Happy birthday Bonner Grundgesetz zum 65. Mal, vielleicht das letzte Mal, denn nie war die ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland so in ihrer Existenz gefährdet wie heute.

Am 23.05.1949 wurde das Bonner Grundgesetz als die ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland in Kraft gesetzt. Unverbrüchliche Rechtsbefehle garantieren seitdem die Unmittelbarkeit der unverletzlichen Grundrechte des einzelnen Bürgers gegenüber dem Gesetzgeber, der vollziehenden Gewalt sowie der Rechtsprechung. Doch der Schein trügt, denn noch nie war das Bonner Grundgesetz als die ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland in seiner Existenz derart gefährdet, wie heute. Offen haben auf das Bonner Grundgesetz vereidigte Amtsträger dem Bonner Grundgesetz nicht nur geistig längst eine Absage erteilt, nein, sie bekämpfen es in seiner den einzelnen Bürger unverbrüchlich schützenden Funktion.

Bereits 83 Tage nach dem Inkrafttreten des Bonner Grundgesetzes wurde mit dem Inkrafttreten des ersten Bundeswahlgesetzes der jungen Bundesrepublik Deutschland die Weiche gestellt, die bis heute de facto den Inhalt des Bonner Grundgesetzes leerlaufen lässt, weil das erste Bundeswahlgesetz nämlich gegen das den Gesetzgeber unverbrüchlich gemäß Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG zwingende Zitiergebot verstoßen hat und aufgrund dessen ex tunc ungültig geblieben ist, niemals wirklich verfassungskonform Rechtskraft erlangt hat mit allen damit verbundenen unmittelbaren und bis heute wirkenden mittelbaren Folgen. Details lesen sich in der einschlägigen meinungsfreien Expertise der Grundrechtepartei zu der Frage

Wurden die Wahlen zu den Bundestagen der Bundesrepublik Deutschland seit dem 14. August 1949 in Übereinstimmung mit den verfassungsrechtlichen Vorschriften der Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG i. V.m. Art. 20 Abs. 2 GG und Art. 38 GG abgehalten?

Seitdem haben es die Grundrechtsträger Scheins mit einer im Schatten des Bonner Grundgesetzes operierenden «öffentlichen Gewaltherrschaft» zu tun, deren erklärtes Ziel nicht ist, sich an die unverbrüchlichen Rechtsbefehle des Bonner Grundgesetzes zu halten, geschweige denn die unmittelbares Recht bildenden unverletzlichen Grundrechte gegen sich und das willkürliche und allmächtige hoheitliche Handeln und / oder Unterlassen wirken zu lassen.

Da hilft auch nicht das Wissen um den Inhalt der Rede des Bundestagsabgeordneten Dr. Adolf Arndt vom 17.10.1959 in Kassel, die er unter das Thema «Das unerfüllte Grundgesetz» gestellt hatte. Seine Rede schloss Arndt damals mit der These, dass das Grundgesetz bis heute seiner Erfüllung harre. Und so hindern die «Hüter des Grundgesetzes» denn auch diesen Zustand der Unerfülltheit verfassungsfeindlich bis heute.

Wie es im Lichte dessen um den seit 65 Jahren hochgelobten bundesdeutschen Rechtsstaat insgesamt bis heute tatsächlich bestellt ist, lässt sich in den einschlägigen meinungsfreien Expertisen der Grundrechtepartei in ihrem aktualisierten Rechtsstaatsreport sehr genau und bisher nicht widerlegt nachlesen.

(Originalartikel: /231536)