehrrecht gegen diesen Justizgew&#228;hrleistungsanspruch und seine Rechtsweggarantie geltend gemacht werden, will man nicht die Grundrechte und damit das Grundgesetz au&#223;er Wirkung stellen, was angesichts der Tatsachen wohl unterstellt werden kann, jedoch gem&#228;&#223; Art. 79 Abs. 3, 2. Halbsatz GG nicht m&#246;glich ist, da die Rechtsbindung gem&#228;&#223; Art. 1 Abs. 3 GG sowie gem&#228;&#223; Art. 20 Abs. 3 GG nicht angreifbar ist.Die Bindung der Gesetzgebung, vollziehenden Gewalt und Rechtsprechung an die Grundrechte als unmittelbar geltendes Recht gem&#228;&#223; Art. 1 Abs. 3 GG i.V.m. der Unzul&#228;ssigkeit der Ver&#228;nderung der in Art. 1 Abs. 3 GG niedergelegten Grunds&#228;tze gem&#228;&#223; Art. 79 Abs. 3, 2. Halbsatz GG l&#228;sst keine durch die &#246;ffentliche Gewalt in Frage kommende Abwehr der Inanspruchnahme des Grundrechts des Justizgew&#228;hrleistungsanspruchs gem&#228;&#223; Art. 19 Abs. 4 GG durch den in seinen Grundrechten Verletzten zu.</description> <content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Hans,</p><p>zur Verdeutlichung m&#246;chte ich die Worte aus dem Kommentar, auf den Du Dich beziehst, folgend zitieren:</p><blockquote><p>Wernicke zu <a href="http://dejure.org/gesetze/GG/19.html" target="_blank">Art. 19 Abs. 4 GG</a></p><p>Erl. II e) alpha)<br /> Fraglich dagegen ist es, ob hierunter auch die beiden anderen Erscheinungsformen &#246;ffentlicher Gewalt, n&#228;mlich Gesetzgebung und Rechtsprechung zu verstehen sind. Hiervon kommt die Rechtsprechung nicht in Betracht. Art. 19 IV will sicherlich nicht die Rechtsprechung gegen die Rechtsprechung mobilisieren. Der mit Art. 19 IV verfolgte Rechtszweck ist vielmehr lediglich auf einen l&#252;ckenlosen gerichtlichen Schutz als solchen gerichtet und will nicht etwa eine zus&#228;tzliche “gerichtliche Instanz aufpropfen”[...].</p><p>Er. II e) beta) Fraglich ist es, ob bei Art. 19 IV 1 auch die Gesetzgebung als Gewalttr&#228;ger in Frage kommt. Auf Grund eingehender rechtsvergleichender Exegese stellt Klein [...] fest, da&#223; f&#252;r den &#246;ffentlich-rechtlichen Rechtsschutz in allen vergleichsweise herangezogenen F&#228;llen ein “Verhalten von Verwaltungsbeh&#246;rden vorausgesetzt” ist, “nicht hingegen ein solches anderer Beh&#246;rden”. Gest&#252;tzt hierauf, gibt Klein der Ansicht den Vorzug, da&#223; bei Art. 19 IV 1 “ausschlie&#223;lich Verwaltungsbeh&#246;rden” in Betracht kommen [...]. Im Gegensatz zu dieser einschr&#228;nkenden Ansicht wird hier – im Interesse eines m&#246;glichst umfassenden Rechtsschutzes – eine weite Auslegung bevorzugt, die hier die Gesetzgebung als Gewalttr&#228;ger mit einbezieht [...]. Dieser weiten Auslegung d&#252;rfte kaum entgegengehalten werden k&#246;nnen, da&#223; in den von Klein rechtsvergleichend herangezogenen F&#228;llen durchweg ein “Verhalten von Verwaltungsbeh&#246;rden” vorausgesetzt ist. Anders als jene Vergleichsf&#228;lle verwendet n&#228;mlich Art. 19 IV 1 den allgemeinen – umfassenderen – Begriff “&#246;ffentliche Gewalt”, ohne da&#223; etwa die behauptete Beschr&#228;nkung irgendwie zum Ausdruck gebracht worden w&#228;re. Beachtlich erscheint hierbei auch, da&#223; derselbe allgemeine Begriff in dem nunmehr verabschiedeten Gesetz &#252;ber das BVG. – f&#252;r die F&#228;lle der Verfassungsbeschwerde bei Verletzung grundgesetzlich gesch&#252;tzter Rechte durch die &#246;ffentliche Gewalt – die vollziehende wie auch die gesetzgebende und die richterliche Gewalt mitumfa&#223;t [...]. Da&#223; demgegen&#252;ber bei Art. 19 IV 1 die Rechtsprechung (im eigentlichen Sinne) ausscheidet, hat seinen besonderen Grund (vgl. oben unter alpha). Quelle: <a href="http://grundrechteforum.de/2010/zitiergebot/wernicke-kommentar-art-19-gg/#Art19Abs4GG" rel="">http://grundrechteforum.de/2010/zitiergebot/wernicke-kommentar-art-19-gg/#Art19Abs4GG</a></p></blockquote><p>Halten wir zun&#228;chst einmal fest, dass es sich bei Gesetzeskommentaren um Meinungen zu Gesetzen handelt. Stimmen diese mit dem Wortlaut eines Gesetzes &#252;berein, kann man sie, sollte einem der Wortlaut des Gesetzes nicht ausreichen, verwenden. Stimmen Kommentare nicht mit dem Wortlaut eines Gesetzes &#252;berein, hat aufgrund der Rechtsbindung der Gesetzgebung, vollziehenden Gewalt und Rechtssprechung an eben das Recht und damit das Gesetz in seinem Wortlaut den Vorrang zum Verst&#228;ndnis seines Inhaltes und nicht etwa ein Kommentar, der vielleicht einen pr&#228;zisen Inhalt &#8220;teleologisch&#8221; und unpr&#228;zise wiedergibt.</p><p>Hier widerspricht sich Wernicke mehrfach. In Abschnitt alpha) pl&#228;diert er ausschlie&#223;lich f&#252;r die Verwaltung als einzige &#246;ffentliche Gewalt. In Abschnitt beta) bezeichnet er dies selbst als &#8220;eingeschr&#228;nkte Sicht&#8221; und bezieht in einer &#8220;weiten Auslegung&#8221; den Gesetzgeber mit ein, da der Begriff &#8220;&#246;ffentliche Gewalt&#8221; in <a href="http://dejure.org/gesetze/GG/19.html" target="_blank">Art. 19 Abs. 4 GG</a> verwendet wurde &#8220;ohne da&#223; etwa die behauptete Beschr&#228;nkung irgendwie zum Ausdruck gebracht worden&#8221; ist. In Satz 4 Abschnitt beta) wiederum erkennt er dementsprechend, dass selbst das Bundesverfassungsgerichtsgesetz die &#246;ffentliche Gewalt &#8220;die vollziehende wie auch die gesetzgebende und die richterliche Gewalt mitumfa&#223;t&#8221;, w&#228;hrend in seinem folgenden und letzten Satz in Abschnitt beta) die Rechtssprechung von der &#246;ffentlichen Gewalt &#8220;ausscheidet&#8221; und zwar, wie er weiter oben anf&#252;hrt, &#8220;ohne da&#223; etwa die behauptete Beschr&#228;nkung irgendwie zum Ausdruck gebracht worden&#8221; w&#228;re und er kehrt wieder zu seinem Ausgangpunkt der &#8220;erweiterten Sicht&#8221; zur&#252;ck, wo er Gesetzgebung und vollziehende Gewalt der &#246;ffentlichen Gewalt zuschl&#228;gt, jedoch die Rechtsprechung von derselben ausnimmt. Dies &#8220;begr&#252;ndet&#8221; er mit seiner ersten &#8220;eingeschr&#228;nkten Sicht&#8221;.</p><p>Das kommt nat&#252;rlich der &#8220;Rechtssprechung&#8221; des Bundesverfassungsgericht und auch der anderen Gerichte zupass, da diese sich vehement dagegen wehren, als (durch <a href="http://dejure.org/gesetze/GG/19.html" target="_blank">Art. 19 Abs. 4 GG</a> anklagbare) &#246;ffentliche Gewalt bezeichnet zu werden. Insoweit hat Wernicke hier unter der Annahme der M&#246;glichkeit des Rechtsbruchs durch die &#8220;Rechtsprechung&#8221; eben derselben und damit dem Grundrecht gem&#228;&#223; <a href="http://dejure.org/gesetze/GG/19.html" target="_blank">Art. 19 Abs. 4 GG</a> und damit allen Grundrechten, letztendlich dem Grundgesetz selbst einen B&#228;rendienst erwiesen. Damit stellt er im Grunde seine dem vorangehenden Ausf&#252;hrungen zu <a href="http://dejure.org/gesetze/GG/19.html" target="_blank">Art. 19 GG</a> in Frage, weshalb hier auch die Frage gestellt werden muss, weshalb er <a href="http://dejure.org/gesetze/GG/19.html" target="_blank">Art. 19 Abs. 4 GG</a> als die &#8220;K&#246;nigin unter den Vorschriften&#8221; bezeichnet? Vielleicht im Sinne des Begriffs einer &#8220;repr&#228;sentativen Monarchie&#8221;? Dass dies die Auffassung auch des Gesetzgebers ist, wird aus der 1968 im Zuge der sog. &#8220;Notstandsgesetze&#8221; eingef&#252;hrten Einschr&#228;nkung des eigentlich vorbehaltlosen Grundrechts gem&#228;&#223; <a href="http://dejure.org/gesetze/GG/19.html" target="_blank">Art. 19 Abs. 4 GG</a> ersichtlich, indem ein letzter Satz hinzukam, welcher im Falle einer geheimdienstlichen Beobachtung den Justizgew&#228;hrleistungsanspruch faktisch und verfassungswidrig aufhebt (&#8220;Artikel 10 Abs. 2 Satz 2 bleibt unber&#252;hrt.&#8221; dazu: <a href="http://dejure.org/gesetze/GG/10.html" target="_blank">Art 10 Abs. 2 Satz 2 GG</a> &#8220;Dient die Beschr&#228;nkung dem Schutze der freiheitlichen demokratischen Grundordnung oder des Bestandes oder der Sicherung des Bundes oder eines Landes, so kann das Gesetz bestimmen, da&#223; sie dem Betroffenen nicht mitgeteilt wird und da&#223; an die Stelle des Rechtsweges die Nachpr&#252;fung durch von der Volksvertretung bestellte Organe und Hilfsorgane tritt.&#8221;).</p><p>Warum nun der ansonsten sehr pr&#228;zise Kurt Georg Wernicke hier in Abschnitt alpha) ausschlie&#223;lich die Verwaltung, dagegen in Abschnitt beta) auch den Gesetzgeber und in beiden Abschnitten nicht die Rechtssprechung als &#246;ffentliche Gewalt betrachten m&#246;chte, obwohl er sie in Satz 1 des Abschnitts alpha explizit gemeinsam als die drei &#8220;Erscheinungsformen &#246;ffentlicher Gewalt&#8221; bezeichnet, kann jedoch angesichts des klaren Wortlauts des Art. <a href="http://dejure.org/gesetze/GG/19.html" target="_blank">19 Abs. 4</a>, 1. Halbsatz GG &#8220;Wird jemand durch die &#246;ffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt&#8221; dahingestellt sein. Da die Rechtssprechung sich zuv&#246;rderst an den Wortlaut einer Norm zu halten hat, k&#246;nnen wir als Grundrechtstr&#228;ger in so einem eigenartigen &#8220;Zweifelsfall&#8221; zweifelsfrei vom Wortlaut des <a href="http://dejure.org/gesetze/GG/19.html" target="_blank">Art. 19 Abs. 4 GG</a> ausgehen. Vielleicht h&#228;tte man Wernicke ansonsten nicht erlaubt, seinen Kommentar, der ansonsten im Moment bei den Gerichten f&#252;r viel Wirbel sorgt, zu ver&#246;ffentlichen; vielleicht war er auch ein bisschen &#252;berm&#252;det, wer wei&#223;. Im Zweifelsfalle gilt der geschriebene Wortlaut des Grundgesetzes in seiner im <a href="http://www.verfassungen.de/de/de45-49/grundgesetzgenehmigung49.htm" rel="">Genehmigungsschreiben vom 12. Mai 1949</a> von den Allierten genehmigten Form.</p><p>H&#228;tte man seitens des Parlamentarischen Rates den Eindruck einer Ausschlie&#223;ung des Gesetzgebers und der Rechtssprechung von der in <a href="http://dejure.org/gesetze/GG/19.html" target="_blank">Art. 19 Abs. 4 S. 1 GG</a> genannten &#246;ffentlichen Gewalt erwecken wollen, so w&#228;re im Sinne des rechtsstaatlichen Bestimmtheitsgebotes (<a href="http://dejure.org/gesetze/GG/20.html" target="_blank">Art. 20 Abs. 3 GG</a> &#8220;Die Gesetzgebung ist an die verfassungsm&#228;&#223;ige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.&#8221; vgl. <a href="http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20070619_1bvr129005.html" rel="">1 BvR 1290/05 Rn. 37 Satz 1</a>) der Begriff &#8220;vollziehende Gewalt&#8221; gegen&#252;ber der Formulierung &#8220;&#246;ffentliche Gewalt&#8221;, wozu nun einmal, au&#223;er der Verwaltung, ebenfalls a priori die Gesetzgebung und Rechtssprechung aufgrund ihrer Funktion geh&#246;ren, vorzuziehen gewesen, da im Falle dieser Absicht zielf&#252;hrender (vgl. <a href="http://dejure.org/gesetze/GG/1.html" target="_blank">Art. 1 Abs. 3 GG</a>). Betrachtet man die Systematik des Grundgesetzes und seinen Wortlautes, dann kann man hier absolut davon ausgehen, dass die Verwendung des Begriffs &#8220;&#246;ffentliche Gewalt&#8221; exakt auch diese meint, n&#228;mlich Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtssprechung.</p><p>Schon seiner mutliplen Funktion wegen kann sich der Begriff &#246;ffentliche Gewalt nicht ausschlie&#223;lich auf die Verwaltung beziehen, denn ohne Gesetzgebung und Rechtssprechung kann die Verwaltung keine &#246;ffentliche Gewalt sein, da sie zu ihrer Aufgabe der Exekution eines Gesetzes nat&#252;rlich der gesetzlichen Erm&#228;chtigung durch den Gesetzgeber bedarf (ohne welche sie also obsolet, weil ihrer Grundlage entzogen w&#228;re) und die im einzelnen Zweifelsfall auftretende Rechtssprechung, welche die Exekution des vom Gesetzgeber verabschiedeten Gesetzes entweder &#252;ber jeden Zweifel erhebt und seine Ausf&#252;hrung sicherstellen, oder die Exekution eines Gesetzes oder &#246;ffentlichen Anordnung wegen Unvereinbarkeit mit sich selbst oder einer &#252;berpositiven Gesetzesnorm aufgrund des Widerspruchs verhindern soll. Die &#246;ffentliche Gewalt in ihren Erscheinungsformen &#8220;Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtssprechung&#8221; sind untrennbar miteinander verbunden und ergeben im Zusammenspiel die &#8220;&#246;ffentliche Gewalt&#8221;.</p><p><a href="http://dejure.org/gesetze/GG/19.html" target="_blank">Art. 19 Abs. 4 GG</a> dient in seinem Sinne dem Schutz der Grundrechte als Abwehrrechte gegen&#252;ber Eingriffen des Staates, also aller staatlichen Gewalt, und stellt gem&#228;&#223; <a href="http://dejure.org/gesetze/GG/1.html" target="_blank">Art. 1 Abs. 3 GG</a> sicher, dass dieser Rechtsbindungsstatus der Grundrechte auch rechtsf&#228;hig eingefordert werden kann, ansonsten die Grundrechte und damit das Grundgesetz ihre Funktion verloren h&#228;tten. Demzufolge kann auch seitens der staatlichen Gewalt kein Abwehrrecht gegen diesen Justizgew&#228;hrleistungsanspruch und seine Rechtsweggarantie geltend gemacht werden, will man nicht die Grundrechte und damit das Grundgesetz au&#223;er Wirkung stellen, was angesichts der Tatsachen wohl unterstellt werden kann, jedoch gem&#228;&#223; Art. <a href="http://dejure.org/gesetze/GG/79.html" target="_blank">79 Abs. 3</a>, 2. Halbsatz GG nicht m&#246;glich ist, da die Rechtsbindung gem&#228;&#223; <a href="http://dejure.org/gesetze/GG/1.html" target="_blank">Art. 1 Abs. 3 GG</a> sowie gem&#228;&#223; <a href="http://dejure.org/gesetze/GG/20.html" target="_blank">Art. 20 Abs. 3 GG</a> nicht angreifbar ist.</p><p>Die Bindung der Gesetzgebung, vollziehenden Gewalt und Rechtsprechung an die Grundrechte als unmittelbar geltendes Recht gem&#228;&#223; <a href="http://dejure.org/gesetze/GG/1.html" target="_blank">Art. 1 Abs. 3 GG</a> i.V.m. der Unzul&#228;ssigkeit der Ver&#228;nderung der in <a href="http://dejure.org/gesetze/GG/1.html" target="_blank">Art. 1 Abs. 3 GG</a> niedergelegten Grunds&#228;tze gem&#228;&#223; Art. <a href="http://dejure.org/gesetze/GG/79.html" target="_blank">79 Abs. 3</a>, 2. Halbsatz GG l&#228;sst keine durch die &#246;ffentliche Gewalt in Frage kommende Abwehr der Inanspruchnahme des Grundrechts des Justizgew&#228;hrleistungsanspruchs gem&#228;&#223; <a href="http://dejure.org/gesetze/GG/19.html" target="_blank">Art. 19 Abs. 4 GG</a> durch den in seinen Grundrechten Verletzten zu.</p> ]]></content:encoded> </item> <item><title>Comment on Rechtsweggarantie by hans</title><link>http://grundrechteforum.de/rechtsweggarantie/#comment-263</link> <dc:creator>hans</dc:creator> <pubDate>Mon, 28 Jun 2010 14:24:05 +0000</pubDate> <guid isPermaLink="false">/rechtsweggarantie/#comment-263</guid> <description>Dass der Erstkommentar die Gesetzgebung und Rechtsprechung nicht von 19.4 erfasst sehen will, ist nicht nachvollziehbar. Insbesondere da die ZPO-Vorschriften 543, 522.2, 574 jeder Willk&#252;r T&#252;r und Tor &#246;ffnen. Da trifft die Erstinstanz eine Entscheidung, die mit allem etwas zu tun hat, nur nicht mit den g&#252;ltigen Gesetzen, die Berufung wird dann nach 522.2 nicht zugelassen, obwohl von mehr als einem Dutzend ober- und h&#246;chstrichterlichen Entscheidungen abgewichen wird und die Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung zugelassen werden m&#252;sste, es man aber f&#252;r opportun h&#228;lt, nicht zuzulassen und dann gibt es gegen diese objektive Willk&#252;r kein Rechtsmittel. Wenn man dann &#252;ber 339 STGB diesen eindeutigen Ermessensfehler zu korrigieren versucht dann hei&#223;t es, dass ein Versto&#223; gegen verbindliche Rechtsnormen keine Rechtsbeugung sei.
Wie will ein solch verkorkstes System eigentlich dem Anspruch der B&#252;rger auf ein rechtsstaatliches faires Verfahren Gen&#252;ge tun?</description> <content:encoded><![CDATA[<p>Dass der Erstkommentar die Gesetzgebung und Rechtsprechung nicht von 19.4 erfasst sehen will, ist nicht nachvollziehbar. Insbesondere da die ZPO-Vorschriften 543, 522.2, 574 jeder Willk&#252;r T&#252;r und Tor &#246;ffnen. Da trifft die Erstinstanz eine Entscheidung, die mit allem etwas zu tun hat, nur nicht mit den g&#252;ltigen Gesetzen, die Berufung wird dann nach 522.2 nicht zugelassen, obwohl von mehr als einem Dutzend ober- und h&#246;chstrichterlichen Entscheidungen abgewichen wird und die Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung zugelassen werden m&#252;sste, es man aber f&#252;r opportun h&#228;lt, nicht zuzulassen und dann gibt es gegen diese objektive Willk&#252;r kein Rechtsmittel. Wenn man dann &#252;ber 339 STGB diesen eindeutigen Ermessensfehler zu korrigieren versucht dann hei&#223;t es, dass ein Versto&#223; gegen verbindliche Rechtsnormen keine Rechtsbeugung sei.<br /> Wie will ein solch verkorkstes System eigentlich dem Anspruch der B&#252;rger auf ein rechtsstaatliches faires Verfahren Gen&#252;ge tun?</p> ]]></content:encoded> </item> <item><title>Comment on Ung&#252;ltige Gesetze: GVG, ZPO, FGO, FamFG, AO 1977, UStG, JBeitrO by Bürgerinitiative für Verfassungsschutz</title><link>http://grundrechteforum.de/2010/zitiergebot/ungueltige-gesetze/ungultige-gesetze-gvg-zpo-fgo-famfg-ao-1977-ustg-jbeitro/#comment-246</link> <dc:creator>Bürgerinitiative für Verfassungsschutz</dc:creator> <pubDate>Mon, 21 Jun 2010 09:39:31 +0000</pubDate> <guid isPermaLink="false">/2010/zitiergebot/ungueltige-gesetze/ungultige-gesetze-gvg-zpo-fgo-famfg-ao-1977-ustg-jbeitro/#comment-246</guid> <description>&lt;blockquote&gt;Unter der Herrschaft des Grundgesetzes sollen Eingriffe in Grundrechte etwas so Au&#223;ergew&#246;hnliches sein, dass sich der Gesetzgeber dazu nur nach reiflichster &#220;berlegung und in einer f&#252;r jedermann von vornherein erkennbaren Weise entschlie&#223;en darf.In der Kette von Ma&#223;nahmen zur Verwirklichung des als ma&#223;geblich erkannten Grundsatzes, jeder nur erdenkbaren Gefahr einer erneuten Aush&#246;hlung der Grundrechte in wirkungsvollstem Umfange von vornherein zu begegnen, bildet Abs. 1 S. 2 somit ein nicht unwesentlichen Glied.&lt;strong&gt;F&#252;r die Gesetzgebung gelegentlich entstehende Schwierigkeiten m&#252;ssen dabei in Kauf genommen werden.&lt;/strong&gt;(Auszug aus der Erstausgabe des Bonner Kommentar zum Grundgesetz 1950 mit der Erstkommentierung der Grundrechte durch Kurt Georg Wernicke, Protokollf&#252;hrer im Parlamentarischen Rat und Herausgeber der Protokolle des Parlamentarischen Rates f&#252;r den Bundestag.)&lt;/blockquote&gt;Hinzu kommt eine weitere G&#252;ltigkeitsvoraussetzung f&#252;r Grundrechte einschr&#228;nken sollende Gesetze, Art. 19 Abs. 2 GG - die Wesensgehaltgarantie.&lt;blockquote&gt;&lt;strong&gt;Art 19 Abs. 2 GG&lt;/strong&gt;
(2) In keinem Falle darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden.&lt;/blockquote&gt;Es ist also nicht nur n&#246;tig, alle bestehenden Gesetze auf die Erf&#252;llung der G&#252;ltigkeitsvoraussetzung gem&#228;&#223; Art. 19 Abs. 1 S. 2 - Zitiergebot - hin zu &#252;berpr&#252;fen, sondern auch, ob der Wesensgehalt der Grundrechte nicht angetastet wird.Dar&#252;berhinaus kann man davon ausgehen, dass, unter der Bedingung, dass die B&#252;rger der Bundesrepublik Deutschland das Grundgesetz und ihre Grundrechte kennen, jedes Zitat eines eingeschr&#228;nkten Grundrechts die &quot;Schw&#228;rmerei&quot; der politisch Verantwortlichen f&#252;r die deutsche Demokratie ad absurdum f&#252;hren, da f&#252;r jeden offensichtlich ist - so das Zitiergebot beachtet wird - dass es mit den Grundrechten bzw. ihrer Gew&#228;hrleistung in Deutschland nicht so weit her ist, wie man es immer gern darstellen m&#246;chte. Die Erf&#252;llung des Zitiergebotes macht Grundrechtseinschr&#228;nkungen offensichtlich und ist damit im Grunde ein Zeichen der Unfreiheit.Aus diesem Grunde der Vertuschung von Grundrechtseingriffen verzichtet man verfassungswidrig oft auf die Einhaltung des Zitiergebotes - immer unter der Gefahr, dass es bemerkt wird und das entsprechende Gesetz damit formell ung&#252;ltig ist. Darum wei&#223; man in den oberen Etagen und behilft sich mit Schweigen, in der Hoffnung, der B&#252;rger fordert seine Grundrechte und die Einhaltung des Zitiergebotes nicht ein bzw. bemerkt nicht, dass die meisten wichtigen Gesetz in Deutschland ung&#252;ltig sind. Im Notfall hat man das Bundesverfassungsgericht, dessen Aufgabe man dahingehend umschreiben k&#246;nnte, dass es, im Gegensatz zu seiner Aufgabe als H&#252;terin der Verfassung, die drei Gewalten vor den Auswirkungen der Grundrechte als Abwehrrechte des B&#252;rgers gegen den Staat sch&#252;tzt.Hartz IV, die Vorratsdatenspeicherung, das Atomgesetz u.s.w. w&#228;ren lange vom Tisch, wenn der B&#252;rger sich endlich einmal bequemen w&#252;rde, das Grundgesetz zu verstehen. Die Hoffnung auf Parteien oder gar den Bundestag als Gesetzegeber zu legen ist aussichtslos, denn die Parteien wissen Bescheid, werden sich aber h&#252;ten, am status quo etwas zu &#228;ndern.Nehmen wir als Beispiel die Gr&#252;ne und die Linke. Man m&#252;sste doch selbstverst&#228;ndlich davon ausgehen, dass zumindest diese Parteien den Staffelstab aufnehmen. Bis heute ist auf keine der Anfragen zum Thema auch nur eine Antwort gekommen, obwohl dass so nicht stimmt; die energiepolitische Sprecherin der Linken im Bundestag, &lt;a href=&quot;http://www.linksfraktion.de/mdb_menzner.php&quot; rel=&quot;&quot;&gt;DOROTHÉE MENZNER&lt;/a&gt;, lie&#223; hinsichtlich der Ung&#252;ltigkeit des Atomgesetzes wegen Versto&#223;es gegen Art. 19 Abs. 1 S. 2 GG ausrichten, &lt;em&gt;&quot;f&#252;r so etwas habe sie im Moment &#252;berhaupt keine Zeit&quot;&lt;/em&gt;. Das l&#228;sst tief blicken.</description> <content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Unter der Herrschaft des Grundgesetzes sollen Eingriffe in Grundrechte etwas so Au&#223;ergew&#246;hnliches sein, dass sich der Gesetzgeber dazu nur nach reiflichster &#220;berlegung und in einer f&#252;r jedermann von vornherein erkennbaren Weise entschlie&#223;en darf.</p><p>In der Kette von Ma&#223;nahmen zur Verwirklichung des als ma&#223;geblich erkannten Grundsatzes, jeder nur erdenkbaren Gefahr einer erneuten Aush&#246;hlung der Grundrechte in wirkungsvollstem Umfange von vornherein zu begegnen, bildet Abs. 1 S. 2 somit ein nicht unwesentlichen Glied.</p><p><strong>F&#252;r die Gesetzgebung gelegentlich entstehende Schwierigkeiten m&#252;ssen dabei in Kauf genommen werden.</strong></p><p>(Auszug aus der Erstausgabe des Bonner Kommentar zum Grundgesetz 1950 mit der Erstkommentierung der Grundrechte durch Kurt Georg Wernicke, Protokollf&#252;hrer im Parlamentarischen Rat und Herausgeber der Protokolle des Parlamentarischen Rates f&#252;r den Bundestag.)</p></blockquote><p>Hinzu kommt eine weitere G&#252;ltigkeitsvoraussetzung f&#252;r Grundrechte einschr&#228;nken sollende Gesetze, <a href="http://dejure.org/gesetze/GG/19.html" target="_blank">Art. 19 Abs. 2 GG</a> &#8211; die Wesensgehaltgarantie.</p><blockquote><p><strong><a href="http://dejure.org/gesetze/GG/19.html" target="_blank">Art 19 Abs. 2 GG</a></strong><br /> (2) In keinem Falle darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden.</p></blockquote><p>Es ist also nicht nur n&#246;tig, alle bestehenden Gesetze auf die Erf&#252;llung der G&#252;ltigkeitsvoraussetzung gem&#228;&#223; Art. 19 Abs. 1 S. 2 &#8211; Zitiergebot &#8211; hin zu &#252;berpr&#252;fen, sondern auch, ob der Wesensgehalt der Grundrechte nicht angetastet wird.</p><p>Dar&#252;berhinaus kann man davon ausgehen, dass, unter der Bedingung, dass die B&#252;rger der Bundesrepublik Deutschland das Grundgesetz und ihre Grundrechte kennen, jedes Zitat eines eingeschr&#228;nkten Grundrechts die &#8220;Schw&#228;rmerei&#8221; der politisch Verantwortlichen f&#252;r die deutsche Demokratie ad absurdum f&#252;hren, da f&#252;r jeden offensichtlich ist &#8211; so das Zitiergebot beachtet wird &#8211; dass es mit den Grundrechten bzw. ihrer Gew&#228;hrleistung in Deutschland nicht so weit her ist, wie man es immer gern darstellen m&#246;chte. Die Erf&#252;llung des Zitiergebotes macht Grundrechtseinschr&#228;nkungen offensichtlich und ist damit im Grunde ein Zeichen der Unfreiheit.</p><p>Aus diesem Grunde der Vertuschung von Grundrechtseingriffen verzichtet man verfassungswidrig oft auf die Einhaltung des Zitiergebotes &#8211; immer unter der Gefahr, dass es bemerkt wird und das entsprechende Gesetz damit formell ung&#252;ltig ist. Darum wei&#223; man in den oberen Etagen und behilft sich mit Schweigen, in der Hoffnung, der B&#252;rger fordert seine Grundrechte und die Einhaltung des Zitiergebotes nicht ein bzw. bemerkt nicht, dass die meisten wichtigen Gesetz in Deutschland ung&#252;ltig sind. Im Notfall hat man das Bundesverfassungsgericht, dessen Aufgabe man dahingehend umschreiben k&#246;nnte, dass es, im Gegensatz zu seiner Aufgabe als H&#252;terin der Verfassung, die drei Gewalten vor den Auswirkungen der Grundrechte als Abwehrrechte des B&#252;rgers gegen den Staat sch&#252;tzt.</p><p>Hartz IV, die Vorratsdatenspeicherung, das Atomgesetz u.s.w. w&#228;ren lange vom Tisch, wenn der B&#252;rger sich endlich einmal bequemen w&#252;rde, das Grundgesetz zu verstehen. Die Hoffnung auf Parteien oder gar den Bundestag als Gesetzegeber zu legen ist aussichtslos, denn die Parteien wissen Bescheid, werden sich aber h&#252;ten, am status quo etwas zu &#228;ndern.</p><p>Nehmen wir als Beispiel die Gr&#252;ne und die Linke. Man m&#252;sste doch selbstverst&#228;ndlich davon ausgehen, dass zumindest diese Parteien den Staffelstab aufnehmen. Bis heute ist auf keine der Anfragen zum Thema auch nur eine Antwort gekommen, obwohl dass so nicht stimmt; die energiepolitische Sprecherin der Linken im Bundestag, <a href="http://www.linksfraktion.de/mdb_menzner.php" rel="">DOROTHÉE MENZNER</a>, lie&#223; hinsichtlich der Ung&#252;ltigkeit des Atomgesetzes wegen Versto&#223;es gegen <a href="http://dejure.org/gesetze/GG/19.html" target="_blank">Art. 19 Abs. 1 S. 2 GG</a> ausrichten, <em>&#8220;f&#252;r so etwas habe sie im Moment &#252;berhaupt keine Zeit&#8221;</em>. Das l&#228;sst tief blicken.</p> ]]></content:encoded> </item> <item><title>Comment on Ung&#252;ltige Gesetze: GVG, ZPO, FGO, FamFG, AO 1977, UStG, JBeitrO by refugee</title><link>http://grundrechteforum.de/2010/zitiergebot/ungueltige-gesetze/ungultige-gesetze-gvg-zpo-fgo-famfg-ao-1977-ustg-jbeitro/#comment-245</link> <dc:creator>refugee</dc:creator> <pubDate>Sun, 20 Jun 2010 13:03:42 +0000</pubDate> <guid isPermaLink="false">/2010/zitiergebot/ungueltige-gesetze/ungultige-gesetze-gvg-zpo-fgo-famfg-ao-1977-ustg-jbeitro/#comment-245</guid> <description>Wie verh&#228;lt es sich denn nun  mit der Einhaltung des Zitiergebots? Hat der Gesetzgeber damit einen Freifahrtsschein, um Grundrechte einzuschr&#228;nken, wenn er es braucht, wenn er nur brav die eingeschr&#228;nketen Grundrechte auflistet? So geschieht es doch momentan in Sachsen in Bezug auf den Zwang zur Einhaltung der U-Untersuchungen beim Kinderarzt.
&#220;ber eine Antwort w&#228;re ich sehr dankbar.</description> <content:encoded><![CDATA[<p>Wie verh&#228;lt es sich denn nun  mit der Einhaltung des Zitiergebots? Hat der Gesetzgeber damit einen Freifahrtsschein, um Grundrechte einzuschr&#228;nken, wenn er es braucht, wenn er nur brav die eingeschr&#228;nketen Grundrechte auflistet? So geschieht es doch momentan in Sachsen in Bezug auf den Zwang zur Einhaltung der U-Untersuchungen beim Kinderarzt.<br /> &#220;ber eine Antwort w&#228;re ich sehr dankbar.</p> ]]></content:encoded> </item> <item><title>Comment on Annahmeverfahren zum Bundesverfassungsgericht ist verfassungwidrig by Wende</title><link>http://grundrechteforum.de/2010/bverfg/annahmeverfahren-zum-bundesverfassungsgericht-ist-verfassungwidrig/#comment-244</link> <dc:creator>Wende</dc:creator> <pubDate>Sat, 19 Jun 2010 19:08:12 +0000</pubDate> <guid isPermaLink="false">/2010/bverfg/annahmeverfahren-zum-bundesverfassungsgericht-ist-verfassungwidrig/#comment-244</guid> <description>Zum Rechtsstaatsprinzip z&#228;hlt das Gebot der Vorhersehbarkeit und Berechenbarkeit staatlichen Handelns.
Wie sieht die Praxis aus?
Nicht einmal das Bundesverfassungsgericht h&#228;lt sich an das Rechtsstaatsprinzip, obwohl es die Vorhersehbarkeit und Berechenbarkeit staatlichen Handelns wiederholt mit seiner Rechtsprechung vorgeheuchelt hat.
Der Rechtsbehelf, auf den der angebliche Rechtsstaat besonders stolz ist, die Verfassungsbeschwerde, ist in der Realit&#228;t ein Verfahren voller Stolpersteine, so die Verfassungsrichterin L&#252;bbe-Wolff.
Kaum mehr als ein Prozent der Beschwerden sind erfolgreich. Ist der Kl&#228;ger nicht anwaltlich vertreten, ist die Erfolgsquote im Bereich von 0,2 bis 0,3 %. Das Verfassungsgericht hat, um der v&#246;lligen &#220;berflutung durch Verfassungsbeschwerden Herr zu werden, eine F&#252;lle von Voraussetzungen durch Richterrecht eingef&#252;hrt, die zur Abweisung der Beschwerde f&#252;hren. Selbst der Experte Zuck, und er ist einer f&#252;hrenden in Deutschland, vermag den Erfolg einer Beschwerde nicht zu prognostizieren (vgl. http://www.amazon.de/Das-Recht-Verfassungsbeschwerde-R&#252;diger-Zuck/dp/3406467237). Beim gepriesenen Europ&#228;ischen Gerichtshof f&#252;r Menschenrechte verh&#228;lt es sich auch so. Die Erfolgsquoten sind &#252;berall fallend, aber sicher nicht, weil wir ein Volk von Querulanten sind. Die Chancen beim Gl&#252;cksspiel sind sicher h&#246;her als 0,2 bis 0,3 %. Quo vadis, Rechtsstaatsprinzip?
Die f&#252;hrenden Parteien und die Bundesregierung besch&#228;ftigen sich kaum mit dem Thema Grundrechte. Die meisten Fragen werden nicht oder mit nichtssagenden Floskeln beantwortet. Antworten sind von selbstgef&#228;lliger Grundhaltung dahingehend getragen, als w&#252;rde es &#252;berhaupt keinen Anlass zur Kritik geben, was dem Grundrechte-Report widerspricht (vgl. Jerzy Montag am 03.07.09 im Bundestag, http://www.youtube.com/watch?v=FYUR3lSZrBk).
So l&#228;uft das auch weitestgehend bei Rechtsmitteln und Petitionen von B&#252;rgern gegen&#252;ber Beh&#246;rden und Gerichten ab. Dienstaufsichtsbeschwerden sind bekanntlich &quot;fristlos, formlos und fruchtlos&quot; (vgl. z.B. http://www.odenwald-geschichten.de/?p=682 , &quot;Brell, Abfassung Dienstaufsichtsbeschwerden, 2006&quot; http://zentrumsforen.net/beschwerdezentrum/justizirrtum/forum/posts/3988.html ).
Auch weitere Rechtsmittel wie die &quot;Geh&#246;rsr&#252;ge&quot; funktionieren nicht, vgl. http://www.hoerbuchkids.de/hu/mr/homepage/justiz/info.php?id=134.
Die selbstgef&#228;llig Grundhaltung des Machtapparates dahingehend, als w&#252;rde es &#252;berhaupt keinen Grund zur Kritik geben, ist &#252;berall zu beobachten. Dadurch werden zwangsl&#228;ufig immer mehr Konstruktions- und Qualit&#228;tsm&#228;ngel angesammelt.
Unz&#228;hlige kritische Stimmen dazu von Nichtregierungsorganisationen, Wissenschaftlern, Richtern und gesch&#228;digten B&#252;rgern k&#246;nnen im Internet gefunden werden. Mir fallen jetzt Udo Hochschild, Dr. Egon Schneider, Frank Fahsel, Dr. Geiger, Dr. Kopp, Prof. Dr. R&#252;thers, Prof. Dr. Schachtschneider, Horst H&#228;user und Ivette Pfeiffer ein. Wer sich selbst informieren will, ob staatliche Vorgaben glaubw&#252;rdig sind, kann seine Erfahrungen &#252;berdenken und „googeln“. Es bleibt eben nur die Privatinitiative (vgl. z.B.://www.justizirrtum.info/schneider.htm) und die Hoffnung, dass f&#252;r die B&#252;rger ein brauchbares Qualit&#228;tsmanagement geschaffen wird.</description> <content:encoded><![CDATA[<p>Zum Rechtsstaatsprinzip z&#228;hlt das Gebot der Vorhersehbarkeit und Berechenbarkeit staatlichen Handelns.<br /> Wie sieht die Praxis aus?<br /> Nicht einmal das Bundesverfassungsgericht h&#228;lt sich an das Rechtsstaatsprinzip, obwohl es die Vorhersehbarkeit und Berechenbarkeit staatlichen Handelns wiederholt mit seiner Rechtsprechung vorgeheuchelt hat.<br /> Der Rechtsbehelf, auf den der angebliche Rechtsstaat besonders stolz ist, die Verfassungsbeschwerde, ist in der Realit&#228;t ein Verfahren voller Stolpersteine, so die Verfassungsrichterin L&#252;bbe-Wolff.<br /> Kaum mehr als ein Prozent der Beschwerden sind erfolgreich. Ist der Kl&#228;ger nicht anwaltlich vertreten, ist die Erfolgsquote im Bereich von 0,2 bis 0,3 %. Das Verfassungsgericht hat, um der v&#246;lligen &#220;berflutung durch Verfassungsbeschwerden Herr zu werden, eine F&#252;lle von Voraussetzungen durch Richterrecht eingef&#252;hrt, die zur Abweisung der Beschwerde f&#252;hren. Selbst der Experte Zuck, und er ist einer f&#252;hrenden in Deutschland, vermag den Erfolg einer Beschwerde nicht zu prognostizieren (vgl. <a href="http://www.amazon.de/Das-Recht-Verfassungsbeschwerde-R&#252;diger-Zuck/dp/3406467237)" rel="nofollow">http://www.amazon.de/Das-Recht-Verfassungsbeschwerde-R&#252;diger-Zuck/dp/3406467237)</a>. Beim gepriesenen Europ&#228;ischen Gerichtshof f&#252;r Menschenrechte verh&#228;lt es sich auch so. Die Erfolgsquoten sind &#252;berall fallend, aber sicher nicht, weil wir ein Volk von Querulanten sind. Die Chancen beim Gl&#252;cksspiel sind sicher h&#246;her als 0,2 bis 0,3 %. Quo vadis, Rechtsstaatsprinzip?<br /> Die f&#252;hrenden Parteien und die Bundesregierung besch&#228;ftigen sich kaum mit dem Thema Grundrechte. Die meisten Fragen werden nicht oder mit nichtssagenden Floskeln beantwortet. Antworten sind von selbstgef&#228;lliger Grundhaltung dahingehend getragen, als w&#252;rde es &#252;berhaupt keinen Anlass zur Kritik geben, was dem Grundrechte-Report widerspricht (vgl. Jerzy Montag am 03.07.09 im Bundestag, <a href="http://www.youtube.com/watch?v=FYUR3lSZrBk)" rel="nofollow">http://www.youtube.com/watch?v=FYUR3lSZrBk)</a>.<br /> So l&#228;uft das auch weitestgehend bei Rechtsmitteln und Petitionen von B&#252;rgern gegen&#252;ber Beh&#246;rden und Gerichten ab. Dienstaufsichtsbeschwerden sind bekanntlich &#8220;fristlos, formlos und fruchtlos&#8221; (vgl. z.B. <a href="http://www.odenwald-geschichten.de/?p=682" rel="nofollow">http://www.odenwald-geschichten.de/?p=682</a> , &#8220;Brell, Abfassung Dienstaufsichtsbeschwerden, 2006&#8243; <a href="http://zentrumsforen.net/beschwerdezentrum/justizirrtum/forum/posts/3988.html" rel="nofollow">http://zentrumsforen.net/beschwerdezentrum/justizirrtum/forum/posts/3988.html</a> ).<br /> Auch weitere Rechtsmittel wie die &#8220;Geh&#246;rsr&#252;ge&#8221; funktionieren nicht, vgl. <a href="http://www.hoerbuchkids.de/hu/mr/homepage/justiz/info.php?id=134" rel="nofollow">http://www.hoerbuchkids.de/hu/mr/homepage/justiz/info.php?id=134</a>.<br /> Die selbstgef&#228;llig Grundhaltung des Machtapparates dahingehend, als w&#252;rde es &#252;berhaupt keinen Grund zur Kritik geben, ist &#252;berall zu beobachten. Dadurch werden zwangsl&#228;ufig immer mehr Konstruktions- und Qualit&#228;tsm&#228;ngel angesammelt.<br /> Unz&#228;hlige kritische Stimmen dazu von Nichtregierungsorganisationen, Wissenschaftlern, Richtern und gesch&#228;digten B&#252;rgern k&#246;nnen im Internet gefunden werden. Mir fallen jetzt Udo Hochschild, Dr. Egon Schneider, Frank Fahsel, Dr. Geiger, Dr. Kopp, Prof. Dr. R&#252;thers, Prof. Dr. Schachtschneider, Horst H&#228;user und Ivette Pfeiffer ein. Wer sich selbst informieren will, ob staatliche Vorgaben glaubw&#252;rdig sind, kann seine Erfahrungen &#252;berdenken und „googeln“. Es bleibt eben nur die Privatinitiative (vgl. z.B.://www.justizirrtum.info/schneider.htm) und die Hoffnung, dass f&#252;r die B&#252;rger ein brauchbares Qualit&#228;tsmanagement geschaffen wird.</p> ]]></content:encoded> </item> <item><title>Comment on Rechtsverweigerung durch das Amtsgericht Bonn? by Varga Robert</title><link>http://grundrechteforum.de/2010/zitiergebot/rechtsverweigerung-durch-das-amtsgericht-bonn/#comment-236</link> <dc:creator>Varga Robert</dc:creator> <pubDate>Thu, 17 Jun 2010 10:03:52 +0000</pubDate> <guid isPermaLink="false">/2010/zitiergebot/rechtsverweigerung-durch-das-amtsgericht-bonn/#comment-236</guid> <description>Leider nichts neues!!!
Alle beteiligten Richter und Staatsanw&#228;lten sind korrupt. Das habe ich schriftlich gegeben.
Ich habe inzwischen nur verachtung gegen&#252;ber der Justiz. Rechtsanw&#228;lte sind auch nicht besser. Alles Lug und Betrug.
siehe: www.richterbetrug.com
Ich lache h&#228;misch &#252;ber Richterurteilen.
Gut dass ich die &quot;versehentlichen&quot; Tonbandaufnahmen nicht vernichtet habe. Das k&#246;nnen sie nicht abstreiten.</description> <content:encoded><![CDATA[<p>Leider nichts neues!!!<br /> Alle beteiligten Richter und Staatsanw&#228;lten sind korrupt. Das habe ich schriftlich gegeben.<br /> Ich habe inzwischen nur verachtung gegen&#252;ber der Justiz. Rechtsanw&#228;lte sind auch nicht besser. Alles Lug und Betrug.<br /> siehe: <a href="http://www.richterbetrug.com" rel="nofollow">http://www.richterbetrug.com</a><br /> Ich lache h&#228;misch &#252;ber Richterurteilen.<br /> Gut dass ich die &#8220;versehentlichen&#8221; Tonbandaufnahmen nicht vernichtet habe. Das k&#246;nnen sie nicht abstreiten.</p> ]]></content:encoded> </item> <item><title>Comment on Will Wolfgang Sch&#228;uble die Umsatzsteuer abschaffen? by Bond Nelson</title><link>http://grundrechteforum.de/2010/zitiergebot/ungueltige-gesetze/nichtigkeit-2/#comment-231</link> <dc:creator>Bond Nelson</dc:creator> <pubDate>Tue, 15 Jun 2010 17:50:36 +0000</pubDate> <guid isPermaLink="false">/2010/zitiergebot/ungueltige-gesetze/nichtigkeit-2/#comment-231</guid> <description>&lt;i&gt;Was n&#252;tzt uns denn das Grundgesetz, wenn die Politiker dieses vollkommen missachten und mit F&#252;&#223;en treten. Denn wie oft haben wir in den letzten Jahren erlebt, dass die Gesetzte einfach ge&#228;ndert wurden, um die eigenen Privilegien zu sch&#252;tzen oder auch nur die eigenen &#8220;Gesinnungsgenossen&#8221;. Ist es in den vergangenen Jahren nicht so gewesen, dass man Volksbegehren einfach schnell mal mit einem neuen Gesetz abgew&#252;rgt hat? Die Politiker der Neuzeit, egal wie sie alle hei&#223;en, denken nur noch an sich selbst. Korruption, Betr&#252;gereien, Anmasungen und menschenverachtliche Politik sind doch an der Tagesordnung. Wie sonst l&#228;&#223;t sich erkl&#228;ren, dass trotz dem finanziellen Ruin Deutschlands, der ganzen Depatte &#252;ber HARTZ IV, dem Volk abverlangte Sparma&#223;nahmen und was wei&#223; ich, was da noch kommen wird, sich die Abgeordneten im Dezember 2009 schnell mal ihre Di&#228;ten um rund 300 Euro erh&#246;ten. So frage ich mich: wohin werden uns die Politiker noch treiben. Ein Menschenleben oder ein Hartz IV-Empf&#228;nger sind nichts wert. Und all das gequatsche der Politiker &#252;ber die Menschenrechte, sind nur Alibikommentare.&lt;/i&gt;</description> <content:encoded><![CDATA[<p><i>Was n&#252;tzt uns denn das Grundgesetz, wenn die Politiker dieses vollkommen missachten und mit F&#252;&#223;en treten. Denn wie oft haben wir in den letzten Jahren erlebt, dass die Gesetzte einfach ge&#228;ndert wurden, um die eigenen Privilegien zu sch&#252;tzen oder auch nur die eigenen &#8220;Gesinnungsgenossen&#8221;. Ist es in den vergangenen Jahren nicht so gewesen, dass man Volksbegehren einfach schnell mal mit einem neuen Gesetz abgew&#252;rgt hat? Die Politiker der Neuzeit, egal wie sie alle hei&#223;en, denken nur noch an sich selbst. Korruption, Betr&#252;gereien, Anmasungen und menschenverachtliche Politik sind doch an der Tagesordnung. Wie sonst l&#228;&#223;t sich erkl&#228;ren, dass trotz dem finanziellen Ruin Deutschlands, der ganzen Depatte &#252;ber HARTZ IV, dem Volk abverlangte Sparma&#223;nahmen und was wei&#223; ich, was da noch kommen wird, sich die Abgeordneten im Dezember 2009 schnell mal ihre Di&#228;ten um rund 300 Euro erh&#246;ten. So frage ich mich: wohin werden uns die Politiker noch treiben. Ein Menschenleben oder ein Hartz IV-Empf&#228;nger sind nichts wert. Und all das gequatsche der Politiker &#252;ber die Menschenrechte, sind nur Alibikommentare.</i></p> ]]></content:encoded> </item> </channel> </rss>