Die acht Herausgeber des Grundrechte-Report unterschlagen auch im Jahr 2014 die Verfassungswidrigkeit des Rechtsstaates Bundesreublik Deutschland.

«Alle Jahre wieder», könnte man auch titeln, wenn nämlich seit 1997 der sog. Grundrechte-Report in der Bundesrepublik Deutschland gemeinsam von mittlerweile acht Menschenrechtsorganisationen veröffentlicht wird. Am 03. Juni 2014 war es wieder so weit. Es sind die Humanistische Union, das Komitee für Grundrechte und Demokratie, der Bundesarbeitskreis Kritischer Juragruppen, Pro Asyl, der Republikanische Anwältinnen- und Anwälteverein, die Vereinigung demokratischer Juristinnen und Juristen, die Internationale Liga für Menschenrechte und die Neue Richtervereinigung, sie alle behaupten, auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes stehend, für die unverletzlichen unmittelbar geltendes Recht gegenüber den drei Gewalten bildenden Grundrechte einzutreten. Wäre dem so, müsste jeder der seit 1997 erschienene Grundrechte-Report längst über die verfassungswidrigen Grundgesetz- und Gesetzeszustände in der Bundesrepublik Deutschland berichtet haben, so wie sie die Grundrechtepartei in ihren einschlägigen meinungsfreien Expertisen ihres Rechtsstaatsreports bis heute darstellt.

Bis heute weigern sich verfassungswidrig denn auch der Gesetzgeber, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung, sich einzig und allein dem Wortlaut und Wortsinn sowie der herrschenden Normenhierarchie und Gesetzessystematik auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes zu unterwerfen, weil ihnen sodann kein grundrechtseinschränkendes Recht mehr aus der Zeit vor dem Inkrafttreten des Bonner Grundgesetzes insbesondere aus den Händen des Massenmörders Adolf Hitler und seinem NS-Terrorregime zur Verfügung stünde, um fortgesetzt systematisch haftungs- und straflos den einzelnen Grundrechtsträger trotz ausdrücklichen Verbotes seitens der unverbrüchlichen Rechtsbefehle des Bonner Grundgesetzes an der Ausübung seiner unverletzlichen Grundrechte zu hindern. (Quelle: u. a. Laage, C., Die Auseinandersetzung um den Begriff des gesetzlichen Unrechts nach 1945, in: Redaktion Kritische Justiz (Hg.), Die juristische Aufarbeitung des Unrechts-Staats, Baden-Baden 1998, S. 265−297.)

Auch der jüngste sog. Grundrechte-Report, der von 2014, den die von der Grundrechtepartei mit dem Großen Anton-Hynkel-Preis am 23.03.2013 ausgezeichnete ehemalige Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger am 03.06.2014 der Presse vorstellte, weist dem Inhaltsverzeichnis nach absolut keine Hinweise auf die verfassungskriminellen Rechtsbrüche des bundesdeutschen Gesetzgebers, der bundesdeutschen vollziehenden Gewalt oder gar der bundesdeutschen Rechtsprechung auf, verdienen doch nahezu alle im Kreise der Herausgeber trefflich an den verfassungswidrigen Zuständen in Gestalt der willkürlichen und allmächtigen öffentlichen Gewaltherrschaft in der erst 65 Jahre alten Bundesrepublik Deutschland.

Wie es im Lichte dessen um den seit 65 Jahren hochgelobten bundesdeutschen Rechtsstaat insgesamt bis heute tatsächlich bestellt ist, lässt sich in den einschlägigen meinungsfreien Expertisen der Grundrechtepartei in ihrem aktualisierten Rechtsstaatsreport sehr genau und bisher nicht widerlegt nachlesen.

(Originalartikel: /231647)