Am 23. Mai 2012 jährte sich das Inkrafttreten des Bonner Grundgesetzes schon zum 63. Mal. Anlass genug, um die inzwischen in drei Landtagen in der Bundesrepublik Deutschland vertretenen Piratenpartei hinsichtlich ihrer Auffassung, was den Schutz und die Wirksamkeit der Freiheitsgrundrechte anbelangt, die im Bonner Grundgesetz unverbrüchlich als Abwehrrechte des einzelnen Bürgers gegen den Staat und seine Institutionen unverletzlich verankert sind, zu befragen. Wie immer hat dieses in bewährter Manier der Journalist Peter Petersen erledigt. Sowohl der Bundesvorstand als auch alle Landesvorstände wurden per mail wie folgt angeschrieben.
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Unterzeichnende ist freier Journalist und arbeitet mit Blick auf den 23.05.2012, dem 63. Jahrestag des Bonner Grundgesetzes als ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland derzeit diesbezüglich themenbezogen. Beim Blick in das Parteiprogramm der Piraten sind folgende Zitate auffällig:
“Die digitale Revolution ermöglicht der Menschheit eine Weiterentwicklung der Demokratie, bei der die Freiheit, die Grundrechte, vor allem die Meinungsfreiheit sowie die Mitbestimmungsmöglichkeiten jedes Einzelnen gestärkt werden können. Die Piratenpartei sieht es als Ihre Aufgabe an, die Anpassung der gelebten Demokratie in der Bundesrepublik an die neuen Möglichkeiten des 21. Jahrhunderts zu begleiten und zu gestalten.”
“Eine möglichst große und sinnvolle Gewaltenteilung im Staat erachten wir Piraten als absolut notwendig. Gerade die Unabhängigkeit der Judikative, vor allem des Bundesverfassungsgerichtes, gilt es zu stärken und zu fördern, da es sich mehrfach als Schützer der Grundrechte der Einzelnen vor Legislative und Exekutive erwiesen hat.”
“Im Gegensatz zu Bevormundung ist es die Aufgabe des Staates, die Grundrechte des Einzelnen zu achten und zu wahren und ihn vor Grundrechtseinschränkungen, auch gegenüber der Mehrheit, zu schützen. Die Freiheit des Einzelnen findet dort seine Grenzen, wo die Freiheit eines anderen unverhältnismäßig beeinträchtigt wird.”
Aufgrund Ihrer persönlichen Biographie, die auf der Internetseite unter amtierender Vorstand veröffentlicht ist, sind Sie sicherlich persönlich mit dem Inhalt und der Wirkweise des Bonner GG, insbesondere was die Wirkweise der Freiheitsgrundrechte als Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat und seine Institutionen anbelangt, bestens bewandert. Daher bittet Sie der Unterzeichnende, ihm die folgenden Fragen zu beantworten:
1. Welche Bedeutung messen Sie bzw. die Piratenpartei als ganzes dem Bonner Grundgesetz 63 Jahre nach dessen Inkrafttreten als ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland heute noch zu?
2. Wie ist es aus Ihrer persönlichen aber auch aus Sicht der Piratenpartei derzeit um den persönlichen Schutz der Freiheitsgrundrechte des einzelnen Bürgers bestellt?
3. Ist Ihnen persönlich eventuell auch beruflich bekannt, dass ein Großteil bundesdeutscher Amtsträger seit dem Inkrafttreten des Bonner Grundgesetzes straffrei gestellt geblieben ist, da am 15.06.1943 der Straftatbestand des Amtsmissbrauches aus dem damaligen Strafgesetzbuch getilgt wurde, er bis heute auch nicht wieder eingeführt worden ist im bundesdeutschen StGB?
3a. Was gedenken Sie bzw. die Piratenpartei hier baldigst politisch zu unternehmen oder ist Ihnen bzw. der Piratenpartei an einer Änderung dieses dem Rechtsstaatsprinzip zuwider laufenden Zustandes nicht gelegen? Übrigens ist Deutschland europaweit das einzige Land, dass den Amtsmissbrauch im StGB nicht kennt.
4. Wie stehen Sie persönlich aber auch die Piratenpartei zu der Tatsache, dass die Folter entgegen Art. 1 und 4 des von der Bundesrepublik Deutschland bereits 1990 ratifizierten Übereinkommens gegen die Folter ( BGBl. 1990 I, S. 246 ) bis heute nicht als eigenständiger Straftatbestand im nationalen StGB aufgenommen worden ist?
5. Ist Ihnen bekannt oder ist es der Piratenpartei bekannt, dass Amtsträger, die zugunsten einer öffentlichen Kasse Gebühren, Steuern oder Abgaben vom einzelnen Bürger rechtswidrig erheben und dieses rechtswidrig erhobene nicht in die eigene Tasche stecken, straffrei gestellt sind gemäß § 353 Abs. 1 StGB? Das Gleiche gilt auch für eventuelle Anstifter oder Erfüllungsgehilfen eines solchen dem Rechtsstaatsprinzip zuwider laufenden Tuns von Steuern, Gebühren oder Abgabenüberhebung.
6. Ist Ihnen persönlich bzw. der Piratenpartei bekannt, dass Entscheidungen des BverfG zwar gemäß § 31 Abs. 1 GG alle dort genannten Verfassungsorgane, alle Gerichte und Behörden binden aber in den Fällen, in denen sich die Genannten nicht daran halten, dieses sanktionslos bleibt für die, die als Amtsträger oder Gesetzgeber es selbst vorsätzlich unterlassen?
6a. Gedenken Sie da etwas zum Wohle der Freiheitsgrundrechte, die damit ja ggf. leerlaufen im Einzelfall, politisch zu unternehmen?
7. Wenn ein Amtsträger heute gegen die sog. Leitnorm des Art. 1 Abs.3 GG gegenüber dem einzelnen Bürger verstößt, dann ist das quasi eine Grundrechteverletzung, denn die Freiheitsgrundrechte sind unverletzlich. Wie sehen Sie bzw. die Piratenpartei die Tatsache, dass der Verfassungsgeber 1949 gar keine Verfassungsbeschwerde im Bonner GG vorgesehen hatte, um gemäß Art. 19 Abs. 4 GG eine Folgenbeseitigung zwecks Rückabwicklung wegen Grundrechteverletzung unmittelbar vor den ordentlichen Gerichten ( auf kurzem Wege in deklaratorischer Form ) zu gewährleisten, der einfache Gesetzgeber dann jedoch ohne grundgesetzliche Ermächtigungsgrundlage zum 13.03.1951 die Verfassungsbeschwerde zunächst nur im BverfGG normierte, sie dann 18 Jahre später auch noch mit einem erschwerenden Annahmeverfahren in den Art. 93 und 94 GG ( verfassungswidrig ) verankerte?
7a. Gedenken Sie hier politisch zum Wohle der Freiheitsgrundrechte des einzelnen Grundrechteträgers politisch aktiv zu werden oder halten Sie die bisherige aber erkennbar verfassungswidrige Regelung, den einzelnen sinnlos durch die gerichtlichen Instanzen zu treiben bis dann im Wege eines wider Art. 19 Abs. 4 GG stattfindenden Annahmeverfahrens vor dem BverfG auch die letzte Hoffnung auf “Heilung der gemäß Art. 1 Abs. 3 GG unzulässigen Grundrechteverletzung” sich in verfassungsrechtlichem Wohlgefallen auflöst?
8. Was gedenken Sie bzw. die Piratenpartei politisch zu unternehmen, dass die grundgesetzlich absolut frei geregelte Lehre nicht dazu benutzt wird, in den Hörsälen bundesdeutschen Universitäten und Hochschulen dazu benutzt, wird um heute noch entgegen Art. 5.3.2. GG gegen die Treue zur Verfassung zu lehren? Hintergrund der Frage bildet die Tatsache, dass z.B. die Verfassungskommentare v. Mangoldt oder Maunz-Dürig noch heute die Namen derer tragen, die im Dritten Reich für den Unrechtsstaat eingetreten sind, seine Terrorziele nicht nur gebilligt, sondern auch durch aktives Tun befördert haben bis in die Zeit nach dem Inkrafttreten des Bonner Grundgesetzes, also bis heute.
9. Wie stehen Sie aber auch die Piratenpartei zu der Tatsache, dass im Art. 35 des ESM-Vertrages den dort genannten Personen nicht nur Immunität, sondern jegliche Strafverfolgung hinsichtlich dortigen Tuns zugesichert wird?
9a. Wie stehen Sie zu der Tatsache, dass von den Regierungsparteien aber auch der Opposition im Deutschen Bundestag sowie dem Bundesrat beabsichtigt ist, dafür verfassungsrechtlich Sorge zu tragen, dass niemand das ESM-FinG seinem Inhalt und seiner Wirkweise nach vor dem BverfG beklagen soll können? Eine diesbezügliche Änderung des Bonner GG würde die unverbrüchliche Ewigkeitsgarantie übrigens verletzen?
10. Es steht fest, dass die verfassungsändernde Mehrheit des Bundestages und Bundesrates wider die Ewigkeitsgarantie des Art. 79 Abs. 3 GG das absolute Freiheitsgrundrecht des Art. 16 Abs. 2 GG mit Blick auf den sog. Internationalen Haftbefehl dahingehend geändert hat, dass man aus dem absoluten, als uneinschränkbaren Freiheitsgrundrecht eines jeden Deutschen, nicht an einen anderen Staat ausgeliefert werden zu dürfen, eingeschränkt hat, also es für zulässig erklärt hat. Dieses grundrechteändernde Instrument ist nicht von der Ewigkeitsgarantie des Art. 79 Abs. 3 GG i.V.m. Art. 1 Abs. 3 GG gedeckt gewesen. Welche politischen Konsequenzen gedenken Sie bzw. die Piratenpartei da diesbezüglich zu ergreifen?
11. Wie stehen Sie zu der Überlegung, dass aufgrund der Leitnorm des Art. 1 Abs. 3 GG es allen Amtsträgern verwehrt ist, die Freiheitsgrundrechte in jedem Einzelfall zu verletzen, auch kein Amtsträger befugt sein kann und darf, erkennbar verfassungswidrige Gesetze und Verordnungen trotzdem anzuwenden und zwar so lange, bis z.B. das BverfG ein solches erkennbar verfassungwidriges Gesetz für nichtig erklärt hat? Erkennbar verfassungswidrig ist z.B. ein Gesetz, wenn es gegen Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG verstößt, also die eingeschränkten Freiheitsgrundrechte nicht namentlich unter Angabe des Artikels im Gesetz nennt. Der Bürger soll nämlich durch dieses Zitieren der eingeschränkten Grundrechte, die ja seine Grundrechte im Einzelfall betreffen, vorgewarnt werden, der Amtsträger soll zweifelsfrei erkennen ob er darf oder nicht, nämlich bestimmte Grundrechte im Einzelfall aufgrund einer ausdrücklichen gesetzlichen Norm einschränken zu dürfen.
12. Welche Gedanken haben Sie bzw. sich die Piratenpartei zum Inhalt des Art. 146 GG bisher gemacht?
Für eine kurzfristige schriftliche Antwort sei Ihnen bereits jetzt mit Blick auf den Jahrestag des Bonner GG am kommenden Mittwoch gedankt.
Lediglich drei elektronische Betätigungsmails gingen zu den o.a. Fragen ein und der Pressesprecher des Landesverbandes der Piratenpartei verwies per mail auf die Bundesgeschäftsstelle, deren Adresse im Internet zu finden sei. Warum die Fragen nicht beantwortet wurden, entzieht sich hiesiger Kenntnis, leider. Es erweckt jedoch den Anschein, dass die Piratenpartei weder auf Landes- noch auf Bundesebene mit dem Inhalt des Bonner Grundgesetzes und dessen Wirkweise was die Freiheitsgrundrechte als Abwehrrechte des einzelnen Bürgers gegenüber dem Staat und seinen Institutionen anbelangt, wirklich etwas anfangen kann gegenwärtig. Bleibt zu hoffen, dass die zu vermutenden Wissenslücken in absehbarer Zeit geschlossen werden, ansonsten braucht es die Piraten in den Parlamenten nicht wirklich, denn sie würden sich dann nahtlos dort einreihen, wo seit 63 Jahren die Verfassungsunwissenheit ihr Zuhause hat.

Man darf sehr gespannt sein, ob und bis wann man sich von “offizieller politischer Seite” zu diesem Themenkomplex äußert, denn er betrifft unmittelbar den Boden, auf dem jede politische Kraft wirkt. Insofern bedeutet ein Bekenntnis zu den unverbrüchlichen Freiheitsgrundrechten eine Auseinandersetzung mit dem Verständnis von Politik und Verwaltung. Solange die BRD im Verständnis eines reinen Verwaltungsapparates besteht, welcher gar keine Bindung und Verpflichtung zur Wahrung Gewährung dieser Grundrechte verspürt, ist es vermutlich nur Hoffnungsschimmer, ausgerechnet die Piratenpartei mit derart tiefgreifen, essentiellen und fundamentalen Fragen zu betrauen.
Wer nicht in der Lage ist sich in deutscher Sprache ohne Fehler auszudrücken und bei der Anfrage die eigene Identiät nicht klar äussern kann und will, der hat zu solchen sinnfreien Fragen auch keine Antwort verdient.
Das ist ja mal eine Antwort hier, die es in sich hat. Wer mag da wohl dahinter stecken. Der Kommentator Günther2, wer Günther2 ist, muss ich mir hier jetzt mal denken, mehr bleibt mir nicht übrig, stellt mal ein paar Hürden auf, die jemand zu erfüllen hat, um Antworten einer politischen Partei “gnädigst” scheinbar überhaupt erwarten zu dürfen. “ohne Fehler” muss man sich demnach ausdrücken, dann die eigene Identität klar äußern können und wollen, also zu haben und müssen und die Fragen haben aus der Warte des Angefragten sinnvoll zu sein, denn sinnfrei heißt übersetzt: “ohne erkennbaren Sinn”.
Ich las mir zunächst hier den Artikel durch und hab mich als erstes gefragt, was Günther2 bewogen haben könnte, einen solchen Kommentar hier zu hinterlassen. Ich denke mal, Günther2 scheint ein Betroffener zu sein, vielleicht einer, der hätte antworten müssen aber nicht können, weil ihm zu den konkreten Fragen gar keine Antworten möglich sind ohne erkennen zu lassen, dass es mit den Inhalten der Piratenpartei nicht weit her ist. Wer sich mit den Inhalten des Bonner Grundgesetzes nicht befasst hat, kann diese Fragen auch nicht wirklich beantworten. Wer die Grundrechte auf, ich zitiere:
“Die digitale Revolution ermöglicht der Menschheit eine Weiterentwicklung der Demokratie, bei der die Freiheit, die Grundrechte, vor allem die Meinungsfreiheit sowie die Mitbestimmungsmöglichkeiten jedes Einzelnen gestärkt werden können. Die Piratenpartei sieht es als Ihre Aufgabe an, die Anpassung der gelebten Demokratie in der Bundesrepublik an die neuen Möglichkeiten des 21. Jahrhunderts zu begleiten und zu gestalten.”
“Eine möglichst große und sinnvolle Gewaltenteilung im Staat erachten wir Piraten als absolut notwendig. Gerade die Unabhängigkeit der Judikative, vor allem des Bundesverfassungsgerichtes, gilt es zu stärken und zu fördern, da es sich mehrfach als Schützer der Grundrechte der Einzelnen vor Legislative und Exekutive erwiesen hat.”
“Im Gegensatz zu Bevormundung ist es die Aufgabe des Staates, die Grundrechte des Einzelnen zu achten und zu wahren und ihn vor Grundrechtseinschränkungen, auch gegenüber der Mehrheit, zu schützen. Die Freiheit des Einzelnen findet dort seine Grenzen, wo die Freiheit eines anderen unverhältnismäßig beeinträchtigt wird.”
reduziert, der hat nach meinem Dafürhalten nicht wirklich verstanden, was da die Menschenrechte im deutschen Grundgesetz aber auch in der Charta der Europäischen Union für eine Funktion bekommen haben national wie international und das es diese zu schützen gilt, um dass sie von jedermann frei ausgeübt werden können.
Von sinnfrei zu sprechen wenn es um die Frage nach der Bedeutung des Grundgesetzes für die Piratenpartei geht, aber hallo. Oder das Gleiche dann zur Frage nach der Straflosigkeit von bundesdeutschen Amtsträgern. Für mich ist das erstens eine Frage, die mich erschreckt hat, die mich im Augenblick zweifeln lässt an dem, was hier um uns herum alles passiert. Auf die auch ich jetzt eine Antwort erwarte und zwar nicht nur von den Piraten aber auch von denen, denn wollen sie doch eine neue politische Kraft darstellen, oder? Und wenn der Artikel 16 Abs. 2 GG verfassungswidrig unter Verletzung der Ewigkeitsgarantie geändert worden ist, dann ist für mich eine Sinnfreiheit in der Frage überhaupt nicht erkennbar aber mich interessiert da brennend wer wohl Günther2 sein mag, denn auf die Frage hätte selbst ich eine Antwort gehabt als lediglich politisch interessierter Bürger im fortgeschrittenen Alter.
Vielleicht wiederholt ja Herr Petersen seine Anfrage aber bespricht sie erst mit Günther2 und wenn der sie in deutscher Sprache fehlerfrei und für sinnvoll hält, fragt Herr P. dann diejenigen, die, die… ja wen eigentlich, die Antworten haben, doch woher soll P. das wissen, denn fragt er die, die keine haben, dann werden die wohl wieder nicht antworten wollen und schicken entweder Günther2 oder noch viele andere sinnlose Kommentare. Mensch, ich weiß nun ja bald gar nichts mehr, warum hilft mir denn keiner jetzt und hier?
Als Pirat gebe ich hier keine offizielle Erklärung für die Piratenpatei ab. Meine Einstellung, Einschätzungen und Erkenntnisse sind aber gewöhnlich denen der übrigen Piraten recht ähnlich, wie man immer wieder anhand von Beschlüssen der verschiedenen Parteitage oder den sie vorbereitenden Abstimmungen sehen kann. Außerdem werde ich nicht auf jede Frage eingehen.
1. Das Grundgesetz und die allgemeine Erklärung der Menschenrechte sind für mich die ranghöchsten Rechtsfestsetzungen, die wir haben.
Ich sehe da zwar moderaten Ergänzungs- und Klarstellungsbedarf, beispielsweise sollte das Recht auf informationelle Selbstbestimmung
– Leute, ich breche hier ab. Auf dieser Webseite kann ich meinen Beitrag nicht vernünftig editieren, das ist ein technisches Problem: Selektieren, Cursorbewegungen, Einfügen sind alle irgendwie behindert und funktionieren nicht wie gewohnt, genau genommen gar nicht.
Ihr habt meine e-mail Adresse. schickt mir den angefangenen Text und den URL dieser Seite wegen der Fragen, ich antworte dann per e-mail.
Purodha Blissenbach
Leider hat sich unser Freund von den Piraten nicht mehr gemeldet, obwohl ihm die gewünschte e-mail zugesandt worden ist. Schade eigentlich, wirft es doch auch ein fragwürdiges Licht auf die Zuverlässigkeit, die andere Parteien ebenfalls nicht garantieren. Die Fragen wurden im Übrigen von niemandem aus der Piratenpartei, weder auf Bundes- noch auf Landesebene beantwortet, was doch einiges über die dortige Kompetenz hinsichtlich des Bonner Grundgesetzes und dessen einmalige Wirkweise erkennen lässt.
@ Purodha Blissenbach:
“Außerdem werde ich nicht auf jede Frage eingehen.”
Solche Statements sind wenig zuträglich. Genau wie die bisherige Inszenierung im Parlament.
Gestellte Fragen sind zeitnah und umfassend zu beantworten, schließlich ist eine politische Partei kein privater Club – schon gar keiner, der sich mit dem Grundgesetz für die BRD nicht auskennt. Der Hinweis, nicht auf jede Frage einzugehen, zeugt von Inkompetenz und/oder vorsätzlichem Unwillen.
Konstituiert sich nicht in den nächsten Tagen der Landtag in NRW? Da waren doch kürzlich Landtagswahlen. Die Linken raus, die Piraten das erste rein. Aber da war doch was. Irgendwo auch hier im Grundrechteforum habe ich davon erfahren, dass man es bei der Konstituierung eines neuen Landtages in NRW seit Jahrzehnten wohl nicht mit den Buchstaben der Verfassung sowie der Geschäftsordnung des Landtages in NRW nicht so genau nimmt. Wichtiger sind die Abschiedshandlungen von nicht mehr im neuen Landtag vertretenen Landtagspräsidenten, also solchen Personen, denen es an einem Landtagsmandat fehlt, entweder weil nicht wieder zur Wahl angetreten oder aber vom Wähler nicht wiedergewählt. Solchen Personen gestattet man im Landtag NRW quasi zum Abschied eine ehrenvolle aber verfassungswidrige Handlung, nämlich die konstituierende Sitzung des neuen Landtages zu eröffnen und bis zur Wahl des neuen Präsidiums auch mit allen Rechten und Pflichten eines amtierenden Landtagspräsidenten zu leiten. Z.B. auch das Hausrecht auszuüben. Die Linken wurden 2010 wegen Tragens eines T-Shirts des Plenarsaales verwiesen von einer nicht mehr Präsidentin, ja nicht einmal mehr Abgeordneten, die Frau van Dinter war nicht gewählt worden und die Landesliste zog “noch” nicht. Später war sie wieder drin, weil nachgerückt. Aber als 2010 sich der Landtag konstituierte, hatte sie nichts mehr als ihren Namen, sie hatte im Plenarsaal nichts zu suchen und schon gar nicht zu amtieren. Die Linken haben es gewusst und geschwiegen.
Die Piraten sollten es eigentlich auch wissen, wurde da eigentlich von Petersen nachgefragt hinsichtlich des Konstituierens in den nächsten Tagen in NRW? Selbst wenn jetzt der Uhlenberg wiedergewählt worden ist, so wurde er doch in einem nicht ordnungsgemäß konstituierten Landtag 2010 zum Landtagspräsidenten gewählt, die Wahl war somit ungültig wie die Wahl von Wulff dann auch. Nun kann ja ein nicht ordnungsgemäß gewählter Landtagspräsident jetzt den neuen Landtag sich konstituieren lassen unter seiner Leitung, oder ?
Müsste da nicht von Seiten der Piraten, da sie in NRW bisher unbelastet sind, interveniert werden, z.B. in die Richtung, dass der Ältestenrat die konstituierende Landtagssitzung bis zur Wahl des Präsidiums leitet, um die Verfassungswidrigkeit zu durchbrechen, die ansonsten fortexistieren würde bis in alle Ewigkeit?
Ich noch einmal. Auf der Seite des Landtages NRW steht zu lesen, dass die am 31.05.2012 sich konstituieren wollen. Also da wird es ja richtig Zeit, sonst geht alles so weiter wie bisher, verfassungswidrig konstituierter Landtag und alles was hinten rauskommt, ist ebenfalls verfassungswidrig. Man mag es eigentlich nicht glauben, wenn man bedenkt, wie der Bürger auf der Straße für nichts und wieder nichts zur Verantwortung gezogen wird. Der Bürger muss vorausdenken, erahnen, was ihm vielleicht verboten sein könnte, wenn er dies oder das tun würde wollen ohne es aber je zu tun. Die Piraten hätten es jetzt in der Hand, aufzuräumen mit sich verfassungswidrig konstituierenden Landtagen in NRW.
Da das Grundgesetz nun mal zum 63. mal sich Jährt, sollte man nun mal darüber nachdenken, ob diese Gesetze nicht nur in Kraft treten, sondern auch mal Rechtswirksam werden sollte.
Artikel 144 GG
(1) Dieses Grundgesetz bedarf der Annahme durch die Volksvertretungen in zwei Dritteln der deutschen Länder, in denen es zunächst gelten soll.
(2) Soweit die Anwendung dieses Grundgesetzes in einem der in Artikel 23 aufgeführten Länder oder in einem Teile eines dieser Länder Beschränkungen unterliegt, hat das Land oder der Teil des Landes das Recht, gemäß Artikel 38 Vertreter in den Bundestag und gemäß Artikel 50 Vertreter in den Bundesrat zu entsenden.
Dies ist meiner Meinung nach nur durch eine Ratifizierug gegeben.
In dem Genehmigunsschreiben der Alliierten vom 12.05.1949
2. Indem wir die Verfassung genehmigen, damit sie gemäß Artikel 144 (1) dem deutschen Volke zur Ratifizierung unterbreitet werde, nehmen wir an, daß Sie verstehen werden, daß wir verschiedene Vorbehalte machen müssen. Zum ersten unterliegen die Befugnisse, die dem Bund durch das Grundgesetz übertragen werden, sowie die von den Ländern und den örtlichen Verwaltungskörperschaften ausgeübten Befugnisse den Bestimmungen des Besatzungsstatutes, das wir Ihnen schon übermittelt haben und das mit dem heutigen Datum verkündet wird.
ausdrücklich verlangt wird.
Da es meines Wissens bisher nur in Kraft aber nicht Rechtswirksam gewoden ist, wäre jede Änderung belanglos, die nicht durch 2/3 des Deutschen Volkes angenommen worden ist.
Die formelle Rechtskraft geht (formell) der Rechtswirksamkeit (besser Rechtswirklichkeit) voraus. Zum Rest bitte unter http://146gg.de recherchieren. Fragen dazu, bitte dort stellen.
Heute konstituiert sich in NRW der neue Landtag. Zum ersten Mal sind auch die Piraten dabei und sie werden mit größter Wahrscheinlichkeit sich einfügen in die Reihe derer, die in der Vergangenheit es als gewählte Abgeordnete zugelassen haben, dass ein Nicht-Abgeordneter und somit auch Nicht – Landtagspräsident wider die Landesverfassung von NRW in Verbindung mit der Geschäftsordnung des Landtages von NRW die konstituierende Landtagssitzung eröffnet und bis zur Neuwahl des Präsidiums leitet mit der Folge, dass die Konstituierung nicht ordnungsgemäß und somit verfassungswidrig erfolgte und das seit Jahren immer wieder. Übrigens online heute zu recherchieren, damit für jedermann leicht nachzuprüfen. Die Linke hatte es 2010 in den Händen, das Spiel zu durchbrechen, sie haben es gewusst und haben trotzdem geschwiegen, übrigens bis heute tun sie das.
Die Piratenpartei in NRW weiß es übrigens auch, denn meine Anfrage an die Bundespartei der Piraten sowie die einzelnen Landesverbände war nicht immer gleichlautend. Der Landesverband in NRW hat folgende Zusatzfragen bezüglich der Konstituierung des Landtages heute am 31.05.2012 am 22.05.2012 per email erhalten:
“13. Mit Blick auf die anstehende konstituierende Sitzung des Landtages in NRW sei dem Unterzeichnenden zum Schluss die Frage erlaubt, was Sie zu tun gedenken, wenn Ihnen Material zugespielt würde, das zweifelsfrei erkennen lässt, dass der eine oder andere Landtag in NRW in den letzten Jahren nicht ordnungsgemäß der Verfassung des Landes NRW nach entsprechend konstituiert wurde, damit z.B. die Bundesversammlung mit nicht verfassungskonform und somit nicht ordnungsgemäß mandatierten Wahlmännern und -frauen aus NRW besetzt gewesen ist, was die Gültigkeit von Wahlen des Bundespräsidenten betrifft?”
“13a. Dieses Vorkommnis betrifft in jüngster Zeit die Wahl des 10. und 11. Bundespräsidenten, also die Herren Wulff und Gauck. Oder sind die Vorschriften der Landesverfassung in solchen Fällen nicht so bedeutungsvoll, so dass man auch mal auf die Einhaltung jeder einzelnen Vorschrift aus Zweckmäßigkeitserwägungen vielleicht verzichten kann?”
Wenn also heute sich der Landtag unter der Leitung des CDU – Abgeordneten Uhlenberg konstituiert, so setzt Uhlenberg die verfassungswidrige Konstituierung fort, auch wenn er augenscheinlich wiedergewählt wurde und doch Landtagspräsident 2010 geworden ist. Er wurde jedoch von einem nicht ordnungsgemäß konstituierten Landtag gewählt, so dass die Wahl ungültig gewesen ist aus formellen Gründen. Man hat heute die Möglichkeit, den Landtag sich unter der Leitung des Ältestenrates sich konstituieren zu lassen, um endlich die Schraube der Verfassungswidrigkeit zu durchbrechen, doch dann wäre alles bisher diesbezüglich Vertuschte und die Folgen nicht mehr hinter dem Berg zu halten, dann käme alles heraus. Heraus bis in das Jahr 1985 zurück, als man wohl anfing, von Nicht-Abgeordneten und Nicht-Landtagspräsidenten die konstituierende Landtagssitzung einer jeden neuen Legislaturperiode in NRW leiten zu lassen.
Vergleichbar wäre dieses, wenn ein Nicht-Amträger hoheitlich handeln würde, das nennt man jeoch im strafrechtlichen Sinne Amtsanmaßung. Nachzuschauen in § 132 StGB.
Die Piraten stellen sich, wenn sie nicht intervenieren und zwar vor der konstituierenden Sitzung, auf die Seite derer, die es mit ranghöchsten auch sie bindenden Verfassungsvorschriften nicht so genau nehmen, bereits ohne Not auf eine Stufe, sie machen sich mit Verfassungsunrecht gemein und können an anderer Stelle praktisch nicht mehr anders. Mit gefangen, mit gehangen, heißt es da im Volksmund schlicht. Bei den Piraten wird es dann mal heißen, beim Entern über Bord gefallen.
Es keimt Hoffnung auf, dass sich die Piratenpartei wenn auch verspätet, nun aber doch noch zu den Fragen, die ihnen gestellt wurden zu den Freiheitsgrundrechten äußern wollen. Der Landesvorstand von Brandenburg fragte soeben per mail an, ob ich noch an einer Antwort interessiert wäre, obwohl der 23.05.2012 als Jahrestag des Bonner Grundgesetzes nun schon vorbei sei. Ich habe um Antworten gebeten, denn immerhin ist nun die Zeit vor dem 64. Jahrestag, der am 23.05.2013 sein wird, so nicht vorher das Bonner Grundgesetz der längst herrschenden Deutschlanddiktatur endgültig zum Opfer gefallen ist. Es gibt reaktionäre Kräfte aus der “braunen Zeit” noch heute, die an solchen Bestrebungen aktiv arbeiten bzw. heute von der nächsten Generation erarbeiten lassen. Der bundesdeutschen Demokratie drohte von rechts noch nie so große Gefahr wie heute. Also warte ich mal die kommenden Tage ab, wie sich der Landesverband Brandenburg zu den Fragen positionieren wird, hoffentlich ausnahmslos auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes und rechtsstaatlich, alles andere wäre eine Katastrophe.
Der guten Ordnung halber soll zusammengefasst werden, dass am 01.06.2012 der Landesverband Brandenburg sich bezüglich der schriftlich am 22.05.2012 gestellten Fragen zum Bonner Grundgesetz und den darin unverletzlich verbürgten Freiheitsgrundrechten aber auch hinsichtlich der Straflosigkeit von zugunsten des Staates raubenden und plündernden Amtsträgern der Finanzämter sowie das Fehlen des Tatbestandes des Amtsmissbrauches trotz Rechtsstaatsprinzips und Bindung aller drei Gewalten an die Grundrechte als unmittelbar geltendes Recht, gemeldet hat.
Man sicherte mir zu, wenn ich noch Interesse an einer Beantwortung der Fragen auch nach dem 23.05.2012 hätte, dieses zu tun und das sogar ausführlich. Dieses Angebot nahm ich selbstverständlich an, schrieb also umgehend noch am gleichen Tag zurück und bat um die Beantwortung derselben Fragen.
Leider ist auch 13 Tage nach diesem Angebot der 2. Vorsitzenden Clara Jongen keine Antwort der dem Grunde nach einfach zu beantwortenden Fragen vom brandenburgischen Landesverband der Piraten erfolgt. Ich schließe daraus, dass man es nicht kann aber wohl auch nicht will, denn die Fragen führen zum Offenbarungseid der Bundesrepublik Deutschland, nämlich dass es keine wirkliche freiheitliche – demokratische Grundordnung und kein wirkliches Rechtsstaatsprinzip in diesem “gelobten Land” gibt. Das Bonner Grundgesetz läuft faktisch in seinen Kernbereichen, nämlich dem absoluten Schutz der Freiheitsgrundrechte des Einzelnen leer. Um dieses nicht jedermann sogleich erkennen zu lassen, wird tagtäglich die Freiheit und Teilhabe des einzelnen öffentlich beschworen von einem System, das hervorgegangen ist aus der “Ausformung organisierter Kriminalität”, dass Naziverbrecher in höchste Staatsämter hat gelangen lassen, damit diese dafür Sorge tragen konnten, dass die Freiheitsgrundrechte Scheins bis in alle Ewigkeit leerlaufen werden, denn wie hat sich der ehemalige Sonderstaatsanwalt am Sondergericht Dr. Willi Geiger 1941 in seiner Promotion “Die Rechtstellung des Schriftleiters” zum Schutz der Grundrechte geäußert gehabt? Er widersprach dem Glauben, dass man die Menschenrechte, die Grundrechte des Bürgers, vor der Willkür und Allmacht des Staates schützen müsse. Bis 1977 war dieser Mordgehilfe des Usurpators und Massenmörders Adolf Hitler u.a. auch Richter am Bundesverfassungsgericht, während noch heute Opfer des NS-Terrorsystems um Entschädigungen kämpfen müssen.
Kann diese Antwort nach 6 Wochen hier einmal veröffentlicht werden? Oder hat sich der Landes- bzw. Bundesvorstand der Piraten entschlossen, sein Angebot nicht aufrecht zu erhalten? Das wäre ein weiterer Beleg für die Unwählbarkeit dieser Gruppierung!
Keine Antwort. Im Übrigen von keiner Partei.
Dazu passend:
21.07.2012, Landesparteitag in Niedersachsen: Piraten schützen sich vor Journalisten
“[...] Sie seien schließlich keine “ausgebufften Profis”, sondern ehrenamtliche Politiker, [...]” Quelle: http://www.rp-online.de/politik/deutschland/piraten-schuetzen-sich-vor-journalisten-1.2918310
Angesichts des Missbrauchs des Presserechts zum Verschweigen wichtiger Informationen und zur Meinungsbildung anstatt zur wahrheitsgemäßen Berichterstattung kein Wunder. Besser wäre jedoch eine Kultur der klaren Meinung und der Transport dieser Meinungen zur Presse – inklusive der eigenen Berichterstattung über eventuell unterlassene oder falsche Berichterstattung der Presse.
@ Herr Wengel: “Besser wäre jedoch eine Kultur der klaren Meinung und der Transport dieser Meinungen zur Presse – inklusive der eigenen Berichterstattung über eventuell unterlassene oder falsche Berichterstattung der Presse.”
Das setzt (persönliche) Souveränität voraus. Souveränität impliziert Unabhängigkeit, bspw. auch von Meinungen, Trends und Gepflogenheiten. Souveränität stellt eine Herausforderung für jede Form von Kontrolle dar, deshalb scheint ist sie in einem Ordnungsstaat wie der BRD kaum bestandsfähig. Erfolg wird sich erst dann einstellen, wenn die Grenzen von Fremdeinwirkung gezogen und verwirklicht sind. Das kann ein Individuum nur mittels Bewusstheit, und das stellt eine eine Form von Intelligenz dar.
Bewusstheit bedarf der Form, also einer Ordnung, welche der Bewusstheit Möglichkeiten zur Äußerung gibt. In diesem Sinne ist die BRD sicher kein Ordnungsstaat, sondern ein im Grunde exklusives anarchisches Gefüge, welches für die von dieser Exklusivität Ausgeschlossenen Ordnung vortäuscht, jedoch im Inneren selbst keiner vorhersehbaren Ordnung folgt, sondern die Spielregeln – für andere – beliebig ändert und so Bedarfsrecht vor bedarfsgerechte Ordnung setzt. Deshalb haben die staatlichen Institutionen auch immense Probleme mit einer gesetzten, also verlässlichen freiheitlichen-demokratischen Grundordnung, dem Grundgesetz und dessen Grundlage – die Grundrechte als Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat bzw. seine Institutionen bzw. gegen die privaten Nutznießer staatlicher Institutionen.
Das gleiche Problem wirkt auf die Presse. Nach Marx ist deren erste Freiheit, kein Gewerbe zu sein. Auf diese Freiheit verzichtet die Presse gern zugunsten der Teilhabe an der Anarchie der Herrschenden, weshalb die Presse auch nicht die angeblich vierte Kontrollgewalt ist, sondern Verkündungsorgan eines zukünftigen Paradieses für den Preis immerwährender tatsächlicher oder vermuteter Katastrophen.
Dies jedoch ist alles wertlose Philosophie, wenn ihr keine Handlungen entsprechen, deshalb meine Frage an Sie: Was tragen Sie für welche Zukunft bei?
@ Herr Wengel: Da möchte ich widersprechen. Es ist weder nutzlos noch Philosophie, sondern eine dringend nötige Wiederbelebung des Geistes, der dem deutschen Volk abhanden gekommen ist. Täglich gibt es Feststellungen, dass Menschen die Fähigkeit des Denkens mangelt. Ohne diese werden Sie und die GP jedoch nicht wirklich weit kommen, um erfolgreich zu sein. Es reicht nicht aus, einige kluge Köpfe zu (ver-)einen.
Insofern beantworte ich Ihre Frage: Ich halte mich weiterhin auf einem [intellektuell] hohen Niveau – allerdings nicht durch Wissen, sondern durch Denkfähigkeit. Dass diese jedem gegeben ist, wird tagtäglich widerlegt. Ich will hier nicht allzu empirisch werden, noch dazu, weil diese Fakten sehr gut abgesichert sind.
Was ich zur Zukunft beitrage, kann man hier gerne einsehen: http://keshefoundation.org
Das Grundgesetz ist im Übrigen kein Garant für “freie Lebensgestaltung”. Es ist ein mentaler Stützpfeiler. Man sollte jedoch auch beachten, etwas Abstraktem nicht höhere Priorität zu geben als dem Konkreten. Dies konkretisiert sich, indem ich meine Grundrechte kenne und anwende. Mit Erfolg.
Bis zu diesem denkwürdigen Tage begnügen wir uns mit den klugen Köpfen, welche auf der Grundlage ihrer und unserer Arbeit an der politischen Willensbildung des Volkes mitwirken wollen und mit der inzwischen diverse Aktenmeter umfassenden gerichtsfesten Beweisführung, dass seit 63 Jahren keine öffentliche Gewalt ernsthaft an der Umsetzung des Grundgesetzes interessiert ist, sondern im Gegenteil alles daran setzt, dieses nicht zur Geltung kommen zu lassen.
Zur Keshe Foundation wäre u.U. eine deutsche Übersetzung angebracht.
@Herr Wengel:
Dabei wünsche ich Ihnen und allen Beteiligten maximalen Erfolg. Immerhin ist das tagtäglich historische Arbeit – in einem Umfeld, das feindlicher nicht sein könnte.
Zur Keshe-Foundation:
Es gibt ausreichend Möglichkeiten der (Online-)Übersetzung. Englisch ist Weltsprache. Sofern sich ausreichend Engagierte finden, werden die Inhalte länderspezifisch lokalisiert.
Aus meiner Sicht ist die P-Partei nur ein ganz bewust geschaffenes Auffangbecken für Nicht- und Frustwähler, damit die %-tuale Wahlbeteiligung nicht noch mehr abnimmt.
Meine Stimme behalte ich für mich und versenke sie nicht in eine (Wahl-)Uhrne! – Sei denn, eine Partei setzt sich ernsthaft dafür ein, dass das deutsche Volk in freier Entscheidung eine Verfassung gem. Art. 146 GG bekommt.
Nicht eine Partei sollte sich dafür einsetzen, sondern jeder Einzelne selbst. “Freie Selbstbestimmung” heißt nicht, dass diese Aufgabe – und es ist eine Gestaltungsaufgabe! – Parteien übertragen oder an diese abgetreten wird.
In einer Parteienoligarchie *kann* sich überhaupt nichts Freiheitliches entfalten, denn die Grenzen sind durch das Parteiverständnis gezogen. Partei (Part (lat.) = Teil) meint grundsätzlich Teil-Interessen, daher fühlt sich in der BRD augenscheinlich keine Part-Ei dem GG verpflichtet, das eine gesamtdeutsche Verfassung, die sich das Volk selbst gibt, zwingend fordert.
“Die Partei” (wie sich z.B. die SED verstand) ist keine politische Bewegung, sondern eine übergeordnete Ideologie, der sich das Individuum zu beugen hat. Das widerspricht ganz klar Freiheitsgrundrechten – welche nicht einmal im GG für die BRD niedergelegt sein müssen, sondern die sich aus dem Geburtsrecht jedes Menschen zwingend und unantastbar ergeben.
Heute haben wir wieder “die Partei”. Ihre Dominanz und ihr Machtanspruch spiegeln sich im Bestreben zu Schaffung eines europäischen Superstaates, der die nationale Souveränität (mittelfristig) beseitigen will. Den Anfang macht der ESM.