Derzeit werden auf Webseiten von Gruppen, welche das Deutsche Reich in den Grenzen vom 31.12.1937 unter der Herrschaft der Verfassung des Deutschen Reiches vom 11.08.1919 wieder errichten wollen und in diesem Zusammenhang den Bestand der Bundesrepublik Deutschland und das Grundgesetz in Abrede stellen, gesellschaftskritische Publikationen der Grundrechtepartei, meist in deren oder im Namen ihrer Bundessprecher, gegen deren Willen veröffentlicht und so u.U. der Eindruck erweckt, die Grundrechtepartei unterstütze derartige Ziele. Hiermit distanziert sich die Grundrechtepartei ausdrücklich von solchen Bestrebungen und widerspricht jeder ungenehmigten Veröffentlichung ihrer Beiträge zur politischen Willensbildung des Volkes i.S.d. Art. 21 GG.

Polizeibeamte sind erschrocken, wenn ihnen aufgezeigt wird, dass in Ermangelung des Straftatbestandes des Amtsmissbrauches das Steuern-, Gebühren- und Abgabenüberheben zugunsten des Staates in Deutschland seit 63 Jahren straflos gestellt ist

Kommentare lesen | Kommentar schreiben
Lizenzhinweis: Jede Übernahme unserer Beiträge bedarf ausdrücklich der Genehmigung.

In Anbetracht der Tatsache, dass das Bonner Grundgesetz am 23.05.2012 65 Jahre alt wird, hat die Grundrechtepartei in den letzten Tagen stichprobenartig in der Bundesrepublik Deutschland amtierende Polizeibeamte und Polizeibeamte in ihrer Funktion als Gewerksschaftsfunktionäre (GdP, DPolG, BDK) jeweils  mit der Tatsache konfrontiert, dass der Tatbestand des Amtsmissbrauches im Strafgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland nicht existiert, dieser Tatbestand von den Tätern des NS-Terrorregimes am 15.06.1943 ersatzlos aus dem damaligen RStGB gestrichen worden ist und der bundesdeutsche Gesetzgeber es bis heute nicht gesetzgeberisch geschafft hat, den Amtsmissbrauch wieder einzuführen als eigenständigen Straftatbestand.

Ebenfalls konfrontiert wurden dieselben Polizeibeamten mit der Tatsache, dass infolgedessen kein Amtsträger, der zugunsten einer öffentlichen Kasse Steuern, Gühren oder Abgaben überhebt und diese nicht in die eigene Tasche steckt, straflos gestellt ist, weil es den Amtsmissbrauch nicht mehr gibt. Noch erschrockener zeigten sich ebenfalls dieselben Polizeibeamten schließlich auch als sie erfuhren, dass der erste Bundesfinanzminister Fritz Schäffer den “treuen Dienern” eines demokratischen Systems am 15.01.1951 in Siegburg an der Bundesfinanzschule ihre “persönliche Unantastbarkeit” versprochen hat.

Fassungslos zeigten sich schließlich alle,  als sie erfuhren, dass der BGH sowie das OLG Celle ausdrücklich Finanzbeamte in den Fällen, in denen diese bewusst die Steuern im Veranlagungsverfahren und / oder im Einspruchsverfahren bewusst falsch festsetzen, keine Rechtsbeugung begehen, sie sich zwar an das Recht zu halten hätten, ohne das dieses jedoch ihre vordringlichste Aufgabe sei.

Einhellig wurde von allen stichprobenartig befragten Polizeibeamten erklärt, dass das soeben Erfahrene wohl nicht mit dem Bonner Grundgesetz und den darin unverletzlich verankerten Freiheitsgrundrechten sowie dem Rechtsstaatsprinzip zu vereinbaren ist. 

Um so erstaunter zeigten sich alle, als sie erfuhren, dass es in den Strafgesetzbüchern des europäischen Auslandes den Straftatbestand des Amtsmissbrauches in unterschiedlichster Ausprägung gibt und dort auch Anwendung findet oder gefunden hat wie z.B. gegenwärtig in der Ukraine gegen Timoschenko oder in Italien gegen Berlusconi oder in Frankreich gegen Christine Madeleine Odette Lagarde, die derzeitige Chefin des IWF.

Lizenzhinweis: Jede Übernahme unserer Beiträge bedarf ausdrücklich der Genehmigung.

»Politische Partei zur Durchsetzung der Grundrechte des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland als Abwehrrechte gegenüber Eingriffen des Staates in Deutschland und der Europäischen Union«

Kommentare

Kommentare mit Bezug zum Thema werden nach Moderation veröffentlicht.

Eine Antwort schreiben

HTML-Tags erlaubt:<a href="http://link-zur-webseite.de" title="Linktitel">LINK</a>
<strong>FETT </strong><em>KURSIV</em><blockquote>„ZITAT“</blockquote>