Am 06. Januar 1947 hat das französische Tribunal Général de la Zone Francaise d’Occupation in Rastatt für alle deutschen Verwaltungsstellen und Gerichte allgemeinverbindlich den Massenmörder und Usurpator Adolf Hitler und dessen verbrecherische Mischpoke seit dem 05. März 1933 für nicht verfassungskonform an die Macht gekommen erklärt, so dass sämtliches kodifiziertes Recht des NS-Terrorregimes faktisch mit dem Tod des Massenmörders am 30.04.1945 sowie dem Untergang des NS-Terrorregimes am 08.05.1945 aufgrund dessen bedingungsloser Kapitulation, konstitutiv durch das Militärgesetz Nr. 1 sowie das Kontrollratsgesetz Nr. 1 vom 20.09.1945 der Alliierten und schließlich deklaratorisch durch die für allgemeinverbindlich erklärte „Tillessen/Erzberger-Entscheidung” des internationalen Tribunal Général in Rastatt vom 01.06.1947 ersatzlos untergegangen ist.
Die Details dieser bis heute von der bundesdeutschen öffentlichen Gewalt völlig ignorierten, sie jedoch zwingend seit 65 Jahren mit dem Inkrafttreten des Bonner Grundgesetzes unverbrüchlich bindende Entscheidung, lesen sich auf der Seite der Grundrechtepartei unter „Tillessen-Prozess„. Mit ihrer Ignoranz geht einher, dass bis heute die öffentlich Gewalt im In- und Ausland Glauben macht, dass das vieles kodifizierte Recht einschließlich des Reichskonkordats zwischen Hitlers NS-Terrorregime und dem Vatikan heute noch Gültigkeit habe.
An dieser Stelle ist auf die Tatsache hinzuweisen, dass nicht irgendein Gericht die illegale Machtergreifung des Massenmörders und Usurpators zum 05.03.9133 festgestellt hat, sondern ein internationales Tribunal, dass ausdrücklich zu dieser Feststellung damals im Januar 1947 gesetzlich und rechtlich befugt gewesen ist, ebenso befugt, wie das internationale Militärtribunal in Nürnberg, dass die Holocaust als Tatsache unverbrüchlich festgestellt hat.
Soeben hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in der Sache Perinçek v. Switzerland (application no.