Nach dem Tod von Cornelius Gurlitt hat ein Verwandter schwere Vorwürfe gegen die Staatsanwaltschaft erhoben. «Das ganze Drama und Gezerre um seine Bilder hat ihn in den Tod getrieben. Er hat sehr darunter gelitten, wie man ihn unter Druck gesetzt hat», sagte sein Großcousin Ekkehard der «Bild"-Zeitung. Die Justiz habe seinem verstorben Verwandten zudem gesagt, entweder rücke dieser die Bilder raus oder man ermittele gegen ihn wegen Steuerhinterziehung. Der 81-jährige Kunsthändler war am Mittwoch verstorben, nachdem er sich nicht von einer Herzoperation erholt hatte. (Quelle: t-online, 07.05.2014)
Leser des Grundrechteforums werden bezüglich der gegen die Staatsanwaltschaft erhobenen Vorwürfe im Fall des Cornelius Gurlitt kaum noch staunen, denn die bundesdeutschen auf das Bonner Grundgesetz vereidigten Amtsträger nehmen es mit den unmittelbares Recht gegen sie bildenden unverletzlichen Grundrechten seit 65 Jahren noch immer nicht sonderlich genau. Wirksam durchgreifen will man seit je her, so steht es in den Protokollen der ersten Adenauer-Regierung heute noch unter dem
Da weder Amtsmissbrauch noch Folter, geschweige denn Steuern-, Gebühren- oder Abgabenüberhebung zulasten des Bürgers strafbewährt sind, wir reden hier übrigens vom Rechtsstaat Bundesrepublik Deutschland und nicht von einer drittklassigen Diktatur irgendwo auf diesem Planeten, brauchen sich willfährige Amtsträger nicht sonderlich in Zurückhaltung gegenüber dem einzelnen Grundrechtsträger üben. Da wird halt der Grundrechtsträger zur Rechtsfigur «Mensch minderen Rechts» dem dann von Amts wegen der bürgerliche Tod zu Lebzeiten bereitet wird. Haben die Nazis übrigens zwischen 1933 und 1945 erfunden dieses Model für besonders schwierige Fälle, denen man mit den Rassegesetzen nicht wirklich beikommen konnte ohne zu viel Staub aufzuwirbeln.
Bis heute ist übrigens Raubkunst der Nazis noch immer in falschen und falschen deutschen Händen gut aufgehoben zum Leidwesen derer, die seit dem Ende des NS-Terrorregimes Eigentumsrechte gelten zu machen haben.
Wie es um den seit 65 Jahren hochgelobten bundesdeutschen Rechtsstaat insgesamt tatsächlich bestellt ist, lässt sich in den einschlägigen Expertisen der Grundrechtepartei in ihrem aktualisierten Rechtsstaatsreport sehr genau nachlesen.
(Originalartikel: /231248)