Enthüllungsjournalist Günter Wallraff erhielt Informationen in eigener Sache von der Grundrechtepartei auf der Grundlage des 65 Jahre alten Bonner Grundgesetzes zur Verfassungs- und Konventionswidrigkeit des Strafbefehlsverfahrens sowie zur Verfassungswidrigkeit des Kammerzwangs.

Die Staatsanwaltschaft hat gegen Günter Wallraff am Amtsgericht Bad Kreuznach einen Strafbefehl beantragt. Der Antrag, der bereits im Februar erging, wird nach Informationen der Nachrichtenagentur dpa derzeit geprüft. Dabei geht es um den Vorwurf, dass Wallraff 2012 in einem Prozess gegen den Betreiber einer Großbäckerei aus dem Hunsrück falsch ausgesagt haben soll. (Quelle: t-online, dpa 06.05.2014)

Nachdem die o. a. Meldung auch die Grundrechtepartei erreichte, wurde der Entschluss gefasst, dem Enthüllungsjournalist Wallraff verfassungs- und konventionskonforme Informationen zukommen zu lassen, die es ihm ermöglichen, sich erfolgreich gegen verfassungs- und konventionswidrige Praktiken der bundesdeutschen, auf das Bonner Grundgesetz als ranghöchste Rechtsnorm vereidigte öffentliche Gewalt erfolgreich zur Wehr setzen zu können, Zitat:

Sehr geehrter Herr Wallraff,

mit 71 Jahren sind Sie älter als das am 23.05.2014 65 Jahre alt werdende Bonner Grundgesetz als ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland, an das übrigens der bundesdeutsche Gesetzgeber, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung eben seit 65 Jahren unverbrüchlich gebunden sind. Die im Grundgesetz verankerten unverletzlichen Grundrechte bilden unmittelbar geltendes recht gegenüber allen drei Gewalten und sind im Umkehrschluss Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat und seine Institutionen.

Das gegen Sie angestrengte Strafbefehlsverfahren darf es denn auch wegen seiner Verfassungs- und Konventionswidrigkeit seit 1949 / 1953 gar nicht geben. Es gibt es in seiner deutschen Form denn auch nur in der Bundesrepublik Deutschland und verstößt ex tunc gegen das Bonner G. G. und die Europäische Konvention der Menschenrechte. Sie werden diesbezüglich natürlich Ihren Anwalt fragen, doch der wird Ihnen nicht im Sinne des Grundgesetzes und der Konvention mit Rat und Tat zur Seite stehen, sondern im Eigeninteresse an Ihrem Geld interessiert sein und sich dem Kammerzwang, der zwar ebenfalls verfassungswidrig ist, da er gegen Art. 2 und 9 GG verstößt, weiterhin unterwerfen.

http:/rechtsstaatsreport.grundrechtepartei.de/strafbefehl

http:/rechtsstaatsreport.grundrechtepartei.de/kammerzwang

Wenn Sie mehr wissen wollen, ebenso in Ihrer eventuell noch anhängigen Steuerstrafsache, dann lesen Sie auf der Seite der Grundrechtepartei die einschlägigen Expertisen, die auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes dem Wortlaut und Wortsinn der ranghöchsten Rechtsnorm folgen und nicht der purifizierten NS-Rechtsordnung wider das Grundgesetz und dem darin verankerten Rechtsstaatsprinzip. Wäre sicherlich längst eine Recherche Wert gewesen, doch der deutsche Journalist ist noch immer pflichtbewusst und schweigt im Konfliktfall mit diesem Staat die Wahrheit tot.

Sollten Sie übrigens in Erwägung ziehen, am 25.05.2014 anlässlich der Europawahl wählen zu gehen, lassen Sie es lieber bleiben, denn sowohl das Europawahlgesetz las auch die Europawahlordnung sind beide seit ihrem Inkrafttreten wegen ihres unheilbaren Verstoßes gegen Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG ex tunc ungültig, die Wahlen mithin seit 1979 nichtig.

http:/grundrechtepartei.de/beschwerde-europawahl-2014/

Wäre eine tolle investigative Arbeit für einen investigativen Journalisten gewesen, doch in der Bundesrepublik Deutschland sind weder Watergate noch NSA journalistisch beherrschbar, es mangelt am Wissen und am Können. Der Massenmörder Adolf Hitler hat wohl nicht ohne jeden Hintergrund in seinem Machwerk «mein Kampf» bereits 1926 von der «granitenen Dummheit» der Bevölkerung fabuliert.

Sollten Sie was zur Erbauung Ihres strapazierten Geistes nun brauchen, dann schauen Sie sich die Karikaturen der Grundrechtepartei im Licht des Bonner Grundgesetzes und der diesem verfassungswidrig widersprechenden Zustandes der Bundesrepublik Deutschland bis auf den heutigen Tag bezogen an:

http:/grundrechtepartei.de/karikaturen/

Sollten Sie Fragen haben, dann stellen Sie diese gerne.

Mit freundlichen Grüßen

Sollte sich der Enthüllungsjournalist Günter Wallraff mit der Grundrechtepartei ins Benehmen setzen, so wird dieses an dieser Stelle zeitnah veröffentlicht werden.

Wie es um den seit 65 Jahren hochgelobten bundesdeutschen Rechtsstaat insgesamt tatsächlich bestellt ist, lässt sich in den einschlägigen Expertisen der Grundrechtepartei in ihrem aktualisierten Rechtsstaatsreport sehr genau nachlesen.

(Originalartikel: /231240)