Derzeit werden auf Webseiten von Gruppen, welche das Deutsche Reich in den Grenzen vom 31.12.1937 unter der Herrschaft der Verfassung des Deutschen Reiches vom 11.08.1919 wieder errichten wollen und in diesem Zusammenhang den Bestand der Bundesrepublik Deutschland und das Grundgesetz in Abrede stellen, gesellschaftskritische Publikationen der Grundrechtepartei, meist in deren oder im Namen ihrer Bundessprecher, gegen deren Willen veröffentlicht und so u.U. der Eindruck erweckt, die Grundrechtepartei unterstütze derartige Ziele. Hiermit distanziert sich die Grundrechtepartei ausdrücklich von solchen Bestrebungen und widerspricht jeder ungenehmigten Veröffentlichung ihrer Beiträge zur politischen Willensbildung des Volkes i.S.d. Art. 21 GG.

Vom Richteramt Kraft Gesetzes ausgeschlossen sein, ist in allen bundesdeutschen Prozessgesetzen und nicht nur in § 22 StPO normiert.

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Mit Schriftsatz vom 30.05.2012 war dem am Amtsgericht Cuxhaven tätigen Richter am Amtsgericht Wichmann auf grund seines verfassungswidrigen richterlichen Wirkens vom 18.05.2012 gegen den anerkannt freischaffenden Künstler Burkhard Lenniger und dessen Ehefrau u.a. folgendes mitgeteilt worden: 

“Zu guter Letzt wird darauf hingewiesen, dass auch der Richter am Amtsgericht Wichmann in der Anzeige des Präsidenten des Landgerichts Stade Carl-Fritz Fitting vom 17.12.2010 als Verletzter aufgeführt wird. Somit ist er kraft Gesetzes auch in der vorliegenden Sache von der Ausübung des Richteramtes ausgeschlossen. (Siehe die Entscheidung des LG München II zum Az.: 2 Ds 11 Js 44241/07,  Zitat: „Hinsichtlich der durch den Angeschuldigten der Korruption bezichtigten Richter ergibt sich der Ausschluss von der Ausübung des Richteramtes im vorliegenden Verfahren bereits aus § 22 Nr. 1 StPO.“) Das bedeutet für die Entscheidung des Richters am Amtsgericht Wichmann vom 18.05.2012, dass er sie nicht hätte treffen dürfen.”

[red. Anm.: "Hat auch der Richter am Amtsgericht Cuxhaven Wichmann erkennbar ein verfassungswidriges und somit verfassungsfeindliches Verhältnis zur auch ihn zwingend bindenden Wirkweise des Bonner Grundgesetzes als die ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland?" (link)]

Weil davon ausgegangen werden muss, dass sich weder ein Richter Wichmann noch andere Richter am Amtsgericht Cuxhaven verfassungskonform verhalten werden, trotz ihres auf das Bonner Grundgesetz geleisteten Richtereids, erschien es dringend geboten, dem Schriftsatz vom 30.05.2012 folgendes noch nachzureichen:

“Sollte dort nicht geläufig sein, dass der Ausschluss eines Richters Kraft Gesetzes sich über alle Prozessgesetze erstreckt, sich nicht nur in § 22 StPO finden lässt, wird ergänzend auf die Vorschriften des § 41 Ziff. 1 ZPO i.V.m. § 2 nds RiG, § 46 Richtergesetz i.V.m. § 53 NBG i.V.m. § 20 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. Satz 2 Verwaltungsverfahrensgesetz hingewiesen.

Der guten Ordnung halber wird der Antrag wiederholt,

den Beschluss vom 18.05.2012 deklaratorisch aufzuheben, da er entweder nichtig ist oder eine „Nicht-Entscheidung“ darstellt.

Es wird ausdrücklich angemerkt, dass der Antrag auf deklaratorische Aufhebung keine Beschwerde darstellt, da nichtige Entscheidungen bzw. „Nicht-Entscheidungen“ einer Beschwerde nicht zugänglich sind. Ob sich auf nichtigen Entscheidungen bzw. Nicht – Entscheidungen ein Rechtskraftstempel befindet oder nicht, ist gleichgültig, da nichtige Entscheidungen bzw. Nicht – Entscheidungen keinerlei Rechtswirkung erzeugen können, auch wenn das Landgericht Stade in seiner Entscheidung 11c Qs 65/11 in der Besetzung Pudimat, Krackhardt und Reinhardt verfassungswidrig das Gegenteil Glauben machen will, indem es behauptet, „auch rechtwidrig zustande gekommene Entscheidungen könnten vollstreckt werden“. Der Ausspruch des Gerichtes ist jedenfalls falsch, wenn Grundrechte verletzt worden sind.”

An dieser Stelle soll auf den Inhalt des Buches “Halbgötter in Schwarz, Deutschlands Justiz am Pranger” von Rolf Bossi, Rechtsanwalt und Strafverteidiger, hingewiesen werden, da sich dessen Erkenntnisse mit denen des anerkannt freischaffenden Künstlerehepaares Angelika und Burkhard Lenniger inzwischen in weiten Teilen nahezu decken:

“Falsche Darstellungen von Zeugenaussagen, Indizien oder gutachterliche Ausführungen durch die Richter sind ebenso verbreitet wie abenteuerliche Wege der Urteilsfindung. Die Folge sind skandalöse Fehlurteile und Justizopfer, die den Mühlen der Justiz wehrlos ausgeliefert sind.”

Weitere Details lesen sich direkt hier:

“das Fälschen des Klagesachverhaltes durch Weglassen entscheidungserheblicher Tatsachen, bei den Richtern Pudimat, Krackhardt und Reinhardt am Landgericht Stade Scheins kein bedauerlicher Zufall” (link)

Wichmann, Richter am Amtsgericht Cuxhaven, ignoriert trotz Eidesleistung den Vorrang der ranghöchsten Rechtsnorm in Gestalt des Bonner Grundgesetzes und die aufgrunddessen auch ihn zwingend bindenden unverbrüchlichen Rechtsbefehle (link)   

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»Politische Partei zur Durchsetzung der Grundrechte des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland als Abwehrrechte gegenüber Eingriffen des Staates in Deutschland und der Europäischen Union«