Derzeit werden auf Webseiten von Gruppen, welche das Deutsche Reich in den Grenzen vom 31.12.1937 unter der Herrschaft der Verfassung des Deutschen Reiches vom 11.08.1919 wieder errichten wollen und in diesem Zusammenhang den Bestand der Bundesrepublik Deutschland und das Grundgesetz in Abrede stellen, gesellschaftskritische Publikationen der Grundrechtepartei, meist in deren oder im Namen ihrer Bundessprecher, gegen deren Willen veröffentlicht und so u.U. der Eindruck erweckt, die Grundrechtepartei unterstütze derartige Ziele. Hiermit distanziert sich die Grundrechtepartei ausdrücklich von solchen Bestrebungen und widerspricht jeder ungenehmigten Veröffentlichung ihrer Beiträge zur politischen Willensbildung des Volkes i.S.d. Art. 21 GG.

Kein Grundrecht auf Demokratie

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Erklärung des Deutschen Bundestages zur mündlichen Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts in Sachen “Griechenland-Hilfe” und “Euro-Rettungsschirm” am 5. Juli 2011

Das Bundesverfassungsgericht hat heute eine mündliche Verhandlung zu drei Verfassungsbeschwerden in Sachen „Griechenland-Hilfe“ und „Euro-Rettungsschirm“ durchgeführt, die sich gegen Gesetze und andere Maßnahmen vom Mai 2010 zur Stabilisierung von in Zahlungsschwierigkeiten geratenen Staaten des Euro-Raumes richten. Unter den Beschwerdeführern ist auch der Bundestagsabgeordnete Dr. Peter Gauweiler.

Eine Delegation des Deutschen Bundestages unter Leitung des Vorsitzenden des Rechtsausschusses, Siegfried Kauder, hat an der mündlichen Verhandlung teilgenommen. Kauder wies in seiner Eingangsstellungnahme den Vorwurf, das Parlament habe sich bei den Beratungen der entsprechenden Gesetze von der Bundesregierung erpressen lassen, als unrichtig zurück. Er erläuterte den Richtern, dass das Parlament im Zuge seiner Beratungen vielmehr auf weitergehende Kontrollrechte bei der Übernahme finanzieller Garantien bestanden und diese auch gegenüber der Bundesregierung durchgesetzt hat. Der Deutsche Bundestag hat seine Rechte in den parlamentarischen Beratungen der „Griechenland-Hilfe“ und des „Euro-Rettungsschirms“ daher mit großem Selbstbewusstsein wahrgenommen.

Der Prozessbevollmächtigte des Deutschen Bundestages, Prof. Dr. Franz Mayer von der Universität Bielefeld, unterstrich einleitend, dass schon erhebliche Zweifel an der Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerden bestünden, sie jedenfalls aber unbegründet seien. Die Beschwerdeführer würden sich auf ein neuartiges Recht berufen, das bisher gar nicht existiere, nämlich ein umfassendes Grundrecht auf Demokratie. Für die Anerkennung eines solchen Grundrechts und eine damit verbundene Ausweitung der Möglichkeiten zur Verfassungsbeschwerde gebe es aber keinen Anlass.

Die rechtlichen Vorgaben zur Beteiligung des Bundestages seien eingehalten worden und die Durchführung eines den verfassungsrechtlichen Anforderungen genügenden Gesetzgebungsverfahrens in kürzester Zeit gerade ein Ausweis für die Leistungsfähigkeit des Bundestages in Krisenzeiten. Wiederholt betonte Mayer die Einschätzungsprärogative von Bundestag und  Bundesregierung zu den vorliegenden schwierigen währungs- und finanzpolitischen Fragen.

Der Delegation gehören folgende Abgeordnete des Deutschen Bundestages an: Siegfried Kauder (Vorsitzender des Rechtsausschusses), CDU/CSU, Gunther Krichbaum (Vorsitzender des Ausschusses für die Angelegenheiten der Europäischen Union), CDU/CSU, Dr.Michael Meister (Stellvertretender Fraktionsvorsitzender), CDU/CSU, Thomas Silberhorn, CDU/CSU, Michael Stübgen, CDU/CSU, Werner Schieder, SPD, Christian Ahrendt, FDP, Florian Toncar, FDP, Manuel Sarrazin, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Quelle: http://www.bundestag.de/presse/pressemitteilungen/2011/pm_1107051.html

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»Politische Partei zur Durchsetzung der Grundrechte des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland als Abwehrrechte gegenüber Eingriffen des Staates in Deutschland und der Europäischen Union«

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26 Antworten zu “Kein Grundrecht auf Demokratie”

  1. Helmut Samjeske

    Den die Rechtspositionen des Bürgers schützenden Verfassungsvorschriften, insbesondere den Grundrechten und ihnen gleichkommenden Bestimmungen ist eine möglichst große Wirkungskraft zu verleihen. Dabei ist derjenigen Auslegung der Vorzug zu geben, ‚die die juristische Wirkungskraft der betreffenden Norm am stärksten entfaltet (Thoma)’” (in Bezug genommen z.B. in BVerfGE 32, 54 [71]). “Die Grundrechte bilden einen untrennbaren Teil der Verfassung; sie sind der eigentliche Kern der freiheitlichen demokratischen Ordnung des staatlichen Lebens im Grundgesetz.. Ihre Reichweite kann daher nicht davon abhängen, in welcher Weise eine bestimmte Materie durch das einfache Recht geregelt ist; sie ist vielmehr unmittelbar aus den Verfassungsnormen selbst zu erschließen” (BVerfGE 31, 58 [73]). – Wenn diese Rechtssätze gelten, dann ergibt sich sehr wohl ein Recht auf Demokratie. Diese Demokratie summiert sich aus der Gewaltenteilung i. V. mit der Feststellung, daß alle Staatsgewalt vom Volke ausgeht (Art. 20 Abs. 2 GG). – Solche Sätze, wie sie von Prof. Mayer formuliert werden, lese ich täglich. Sie sind im Grunde genommen nichtssagend – allerdings liegt der tiefere Sinn in der Behauptung, daß der Anspruch des Grundrechtsträgers nicht begründet ist. Dabei ist Prof. Mayer verpflichtet eben nicht den Bürger in seinen Grundrechten zu bekämpfen, sondern selber dafür zu sorgen, daß die Grundrechte durchdringen. Der Einwand von Herrn Gauweiler, daß die Staatsorgane doch nicht den Bundeshaushalt über Jahre verpfänden dürfen, ist großartig. Genau das ist nämlich die Folge, wenn die Bürgschaft für z. B. Griechenland greift. Fachleute erklären allerdings, daß Griechenland nicht der letzte Staat ist, der insolvent ist. Portugal, Spanien, Italien, Belgien, Irland und dann kommen Spanien und Frankreich hinzu. Wie kann ein “Sachwalter” bei solch einem Risiko das Eigentum des Volkes verpfänden? Der Bürger wird also in seinen unveräußerlichen und unverletzlichen Grundrechten bekämpft. Das ist unzulässig und das Volk sollte in seiner Eigenschaft als “Alle Macht” so etwas unterbinden.

  2. Wima

    Der Prozessbevollmächtigte des Deutschen Bundestages, Prof. Dr. Franz Mayer kennt das Grundgesetz nicht:

    Grundgesetz Artikel 20
    (1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.

  3. Martin G

    Also da muss ich Herrn Wengel widersprechen, so steht was von einklagbaren Recht, dass ist ein Postulat und nichts weiter, genauso wie das Sozialstaatspostulat

    Ich habe das hier näher definiert

  4. Diskussion um Demokratie in Deutschland » mein-parteibuch.com

    [...] Die Meinung des vom deutschen Bundestag als Prozessbevollmächtigten beauftragten Professors, es gebe bisher in Deutschland kein umfassendes Grundrecht auf Demokratie, ist in unabhängigen Medien verschiedenster Farben reichlich zitiert und diskutiert worden, so zum Beispiel, um nur einige unterschiedliche Medien zu nennen, bei den Nachdenkseiten, bei Fefe, im Forum von politik.de, bei MMNews, bei Spreelichter, beim Lumperladen, von Knuddelbacke, im Mein Demokratieblog und im Grundrechteforum. [...]

  5. Ricardo Franke (latent)

    BRD-Leugnung gelöscht! Kritik an Politik gerne, aber keine endlosen Kommentare über das Nichtbestehen der BRD und/oder Grundgesetzes. Es gibt dafür einschlägige Foren. Das Grundrechteforum ist keines davon. – Der Webmaster

  6. Martin

    Die BRD ist ein Staat, vielleicht der Rechtsnachfolger vom Deutschen Reich, dass anzuzweifeln ist Unsinn, es gab einen Kniff, damit Deutschland nicht so viel an die Opfer zahlen muss, meines Wissens.

    Allerdings ist Deutschland auch in der UNO, und dort sind wirklich nur Staaten die int. anerkannt sind.

  7. Ariane Sauzay-Frohns

    Besten Falls um auf dem Laufenden zu bleiben und mitreden zu können, wer Will. Anderseits Juristen sind keine Mehrheit, lenken sie aber. Wie in einer Diktatur. Sie können die Laien mit ihrer Geheimsprache gezielt verwirren, auf´s Glatteis führen. Es wird ja nicht nach Erfolg honoriert, also, egal ist s denen.
    Da gibt es Naturburschen und *Burschinnen die lieber konkret denen Prügel androhen oder gar zur Tat schreiten. Dumpf spüren sie, so oder so wird es ihnen zum Nachteil werden was da gekauderwelscht wird.
    So gesehen wäre ich oft gern eine *Naturburschin gewesen

    * Burschin findet man/frau auch nicht bei Wiki

  8. Ariane Sauzay-Frohns

    Wenn es so einfach ist warum die Botschaft (Lüge) dulden? Erleichern Lügen uns die Verständigung Herr Bundesprecher (gerade gegoogelt). Ja , Kompliment!

  9. Ariane Sauzay-Frohns

    Huch, jetzt verstehe cih nciht waas Sie nicht verstehen:
    “Im Grunde ist die (deutsche) juristische Sprache, entblößt man sie von allen Lügen und Wordverdrehungen, eine simple und einfach zu erlernende und vor allem punktgenaue explizite Sprache. Wir sollten hier also nicht den Boten (die Sprache) mit der Botschaft (der Lüge) verwechseln.”

    Ja die Paar Lügen mindern die Qualität der Aussagen nicht? Ich empfand ihre Zeilen als Apologie der Lügen, als ob der Zweck die Mittel heiligt,
    Eindruck der im Widerspruch zu Ihren Aktivitäten steht

  10. Ariane Sauzay-Frohns

    Ja so soll es verstanden werden dass Sie etwas verständlich machen ( vorgeben zu machen) , obwohl es nicht so verständlich wirkt, wie Sie es gern hätten. (was mich betrifft!).

    Man kann der deutschen Sprache ( meine 2.Fremdsprache, lebe aber schon lange hier) nicht die Schuld den Juristen Lügen betreffend, anhängen.

    Es ist als verteidigten Sie bewußt oder unbewußt weil ambivalent , das was Sie vorgeben zu denunzieren. Das ist eine typische Juristen Taktik den Gegenüber im Unklaren zu lassen!

    Auch wenn Sie kein Jurist sind, Sie haben glaube ich, deren verwinkelten Denkweise mittlerweile verinnerlicht. Wenn es so ist könnten sie nie mehr allzu kritisch argumentieren.
    Aber dieser Eindruck entsteht, Gott sei Dank, nur hier und jetzt (-;

    Macht trotzdem Spass!

  11. Ariane Sauzay-Frohns

    Danke sehr für die unterhaltsame Laien-Horizont-erweiternde Fabel. (-:
    Ich hatte allerdings direkt eingangs begriffen weshalb man das Juristen- Deutsch am besten beherrschen sollte auch deren Taktik um Beiden Herr zu werden, nicht wahr.
    Sie sind so jemand,ein Philantrop, der Anderen welche Migräne Attacken befürchtend, tunlichst meiden sich mit dem unverdaulichen Jargon abzuplagen, auch den anhänglichen Gedankengängen, gar deren Laune verderbende Post ignorieren, der uns armen Laien, die eben genannte Strapazen abnehmen.
    Sie haben es ja drauf.
    Dafür danke ich Ihnen.
    Auch für die Einblicke in das Tun der Steuerverräter und andere Geierarten.
    Ich verlasse mich auf Sie (-.

  12. Ariane Sauzay-Frohns
  13. Ariane Sauzay-Frohns

    Danke für die Blumen ,angenehmen Feierabend. Meine E-mail können Sie sehen? Wegen des Links würde ihn lieber anders verschicken.

  14. meinhart koester

    interessante auffassung – wenn wir uns denn in diesem sinne vom recht verabschieden, folgere ich:
    unsere regierungen haben dann im gegenzug auch kein recht auf unseren gehorsam -
    ich schlage vor zb einen wahlboykott,ein paar kleine politische streiks und ein paar demos
    ohne beachtung von bannmeilen,dazu eine kleine prise passiven widerstand, übergangsweise
    auch aktiven widerstand entsprechend art 20 gg abs 4 und ein bisschen steuerverweigerung –
    ich hoffe doch dass herrn professor mayer aus bielefeld die nähe zu bethel nicht geistig
    geschadet hat — jedenfalls scheint er an dem wahn teilzuhaben, dass man als privilegierter schon elite ist