Die CSU geht erneut auf Martin Schulz los. Der hatte gefordert, Kruzifixe aus der Öffentlichkeit zu verbannen und das Christentum in die Nähe einer rückwärtsgewandten Bewegung in Europa gerückt. Die Partei fühlt sich offenbar im Kern getroffen — und attackiert den Sozialisten an allen Fronten. (Quelle: Focus-online, 19.05.2014)
Am 25.05.2014 findet in der Europäischen Union zum 8. Mal die Europawahl statt und das trotz Ungültigkeit der bundesdeutschen Europawahlgesetze, da diese wegen nicht im Europawahlgesetz und der Europawahlordnung gemäß dem Zitiergebot des Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG genannter Grundrechtseinschränkungen mit dem Tage ihres Inkrafttretens ungültig sind mit der Folge, dass die Wahlen in der Bundesrepublik Deutschland seit 1979 zum Europäischen Parlament nichtig sind mit der weiteren Folge, dass die bundesdeutschen Europaabgeordneten zu keinem Zeitpunkt legal ihr Abgeordnetenmandat erhalten haben, so dass das Europaparlament seit 1979 zu keinem Zeitpunkt ordnungsgemäß besetzt gewesen ist und somit dessen Entscheidungen allesamt nichtig sind bis heute und nach dem 25.05.2014 es weiterhin bleiben werden, weil das Europawahlgesetz und die Europawahlordnung auch am 25.05.2014 ungültig sein werden.
Hier zum wiederholten Male alle die Details: «Chronologie: Beschwerde wegen der Ungültigkeit der Vorbereitung und Durchführung der Wahlen zum Europäischen Parlament 2014 in der Bundesrepublik Deutschland.»
Wie es im Lichte dessen um den seit 65 Jahren hochgelobten bundesdeutschen Rechtsstaat insgesamt bis heute tatsächlich bestellt ist, lässt sich in den einschlägigen meinungsfreien Expertisen der Grundrechtepartei in ihrem aktualisierten Rechtsstaatsreport sehr genau und bisher nicht widerlegt nachlesen.
(Originalartikel: /231459)