Steuerzahlerbund klagt an, titel Focus-online aktuell, vermeidet aber die Tatsache zu vermelden, dass zum 8. Mal die Europawahlen in der Bundesrepublik Deutschland nichtig sind, weil die Europawahlgesetze wegen Verstoßes gegen das Zitiergebot gemäß Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG ungültig sind seit 1979.

Steuerzahlerbund klagt an. Durch diese vier Fehler verprassen die Eurokraten unsere Steuer-Milliarden. 1011 Verordnungen, 388 Änderungsverordnungen, 14 Richtlinien, 64 Änderungsrichtlinien — und das alles in einem Jahr. Schlimmer noch: Unterm Strich hat die EU im Jahr 2013 den deutschen Steuerzahler 14 Milliarden Euro gekostet. Seit ihrer Gründung waren es sogar 250 Milliarden Euro. (Quelle: Focus-online, 20.05.2014)

Dass ausgerechnet der Bund der Steuerzahler immer wieder ziziert wird, hat schon was groteskes, denn um die eigentlichen Probleme von Verfassungsrang macht der Bund der Steuerzahler auch 65 Jahre nach dessen Gründung 1949 seitens des Nazi Karl Bräuer einen endlosen Bogen. Darum ist der Bund der Steuerzahler auch seit dem 23.03.2013 mit dem Großen Anton-Hynkel-Preis als politischer Negativpreis für zweifelhafte Verdienste um die fragwürdige Erhaltung nationalsozialistischer Kontinuitäten im «demokratischen Rechtsstaat» Bundesrepublik Deutschland von der Grundrechtepartei ausgezeichnet worden.

Anstatt über Zahlen zu referieren wäre es an der Zeit, sich über die zwingenden Gültigkeitsvorschriften des Bonner Grundgesetzes endlich zu informieren, um dann den Gesetzgeber öffentlich anzumahnen, seinen zwingenden gesetzgeberischen Pflichten nachzukommen, nämlich das Zitiergebot gemäß Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG zwingend bei jedem gesetzgeberischen Akt zu beachten, weil ansonsten die Gesetze niemals Gesetzeskraft erlangen und ex tunc ungültig sind. Ob es nun in den Reihen des Bundes der Steuerzahler Dummheit oder Verfassungsfeindlichkeit ist, die die Damen und Herren dort umtreibt, lässt sich nicht mit letzter Sicherheit sagen, dass man aber beratungsresistent ist, zeigt das uneingeschränkte Schweigen zur Haftungs- und Straflosigkeit gemäß § 353 Abs. 1 StGB vorsätzlich beim einzelnen Bürger zugunsten des Staates Steuern, Gebühren und Abgaben überhebender Finanzbeamter und anderer Amtsträger.

Seit dem 14.03.2014 hat die Grundrechtepartei öffentlich gemacht, dass die Europawahlgesetze der Bundesrepublik Deutschland seit 1979 wegen deren Verstoßes gegen das Zitiergebot gemäß Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG ungültig sind mit der Folge, dass seit 1979 das Europaparlament niemals ordnungsgemäß besetzt gewesen ist und demnach alle von dort getroffenen Entscheidungen nichtig sind und bleiben. Details lesen sich hier:

Chronologie: Beschwerde wegen der Ungültigkeit der Vorbereitung und Durchführung der Wahlen zum Europäischen Parlament 2014 in der Bundesrepublik Deutschland

Wie es im Lichte dessen um den seit 65 Jahren hochgelobten bundesdeutschen Rechtsstaat insgesamt bis heute tatsächlich bestellt ist, lässt sich in den einschlägigen meinungsfreien Expertisen der Grundrechtepartei in ihrem aktualisierten Rechtsstaatsreport sehr genau und bisher nicht widerlegt nachlesen.

(Originalartikel: /231494)