Fast jeder bundesdeutsche politische Reporter hat Merkel gewählt, vermeldet die Augstein-Kolumne in SPIEGEL-online am 04.12.2014.

“Die Kanzlerin: eine Machtmaschine.

Das Volk: selbstgefällig. Die Journalisten: handzahm. Der New Yorker Journalist George Packer hat ein niederschmetterndes Porträt über Angela Merkel und die Deutschen geschrieben.[…]

Das schlimmste Urteil der Packer-Studie gilt aber den Hauptstadtjournalisten. Er hat mit allen geredet, die in Berlin Rang und Namen haben. Und offenbar haben sie ihm bereitwillig geantwortet.[…]

“Fast jeder politische Reporter, mit dem ich gesprochen habe, hat Merkel gewählt. Es gab für sie keinen Grund, es nicht zu tun.” (Quelle: Spiegel-online, 04.12.2014)

Wie heißt es in der Promotion des Nazi-Juristen, NSDAP-Mannes, SA-Rottenführers und Sonderstaatsanwaltes am Sondergericht in Bamberg 1941 “Die Rechtsstellung des Schriftleiters”, dass von einem pflichtbewussten Journalisten im Konfliktfall mit dem Staat zwar nicht verlangt werden könne, dass er die Wahrheit verfälscht aber dass er sie totschweigen müsse.

Wahrscheinlich hat George Packer von diesem wohl den bundesdeutschen Polit-Journalismus klammheimlich immer noch beherrschenden Satz noch nie etwas gehört oder gelesen, ansonsten würde er wie die Grundrechtepartei, dieses Berliner Phänomen als von Staats wegen gegeben beschreiben können und müssen, denn wo versus die “Tillessen/Erzberger-Entscheidung” des Alliierten Tribunal Général in Rastatt vom 06.01.1947 und sodann nach dem Inkrafttreten des Bonner Grundgesetzes am 23.05.1949 trotzdem verfassungswidrig die ersatzlos untergegangene NS-Rechtsordnung  verfassungswidrig auf der Basis von gereinigtem nationalsozialistischen  Rechts (Quelle: u. a. Laage, C., Die Auseinandersetzung um den Begriff des gesetzlichen Unrechts nach 1945, in: Redaktion Kritische Justiz (Hg.), Die juristische Aufarbeitung des Unrechts-Staats, Baden-Baden 1998, S. 265−