Die Gier zieht sich Scheins durch alle Schichten der bundesdeutschen Gesellschaft, wie der Hartz-IV-Betrug der Eltern des Tennisprofi Haas zeigt.

Knapp 13 Millionen Dollar Preisgeld hat Tennisprofi Tommy Haas bislang in seiner Karriere eingespielt. Von seinem Reichtum profitierten auch die Eltern. Dennoch erschlichen sie sich knapp 15.000 Euro an Sozialleistungen. Nun wurden sie wegen Betrugs verurteilt. (Quelle: Focus-online, 08.05.2014)

Leider berichten die bundesdeutschen Medien nichts über die Ungültigkeit der bundesdeutschen Hartz-IV-Gesetze, die wegen des Verstoßes gegen die zwingende Gültigkeitsvorschrift in Gestalt des sog. Zitiergebotes gemäß Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG ungültig sind. Die maßgeblichen Details lesen sich in der einschlägigen Expertise der Grundrechtepartei zu der Frage

«Ist die HARTZ IV-Gesetzgebung verfassungskonform?«

die im Tenor zu dem vernichtenden Ergebnis kommt

«Die HARTZ IV-Gesetzgebung, vorrangig das SGB II, verstößt (in über 40 Fällen) gegen die Gültigkeitsvoraussetzung für nach Maßgabe des Art. 19 Abs. 1 Satz 1 GG Grundrechte einschränkbare Gesetze gemäß Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG (Zitiergebot) und ist von daher ungültig. Ihre Anwendung ist verfassungwidrig.»

Wie es um den seit 65 Jahren hochgelobten bundesdeutschen Rechtsstaat insgesamt tatsächlich bestellt ist, lässt sich in den einschlägigen Expertisen der Grundrechtepartei in ihrem aktualisierten Rechtsstaatsreport sehr genau nachlesen.

(Originalartikel: /231256)