Es ist ein wahres Twitter-Gewitter: Der Tor-Klau von Berlin bewegt die Menschen in den sozialen Netzwerke. Die Bayern freut´s, Dortmunds Fans sind enttäuscht vom Schiedsrichtergespann und fordern die Torlinientechnik. Die 64. Minute im DFB-Pokalfinale zwischen Bayern und Dortmund: BVB-Verteidiger Hummels köpft aufs Tor, der Münchner Dante kann gerade noch klären — doch war der Ball nun drin oder nicht drin? Das war schnell geklärt. Dante hat den Ball erst hinter der Torlinie getroffen, um ihn aus dem Tor zu schlagen. Sein Standbein befand sich auf der Torlinie, das Schussbein dahinter. Das Schiedsrichtergespann um Florian Meyer allerdings erkannte den regulären Treffer nicht an. Der somit verhinderte Torschütze Mats Hummel stand auch nicht im Abseits, wie zuerst vermutet wurde. Das konnte mit moderner Kameratechnik geklärt werden. Fakt ist: Die Torlinientechnik, die die Bundesliga-Clubs im März abgeschmettert haben, hätte geholfen. (Quelle: Focus-online, 18.05.2014)
Frappierend ist hier die Ähnlichkeit zum bundesdeutschen Rechtsstaatswesen, dass sich seit 65 Jahren den unverbrüchlichen Rechtsbefehlen der ranghöchsten Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland im Wege des offenen Verfassungsbruches in Gestalt der tausenfachen richterlichen Rechtsbeugung immer wieder zu Lasten der unmittelbares Recht bildenden unverletzlichen Grundrechte des einzelnen Bürgers entzieht.
Beim Fußball werden selbst Bälle, die erst im Toraus waren und von dort aus durch ein Loch im Tornetz überhaupt ins Tor gelangt sind, zu regulären Treffern von machtbesessenen Schiedsrichtern erklärt, auch wenn dieses aus den aufgezählten Regelwidrigkeiten unter keinen Umständen Rechtens sein kann. Heute wäre die elektronische Torlinientechnik das Mittel der Wahl, um regelwidrige Schiedsrichterentscheidungen weiter zu minimieren, so dass nicht die regelwidrig begünstigte, sondern die regelkonform spielende Mannschaft ggf. gewinnt, verliert oder unentschieden spielt. Auch das Fan-Publikum würde damit regelkonform zufrieden gestellt, kommen doch immer wieder gewalttätige Ausschreitungen nur deshalb während eines Spiels oder im Nachgang vor, weil unzutreffende Schiedsrichterentscheidungen den Spielverlauf regelwidrig beeinflussen.
Übrigens wären auch sog. Foul heute längst mit Hilfe des Videobeweises noch während des laufenden Spiels regelkonform analysierbar und somit regelkonform ahndungsfähig bis hin zur Strafanzeige wegen Körperverletzung, denn das Regelwerk sieht das Foulspiel nicht als regelkonformes Mittel des Spiels vor.
Ähnlich verhält es sich beim Recht, das in der Bundesrepublik Deutschland seit 65 Jahren immer noch weitestgehend nach den ersatzlos untergegangenen Regeln des NS-Terrorregimes vollzogen wird, doch die Verlierer dieses verfassungswidrigen Spiels begehren nicht auf, sondern hoffen bis heute auf die Einsicht ihrer staatlichen Peiniger, sich doch endlich zu besinnen und grundgesetzkonform zu handeln. Bekanntlich stirbt jedoch die Hoffnung zuletzt.
Wie es im Lichte dessen um den seit 65 Jahren hochgelobten bundesdeutschen Rechtsstaat insgesamt bis heute tatsächlich bestellt ist, lässt sich in den einschlägigen meinungsfreien Expertisen der Grundrechtepartei in ihrem aktualisierten Rechtsstaatsreport sehr genau und bisher nicht widerlegt nachlesen.
(Originalartikel: /231453)