Selbst 69 Jahre nach dem Selbstmord des Massenmörders und Usurpators Adolf Hitler und dem faktischen Ende des auf seine Person und seinen Namen spätestens mit dem Ermächtigungsgesetz vom
(Quelle: auszugsweise Laage, C., Die Auseinandersetzung um den Begriff des gesetzlichen Unrechts nach 1945, in: Redaktion Kritische Justiz (Hg.), Die juristische Aufarbeitung des Unrechts-Staats, Baden-Baden 1998, S. 265−297.) Aber auch das Buch «Die kalte Amnestie — NS-Täter in der Bundesrepublik» S. 378 ff, von Jörg Friedrich, das im List-Verlag erschienen ist, gibt Aufschluss über die verfassungs- und rechtsstaatswidrigen Fakten.
Das Alliierte Tribunal Général in Rastatt hat die Machtübernahme des Massenmörders Adolf Hitler und seiner braunen Clique nach dem
Inter omnes, also für allgemeingültig hat das Tribunal Général die geltend gemachten rechtlichen und tatsächlichen Entscheidungsgründe für alle deutschen Gerichte und Verwaltungsinstanzen für bindend erklärt. Diese Bindung gilt aufgrund der Regelungen im Art. 7 Abs. 1 des Überleitungsvertrages vom 23. Oktober 1954 (BGBl. 1955 II S. 405) i. V.m. Art. 139 GG für alle drei bundesdeutschen Gewalten noch heute.
Weitere Details lesen sich in der einschlägigen Expertise der Grundrechtepartei zu der Frage
«Hat die Entscheidung des Tribunal Général de la Zone Francaise d’Occupation in Rastatt vom
Der Tenor dieser einschlägigen Expertise lautet:
«Die Entscheidung des Tribunal Général de la Zone Francaise d´Occupation in Rastatt vom
Wie es um den seit 65 Jahren hochgelobten bundesdeutschen Rechtsstaat insgesamt tatsächlich bestellt ist, lässt sich in den einschlägigen Expertisen der Grundrechtepartei in ihrem aktualisierten Rechtsstaatsreport sehr genau nachlesen.
(Originalartikel: /231173)