Eine Expertenkommission hat die Geschichte des 1988 stillgelegten Versuchsreaktors in Jülich durchleuchtet. Ihr Bericht beschreibt haarsträubende Zustände: Gefährliche Pannen wurden vertuscht, Strahlungsaustritte nur zufällig entdeckt. Der Versuchsreaktor am Forschungszentrum Jülich, der von 1967 bis 1988 lief, steht seit Jahren in der Kritik. 2011 hatte die Betreibergesellschaft, die Arbeitsgemeinschaft Versuchsreaktorbetriebe (AVR), eine Expertengruppe mit der Aufarbeitung der Reaktor-Geschichte beauftragt. Sie hat ihren Bericht nun vorgelegt — und er benennt teils haarsträubende Missstände. Demnach kam es über Jahrzehnte immer wieder zu Störfällen und wahrscheinlich mindestens zweimal zu Kontaminierungen der Umwelt. Dass es überhaupt Probleme gegeben hatte, wurde erst mehr als zehn Jahre nach Betriebsschluss öffentlich. (Quelle: Spiegel-online, 27.04.2014)
Während sich nun hier öffentlich das Maul zerrissen wird, interessiert weder eine Expertenkommission noch die bundesdeutsche Journale die mehr als haarsträubenden verfassungsfeindlichen Versäumnisse seitens derer, die nach dem Inkrafttreten des Bonner Grundgesetzes
Es sei einmütig erklärt worden, daß bei unveränderter Aufrechterhaltung der im Grundgesetz verankerten Grundrechte durchgreifende Maßnahmen nicht getroffen werden können. Es müsse deshalb eine Änderung des Grundgesetzes in Erwägung gezogen werden.
Seitdem Inkrafttreten des Bonner Grundgesetzes als ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland sieht der Karikaturist der Grundrechtepartei die Geschehnisse als einen mehr oder weniger «Großen Staatszirkus»:
Wie es im Lichte dessen um den seit 65 Jahren hochgelobten bundesdeutschen Rechtsstaat insgesamt tatsächlich bestellt ist, lässt sich in den einschlägigen Expertisen der Grundrechtepartei in ihrem aktualisierten Rechtsstaatsreport sehr genau und bisher nicht widerlegt nachlesen.
(Originalartikel: /231088)
