Anton Hofreiter hat offenbar jahrelang keine Steuern für seine Zweitwohnung bezahlt. Der Grünenpolitiker hatte einem Pressebericht nach versäumt, 2005 seinen Zweitwohnsitz anzumelden — und fünf Prozent der Miete als Steuer abzuführen. Anton Hofreiter hat sich offenbar strafbar gemacht. Wie die «Bild"-Zeitung vom Samstag berichtet, hat der Grünen-Fraktionsvorsitzende jahrelang keine Steuern für seine Zweitwohnung in Berlin abgeführt. Der Politiker habe den Fall dem Blatt gegenüber bestätigt. (Quelle: Focus-online, 10.05.2014)
Dem Vernehmen nach sollen es nur 2.475, — Euro sein, die da offensichtlich von Dr. Anton Hofreiter hinterzogen worden sind. 500, — Euro Geldbuße soll dieser anständige Bundestagsabgeordnete Dr. Anton Hofreiter schon dafür bezahlt haben, dass er seine Zweitwohnung in Berlin nicht beim Einwohnermeldeamt dem Meldegesetz entsprechend gemeldet hat seit 2005 übrigens.
Dr. Anton Hofreiter wird sich sicherlich noch an seinen Ausspruch im Fall «Uli Honeß" erinnern, wo er im Interview
«Das Ansehen von Uli Hoeneß ist schwer beschädigt. Die großen Firmen im Aufsichtsrat
des F. C. Bayern , wie VW, Audi oder Adidas, müssen sich gut überlegen, ob sie Herrn Hoeneß weiter stützen.»
Dr. Anton Hofreiter erhielt damals von der Grundrechtepartei folgende mail bezüglich seines Ausspruches im Fall «Hoeneß" übersandt, Zitat:
Sehr geehrter Herr Dr. Hofreiter,
der Unterzeichnende erlaubt sich, Sie im Nachgang zu Ihrem Interview mit dem Focus und dem o. a. Zitiat auf die Tatsache hinzuweisen, dass es einem Rechtsstaat nicht geziemt, mit zweierlei Maß zu messen, wenn es um Straftaten geht. So lange in der Bundesrepublik Deutschland noch immer Steuergesetze mit dem Ausgabedatum des 16.10.1934 als gültige wenn auch dem Grundgesetz nicht genügende Gesetze betrachtet werden und zum Vollzug dieser grundgesetzwidrigen Gesetze auf das Bonner Grundgesetz zwar vereidigte aber ausdrücklich haftungs- und straffrei gestellte Amtsträger befasst werden, dann stimmt in diesem Rechtsstaat auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes etwas nicht.
Sollten Sie Herr Dr. Hofreiter als Mitglied des Deutschen Bundestages bisher von diesem von dem ersten Bundesfinanzminister Fritz Schäffer
Seit dem
BGH und OLG Celle haben verfassungswidrig überpositiv die Rechtsbeugung mit Urteilen in den Jahren 1972 und 1986 verneint, wenn Finanzbeamte vorsätzlich im Veranlagungs- und Einspruchsverfahren die Steuern bewusst falsch festsetzen. Das OLG Celle hat in seiner Entscheidung 3 Ws 176/86 vom
Vom Rechtsstaat auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes ist das so was von unendlich entfernt, oder sehen Sie das ggf. anders?
In Sachen des äußerst fragwürdigen Hoeneß-Prozess wegen Steuerhinterziehung laufen sich die Medien längst ebenso fragwürdig warm.
Steuerhinterziehung kann also erst dann auch moralisch verwerflich sein, wenn der Rechtsstaat gegenüber seinen Bürgern als auch gegenüber seinen Amtsträgern mit gleicher Elle misst, so steht es jedenfalls im Art. 3
Gern steht Ihnen der Unterzeichnende für Fragen Ihrerseits zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Eine Antwort auf den Inhalt der o. a. mail hat es bis heute von diesem Herrn Dr. Anton Hofreiter nicht gegeben. Aufgrund der jetzigen Veröffentlichung selbst Steuerhinterzieher zu sein, wenn auch nur im bescheidenen Rahmen, so erklärt dieses natürlich die Antwortlosigkeit des Herrn Dr. Anton Hofreiter. Stellt sich jetzt aber die Frage, ob Herr Dr. Anton Hofreiter geräuschlos die Konsequenzen zieht und sein Bundestagsmandat sowie alle Parteiämter sofort zur Verfügung stellt, denn dass er eine Unzumutung zumindest als Bundestagsabgeordneter ab sofort darstellt, sollte ihm als öffentlicher «Honeß-Kritiker» seit dem
Wie es mit dem purifizierten nationalsozialistischen Steuerrecht vom
Wie es um den seit 65 Jahren hochgelobten bundesdeutschen Rechtsstaat insgesamt tatsächlich bestellt ist, lässt sich in den einschlägigen Expertisen der Grundrechtepartei in ihrem aktualisierten Rechtsstaatsreport sehr genau nachlesen.
(Originalartikel: /231311)