Nix als Populismus!

Folgenden interessanten Schriftwechsel hatte ich heute aufgrund einer Anfrage an die Grundrechtepartei:

Anfrage:

Hallo Grundrechtepartei, Damen & Herren
Ich habe eine pers. Frage zu ihrem Text Ungültigkeit
in Zusammenhang mit einem Urteil Mieterhöhungsstreit und Urteil mit «Strafzahlung
Übernahme von Richter und Anwaltskosten
Wann kann Ich Sie sprechen -Beratung?
mit freundl. Grüßen
XXX

Antwort 1 Grundrechtepartei:

Sehr geehrter Herr XXX,

ich muss Sie darauf hinweisen, dass wir grundsätzlich keine Rechtsberatung anbieten. Weiterhin weiß ich nicht, welchen Text zum Thema Ungültigkeit Sie meinen, Sie müssten mir schon mitteilen, welchen Text Sie genau meinen; vielleicht mit Angabe der URL.

MfG.,
Ingmar Vetter (Bundessprecher)

Rückantwort 1 Absender:

Na dann ist das wohl Fantasie auf ihrer Webseite??? danke

Rückantwort 2 Absender:

Es bezieht sich auf diesen Link Herr Vettel
/243
Gibt es dazu Grundsatzurteil… Meines Wissens hat Karlsruhe das bestätigt, nur
das sich ebenniemand in der BRD daran hält?

XXX

Antwort 2 Grundrechtepartei:

Sehr geehrter Herr XXX,

zunächst ein Hinweis in eigener Sache: Wir mögen zumindest grundsätzliche Umgangsformen auch im schriftlichen Verkehr; dementsprechend werden wir eine nette Anrede und ähnliche Höflichkeiten keinesfalls zurückweisen.

Weiterhin ist mir Ihre eigentliche Frage immer noch nicht bekannt. Vielleicht können Sie diese so exakt wie möglich auf der Grundlage des von Ihnen angesprochenen Textes stellen?

Mfg.,
Ingmar Vetter (Bundessprecher)

Rückantwort 3 Absender:

Sehr geehrter Herr Vettel
Es geht um ein Versäumnisurteil mit der Konsequenz das Ich die kosten des
Gerichtes und der Klägerpartei, Anwaltkosten tragen soll.
Der Rechtsstreit ging hervor aus einer Mieterhöhung, der Ich nicht
zustimmte… Der Bezug ist nun der Link
vielen Dank !
mfg.XXX

Antwort 3 Grundrechtepartei:

Sehr geehrter Herr XXX,

wie lautet Ihre Frage?

MfG.,
Ingmar Vetter (Bundessprecher)

Rückantwort 4 Absender:

meine frage wäre:
ob ich der stellungnahme des amtgerichts über urteil und kosten zustimmen
oder widersruch einlegen soll.
?
es gibt ja darüber kein grundsatzurteil m. wissen
XXX

Antwort 4 Grundrechtepartei:

Sehr geehrter Herr XXX,

dazu kann ich Ihnen nichts raten, da wir, wie in Antwort 1 bereits angemerkt, keine Rechtsberatung im Einzelfall anbieten. Wir sind eine politische Partei und keine Rechtsanwaltskanzlei.

MfG.,
Ingmar Vetter (Bundessprecher)

Rückantwort 5 Absender:

wozu dann die bauernfängerei?
jede partei betreibt doch in dem lande nix als populismus…