1. Mai, Tag der Arbeit oder besser noch immer eine klammheimliche Hommage an den Massenmörder und Usurpator Adolf Hitler?

Mit dem 01. Mai 1933 feiern die Deutschen den bezahlten Tag der Arbeit. Die am 05.03.1933 illegal an die Macht gekommene «braune Clique» hat am 10. April per Gesetz den 01. Mai zum Feiertag der nationalen Arbeit erklärt. Unterschrieben haben das Gesetz der sich durch Selbsttötung einem Prozess entzogen habende Massenmörder Hitler, der in Nürnberg hingerichtete Kriegsverbrecher Wilhelm Frick und Hitlers «rhetorische Dreckschleuder» Joseph Goebbels, der sich ebenfalls durch Selbsttötung einem Prozess entzogen hat.

Zur deutschen Entstehungsgeschichte des Feiertages 1. Mai findet sich bei Wikipedia die folgende Darstellung:

Der Versuch der Weimarer Nationalversammlung, am 15. April 1919 den 1. Mai zum gesetzlichen Feiertag zu bestimmen, endete bereits 1919: Für das Gesetz, das nur auf den 1. Mai 1919 beschränkt war, stimmten SPD, DDP und Teile des Zentrums. Während die bürgerlich-rechte Opposition (DNVP, DVP) sowie weite Teile des Zentrums die Einführung des Tages der Arbeit als Feiertag überhaupt ablehnten, ging der USPD das Gesetz nicht weit genug, sie forderte zusätzlich die Einführung des 9. Novembers als Revolutionsfeiertag. Der sogenannte Blutmai (Berlin 1929) ließ die Widersprüche zwischen KPD und SPD deutlich werden.

In der Zeit des Nationalsozialismus wurde der 1. Mai ab 1933 durch die Nationalsozialisten zum gesetzlichen Feiertag. Das Reichsgesetz vom 10. April 1933[4] benannte ihn als Feiertag der nationalen Arbeit. Am 2. Mai 1933 wurden die Gewerkschaften in Deutschland verboten und die Gewerkschaftshäuser gestürmt. Im Jahr 1934 wurde der 1. Mai durch eine Gesetzesnovelle zum «Nationalen Feiertag des deutschen Volkes» erklärt.

Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde der 1. Mai 1946 durch den Alliierten Kontrollrat bestätigt. Maikundgebungen durften jedoch nur eingeschränkt durchgeführt werden.

Der 1. Mai ist in der Bundesrepublik Deutschland nach den Feiertagsgesetzen der Länder ein gesetzlicher Feiertag. Die amtliche Bezeichnung in Deutschland ist durch Gesetze der einzelnen Länder geregelt. In Nordrhein-Westfalen z. B. ist der 1. Mai offiziell Feiertag als «Tag des Bekenntnisses zu Freiheit und Frieden, sozialer Gerechtigkeit, Völkerversöhnung und Menschenwürde».

Wie es um den seit 65 Jahren hochgelobten bundesdeutschen Rechtsstaat insgesamt tatsächlich bestellt ist, lässt sich in den einschlägigen Expertisen der Grundrechtepartei in ihrem aktualisierten Rechtsstaatsreport sehr genau nachlesen. Übrigens nach einem «Tag der Grundrechte» sucht man in der Bundesrepublik Deutschland trotz ihrer überragenden grundgesetzlichen Bedeutung, nämlich unmittelbar geltendes Recht des Einzelnen gegenüber allen drei Gewalten zu bilden, bis heute vergebens, stattdessen gibt es keine Zweifel mehr an der Tatsache, dass nach der Devise: «es war ja im NS-Terrorregime des Massenmörders Adolf Hitler und seiner „braunen Clique“ nicht alles schlecht», dass das wenn auch am 30.04.1945 faktisch mit dem Tod Hitlers ersatzlos untergegangene kodifizierte Recht der Nazis auch entgegen der für allgemeingültig erklärten und alle deutschen Verwaltungsstellen und Gerichte seit dem 06.01.1947 unverbrüchlich bindende «Tillessen/Erzberger-Entscheidung» des Alliierten Tribunal Général in Rastatt, als entnazifiertes Recht grundgesetzwidrig in das Rechtsstaatssystem der am 23.05.1949 aus der Taufe gehobenen Bundesrepublik Deutschland als sog. vorkonstitutionelles Recht mitgenommen worden ist. Dieses bis heute grundgesetzwidrig existierende «purifizierte» nationalistische Recht des NS-Terrorregimes bildet das Fundament der bis heute klammheimlich grundgesetzwidrig fortgesetzten NS-Rechtsordnung. (Quelle: auszugsweise Laage, C., Die Auseinandersetzung um den Begriff des gesetzlichen Unrechts nach 1945, in: Redaktion Kritische Justiz (Hg.), Die juristische Aufarbeitung des Unrechts-Staats, Baden-Baden 1998, S. 265−297.) Aber auch das Buch «Die kalte Amnestie — NS-Täter in der Bundesrepublik» S. 378 ff, von Jörg Friedrich, das im List-Verlag erschienen ist, gibt Aufschluss über die verfassungs- und rechtsstaatswidrigen Fakten.

(Originalartikel: /231194)