Der Grüne Bundestagsabgeordnete Dr. Anton Hofreiter ein Steuerhinterzieher in eigener Sache, was für eine Blamage für diesen so aufrichtig sich gebenden Menschen.

Anton Hofreiter hat offenbar jahrelang keine Steuern für seine Zweitwohnung bezahlt. Der Grünenpolitiker hatte einem Pressebericht nach versäumt, 2005 seinen Zweitwohnsitz anzumelden — und fünf Prozent der Miete als Steuer abzuführen. Anton Hofreiter hat sich offenbar strafbar gemacht. Wie die «Bild"-Zeitung vom Samstag berichtet, hat der Grünen-Fraktionsvorsitzende jahrelang keine Steuern für seine Zweitwohnung in Berlin abgeführt. Der Politiker habe den Fall dem Blatt gegenüber bestätigt. (Quelle: Focus-online, 10.05.2014)

Dem Vernehmen nach sollen es nur 2.475, — Euro sein, die da offensichtlich von Dr. Anton Hofreiter hinterzogen worden sind. 500, — Euro Geldbuße soll dieser anständige Bundestagsabgeordnete Dr. Anton Hofreiter schon dafür bezahlt haben, dass er seine Zweitwohnung in Berlin nicht beim Einwohnermeldeamt dem Meldegesetz entsprechend gemeldet hat seit 2005 übrigens.

Dr. Anton Hofreiter wird sich sicherlich noch an seinen Ausspruch im Fall «Uli Honeß" erinnern, wo er im Interview am 11.03.2014 folgendes großspurig von sich gegeben hat, Zitat:

«Das Ansehen von Uli Hoeneß ist schwer beschädigt. Die großen Firmen im Aufsichtsrat des F. C. Bayern, wie VW, Audi oder Adidas, müssen sich gut überlegen, ob sie Herrn Hoeneß weiter stützen.»

Dr. Anton Hofreiter erhielt damals von der Grundrechtepartei folgende mail bezüglich seines Ausspruches im Fall «Hoeneß" übersandt, Zitat:

Sehr geehrter Herr Dr. Hofreiter,

der Unterzeichnende erlaubt sich, Sie im Nachgang zu Ihrem Interview mit dem Focus und dem o. a. Zitiat auf die Tatsache hinzuweisen, dass es einem Rechtsstaat nicht geziemt, mit zweierlei Maß zu messen, wenn es um Straftaten geht. So lange in der Bundesrepublik Deutschland noch immer Steuergesetze mit dem Ausgabedatum des 16.10.1934 als gültige wenn auch dem Grundgesetz nicht genügende Gesetze betrachtet werden und zum Vollzug dieser grundgesetzwidrigen Gesetze auf das Bonner Grundgesetz zwar vereidigte aber ausdrücklich haftungs- und straffrei gestellte Amtsträger befasst werden, dann stimmt in diesem Rechtsstaat auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes etwas nicht.

Sollten Sie Herr Dr. Hofreiter als Mitglied des Deutschen Bundestages bisher von diesem von dem ersten Bundesfinanzminister Fritz Schäffer am 15.01.1951 ausdrücklich seinen «treuen Dienern» versprochenen haftungs- und straflosen Zustand bundesdeutscher Finanzbeamter keine Kenntnis haben, Schäffer nannte es damals «persönliche Unantastbarkeit», so sind Sie herzlich eingeladen, dieses Wissen auf den Seiten der Grundrechtepartei zu erlangen und zwar in einer Art und Weise, die es auch jedem interessierten Nichtjuristen ermöglicht, dieses vollumfänglich und schnell zu erfassen.

Seit dem 15.06.1943 ist der Amtsmissbrauch nicht mehr existent, ihn haben noch die NS-Schergen des Massenmörders Adolf Hitler ersatzlos gestrichen. Gemäß § 353 Abs. 1 StGB sind Finanzbeamte straflos gestellt, wenn sie vorsätzlich Steuern, Gebühren und Abgaben beim einzelnen Bürger überheben und es ordnungsgemäß zur Kasse bringen. Was überheben ist, wird Ihnen sicherlich hinlänglich bekannt sein.

BGH und OLG Celle haben verfassungswidrig überpositiv die Rechtsbeugung mit Urteilen in den Jahren 1972 und 1986 verneint, wenn Finanzbeamte vorsätzlich im Veranlagungs- und Einspruchsverfahren die Steuern bewusst falsch festsetzen. Das OLG Celle hat in seiner Entscheidung 3 Ws 176/86 vom 17.04.1986 verfassungswidrig noch eins drauf gesetzt und für Recht erkannt, dass sich der Finanzbeamte zwar an das Recht zu halten habe,ohne dass dieses seine vordringlichste Aufgabe sei.

Vom Rechtsstaat auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes ist das so was von unendlich entfernt, oder sehen Sie das ggf. anders?

In Sachen des äußerst fragwürdigen Hoeneß-Prozess wegen Steuerhinterziehung laufen sich die Medien längst ebenso fragwürdig warm.

Steuerhinterziehung kann also erst dann auch moralisch verwerflich sein, wenn der Rechtsstaat gegenüber seinen Bürgern als auch gegenüber seinen Amtsträgern mit gleicher Elle misst, so steht es jedenfalls im Art. 3 G. G. Bevor also die Steuergerechtigkeit herhalten muss, muss die strafrechtliche Gleichheit für Gerechtigkeit sorgen, ansonsten hat das alles hier mit dem Rechtsstaat auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes herzlich wenig zu tun.

Gern steht Ihnen der Unterzeichnende für Fragen Ihrerseits zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Eine Antwort auf den Inhalt der o. a. mail hat es bis heute von diesem Herrn Dr. Anton Hofreiter nicht gegeben. Aufgrund der jetzigen Veröffentlichung selbst Steuerhinterzieher zu sein, wenn auch nur im bescheidenen Rahmen, so erklärt dieses natürlich die Antwortlosigkeit des Herrn Dr. Anton Hofreiter. Stellt sich jetzt aber die Frage, ob Herr Dr. Anton Hofreiter geräuschlos die Konsequenzen zieht und sein Bundestagsmandat sowie alle Parteiämter sofort zur Verfügung stellt, denn dass er eine Unzumutung zumindest als Bundestagsabgeordneter ab sofort darstellt, sollte ihm als öffentlicher «Honeß-Kritiker» seit dem 13.03.2014 ja wohl bewusst sein, ansonsten hilft hier die Grundrechtepartei gerne noch ein bisschen nach. Die Gier macht scheinbar auch vor grünen Bundestagsabgeordneten nicht halt.

Wie es mit dem purifizierten nationalsozialistischen Steuerrecht vom 16.10.1934 in der Bundesrepublik Deutschland im Lichte des Bonner Grundgesetzes bis heute im Jahr 65 nach dem Inkrafttreten der ranghöchsten Rechtsnorm bestellt ist, liest sich sehr anschaulich in der einschlägigen Expertise der Grundrechtepartei zum Einkommensteuergesetz sowie in der Vituperation zur Vergabe des Großen Anton-Hynkel-Preises an das Bundesfinanzministerium und seinen damaligen und heute immer noch Bundesfinanzminister Schäuble am 23.03.2013.

Wie es um den seit 65 Jahren hochgelobten bundesdeutschen Rechtsstaat insgesamt tatsächlich bestellt ist, lässt sich in den einschlägigen Expertisen der Grundrechtepartei in ihrem aktualisierten Rechtsstaatsreport sehr genau nachlesen.

(Originalartikel: /231311)