Burger King Managment greift dem Vernehmen nach hart durch, bundesdeutsche Verfassungsbrecher sitzen dagegen vergleichsweise fest im Sattel.

Burger King zieht weitere Konsequenzen aus den Günter-Wallraff-Enthüllungen von Hygieneverstößen und schlechten Arbeitsbedingungen: Im betroffenen Unternehmen Yi-Ko-Holding ist am Montag die Geschäftsführung ausgetauscht worden. Der umstrittene Franchise-Unternehmer Ergün Yildiz sei mit sofortiger Wirkung zurückgetreten, teilte die Burger King Beteiligungs GmbH am Montagabend in München mit. Die Geschäftsmethoden von Ergün Yildiz scheinen jedoch kein Einzelfall zu sein. Nach Berichten von ehemaligen Mitarbeitern soll auch der Göttinger Systemgastronom Bernd Leinemann seine Filialen nach dem gleichen Strickmuster geführt haben: Leistungsdruck, unbezahlte Überstunden und Vorgaben für Arbeitsabläufe, die eine Beachtung der Hygienevorschriften im Prinzip unmöglich machten. Der Unternehmer wies die Vorwürfe zurück.(Quelle: Spiegel-online, 05.05.2014)

Während in der sog. freien Wirtschaft Täter noch immer mit persönlichen Nachteilen spätestens dann rechnen müssen, wenn ihr widriges Handeln oder Unterlassen aufgedeckt wird, haben in der Bundesrepublik Deutschland verfassungs- und / oder konventionswidrig handelnde Amtsträger so gut wie gar nichts zu befürchten und das weder persönlich haftend noch dienst- oder strafrechtlich, denn seit 65 Jahren Jahren Bonner Grundgesetz als die ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland stört dieses «geniale Verfassungswerk» natürlich das «wirksame Durchgreifen» des Amtsträgers gegenüber dem einzelnen Grundrechtsträger dessen Grundrechte nicht nur unverletzlich sind, sondern auch unmittelbares Recht gegenüber den drei Gewalten und damit ein Bollwerk gegen staatliche Willkür und Allmacht bilden. Das mag der bundesdeutsche Amtsträger in Gestalt des Gesetzgebers, der vollziehenden Gewalt und Rechtsprechung überhaupt nicht gerne, wenn es ranghöchste Regeln gibt, denen er sich absolut zu unterwerfen hat, das widerspricht seinem ganzen Habitus, das verstößt gegen die Regeln der herrschenden, überwiegend und ganz überwiegend herrschenden Meinung, das widerspricht der bis heute in der Bundesrepublik Deutschland grundgesetzwidrig fortgesetzt betriebenen «NS-Rechtsordnung» des Massenmörders und Usurpators Adolf Hitler. Dank der bereits von diesem in seinem Machwerk 1926 beschriebenen «granitenen Dummheit» der Bevölkerung scheint es die bundesdeutsche Bevölkerung nicht einmal zu bemerken, wie ihr der Gesetzgeber, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung auf der Nase herumtanzt und unverletzliche Grundrechte Grundrechte sein lässt, geschweige die Unmittelbarkeit der Grundrechte respektiert, stattdessen grundgesetzwidrig staatliche Willkür und Allmacht gegen sich wirken lässt.

Vielleicht muss Günter Wallraff erst bei Gesetzgeber sowie in den Reihen der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung undercover recherchieren, damit sich dort nach 65 Jahren praktizierter Grundgesetzwidrigkeit etwas durchgreifend ändert. Aber es braucht niemand in Panik zu verfallen, Günter Wallraff interessiert sich ebenso wenig für die Inhalte des Bonner Grundgesetzes wie Gesetzgeber, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung, sonst hätte er sich nämlich längst und das schon vor Jahrzehnten in dieses spannende bundesrepublikanische «undercover-Projekt» mit dem unverfänglichen Arbeitstitel: «Warum werden meine unverletzlichen unmittelbares Recht bildenden Grundrechte von allen drei Gewalten nicht nur nicht respektiert, sondern bewusst und gewollt verletzt?» gestürzt. Doch Wallraff ist Pragmatiker, er weiß, dass sich mit Grundrechten nicht wirklich Kasse machen lässt.

Wallraff weiß sicherlich, dass es völlig egal ist, wen oder was der Bundesbürger seit 65 Jahren wählt, wählt der doch immer das gleiche, weil Bundes- und Landeswahlleiter gar nichts anderes zulassen, damit die Kontinuität gewahrt bleibt. Wallraff beschäftigt sich dann doch lieber mit Fast Food wie in den 80er Jahren in der Rolle des Türken Levent (Ali) Sigirlioğlu bei McDonald’s mit Toiletten und Big Mac oder jetzt als Supervisor des RTL-Teams hinterm Tresen von Burger King.

Als 2012 gegen Wallraff plötzlich wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung ermittelt wurde, hätte er sich persönlich kümmern können um das aus dem NS-Terrorregime heute noch stammende verfassungswidrige Steuerrecht des Massenmörders Adolf Hitler. Ob er es getan hat, wissen wir nicht, bekannt geworden ist es aber auch nicht, denn von einem verantwortungsvollen Journalisten wird wohl heute wie im NS-Terrorregimes des Massenmörders Adolf Hitler immer noch verlangt, dass er im Konfliktfall mit dem Staat zwar die Wahrheit nicht verfälschen aber totschweigen muss. Da kann man also gar nichts enthüllen, aufdecken oder an den Pranger stellen.

Wie es um den seit 65 Jahren hochgelobten bundesdeutschen Rechtsstaat insgesamt tatsächlich bestellt ist, lässt sich in den einschlägigen Expertisen der Grundrechtepartei in ihrem aktualisierten Rechtsstaatsreport sehr genau nachlesen.

(Originalartikel: /231227)