“Die Ermittlungen wegen Steuerhinterziehung gegen Uli Hoeneß stehen offenbar kurz vor dem Abschluss. Im Juli will die Staatsanwaltschaft entscheiden, ob Anklage erhoben wird – was Ermittlern zufolge sehr wahrscheinlich ist. Für Hoeneß wäre dies doppelt bitter.” (Quelle: Focus-online, 23.06.2013)
Der Focus berichtet an gleicher Stelle weiter, Zitat:
“Am 17. Januar hatte sein Steuerberater Günter Ache die erste Selbstanzeige beim Finanzamt Rosenheim eingereicht. Dieser Schriftsatz erwies sich als unvollständig. Deshalb setzte die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren in Gang, durchsuchte im März Privathaus und Büroräume von Hoeneß und erließ einen Haftbefehl, der gegen Zahlung einer Kaution in Millionenhöhe außer Kraft gesetzt wurde. Wegen der fehlerhaften Selbstanzeige vom Januar sehen den Informationen von „Bild am Sonntag“ zufolge die Staatsanwälte so gut wie keinen Spielraum, auf eine Anklage gegen Hoeneß zu verzichten. „Er hatte wie jeder andere Steuerhinterzieher nur einen Schuss frei“, heißt es demnach in Justizkreisen.” -Zitatende-
Dem Grunde nach ist der Fall Uli Hoeneß bestens geeignet, dass seit 64 Jahren von einem Großteil der nur scheinbar entnazifizierten geistigen Elite des NS-Terrorregimes zwischen den Jahren 1933 und 1945 entgegen den die drei Gewalten zwingenden unverbrüchlichen Rechtsbefehlen des Bonner Grundgesetzes als ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland installierte und bis heute verfassungswidrig praktizierte “Unrechtssystem”, das angeführt wird von einer bis in die Haarspitzen rechtsstaatswidrig haftungs- und straflos gestellten verfassungskriminell durchseuchten Finanzverwaltung samt ihrer Finanzgerichtsbarkeit, zu entzaubern.
Steuern hinterziehen ist nur auf der Basis von verfassungskonformen Steuergesetzen möglich, doch mit verfassungskonformen Steuergesetzen sieht es in der Bundesrepublik Deutschland seit 64 Jahren nicht zum Besten gestellt aus, soll heißen, aufgrund dessen, dass der einfache Gesetzgeber es seit 64 Jahren unterlassen hat, Steuergesetze auf dem Boden des Bonnder Grundgesetzes als ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland zu erlassen, kollidiert dieses aus dem NS-Terrorregime des Massenmörders un Usurpators Adolf Hitler trotz ersatzlosem Untergang mit dem Ende des Dritten Reiches und Tod des Usurpators am 30.04.1945 seit 64 Jahren mit den tragenden Verfassungsgrundsätzen des Bonner Grundgesetzes und ihre Anwendung verletzt jeden steuerzahlenden Bürger in seinen unverletzlichen Grundrechten, denn kein Bundesdeutscher Finanzbeamter und Finanzrichter sieht sich während seines hoheitlichen Handelns oder Unterlassens gemäß Art. 1 Abs. 3 GG an die gegen ihn als unmittelbar geltendes Recht wirkenden unverletzlichen Grundrechte gebunden, statt dessen wird verfassungswidrig “profiskalisch” gehandelt.
Mit von der Partie sind die bundesdeutschen Steuerberater ebenso wie die Steueranwälte und sogar Rechtsanwälte, wenn die verfassungswidrig handelnde Finanzverwaltung und ihre Finanzgerichtsbarkeit vorsätzlich beim einzelnen Bürger Steuern, Gebühren und Abgaben haftungs- und straffrei gemäß § 353 Abs. 1 StGB überheben, anstatt die Verfassungswidrigkeit einzureden und sich jeglicher verfassungsfeindlichen Mitwirkung zu entziehen, was übrigens deren Aufgabe als Organ der Rechtspflege von Haus zu sein hat. Die Anwälte können diese ihnen zugewiesene Aufgabe denn auch ihrer eigenen Berufsordnung im § 1 Abs. 3 der BORA entnehmen.
Längst hätte auch die bundesdeutsche Presse sich mit der jahrzehntelangen Verfassungswidrigkeit des bundesdeutschen Steuerrechts befassen müssen, Anlässe, dieses zu tun, hat es im Laufe der 64 Jahren Bonner Grundgesetz immer wieder gegeben. Anfänglich hat die Presse wohl ihre sich selbst gestellte Aufgabe, 4. Gewalt zu sein und den Gesetzgeber, die vollziehende Gewalt sowie die Rechtsprechung öffentlich zu kontrollieren, Ernst genommen. Seit den 60iger Jahren ist dieses aber wohl längstens vorbei. Weder wird die Straflosigkeit der zugunsten des Staates raubenden und plündernden Finanzbeamten sowie anderer Amtsträger, die für eine öffentliche Kasse Steuern, Gebühren und Abgaben vorsätzlich überheben, öffentlich thematisiert, noch wird das aus dem NS-Terrorregime stammende, ersatzlos untergegangene und somit verfassungswidrige Steuerrecht thematisiert.
So verwundert es denn auch nicht, dass die bundesdeutsche Presse sich auch zu der Vergabe des politischen Negativpreises “Großer Anton-Hynkel-Preis” der Grundrechtepartei für zweifelhafte Verdienste um die fragwürdige Erhaltung nationalsozialistischer Kontinuitäten im »demokratischen Rechtsstaat« Bundesrepublik Deutschland nicht äußert, obwohl neben dem Bund der Steuerzahler und dem Bundesjustizministerium gerade das Bundesfinanzministerium sowie der Bundesfinanzminister am 23.03.2013 entsprechend ausgezeichnet worden sind. Aufschluss über den verfassungswidrigen Zustand des bundesdeutschen Steuerrechts gibt denn dann auch die Expertise der Grundrechtepartei zu der Frage
“Verfügt das von Adolf Hitler unterzeichnete Einkommensteuergesetz vom 16.10.1934 heute noch über die zur Anwendung benötigte Gesetzeskraft?“
Weitere Details lesen sich insbesondere in den Expertisen auf der Seite der Grundrechtepartei im dortigen Rechtsstaatsreport.
(Originalartikel: /der-fall-ulli-…-zu-beseitigen/)