Redaktion Günther Jauch weiß über die Ungültigkeit der bundesdeutschen Europawahlgesetze wegen deren Verstoßes gegen das Zitiergebot gemäß Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG mit der Folge der nichtigen Wahl am 25.05.2014 seit dem 26.05.2014 unmittelbar Bescheid, ebenso ZEIT-Chefredakteur Giovanni di Lorenzo selbst.

«Das ist einfach nur daneben»: Günther Jauch verteidigt in einem Beitrag für die «Bild"-Zeitung seinen Talkshow-Gast Giovanni di Lorenzo — und verurteilt die Aufregung um dessen doppelte Stimmabgabe bei der Europawahl. In einem Gastbeitrag für die «Bild"-Zeitung schreibt Jauch, was in der öffentlichen Debatte aus dieser «Petitesse» entstanden sei, habe ihn fassungslos gemacht. Von der Diskussion in seiner Sendung bleibe nun nur hängen, dass di Lorenzo ein Wahlfälscher sei. «Das ist für mich so absurd, dazu noch gemein und im Namen angeblicher 'political correctness' einfach nur daneben», so Jauch. Di Lorenzo hatte in der Sendung am Sonntag freimütig berichtet, dass er bei der Europawahl zweimal gewählt hat — einmal als italienischer Staatsbürger im Konsulat des Landes in Hamburg, und ein zweites Mal als Bundesbürger in einer Grundschule der Hansestadt. Wer zwei Staatsbürgerschaften hat, darf nach dem Europawahlgesetz aber nur in einem EU-Land wählen. Di Lorenzo beteuert, das habe er nicht gewusst. Die Staatsanwaltschaft Hamburg ermittelt trotzdem.(Quelle: Spiegel-online, 28.05.2014)

Die Fernsehredaktion der Sendung «Günther Jauch» weiß seit dem 26.05.2014 über die Fakten der bundesdeutschen nichtigen Europawahl wegen der Ungültigkeit der bundesdeutschen Europawahlgesetze aufgrund deren unheilbaren Verstoßes gegen das sog. Zitiergebot gemäß Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG Bescheid. Die Grundrechtepartei hat der Redaktion des Fernsehjournalisten Günther Jauch am 26.05.2014 die entsprechenden Informationen per mail zukommen lassen.

Es gibt daher keinen Grund, den Chefredakteur der ZEIT di Lorenzo wegen seines Geständnisses am 25.05.2014 in der Sendung «Jauch» zu bemitleiden, denn in Ermangelung gültiger bundesdeutscher Europawahlgesetze war die Stimmabgabe des Herrn di Lorenzo in der deutschen Grundschule ebenso nichtig wie die eventuelle Stimmabgabe des Herrn Jauch am 25.05.2014, so denn dieser an der Europawahl teilgenommen haben sollte. Auch alle Briefwähler haben in der Bundesrepublik Deutschland nichts gewählt, denn auf der Basis eines ungültigen Wahlgesetzes ist jede Wahl nichtig und jedes Wahlergebnis ungültig / nichtig. Da gibt es dann auch nicht den Versuch einer Wahlfälschung von Seiten eines Herrn di Lorenzo. Straftäter sind hier ganz andere Personen.

Straftäter sind seit dem 14.03.2014 zuvörderst die über die Ungültigkeit der bundesdeutschen Europawahlgesetze schriftlichlich von der Grundrechtepartei vor laufender Fernsehkamera des Parlamentsfernsehens des Deutschen Bundestages in Berlin persönlich in Kenntnis gesetzten Amtsträger in Gestalt des Bundeswahlleiters Roderich Egeler und seines Stellvertreters Dieter Sarreither und die Personen in Gestalt des Bundeswahlausschusses Prof. Dr. Michael Brenner (CDU), Hartmut Geil (Bündnis 90/Die Grünen), Dr. Thomas Hahn (FDP), Petra Kansy (CDU), Dr. Johannes Risse (SPD), Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast (SPD), Dr. Hans Michael Strepp (CSU), Halina Wawzyniak (Die Linke), Vorsitzender Vorsitzender Richter am Bundesverwaltungsgericht Jürgen Vormeier, Richterin am Bundesverwaltungsgericht Dr. Renate Philipp. Am 03.04.2014 wurde ebenfalls vor laufenden Kameras des Bundestagsfernsehens die am 14.03.2014 überreichte förmliche Beschwerde mündlich von Seiten des Bundessprechers der Grundrechtepartei Ingmar Vetter nicht nur wiederholt, sondern auch dezidiert begründet und der Bundeswahlschuss zum sofortigen Handeln aufgefordert.

Bis heute handelt der Bundeswahlausschuss durch pflichtwidriges verfassungsfeindliches Unterlassen, denn es oblag dem Bundeswahlleiter sowie dem Bundeswahlausschuss, die bundesdeutsche Europawahl zum 25.05.2014 wegen der Ungültigkeit der bundesdeutschen Europawahlgesetze aufgrund deren unheilbaren Verstoßes gegen das Zitiergebot gemäß Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG abzusagen. Stattdessen hat dieser Personenkreis sich im Sinne von § 107a StGB sowie § 108a StGB strafbar gemacht, denn es wurde eine nichtige Wahl durchgeführt, die zu einem nichtigen Ergebnis geführt hat und das nichtige Ergebnis wird zum gültigen Wahlergebnis vom Bundeswahlleiter erklärt mit der Folge, dass das Europaparlament mit nicht verfassungskonform gewählten bundesdeutschen Personen besetzt wird, die nicht den Status Europaabgeordnete tragen können und dürfen mit der weiteren folge, dass alle Entscheidungen des EU-Parlaments null und nichtig sind.

Weitere Details lesen sich hier:

Zum 8. Mal wird seit 1979 am 25.05.2014 in der Bundesrepublik Deutschland anlässlich der Europawahlen von Staats wegen systematisch Wählerbetrug und Wahlfälschung begangen mit der zwingenden Folge der Nichtigkeit des bundesdeutschen Europawahlergebnisses 2014.

In der Mediathek des Bundestagsfernsehens sind die beiden Sitzungen des sog. Bundeswahlausschusses am 14.03. und 03.04.2014 in voller Länge zu finden um sich hier selbst ein Bild vom geschauspielerten Rechtsstaat Bundesrepublik Deutschland auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes als ranghöchste Rechtsnorm machen zu können.

Wie es im Lichte dessen um den seit 65 Jahren hochgelobten bundesdeutschen Rechtsstaat insgesamt bis heute tatsächlich bestellt ist, lässt sich in den einschlägigen meinungsfreien Expertisen der Grundrechtepartei in ihrem aktualisierten Rechtsstaatsreport sehr genau und bisher nicht widerlegt nachlesen.

Bleibt zum Schluss noch folgende Bemerkung:

Der Nazi-Jurist, NSDAP-Mann, SS-Rottenführer und Sonderstaatsanwalt am Sondergericht in Bamberg sowie spätere persönliche Referent des ersten Bundesjustizministers Dr. Thomas Dehler und langjährige Richter in Personalunion am BGH und BVerfG sowie Prof. an der Hochschule für öffentliches Recht in Speyer und strammes CSU-Mitglied Dr. Willi Geiger hat in seiner Promotion «Die Rechtsstellung des Schriftleiters» 1941 verkündet, dass von einem pflichtbewussten Journalisten im Konfliktfall mit dem Staat zwar nicht verlangt werde, dass er die Wahrheit verfälsche aber er müsse sie totschweigen. Bundesdeutsche Journalisten nehmen sich diese Pflicht wohl immer noch sehr zu Herzen, ansonsten würde man die o. a. Fakten spätestens jetzt öffentlich gemacht haben und die politischen Täter wären nicht mehr länger Täter.

Allen Lesern und Leserinnen dieses Artikels wird das Geleitwort zur Grundgesetzausgabe der Bundeszentrale für politische Bildung vom 25.11.1970 des ehemaligen Bundespräsidenten Dr. Gustav Heinemann wärmstens ans Herz gelegt:

Für den Bürger eines freiheitlichen Rechtsstaates gibt es im Grunde genommen keine wichtigere Informationsquelle als das Grundgesetz. Dort wird für das politische Handeln des einzelnen, der Parteien und der staatlichen Organe der gültige Rahmen gesetzt; dort wird mit den Grundrechten der freiheitliche Raum des Bürgers gesichert. Nur wer das Grundgesetz kennt, kann alle Chancen an freiheitlicher Mitbestimmung und politischer Mitwirkung nutzen, die unsere Verfassung uns allen anbietet.»

Dumm ist inzwischen nur, wenn der einzelne Grundrechtsträger sich kundig gemacht hat und auf diese Weise den auf das Bonner Grundgesetz ausdrücklich vereidigten und trotzdem unwilligen Amtsträgern verfassungs- und konventionsrechtlich immer öfters von nun an die Karten legt.

In der bundesweit in den Grundschulen inzwischen im Umlauf befindlichen Grundrechtefibel für Kinder ab 8 Jahren «Voll in Ordnung — unsere Grundrechte«, heißt es nämlich zutreffend:

Das Grundgesetz ist das starke und sichere Fundament unserer Demokratie. Grundlage unserer Verfassung sind die unveräußerlichen Grund- und Menschenrechte.

Wir in Deutschland haben mit den «Grundrechten» tatsächlich einen Schatz, um den uns viele andere Länder der Erde beneiden. Sie geben uns den Rahmen für ein friedliches Zusammenleben. Sie funktionieren natürlich nur, wenn sich möglichst alle an die Rechte und Pflichten halten. Dazu muss man sie kennen und anerkennen.

(Originalartikel: /231615)