„Wenn jetzt der Stall nicht ausgemistet wird, ja wann soll er denn ausgemistet werden?”, blökt anlässlich des aufgeflogenen FIFA-Korruptionsskandals der CDU-Mann Norbert Blüm am 27.05.2015 in die Kameras von Stern TV. Wann endlich die bundesdeutsche öffentliche Gewalt von ihren zahlreichen grundgesetzfeindlichen Subjekten befreit wird, bleibt hingegen weiter eine offene Frage.

“Im Zürcher Hotel “Baur au Lac” nahmen Schweizer Behörden am Mittwoch mehrere hochrangige Fifa-Funktionäre, darunter die Vize-Präsidenten Webb und Figueredo, fest. Ihnen werden Geldwäsche, Betrug und organisiertes Verbrechen vorgeworfen.”

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66 Jahre Bonner Grundgesetz als ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland stehen ab sofort 43 teleologie- und meinungsfreie Expertisen der Grundrechtepartei entgegen und zeigen schonungslos auf, was es mit dem deutschen bundesrepublikanischen Rechtsstaat versus Bonner Grundgesetz auf sich hat.

Am 23.05.1949 trat das Bonner Grundgesetz als ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland in Kraft und seitdem glauben die Bundesbürger und Bundesbürgerinnen an den Rechtsstaat auf dem Boden dieses Bonner Grundgesetzes, doch der Glaube wird seit der Gründung der Grundrechtepartei im August 2010 und den von ihr in ihrem Rechtsstaatsreport bis zum 28.04.2015 herausgegebenen 43 teleologie- und meinungsfreien Expertisen bis ins Mark erschüttert. Fakt ist demnach unverbrüchlich, dass das Bonner Grundgesetz als ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland in Wirklichkeit bis heute seiner Erfüllung harrt.

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“Wer Polizisten angreift, greift den Rechtsstaat an”, verkündet am 27.05.2015 der hess. Innenminister Beuth und verlangt nach dem Schutzparagraphen 112 StGB. Wer schützt hingegen den Grundrechtsträger vor der Vollstreckung rechtswidrig zustande gekommener Entscheidungen und ihr Amt missbrauchenden Amtsträgern sowie haftungs- und straflos zugunsten der Staatskasse raubenden Finanzbeamten im Lichte des Bonner Grundgesetzes?

“Hessen will Attacken auf Polizisten härter bestrafen und plant dafür eine Gesetzesverschärfung. “Angriffe auf Polizeibeamten sind keine Bagatelle”, erklärte Innenminister Peter Beuth (CDU) am Mittwoch im Wiesbadener Landtag den Vorstoß zur Einführung eines “Schutzparagrafen 112″ im Strafgesetzbuch. “Wer Polizisten angreift, greift den Rechtsstaat an.” (Quelle: t-online, 27.05.2015)

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Herzlichen Glückwunsch liebes Grundgesetz!

Heute wirst Du stolze 66 Jahre alt. Zu Deinem Geburtstag hat Dir die Große Koalition aus Hochverrätern im Deutschen Bundestag eines der besten Grundrechte geraubt, nämlich die Vereinigungsfreiheit für Arbeitnehmer, mit der 100%ig verfassungswidrigen Verabschiedung des 100%ig verfassungswidrigen Tarifeinheitsgesetzes am 22. Mai 2015.

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Wieder ein Bruch der bundesdeutschen Verfassung von Seiten des an die verfassungsmäßige Ordnung unverbrüchlich gebundenen Gesetzgebers, denn das Tarifeinheitsgesetz ist bereits wegen des Verstoßes gegen Art. 9 Abs. 3 GG nichtig und hätte gar nicht verabschiedet werden dürfen heute am 22.05.2015.

“Der Bundestag hat am Freitag das umstrittene Gesetz zur Tarifeinheit beschlossen. Für das Gesetz votierten in namentlicher Abstimmung 448 Abgeordnete, 126 stimmten dagegen, 16 Parlamentarier enthielten sich. Das Gesetz soll im Sommer in Kraft treten. Das Gesetz regelt, dass in Betrieben mit mehreren Tarifverträgen für gleiche Beschäftigtengruppen nur noch der Vertrag der Gewerkschaft mit den meisten Mitgliedern gilt. Streiks der Minderheitsgewerkschaften werden somit als unverhältnismäßig eingestuft.” (Quelle: Focus-online, 22.05.2015)

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Am 23.05.2015 jährt sich das Inkrafttreten des Bonner Grundgesetzes zum 66. Mal und trotzdem harrt es bis heute noch immer seiner Erfüllung.

Mit Bedauern muss gegenwärtig festgestellt werden, dass bis heute das Bonner Grundgesetz als ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland selbst nach 66 Jahren seines Inkrafttretens noch immer seiner Erfüllung harrt. Angemahnt hatte dieses bereits am 17. Oktober 1959 der damalige Bundestagsabgeordnete Dr. Adolf Arndt in seiner Rede “Das unerfüllte Grundgesetz”.

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