«Die Täter und die Staaten, die Folter anwenden, müssen endlich konsequent und wirksam bestraft werden», fordert das MdB Annette Groth (DIE LINKE).

«Auch 30 Jahre nach Verabschiedung der UN-Anti-Folter-Konvention ist Folter in vielen Staaten der Welt noch immer an der Tagesordnung.»

«Die Täter und die Staaten, die Folter anwenden, müssen endlich konsequent und wirksam bestraft werden. DIE LINKE fordert die internationale Gemeinschaft auf, alle Formen der Misshandlung von Menschen durch Staaten und ihre Organe vor den internationalen Strafgerichtshof zu bringen — und zwar unabhängig davon, ob es sich dabei um „befreundete“ Staaten handelt oder nicht.

Ich fordere die Bundesregierung auf, alle Ausrüstungsgegenstände für die Strafverfolgung und den Strafvollzug, die zur Folterung von Menschen angewandt werden, grundsätzlich zu verbieten und den Export von Ausrüstungsgegenständen, die sich aufgrund ihrer Konstruktion zur Folter eignen, konsequent zu unterbinden. Die Bundesregierung muss sicherstellen, dass aus Deutschland exportierte Waren nicht für die Misshandlung von Menschen eingesetzt werden. Zudem ist die Bundesregierung aufgerufen, die Ausweisung von Personen in Staaten, in denen gefoltert wird, mit sofortiger Wirkung zu stoppen.» (Quelle: Focus-online, 13.05.2014)

Sehr begrüßenswerte Forderungen, die da die Bundestagsabgeordnete Annette Groth (DIE LINKE) in die Welt pustet. Frau Groth vergisst jedoch wissentlich oder unwissentlich, dass die Bundesrepublik Deutschland zwar 1990 das Übereinkommen gegen Folter ratifiziert aber bis heute nicht die Definition «Folter» i. S.v. Art. 1 des Übereinkommens gegen Folter gemäß Art. 4 des Übereinkommens ausdrücklich unter Strafe gestellt hat.

Die Grundrechtepartei hat diesbezüglich eine meinungsfreie Expertise zu der Frage

«Hat die Bundesrepublik Deutschland als Vertragsstaat des Übereinkommens der Vereinten Nationen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe vom 10. Dezember 1984 dafür Sorge getragen, dass alle Folterhandlungen gemäß Art. 4 Abs. 1 des Übereinkommens im bundesdeutschen Strafrecht als Straftaten gelten und mit angemessenen Strafen bedroht sind?»

erstellt und im grundrechteparteieigenen Rechtsstaatsreport veröffentlicht.

Die Bundestagsabgeordnete Annette Groth (DIE LINKE) muss sich sodann im selben Atemzug fragen lassen, warum DIE LINKE bis heute nicht gesetzesinitiativ im Deutschen Bundestag tätig geworden ist, um a) im StGB dafür Sorge zu tragen, dass die «Folter» gemäß Art. 1 des Übereinkommens gegen Folter vom 10.12.1984 endlich unter Strafe gestellt wird und b) im StGB dafür Sorge zu tragen, dass redaktionell der spätestens seit der «Tillessen/Erzberger-Entscheidung» des Alliierten Tribunal Général in Rastatt am 06.01.1947 der wieder aufgelebte Straftatbestand des «Amtsmissbrauches» gemäß § 339 StGB a. F. wieder im Strafgesetzbuch nachzulesen ist.

Wie es im Lichte dessen um den seit 65 Jahren hochgelobten bundesdeutschen Rechtsstaat insgesamt bis heute tatsächlich bestellt ist, lässt sich in den einschlägigen meinungsfreien Expertisen der Grundrechtepartei in ihrem aktualisierten Rechtsstaatsreport sehr genau und bisher nicht widerlegt nachlesen.

(Originalartikel: /231391)