UN-Resolution A/RES/56/83¹ betrifft die Verantwortlichkeit der Staaten für völkerrechtswidrige Handlungen. Die Liebhaber der so genannten „Staatlichen Selbstverwaltung“, der Nichtexistenz der Bundesrepublik Deutschland bzw. deren angeblich nicht staatliche Existenz als „Bundesrepublik Deutschland GmbH“ (AZ: 72 HRB 51411), des Weiterbestehens des Deutschen Reiches (gern in den Grenzen von 1937) und schließlich der angeblich aus dem Grundgesetz selbst hervorgehen sollenden Ungültigkeit des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland berufen sich als Anscheinsbeweis ihrer Legitimation, außer auf diverse andere Gesetze, unter anderem seltsamerweise das Grundgesetz, gern auf Artikel 9 UN-Resolution A/RES/56/83:

Verhalten im Falle der Abwesenheit oder des Ausfalls der staatlichen Stellen.

„Das Verhalten einer Person oder Personengruppe ist als Handlung eines Staates im Sinne des Völkerrechts zu werten, wenn die Person oder die Personengruppe im Falle der Abwesenheit oder des Ausfalls der staatlichen Stellen faktisch hoheitliche Befugnisse ausübt und die Umstände die Ausübung dieser Befugnisse erfordern“.

Daraus schließen o.a. Personen, dass auf Grund der von ihnen behaupteten Nichtexistenz der Bundesrepublik Deutschland in Verbindung mit dem angeblichen Fortbestand des Deutschen Reiches (BVerfGE 6, 309 ) und wegen des Mangels an reichsdeutschen Verwaltungsorganen jedermann behaupten kann, er übe nun hoheitliche Befugnisse aus - wahlweise im eigenen Namen oder dem des Deutschen Reiches. Im Grunde ein kalter Aufguß vormaliger kommissarischer Reichsregierungen. Die automatische Verdrängung des Begriffs faktisch liegt für den Kenner der deutschen Sprache auf der Hand.

Welche Bedingungen müssen erfüllt sein, um Artikel 9 UN-Resolution A/RES/56/83 in Wirkung treten zu lassen?

a) Abwesenheit oder Ausfall der staatlichen Stellen,

b) faktische Ausübung hoheitlicher Befugnisse an deren Stelle,

c) Umstände, welche die Ausübung dieser Befugnisse erfordern.

Nehmen wir zum Zwecke der Beweisführung an, die Bundesrepublik Deutschland wäre tatsächlich nicht existent und an ihrer Stelle träte das auf Grund des Mangels an reichsdeutschen Organen jedoch handlungsunfähige Deutsche Reich. In diesem, von o.a. Personen immer wieder beschworenen Fall würde folgende Frage im Raum stehen:

Wer ist dann in Übereinstimmung mit Artikel 9 UN-Resolution A/RES/56/83 völkerrechtlich die dort erwähnte Person bzw. Personengruppe, welche derzeit faktisch die hoheitlichen Befugnisse ausübt und wer bestimmt, welche Umstände dies erfordern?

Antwort a): Max Selbstverwalter und Freunde?

Antwort b): Die derzeitige Regierung und ihre Institutionen?

Angesichts der in Artikel 9 geforderten FAKTEN muss hier konstatiert werden, dass die Selbstverwalter 67 Jahre zu spät kommen. Sie scheinen nicht einmal zu bemerken, dass diese Resolution eher denen die derzeitige faktische Macht erhält, von denen aus verschiedenen Gründen behauptet wird, sie wären nicht zur Vertretung des deutschen Volkes berechtigt, als den „natürlichen Personen“, welche da glauben, mit der Beschwörung des Deutschen Reiches in den Grenzen von 1937 völkerrechtlich auch nur annähernd erhört zu werden.

Unter der theoretischen Annahme, die Bundesregierung und ihre Institutionen wären tatsächlich nicht zur Volksvertretung berechtigt, würde gerade diese Resolution ihnen völkerechtlich das Recht geben, das deutsche Volk inner- und außerstaatlich zu vertreten - ohne dass sie dazu gewählt wären, einfach weil sie es tun. Das Gleiche träfe auf alle Personengruppen zu, welche in der Zukunft tatsächlich eine kalte Revolution durchführten - und zwar ohne das deutsche Volk um sein Einverständnis zu bitten.

Insofern müsste hier abschließend folgende Frage gestellt werden:

Wem nützt die ideologische Verbindung zwischen Reichsvertretern und dem Inhalt dieser Resolution in Verbindung mit der damit verbundenen Scheu, sich den Inhalt genau anzusehen und zu verstehen, was darin wirklich steht und vor allem, was es bedeutet?

¹ Hinweis: Es werden ausschließlich solche Kommentare veröffentlicht, welche auf die im Beitrag gestellten Fragen eingehen. Anscheinsbeweisführungen für die Nichtexistenz der Bundesrepublik Deutschland und des Grundgesetzes werden hier nicht veröffentlicht!


Wir brauchen die Hilfe der Öffentlichkeit! Wir brauchen Eure Stimme!

Bitte unterschreibt unsere Unterschriftenliste, damit wir als Grundrechtepartei und Initiatorin der Rundfunkbeitragsklage weiter arbeiten können oder schreibt eine Mail an hallo@grundrechtepartei.de mit dem Betreff: Ja! Ich unterstütze die Grundrechtepartei mit meiner Unterschrift!

http:/grundrechtepartei.de/sag-ja-zur-grundrechtepartei/


»Good spelling, punctuation, and formatting are essentially the online equivalent of bathing.« -- Elf Sternberg

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  1. M.Schmidt

    Unser Vaterland Deutschland

    Bezüglich dieses Artikels bitte ich um eine Interpretation von BVerfGE 36,1 Grundlagenvertrag Absatz III.

    • Autor Grundrechtepartei

      Dazu mangelt es uns an überflüssiger Zeit, die auch der Grundrechtepartei nur in sehr beschränktem Maße auch wieder 2016 zur Verfügung steht. Alles was hier zu sagen und zu schreiben ist, wurde im Artikel „Die ominöse UN-Resolution A/RES/56/82“ dargelegt.

  2. Ursula: von Fteising

    Ihr Thema

    Ich lebe in Oberbayern.
    Ihr Thema motiviert mich, als Mensch, als Gläubige an das Gute, als Politisch Motivierte, als gelernte Immobilienkauffrau, mit dem Titel Justizangestellte a.D., als Petitieurin beim Deutschen Bundestag, anerkannt von den drei obersten Generälen per TV in 2011, als Bayerin und als in Staatlicher Selbstverwaltung befindliche natürliche Person.
    Das Grundgesetz betrifft nur die BRD und wurde von Bayern nie anerkannt. Gemäß 2 BvF 1/73 darf kein deutscher Bürger an der Arbeit zur Handlungsfähigkeit gehindert werden. Wer hat also Angst vor einer Vollbetreuung. Die BRD ist sozusagen nichts anderes als der Betreuer, genannt Treuhand.
    Der Betreuer wird auch ungültig eingeschaltet, weil das die abzuwenden Firmen etc. nicht wissen, daß ihre Forderungen unrecht sind und die BRD-GERICHTE derzeit nicht umsetzen können. Wer ist dann also Handlungsunfähig? Die BRD ist es nicht und die, dir sich von der BRD treu verwalten lassen, wohl auch nicht.

  3. svart-aska

    Sehr geehrte Damen und Herren,ich muss leider zu geben das ich auf diesem gebiet kein Fachmann bin,aber ich frage mich schon warum Politiker nach eigenen aussagen die rechtsstaatlichkeit der brd anzweifeln wie zum beispiel gabriel usw. ? Ich bin kein anhänger des reiches und auch kein freund der brd,aber sollte es nicht um die menschen gehen ich verspüre hier wirklich nur eine arogante form der selbstdarstellung von juristen und eigenbrödlern,daher mal meine frage was nützt dieses ganze um den leuten in diesem land und der eu und welt zu helfen?ganz ehrlich grundrechte hatt kein mensch mehr,vőlkerrecht gleich massenmord es stört doch keinen politiker,juristen oder bürger mehr was vor seiner tür passiert wenn es sie nicht selbst betrifft.ich weiss nicht selbstverwalter sind doch auch nichts anderes als die gegen die sie wettern,und juristen wenn ich das höre es zählt nur jura,schämmt euch! Wenn sie doch alle so ein grosses rechtsbewusst sein haben dann gibt es glaub ich wichtigere dinge zu klären ! Aber leider wird es der mensch nur verstehen wenn es zu spät ist !

    • John Doe

      Liebe/r svart-aska,
      zunächst erst mal: schön, dass Sie den Weg hierher, zur Grundrechtepartei, gefunden haben!

      Zu Ihrem Beitrag:

      Zitat:
      „Ich bin kein anhänger des reiches und auch kein freund der brd,aber sollte es nicht um die menschen gehen ich verspüre hier wirklich nur eine arogante form der selbstdarstellung von juristen und eigenbrödlern,daher mal meine frage was nützt dieses ganze um den leuten in diesem land und der eu und welt zu helfen?“

      Leider ist aus diesem Teil Ihrer Anmerkung nicht zweifelsfrei festzustellen, ob Sie diese Erkenntnis auf den Bereich der Beiträge hier, oder auf den Allgemeinzustand, „draußen, im Lande“, beziehen.
      Was die Arbeit der Grundrechtepartei betrifft, so sehen Sie es bitte als „Weckruf“ an die Bevölkerung an, zunächst aus ihrer Lethargie zu erwachen, und die ihnen garantierten Grundrechte, die das Grundgesetz einem jeden Bürger dieses Landes mit „in die Wiege legt“, wieder in Erinnerung zu rufen.
      Der Forist -insider- ruft z.B. regelmäßig in Erinnerung, dass bereits vor 85 Jahren ein gewisser „A.H, aus B. am I.“ die Bevölkerung für „graniten dumm“ hielt, und sie als „Wahlvieh“ bezeichnete, die immer, und immer wieder, mit schöner Regelmäßigkeit, auf die Wahlversprechen ihrer Politiker reinfällt. Stellen Sie sich doch bitte selbst einmal die Frage: hat sich daran bis heute irgendetwas geändert?
      Insoweit sind Sie zu beglückwünschen, weil Sie bereits den wichtigsten Schritt zum „Erwachen aus dieser Lethargie“ gemacht haben, und auf dieser Seite hier angekommen sind.
      Was ist z.B. der Unterschied, zwischen einer „Reichstagsbrandverordnung“ von 1933, in der die Grundrechte der Bürger aus der Weimarer Verfassung, per Federstrich, suspendiert wurden, und der „lautlosen“ Suspendierung der Grundrechte der Bürger aus dem Grundgesetz, durch die stete Aushöhlung dieser Grundrechte durch nachrangige, einfachgesetzliche Regelungen? Das Ergebnis ist das Gleiche, nur, dass diesmal keine Rauchwolken über dem Reichstag stehen. Allerdings weht dafür über dem Reichstag diesmal die „EU-Flagge“ als „sichtbares Zeichen. Und? Merkt es der Bürger? Scheinbar nicht….

      Zitat:
      „ganz ehrlich grundrechte hatt kein mensch mehr,vőlkerrecht gleich massenmord es stört doch keinen politiker,juristen oder bürger mehr was vor seiner tür passiert wenn es sie nicht selbst betrifft.“

      NEIN und JA: NEIN - Grundrechte hat JEDER Bürger (und eingeschränkt auch jeder Besucher/Gast dieses Landes), solange „das Stimmvieh“ verhindert, dass ihm diese durch die Suspendierung / Abschaffung des Grundgesetzes genommen werden.
      JA - genau das ist der Punkt; erst dann, wenn er höchst persönlich selbst davon betroffen ist, wacht der Bürger auf.
      Der Pfarrer Martin Niemöller brachte es folgendermaßen auf den Punkt:

      „Als die Nazis die Kommunisten holten, habe ich geschwiegen; ich war ja kein Kommunist.
      Als sie die Sozialdemokraten einsperrten, habe ich geschwiegen; ich war ja kein Sozialdemokrat.
      Als sie die Gewerkschafter holten, habe ich geschwiegen; ich war ja kein Gewerkschafter.
      Als sie mich holten, gab es keinen mehr, der protestieren konnte.“

      http:/de.wikipedia.org/wiki/Martin_Niem%C3%B6ller

      Aber die Menschen hier gehen Scheins lieber für 15 Liter Benzin mehr im Monat (3% von 2.000 EUR brutto = ca. 30 EUR netto), oder „Public viewing“ zur EM / WM, zu Zehntausenden auf die Straße, als für die Einforderung ihrer Grundrechte, welche unbezahlbar sind.

      Es hat sich also nichts geändert in 85 Jahren. Außer, dass wir jetzt „Internet und Mobiltelefone“ haben….

      Verstehen Sie nun, was dieser A.H. aus B. am I. mit seiner Einschätzung meinte?

      Und dieses ist die Aufgabe eines jeden Bürgers: die Fehler des Pfarrers Martin Miemöller nicht zu wiederholen, sondern „den Anfängen zu wehren“, welche allerdings bereits seit 63 Jahren wirken.

      Richten wir uns doch nach den Worten des Bundespräsidenten Gustav Heinemann:

      “Für den Bürger eines freiheitlichen Rechtsstaates gibt es im Grunde genommen keine wichtigere Informationsquelle als das Grundgesetz. Dort wird für das politische Handeln des einzelnen, der Parteien und der staatlichen Organe der gültige Rahmen gesetzt; dort wird mit den Grundrechten der freiheitliche Raum des Bürgers gesichert.”

      “Nur wer das Grundgesetz kennt, kann alle Chancen an freiheitlicher Mitbestimmung und politischer Mitwirkung nutzen, die unsere Verfassung uns allen anbietet.”

      Es ist an jedem Einzelnen, dieses umzusetzen. Meinen Sie nicht auch?

  4. M.B.

    Hallo Herr Wengel,
    ich bin heute durch Zufall auf dieser Seite gelandet,ich bin der festen Auffassung ,das nicht im Leben durch Zufall geschieht,jetzt lese ich das Sie Sprecher der Grundrechtepartei sind. Weiter lese ich das wir eine Verfassung haben,nicht gleich abwinken,ich bin der gleichen Auffassung das wir ein haben nur welche?GG=Grundgesetz,und mein Porfessor für Staatsrecht hat mir mitgeteilt ich solle doch bitte die Aufgabe lösen und nicht nachplappern!
    Die Aufgabe lautet legen sie mir eine gültige Verfassung ihres Landes vor .
    Ich (heute weiß ich das ich eszu diesem Zeitpunkt war)Drops habe das Grundgestz vor gelegt.
    Was denken Sie was er mir sagte?Ersagte nichts erschüttelte den Kopf und sprach,sie sind nicht einmal in der Lage zu zu hören .Ich habe gefordert eine gültige Verfassung kein Grundgesetz.
    Und Begrifflichkeiten sollten sie als angehender Jurist als erstes auseinander halten können,denn damit wollen sie in der Zukunft ihr Geld verdienen.Nun frage ich Sie als Bundessprecher der Grundrechtepartei,welches ist den nun die gültige Verfassung der Bundesrepublik Deutschland?
    Wo finde ich einen Quellennachweis ?Sollte das Grundgesetz die Verfassung sein ,wäre auch hier bitte eine Quellenangabe zur sogenannten Radifizierungsurkunde,die dies im übrigen eindeutig bescheinigen wird,damit ich endlich weiß woran ich bin.
    mit freundlichem Dank M.B.(jur.Student)

    • Die Ratifikation, auch Ratifizierung (von lateinisch ratus ‚gültig‘, facere ‚machen‘), ist die völkerrechtlich verbindliche Erklärung des Abschlusses eines völkerrechtlichen Vertrages durch die Vertragsparteien. Diese geschieht jeweils durch das Organ der Vertragspartei, das diese nach außen vertritt, in der Regel das jeweilige Staatsoberhaupt. Darüber wird eine Ratifikationsurkunde erstellt. Bei zweiseitigen Verträgen wird diese dem Vertragspartner übergeben, bei mehrseitigen Verträgen können die Vertragsurkunden auch bei einer der beteiligten Regierungen hinterlegt werden. Diese ist dann der Depositar. Der Vertrag tritt in der Regel mit der Hinterlegung der Ratifikationsurkunden oder mit einer daran gebundenen Frist in Kraft.

      Erst durch diese Ratifikation wird ein z. B. von Verhandlungsdelegationen paraphierter Vertragstext völkerrechtlich gültig. Das Verfahren hat seinen Ursprung im Abschluss eines Vertrages zwischen Fürsten, dem die Aushandlung des Vertragstextes durch Bevollmächtigte vorausgegangen ist. Ein Beitritt zu einem bestehenden Vertrag geschieht dagegen durch Akzession.

      Staatsrechtlich berührt die Ratifikation auch das innerstaatliche Verfahren, das zur völkerrechtlichen Ratifikation führt. In der Regel bedeutet dies die Zustimmung zu einem Vertragsgesetz durch das Parlament in einem Gesetzgebungsverfahren; in einigen Ländern kann es unter bestimmten Bedingungen aber auch zu einem Referendum kommen. Vom Abschluss von Vertragsverhandlungen bis zur tatsächlichen Ratifikation kann deswegen erhebliche Zeit vergehen.

      Quelle: Wikipedia (ungern, aber hier zutreffend)

      Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland ist jedoch kein völkerrechtlicher Vertrag zwischen zwei oder mehr Staaten, sondern eine Verfassung mit entsprechender Gesetzeskraft - beurkundet und 1949 von den Alliierten genehmigt. Weitere Informationen hier in den Kommentaren.

      Sind Sie sicher, dass Sie Student der schwarzen Kunst sind? Welcher Prof. will Ihnen o.a. Aufgabe gestellt haben?

      • Rübezahl

        Ich sehe im Post von M.B. derzeit 3 mögliche Antworten:
        1) er meint die Landesverfassung ihres/seines Bundeslandes
        2) der Prof. ist ein Maunz-Jünger (oder ähnliches gesi….)
        3) M.B. ist ein Reichsfuzzi und versucht sein Glück auf diese Art

        Sofern er denn tatsächlich Jurisprudenz studiert, hat er wohl eben erst die Inskription (für das Herbstsemester) vollzogen.

      • Patrick

        WIR HABEN KEINE VERFASSUNG

        Leider muss ich da wiedersprechen, auch wenn der Kommentar schon älter hier ist.
        Die Verfassung wird laut GG vom Volk gewählt! Wann haben wir das getan? §146GG

        • Autor Ingmar Vetter (Bundessprecher)

          Vielleicht schauen Sie mal in den Art. 144 Abs. 1 GG: »Dieses Grundgesetz bedarf der Annahme durch die Volksvertretungen in zwei Dritteln der deutschen Länder, in denen es zunächst gelten soll.«

    • Auch wenn ich Ihnen inhaltlich durchaus zustimmen möchte, ist das Leseverständnis eher unterentwickelt.

      „Die Aufgabe lautet legen sie mir eine gültige Verfassung ihres Landes vor .“

      „Ihres Landes“ ist schon bezeichnend und engt den gültigen Wertebereich ungemein ein.
      Auch ein Jurist sollte zumindest eine Republik von einem Land unterscheiden können.

      Leider scheitern viele Richter der jetzigen Zeit nicht nur an den Gesetzestexten, sondern haben erhebliche Defizite Tatsachen als solche wahrzunehmen, wenn sie dadurch feststellen müssten, dass getätigte Handlungen von Behörden dann rechtswidrig, illegal oder gar strafbar wären.

      In diesem Sinne begrüße ich jede Diskussion um Sachverhalte und scheint die Antwort noch so trivial.

      • insider

        Sind Sie, tunichtgut, ein sog. Selbstverwalter, was immer das sein mag gemäß irgendwelcher Resolution? Was in aller Welt haben Sie mit „deutschen Richtern“ wo auch immer und wozu zu tun? Was haben Sie mit „deutschen Behörden“ zu tun und wieso nennen Sie das Handeln von deutschen Behörden rechtswidrig, illegal und strafbar?

        Oder haben Sie es sich mit Ihrer sog. Selbstverwaltung wieder anders überlegt oder geht das auch nach der Devise „was nützt“ ?

        Die Zeit ist zu knapp bemessen, um sich mit diesen Nebensächlichkeiten zu befassen. Habe Sie sich inzwischen Zugang zu den Protokollen des parl. Rates als die Grundlage / die Ursuppe des Bonner Grundgesetzes verschafft? Sie kommen nicht drumherum eine Bibliothek an einer Uni mit Rechtsfakultät aufzusuchen, die es in Bochum sogar gibt an der freien Ruhruniversität. Was also hindert Sie, dahin zu gehen und sich einzulesen in den Stoff des Grundgesetzes aus dem die Freiheitsgrundrechte, die grundrechtsgleichen Rechte und die absoluten Pflichten der drei Gewalten sind? Oder Sie machen Urlaub an Rhein und Mosel in Koblenz und setzen sich in den Lesesaal des Bundesarchiv, rund 5 m und 10 cm Originalprotokolle können Sie dort studieren.

        Und diskutiert wird seit inzwischen 63 Jahren nicht nur trivial, sondern insbesondere am Bonner Grundgesetz und dessen ursprünglicher Wirkweise als ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland vorbei. 1949 / 50 gab es in dem Staufener Wochenblatt eine Rubrik „was interesssiert den Staatsbürger?“ Seit Mitte der 60iger Jahre gibt es das Staufener Wochenblatt nicht mehr. Scheinbar war dessen Aufklärungswille zu groß, denn am 11.12.1949 hat die Redaktion mit den Worten des ersten Bundesarbeitsministers Anton Storch was die Wirkweise des Art. 1 Abs. 3 GG i.V.m. den im Bonner GG verankerten Freiheitsgrundrechten im Bezug auf alle vor dem Zusammentritt des ersten Deutschen Bundestages am 08.09.1949 auf sich hat, nämlich alle dem unmittelbar geltenden Recht in Gestalt der Freiheitsgrundrechte nicht entsprechenden deutschen Rechtsvorschriften sind „automatisch“ außer Kraft getreten.

        Genau nach solchen Fundstellen gilt es noch heute zu suchen, wenn man überzeugt ist vom Inhalt und der Wirkweise des Bonner Grundgesetzes als ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland. Denn leider haben personelle Kontinuitäten der Nazibrut eben zur sachlichen Kontinuität bis heute geführt, ideologiefrei.

        Im Staatsarchiv findet sich das Amtsblatt 61 aus dem Jahr 1947 mit dem dort veröffentlichten Urteil des Tribunal Général vom 06.01.1947 in dem sich die franz. Richter nicht nur mit dem Mörder Tillessen, sondern auch mit dem auf welche Weise das NS-Terrorsystem 1933 an die Macht gekommen ist, befasst und für alle Behörden und Gerichte und seitdem 08.09.1949 auch für den einfachen Bundesgesetzgeber gemäß Art. 139 GG unverbrüchlich erklärt hat, dass infolge der Verfassungswidrigkeit der Wahl des Reichstages am 05.03.1933 der Usurpator und Massenmörder Adolf Hitler illegal mit all den rechtlichen Konsequenzen die Macht ergriffen hat. Sämtliche braunen Gesetze, Verordnungen, usw. sind damit spätestens mit der bedingungslosen Kapitulation des Dritten Reiches ersatzlos untergegangen.

        Das Märchen vom sog. vorkonstitutionellen Recht hat damit seine Überzeugungskraft vollständig verloren. Da half auch kein Erlassen von sog. Vereinheitlichungsgesetzen oder Änderungsgesetzen, denn was vorher untergegangen war, konnte man nicht wieder wiederbeleben wider den absoluten Wortlaut des Bonner Grundgesetzes außer man war Täter aus dem Kreis derer, die das 1.000jährige Reich beflügeln wollten, denn die Alliierten haben ja 1952 resigniert festgestellt, dass eine Entnazifizierung Deutschlands wohl nicht gelungen ist und nicht gelingen werde. Und da haben wir nun Scheins den Salat bis heute immer noch.

        • tunichtgut

          „Was in aller Welt haben Sie mit “deutschen Richtern” wo auch immer und wozu zu tun?“
          Wer in der BRD klagt, bekommt mit deutschen Richtern zu tun, unweigerlich! Und diese Klagen führe ich und einige andere.

          „Was haben Sie mit “deutschen Behörden” zu tun und wieso nennen Sie das Handeln von deutschen Behörden rechtswidrig, illegal und strafbar?“
          Jeder der Aufstocker ist, kommt nicht umhin sich mit Sozialbehörden rumzuärgern. Insbesondere dann, wenn er als Einzelunternehmer (natürliche Person Nr. II im Bunde) nicht bereit ist, dem SB eines JC seine Eingangs- und Ausgangsrechnungen vorzulegen und auf die entsprechenden Rechtsgrundlagen zu derartigem tun müssen zu bestehen.

          Rechtswidrig ist es für eine Behörde Handlungen vorzunehmen, die geltenden Gesetzen (dazu zählt auch das Grundgesetz) widersprechen. Verfassungswidrig ist es, wenn dabei gegen eine garantiert gültige Verfassung (wie z.B. die von NRW) verstoßen wird. Beim Umgang mit dem SGB werden sogar eindeutige Vorschriften mißachtet. Die meisten Sozialverbände, Gewerkschaften, Richter und Anwälte haben im Sozialrecht ebensowenig wie die Politik bei Grundrechten den Mut noch aufzudecken, zu welchen Rechtsbrüchen via Dienstanweisung seit dem 01.01.2005 zumindest grob fahrlässig (eventuell gar vorsätzlich) angestiftet wurde.

          Illegal ist es Menschen dazu anzustiften Rechtsbrüche zu begehen. Strafbar ist es auf jedem Fall dann, wenn von derartigen Menschen außerhalb der Dienstzeit deren Handeln aus privaten Motiven fortgesetzt wird. Im Amt allerdings genießen die Täter besonderen Schutz vor deutschen Gerichten.
          Die Arge Vest ist dafür ein Beispiel wo Strafbarkeit festgestellt wurde, oder auch diverse andere Veruntreuungen von Geldern im Amt. Für letzteres braucht man aber wesentlich bessere Beweise als einfache JC-Akten oder Gerichtsurteile die solange grund- und schadlos gegen Bundesrechtssprechung abweichen, bis alle Kläger sich nach oben durchklagen und genau dabei helfe ich ihnen.

          Und wenn ich wieder ausreichend Kraft, Nahrung, Kleidung, Schuhwerk und Gesundheit habe, dann werde ich mich auch wieder in die Unibibliothek begeben. Früher war ich da mal öfter.

          Das Versagen einer sozialen minimalen vom BVerfG sogar bindend angeordneten Existenzsicherung in einem Sozialstaat ist ein volkerrechtlicher Verstoß im Sinne der UN Charta. Die dies bestätigenden Beschlüsse werden vom EuGH MR unweigerlich kommen.

          Damit hat jeder, der hier als Landeszugehöriger eines Bundeslandes der BRD als Nothelfer einspringt Rechte gegen die Bundesrepublik Deutschland und gegen das ebenso zu den UN zählenden einzelne Bundesland, das es sich als Teil einer BRD angeschlossen hat. Das wird die BRD in einigen Jahren zu spüren bekommen. Aber alles zu seiner Zeit. Die causa Lenniger gibts auch schon länger.

          Das sie den Begriff Selbstverwaltung in einzelnen Teilbereichen einer Gruppe von „natürlichen Personen“ stets als totale Abkehr von der BRD oder gar des GG deuten, kann ich nicht verhindern, aber das muß so nicht sein. Eine Ohnmacht (mangels ausreichend wirksamer Systemkontrolle oder fehlender Rechtswege zur Durchsetzung) reicht bereits.
          Auch wenn ich als Ersthelfer den Notarzt bis zu seinem Eintreffen ersetze oder ein Feuer mit meinen Kräften im Schach halte bis die Feuerwehr eintrifft, befinde ich mich nicht im rechtsfreien Raum, sollte mir dadurch z.B. ein Sachschaden entstehen.

          In den Fällen von existierender finanzieller Notlage und vorsätzlicher Mißachtung dieses Tatbestandes durch JC und Gerichte, die meinen, Zwangsunterhalt von Mitbewohnern wäre stets zu vermuten und auch ohne jegliche Rechtsgrundlage immer vorhanden wird die Perversion deutlich.
          Lesen sie sich hier ein, es ist ein deutliches Beispiel von vielen, wie in diesem Lande mit Menschen umgegangen wird, deren einziger Fehler es ist, nicht von ihrer Arbeit leben zu können. Nur traut sich vor allem in Bayern nicht jeder in die Öffentlichkeit.

          http:/www.schwerinonline.de/lokales_politik.html?doc=1322

          Volker- und Menschenrecht gilt für jeden, der sich in der BRD aufhält. Das aber muß die Politik in jedem Fall geheim halten, aus Angst vor Zuwanderung.

          • insider

            Noch dieses eine Mal und dann reicht es mir und anderen sicherlich auch.

            Wenn Sie sich „tunichtgut“ als sog. Selbstverwalter außerhalb der bundesdeutschen Gesellschaft und außerhalb des Rechtssystems des Bonner Grundgesetzes stellen, dann sind Ihre Rechtsansprüche, die Sie wohl haben, kaum vor deutschen Gerichten zu realisieren. Dem Grunde nach haben Sie den Status eines freiwillig Exterritorialen, wollen aber gleichzeitig die Früchte des Sozialstaates Bundesrepublik Deutschland genießen in Gestalt von Grundsicherung und, und, und…

            Wie wäre es mit eigener Leistung im Sinne von „ich bin frei, nun muss ich mich und meine Familie auch in diesem Sinne über die Runden bringen“? Ist natürlich wohl kaum in einer auf deutschem Boden bewohnten Mietwohnung, die rundum tangiert wird vom Territorium derer, von denen Sie sich als sog. Selbstverwalter verabschiedet haben. Seien Sie froh, dass man Sie nicht davonjagt, denn als ein solcher Selbstverwalter. Wann drucken Sie Ihr eigenes Geld oder geben Ausweise und Pässe aus, Sie können auch Steuern erheben oder Zölle, doch passen Sie auf, faktisch könnte man vor Ihrer Tür einen Schlagbaum aufstellen, denn es ist fraglich, ob Sie dem Schengener Abkommen beigetreten sind. Welche völkerrechtlichen Verträge haben Sie eigentlich schon mit wem ( welchen Staaten ) abgeschlossen, sind Sie diplomatisch von wem auch immer schon anerkannt ?

            Merken Sie eigentlich nicht, wie Sie sich zum „Affen“ machen, denn Ihre Argumentation geht in jeder Hinsicht fehl. Recherchieren Sie die Ursachen für den derzeitigen 63-jährigen Zustand in der Bundesrepublik Deutschland. Lernen Sie den verschriftlichen Aufbau der Bundesrepublik Deutschland, befassen Sie sich mit den Drei Gewalten und deren Aufgaben und vergleichen Sie dieses alles mit der braunen Vergangenheit und trennen Sie dann das eine vom anderen.

            Ansonsten gehen Sie auf die Straße und betteln Sie, da kommt mehr herum als Tageseinnahme als wenn Sie weiter vor nicht unabhängigen und darüber hinaus noch unzuständigen Gerichten was auch immer zu gewinnen suchen. Gewinnen kann man beim Glücksspiel, der Rechtsstaat garantiert Rechtsschutz und zwar all seinen Grundrechtsträgern. Das ist auf deutschem Boden seitdem Inkrafttreten der Reichstagsbrandverordnung nicht mehr der Fall gewesen, da die Garantien des Bonner GG systematisch bis heute aufgrund der „granitenen dummen“ Bevölkerung einfach leerlaufen gelassen wurde.

            Recherchieren Sie die scheinbar gültigen Gesetze und deren Herkunft? Wenn Sie mit der braunen Brut des Dritten Reiches nichts am Hut haben, dann sollten Sie endlich wach werden, denn die Nazis im Dritten Reich haben die Bevölkerung mit den Habseligkeiten derer im großen Stil versorgt, die sie um die Ecke aber auch in ganz Europa gejagt, geplündert und ermordet haben. Heute wird die Bevölkerung in Deutschland systematisch geplündert, straffrei von den Tätern, die sich deutsche Beamte und Richter nennen und sich von ihren Opfern fürstlich bezahlen lassen, es merken die Opfer nur in der Wirkweise, kennen aber die Hintergründe nicht. Der Rest der Bevölkerung klatscht auch noch Beifall nichts ahnend, dass jeder derer, der da heute klatscht morgen Opfer sein kann aber übermorgen es auch sein wird.

            Und gehen Sie zu Fuß in die Bibliothek und fangen an zu studieren die Protokolle des parl. Rates. Damit fing alles an. Dann das Dokument Nr. 1 der Frankfurter Dokumente aus 1948 und das Memorandum der Militärgouverneure aus Nov.1948 an den Präs. des parl. Rates Adenauer.

  5. John Doe

    Man kann sich ja ohne weiteres mal ganz dumm stellen und fragen: „Wat isse ne Dampfmaschin?“

    Ein beliebtes Argument der Selbstverwalter und Reichsideologen ist ja die These, dass die Bundesrepublik eine „Organisation der Modalität einer Fremdherrschaft (OMF-BRD)“ darstellen würde, und somit das Grundgesetz lediglich den Charakter einer „improvisierten Verfassung“ darstellt. Als „Kronzeuge“ hierfür wird regelmäßig Prof. Carlo Schmid (SPD) ins Rennen geschickt. Doch was hat es damit tatsächlich auf sich?

    Zitat:
    „Clay habe fünf Minuten lang schweigend geraucht, berichtete Hartrich, und sich dann plötzlich zu den Koblenzer Vorschlägen geäußert: „Gentlemen! Sie haben mich im kalten Krieg mit den Russen um Berlin und die Entwicklung Westdeutschlands im Stich gelassen. Entweder sympathisieren Sie mit den Russen oder Sie fürchten sich vor ihnen. Ich kann keine andere Erklärung finden.“ Die Deutschen hatten in Koblenz das Provisorium statt des West-Staates gewünscht.“

    So stand’s geschrieben im SPIEGEL, 30/1948. http:/www.spiegel.de/spiegel/print/d-44418610.html

    Eine Ausgabe später (31/1948) berichtete der Spiegel zu Carlo Schmid:

    „Nach der dritten Frankfurter Konferenz war Süd-Württembergs Staats-Zweiter, Professor Carlo Schmid, auf einmal mit seiner Opposition gegen den Weststaat ganz allein.“

    Ein weiteres Argument der Selbstverwalter und Reichsideologen ist sodann die These, dass das Grundgesetz „keine Verfassung“ sei. Auch hier hilft ordentliche Recherche manchmal ein ganzes Stück weiter. Nämlich in selbiger Ausgabe des SPIEGEL (31/1948):

    „Um die Begriffsbestimmung „Grundgesetz vorläufige Verfassung“ hatten die Deutschen am längsten gerechtet. Die Generale hatten von „Verfassung“ und „Regierung“ gesprochen, ließen aber den Deutschen schließlich die Trompete. Mit dem Erfolg, daß Stock dann vor die Presse platzte: „Grundgesetz und Verfassung sind ja doch dasselbe, meine Herren.“ “

    Ein weiteres Argument der Selbstverwalter und Reichsideologen ist schließlich die These, dass das Grundgesetz dem deutschen Volke oktroyiert wurde, und es nicht zum Plebiszit stand. Da wusste aber der Spiegel, noch immer in der selben Ausgabe, anderes zu berichten:

    „Die Deutschen kämpften auch noch einmal gegen den Volksentscheid über das Grundgesetz an. Sie fürchten, die äußerste Linke könnte in Erinnerung an Weimarer Zeiten der äußersten Rechten hinter dem Rücken die Hand zu einer Anti-Kampagne reichen.

    Bei Landtagsabstimmungen über das Grundgesetz würden nur die kommunistischen Nein-Stimmen zu Buche schlagen. Bei allgemeiner Volksabstimmung auch die der verbitterten Nationalisten, die sich mit ihrem starrsinnigen „nein“ gegen jegliche Besatzungsmaßnahme noch nicht landtagsreif organisieren dürfen.

    Die Gouverneure wollen nachfragen, ob ihre Regierungen auf die in London beschlossene Volksabstimmung zu verzichten bereit sind. Wenn ja, ist es den Gouverneuren recht. Wenn nein, den Ministerpräsidenten.“

    Alles das ist nachzulesen im SPIEGEL 31/1948: http:/www.spiegel.de/spiegel/print/d-44418550.html

    Damit dürfte dann auch die Frage nach der Funktionsweise einer „Dampfmaschine“ geklärt sein.

  6. tunichtgut

    @ John Doe, leider befinden sich unter Parlamentarischer Rat nur 3 Einträge, somit gehe ich von Unvollständigkeit aus.

    Und von jemandem der mit 106 Euro eigenem Einkommen überleben und jeden Monat Mietschulden und weitere Verbindlichkeiten eingehen muß, weil ihm sein vom BVerfG am 09.02.2010 angeordnetes existenzielles Grundrecht verweigert wird, da entweder die Behörde nicht und kein Gericht für Grundrechte zuständig ist oder man einen Anordnungsanspruch [Grundrechtsanspruch] laut Richter beweisen muß, zu erwarten, daß er davon noch kostenpflichtige Transport und Verleihdienste in Anspuch nehmen soll, erwarte ich nicht mehr, daß er sich sozial und völkerrechtskonform (oder auch helfend im Sinne des (Teil-)Staatsersatzes nach Art. 9 UN Res……) als mitverantwortlicher Souverän zeigt. [Siehe Geltendmachung von Staatsersatzhilfe nach Völkerrecht]

    Ich mag keine Machtspiele in Internetforen, da auch sie nicht unbedingt er allgemeinen friedlichen Weltordnung des menschlichen Miteinanders dienen. Es steht ihnen allerdings frei so zu Handeln, da sie ja dadurch nicht aktiv meine Rechte verletzen, nur deren auch nur möglicherweise länger dadurch andauernden Rechtsverletzung durchaus billigend in Kauf zu nehmen bereit sind.

    Stellen sie sich mal vor, sie wären hungrig und kraftlos und nur 1,45m groß, neben Ihnen steht ein Mensch der ist 1,88 m. Sie benötigen von einem 2 m hohen Regal das dort vorhandene Lebensmittel und der erzählt Ihnen etwas von:selber oben ran kommen macht mehr Spaß und man lernt noch was dabei.

    Ich sage Danke. Man sieht sich im Leben ja eh öfter.

    • Da Sie in staatlicher Selbstverwaltung leben, können Sie auch nicht von einem Staat, dessen Mitglied Sie zu sein ablehnen, verlangen, er müsse sich um Ihre Bedürfnisse kümmern, Sie sind nämlich souverän, mit allen Vor- und Nachteilen. Es sei denn, Sie könnten entsprechende zwischenstaatliche Verträge zwischen Ihnen und der Bundesrepublik Deutschland nachweisen, welche die Bundesrepublik Deutschland verletzt. In diesem Falle können Sie gemäß Artikel 43 Abs. 1 UN-Resolution A/RES/56/83 der Bundesrepublik Deutschland die Verletzung ihres Rechts anzeigen. Notfalls den IGH in Den Haag anrufen. Aber dort weiß man ja nach dem Bekunden der staatlichen Selbstverwalter genau Bescheid, dass die Bundesrepublik Deutschland kein souveräner Staat ist, was zur Folge hat, dass auch etwaige Verträge mit Ihnen nichtig sind. Ach, es ist ein Teufelskreis.

      Auf keinen Fall können Sie sich als Nichtangehöriger der Bundesrepublik Deutschland auf die Grundrechte des dort geltenden Grundgesetzes berufen. Tja, das sind eben die Freuden und Leiden der Staatlichen Selbstverwaltung gemäß Artikel 9 UN-Resolution A/RES/56/83 einer natürlichen Person gemäß § 1 BGB (welches für Sie jedoch auch nicht gilt). Irgendwie alles doof.

      Aus diesem Grunde empfiehlt die Grundrechtepartei den Beitritt zur Bundesrepublik Deutschland und die Anerkennung des Grundgesetzes als ranghöchste Rechtsnorm mit Verfassungsrang, um in den Genuss der dort garantierten Grundrechte zu gelangen bzw. sich für deren Einhaltung durch die öffentliche Gewalt einzusetzen.

      PS: Die Protokolle des Parlamentarischen Rates kann man in bundesdeutschen Uni-Bibliotheken einsehen. Oder erwarten Sie, dass wir ca. 5 laufende Meter Aktenprotokolle für Sie persönlich kopieren, aufarbeiten, abschreiben und veröffentlichen? Sofern Sie Bürger der Bundesrepublik Deutschland sein wollen, können Sie ja die Bundesrepublik Deutschland auf kostenfreie Veröffentlichung verklagen. Damit wäre zur Abwechslung einmal nicht nur Ihnen persönlich geholfen, sondern auch anderen.

      • insider

        Wie war das damals noch mit dem eigenen Grundstück auf den Golanhöhen, der Preis pro m² war recht günstig, nur verteidigen musste man es selbst. Die staatlichen Selbstverwalter sollte man mal auf ihren Parkschein überprüfen. Wer hat denen diesen Irrsinn eingetrichtert? Anstatt sich mit dem Bonner Grundgesetz, dessen Inhalt, dessen Wirkweise und dessen Herkunft zu befassen, wirken alle sehr abstruse in ihren Ansichten. Sie wollen alles von denen haben, von denen sie eigentlich nichts wissen wollen.

        Und Grundrechte im Bonner GG sind übrigens wie in der UN-Resolutuon 217a (III), bekannt auch als Menschenrechtskonvention aus Dez. 1948, verstehen sich als Freiheitsgrundrechte und somit Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat und seine Institutionen und nicht als Leistungsrecht, nach dem Motto, ich will haben, ich kriege…

        Insbesondere tunichtgut hat da wohl einen sehr ausgeprägten Hang zum „ich will vom Staat haben, was ??? garantiert ist“. Nur wer garantiert denn einem Selbstverwalter etwas und auf welcher Rechtsgrundlage eigentlich…

        Es wurde hier dem Grunde nach genug diesbezüglich debattiert. Es gibt wichtigeres, z.B. der nächste Bundespräsident, den die Bundestagsparteien nach einem Gesetz auskaspern, das diese Legitimation aus dem Bonner Grundgesetz gar nicht genießt. Doch auch das interessiert keinen Bürger in diesem Lande wirklich. Oder das am Montag der ESM-Vertrag den Bundestag anstandslos passieren wird. Deren Zuarbeiter brauchen sich vor einer strafrechtlichen Verfolgung niemals fürchten, § 30 immunisiert sie und all ihr Tun… ohne dass es dafür eine rechtsstaatliche verfassungsrechtliche Legitimation gibt. Heißt es doch immer, vor dem Gesetz sind alle gleich.

  7. UnAsleep

    Es gibt hier EINDEUTIG mehrere BRD-Staatsschutz-BND-BfV-Schreiberlinge.

    Die Desinfo-Technik ist aber leider inzwischen analysiert und kann hier nachvollzogen werden:

    • Wenn Sie auch noch erklären, wer damit gemeint ist und wie Sie das nachvollziehen, dann erhellt sich der Inhalt des Kommentars vielleicht.

  8. John Doe

    „Wem nützt die ideologische Verbindung zwischen Reichsvertretern und dem Inhalt dieser Resolution in Verbindung mit der damit verbundenen Scheu, sich den Inhalt genau anzusehen und zu verstehen, was darin wirklich steht und vor allem, was es bedeutet?“

    Einzig demjenigen, der nach der Devise: „Divide et impera“ - „Teile und herrsche“ einen Spalt in die Gesellschaft treibt, um nicht die „an einem Strang“ ziehenden Massen, nach Vorbild des „arabischen Frühlings“, oder gar den „Montags-Demonstrationen“ in den Straßen umherziehen zu haben.

    Anstatt endlich den Wertgehalt des Grundgesetzes für sich selbst (wieder-) zu entdecken, ergeht man sich in eine behauptete, bislang von niemandem bewiesene „Verschwörungstheorie“, nämlich der „Suspendierung des Art. 23 a.F. GG, durch den amerikanischen Außenminister James Baker in Paris“, betet diese ständig nach, und negiert somit die Existenz der besten Verfassung, die dieses Land jemals hatte, statt derer unschätzbaren Vorteile (Grundrechte) für sich selbst zu nutzen, um staatlicher Willkür Einhalt zu gebieten.

    »Den Grundrechten kommt insoweit eine Vergewisserungsfunktion zu, die geeignet ist, Untertanengeist und obrigkeitsstaatliche Attitüde zu überwinden. Hierzu gehört, dass der Bürger sich auf seine Grundrechte beruft – auf sie pocht und nicht der einzelne hat darzulegen, dass er zum Handeln berechtigt (befugt, ermächtigt) ist; der Staat muss umgekehrt seine Maßnahmen am Maßstab der Grundrechte rechtfertigen.« – Prof. Dr. Jörn Ipsen

    So gehen die Selbstverwalter und Reichsverweser genau denjenigen auf den Leim, denen sie glauben „ein Schnippchen“ schlagen zu können.

    Anderweitig werden diese dann auch schon mal als „nützliche Idioten“ oder „Lemminge“ bezeichnet. Hatten wir hier auch schon alles - z.B. von 1920 bis zum 30. April 1945.

    -Divide et impera-!

  9. I. Wengel

    Gestern rief mich Hr. Peter Frühwald an und versuchte ca. 1 Stunde, mich von seinen Ansichten der Nichtexistenz der Bundesrepublik Deutschland und der des Grundgesetzes zu überzeugen. Ich bat um die Beweise folgender seiner Aussagen:

    1. Den Beweis für die Aussage, die Alliierten hätten im Jahre 2007 die Bundesrepublik Deutschland amtlich für erloschen erklärt. Als Beweis wurde folgender Link angeboten:

    2. Den Beweis für die Aussage, als ranghöchste Rechtsnorm würde in der Bundesrepublik Deutschland die Haager Landkriegsordnung gelten. Als Beweis wurde folgender Link angeboten: http:/rk19-bielefeld-mitte.de/info/Recht/Haager_Landkriegsordnung/42-56.htm

    3. Den Beweis für die Aussage, die Bundesrepublik Deutschland wäre als Mitglied der UNO dort nicht als Staat sondern als NGO (Nichtregierungsorganisation) eingetragen. Als Beweis wurde folgender Link angeboten: http:/esango.un.org/civilsociety/showProfileDetail.do?method=showProfileDetails&profileCode=43653

    Mag sich jeder von der Kraft dieser Beweise überzeugen. Wer auf diesen Seiten den Wortlaut findet, welcher diese Aussagen zweifelsfrei beweist, darf das hier veröffentlichen.

    • insider

      Ich möchte, dass auch unbedingt das Kölner Dreigestirn in den Legitimationsprozess mit eingebunden wird und die vielen anderen Karnevalsprinzen und Prinzessinnen bundesweit auch, denn die herrschen ja in der sog. fünften Jahreszeit und da sollen die Selbstverwalter, ich lach mich jedesmal einfach nur weg, wenn ich von denen lese, natürlich auch deren Bestätigung einholen, denn ohne Prinz Karneval und seine holde Lieblichkeit geht nix… Alaf und Helau kann man da nur sagen und gut is.

    • tunichtgut

      Bezüglich des fehlenden exakten Leseverständnis auf vielen dieser Webseiten kommen immer wieder Hanebüchene Logikfehler auf, da gebei ich ihnen Recht. Stringente Denklogik beinhaltet eben auch eine präzise Sprachanalyse.

      Denn aus: „Die Weimarer Republik ist nicht erloschen“ zu konstruieren, die Menschen die dort auf dem alten Land rumrennen stellen auch die Weimarer Republik dar ist zwar theoretisch möglich, aber nicht zwingend.

      Wenn das Volk Israel auf das Landgebiet der BRD wandern würde, wäre sie weiterhin das Volk Israel und nicht Deutsche.

      Das John Doe nicht der Meinung ist, das das GG keine Verfassung sein kann, und auch laut BVerfG nicht nur „bundesgesetzgleich“ ist teilt er als Lemming mit ganz vielen anderen.

      Wie stand in einem Ihrer Beiträge:
      Dadurch, daß man eine Unwahrheit ständig wiederholt, wird sie nicht besser.

      Aber wenn von den Bundesweit schon ca. 6000 Lemmingen in diversen Gruppen, die etwas verändern wollen, diejenigen, die lesen und verstehen können und nur Nachholbedarf haben, sich fehlerärmeres Wissen anzueigenen, dann 100 das GG mit uns verteidigen (egal ob als Vertrag, Verfassung oder Gesetz) kann es nicht schaden.

      • insider

        Ich verzeihe heute jedem, denn heute ist Weiberfastnacht. Mir ist gerade ein Weimarer Republikaner auf dem alten Land begegnet, das reicht mir jetzt aber, daher schneide ich mir jetzt selbst den Schlips ab, denn Weiber machen um mich inzwischen einen großen Bogen.

      • John Doe

        Zitat:
        „Das John Doe nicht der Meinung ist, das das GG keine Verfassung sein kann, und auch laut BVerfG nicht nur “bundesgesetzgleich” ist teilt er als Lemming mit ganz vielen anderen.“

        Ach Du liebe Güte…. Doppelte Verneinung! Ansonsten hätte ich ja sogar noch Grund mich darüber aufzuregen….

        Um das jetzt mal klar zu stellen, falls es Irritationen gibt: John Doe ist nicht nur der Meinung, sondern der ÜBERZEUGUNG, dass das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, vom 23. Mai 1949, die gültige und geltende, VERFASSUNG Deutschlands, seit dem 03. Oktober 1990 für Gesamt-Deutschland, darstellt!

        Ich gehe -zu Ihren Gunsten- davon aus, dass Sie sich etwas in meinem Beitrag verlesen haben.

        • tunichtgut

          Dann nennen sie mir bitte die tatbestandlichen Mindestvoraussetzungen einer Verfassung.und wie sie beim GG für die Bundesrepublik Deutschland erfüllt wurden. #

          Insbesondere wann sie vom Volk bestimmt wurde.

          • Sie machen Ihrem Nick alle Ehre: Tunichtgut.

            Der Auftrag der Grundrechtepartei ist gemäß Art. 21 GG die Mitarbeit an der politischen Willensbildung des Volkes. Dazu gehört, dass die Teile des Volkes, welche als Gastmitglied der Grundrechtepartei zu erkennen geben, dass sie sich im besonderen Maße für das Programm der Grundrechtepartei einsetzen wollen, diesen Willen auch praktisch umsetzen. Sollten in den politischen Ansichten der Mitglieder und dem Programm der Grundrechtepartei Differenzen bestehen, ist für alle Beteiligten die Wahl zu treffen zwischen den Prämissen der Grundrechtepartei und ihnen entgegenstehenden Prämissen.

            Sie sollten dementsprechend darüber nachdenken, wie sinnvoll Ihre Gastmitgliedschaft für Sie und die Grundrechtepartei ist. Ich persönlich sehe keine Übereinstimmung zwischen den Zielen und der Arbeit der Grundrechtepartei und Ihren hier seit einiger Zeit zum Besten gegebenen rechtlichen Ansichten zum Grundgesetz und den Grundrechten.

            Wenn Sie sich noch nicht einmal in der Lage sehen, das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland als Verfassung im völkerrechtlichen Sinne, nämlich als ranghöchste Rechtsnorm eines Landes, zu erkennen und auch anzuerkennen, habe ich persönlich keinen Anlass, Ihnen - für den Fall, dass Ihrer Gastmitgliedschaft in der Grundrechtepartei auch eine noch in Frage stehende Wahl zum Vollmitglied durch eine Bewerbung folgen sollte - mein Votum zuzusprechen.

          • tunichtgut

            Sehr geehrter Herr Wengel, leider muß ich auch bei Ihnen derzeit von einem Lese- oder Textverständnisproblem bei meinen Beiträgen ausgehen. Sprechen wir etwa nicht die gleiche Sprache? Bitte bleiben sie in der Sprachanalyse „mathematisch“ exakter. (Ugs: „Legen Sie bitte jedes Wort auf die Goldwaage.)

            Natürlich ist das GG durchaus eine auch in meinen Augen gültige „Rechtsnorm“. In meinem Bundesland wurde die Landesverfassung nachweislich vom Volk bestätigt. Damit waren die Landesvertreter befugt zu handeln. Die Artikel des GG wurden auch durch den LV-Text offiziell in diese gültige Landesverfassung integriert und sind vom Volke legitimiert. Sie sind unbestritten wirksam.
            Und sie sind in ihrer Präzision dun Perfektion ein sehr edles Gut einer sozialen und demokratischen Ordnung.

            Nun bestehe ich aber, gerade weil ich auch den Inhalt des GG sehr ernst nehme und auch die Normenklarheit achte darauf, daß die wortgenaue Benutzung auch eingehalten wird.
            Dies ergibt sich auch zwingend aus Art. 20 Absatz 3 GG. Im GG steht nun mal ausdrücklich das dieses GG von Volksvertretungen angenommen wurde. Somit waren daran offenkundig mehrere Völker beteiligt. Hätte zu diesem Zeitpunkt nur ein Volk bestanden, hätte hier bei der Sorgfalt des Parlamentarischen Rates, die auch heute in der Politik zu wünschen wäre, wohl Volksvertretern gestanden hätte stehen müssen.

            Ob eine Bundesrepublik wirklich (auch formal rechtlich) das gleiche ist, wie die „Vereinigten Staaten von Deutschland“ kann kann durchaus bezweifelt werden.
            Unterschiedliche Firmenformen führen auch zu unterschiedlicher rechtlicher Handhabung, dennoch bestehen die Firmen zweifellos.

            Da mir einige Rechercheergebnisse vorliegen, die nicht zuletzt deshalb weil die Bundesrepublik eine Republik ist, die Verfassung in ihrem Zustand, in dem sie sich derzeit befindet rechtlich anders einordnen, erlaube ich mir bis zum finalen Beweis des Gegenteils weiterhin Zweifel zu hegen, um was es sich bei dem GG nun wirklich handelt.
            Gesundes Mißtrauen ist ein Freiheitsrecht eines jeden Menschen.

            Und zum Verständnis ein erklärendes Beispiel:
            Ungeachtet der Frage ob die Henne oder das Ei zuerst da war, würde niemand die Existenz von Ei oder Henne in Frage stellen können.

            In der Quantenphysik z.B. wird bei bestimmten Phänmomenen darüber diskutiert, ob „Licht“ nun Welle oder Teilchen ist. Auch hier wird aber nicht das Vorhanden sein des „Lichtes“ in Frage gestellt.

          • John Doe

            Welche meinen Sie? Die, der US-amerikanischen Verfassung? Oder die der französischen? Oder gar der weimar’schen???

            Die Deutschen (West) waren seinerzeit aufgerufen, entsprechende Eingaben und Wünsche an den parlamentarischen Rat zu richten. Dieses ist auch geschehen.
            Hierzu z.B. die Protokollnotiz, geschrieben als „Eingabe 580 in Z 5, 110, Bl 73“, beraten auf der 31. Sitzung des Ausschusses für Grundsatzfragen am 16.12.1948, zwischen 13.34 Uhr und 17.08 Uhr, in Bonn:

            “Der Einsender hat schlechte Erfahrungen mit Finanzämtern gemacht. Er meint, die Finanzämter gingen so vor, wie ein Bürger im privaten Geschäftsleben wohl nicht vorgehen würde, ohne vor den Strafrichter zu kommen. Er wünscht keine Gesetze und Verordnungen mehr, die so gestaltet sind, dass die allgemeine Rechtsmoral letzten Endes unterhöhlt wird. Zu diesem Punkt ist nichts weiter zu sagen.”

            Wenn Sie sich heute darüber beklagen, nicht ausreichend in die konstitutionelle Willensbildung mit eingebunden worden zu sein, dann sollten Sie lieber die „Schuld“ hierfür bei Ihren „Altvorderen“ Ihrer eigenen Familie suchen, die sich an dieser Form der politischen Willensbildung eben nicht beteiligt haben.

            Ansonsten: vertraut machen mit den Begriffen „parlamentarische Demokratie“ und „Direktdemokratie“. Das kann (manchmal) weiterhelfen. Im Anschluss werden Sie dann sicherlich eine größere Zugangsbereitschaft zum Studium der Protokolle des parlamentarischen Rates bei sich feststellen. Da bin ich mir sehr sicher.

          • tunichtgut

            @John Doe,
            Da Sie diese Protokolle toll finden, haben sie auch sicherlich den Link, wo sich alle mit dem eigenständigen Lesen beteiligen können. Das wäre ein echter Beitrag zur Demokratiestärkung im Sinne des GG. Denn nur dann kann erkannt werden, wie geschickt die Gerichte schon versucht haben mit sprachlichen Finessen diese Gründerarbeit zu zerstören.

            Und die versuchte Ablenkung von der von mir ausdrücklich gemeinten „Verfassung“ der Bundesrepulik Deutschland ist nicht gelungen. Man wollte mit dem GG gerade keinen eigenen „Westteilstaat“ gründen und hat genau deswegen eine (eigen-)Verwaltung der westtlichen Bereiche angestrebt, der sich dann später durch „inneren“ Vertrag die Verwaltung der östlichen hinzugesellt hat.

            Zu dem Ausfall des Staates NRW bleibt nur zu sagen, daß sogar hier auf diesen Seiten nicht bestritten wird, daß unser „Ex Wulff“ und sein möglicher Nachfolger ein Problem bekommen könnten. Wenn bereits die Gestaltung von einfachen Wahlen schon an den Pisa-Folgen scheitert.

          • John Doe

            @tunichtgut:

            Och nööö….

            Selbst entdecken macht 1.) viel mehr Freude, und verhindert 2.), dass sich ein unreflektiertes „nachplappern“ breit macht, wie bei der unseligen, steten Bemühung der UN-A/Res/56/83.

            Kleiner Tipp trotzdem: wenn sie die Linkliste am rechten Bildschirmrand etwas aufmerksamer betrachten würden, würde Ihnen auch ein erster Hinweis auf den parlamentarischen Rat prompt geliefert werden.
            Wäre das nicht schon mal ein guter Anfang?

            Ansonsten: Bibliotheken, Universitäten, Staatsarchive - zuweilen sogar Google.

            „Man hilft den Menschen nicht, wenn man für sie tut, was sie selbst tun können.“
            -Abraham Lincoln-

            • Die Bundesrepublik Deutschland, unendliche Möglichkeiten. Wir schreiben das Jahr 2012. Dies sind die Abenteuer der Grundrechtepartei …

  10. GlobeHans

    Meine Güte, hier schwadroniert ein Laie nach dem anderen einen noch größeren unhaltbaren, lächerlichen Unfug daher.

    Wenn nach allgemeiner Überzeugung alle Staaten, mit denen die Bundesrepublik Deutschland diplomatische Beziehungen unterhält, der IGH sowie die Staatenpraxis durchwegs, zumindest ausnahmslos seit 1990, die ganz herrschende Rechtsauffassung vertreten, das die Bundesrepublik Deutschland als Staat mit dem Deutschen Reich völkerrechtlich vollidentisch (subjektsidentisch) ist, dann stellt sich auch von vornherein nicht die Frage, ob das Reich heute noch fortbesteht.

    Denn DENKNOTWENDIG tut es das: da nach einhelliger Auffassung aller Staatsorgane, nach ständiger Rspr. des BVerfG sowie nach herrschender Lehre im völkerrechtlichen Schrifttum die Bundesrepublik Deutschland das 1867 begründete Völkerrechtssubjekt (damals noch als Norddeutscher Bund) weiterführt. Mit anderen Worten bedeutet dies, dass weder mit der Reichsgründung zum 1.1.1871 noch mit der Gründung der Bundesrepublik 1949 noch mit ihrer Vereinigung mit der DDR sowie einschließlich der Ausdehnung des Geltungsbereichs des Grundgesetzes am 3.10.1990 auf die neuen Bundesländer und ganz Berlins ein neuer Staat entstanden war.

    Dies bedeutet natürlich, dass dann auch zu keiner Zeit ein Rechtsnachfolger zum Deutschen Reich entstanden ist - so auch das BVerfG in seinem grundlegenden Urteil über die Vereinbarkeit des Grundlagenvertrages zwischen der Bundesrepublik und der DDR mit dem GG, womit das BVerfG 1973 die völkerrechtliche Identität der Bundesrepublik Deutschland mit dem Deutschen Reich feststellte. Damals ging man aufgrund der Einschränkung des Geltungsbereichs des GG in gebietlicher Hinsicht noch von einer Teilidentität der Bundesrepublik mit dem Reich aus, doch seit dem völkerrechtlichen 2+4-Vertrag und daraufhin dem Grenzvertrag mit Polen von 1990 verfügt Gesamtdeutschland, das aus den alten und neuen Bundesländern und ganz Berlin besteht, über keine früheren deutschen Ostgebiete östlich von Oder und Lausitzer Neiße mehr. Auch ist die Bundesrepublik, was ihre völkerrechtliche Subjektsidentität mit dem Deutschen Reich anbelangt, als Staat ebenso identisch mit dem Deutschen Kaiserreich von 1871, der Weimarer Republik von 1918/19 und genauso mit dem Dritten Reich von 1933, da alle diese staatlichen Gebilde jeweils für sich. betrachtet keine Neustaaten waren, sondern - ebenso wie 1949 die Bundesrepublik, diesmal aber unter neuem Staatsnamen - das Deutsche Reich fortsetzten.

    • Was bedeutet dies nun für o.a Fragen?

      Wer ist dann in Übereinstimmung mit Artikel 9 UN-Resolution A/RES/56/83 völkerrechtlich die dort erwähnte Person bzw. Personengruppe, welche derzeit faktisch die hoheitlichen Befugnisse ausübt und wer bestimmt, welche Umstände dies erfordern?

      Antwort a): Max Selbstverwalter und Freunde?
      Antwort b): Die derzeitige Regierung und ihre Institutionen?

      sowie

      Wem nützt die ideologische Verbindung zwischen Reichsvertretern und dem Inhalt dieser Resolution in Verbindung mit der damit verbundenen Scheu, sich den Inhalt genau anzusehen und zu verstehen, was darin wirklich steht und vor allem, was es bedeutet?

      • GlobeHans

        Die Sachlage ist doch vielmehr die, dass die o.g. UN-Resolution doch auf Deutschland gar nicht angewendet werden kann, schlicht aus dem ausschlaggebenden Grund, dass kein ausländischer Staat, keine völkerrechtliche Organisation oder Institution einschließlich aller UN-Einrichtungen, damit auch nicht der IGH, sowie weder die NATO noch die EU und keine andere zwischenstaatlichen Einrichtung, weder die Rechtswissenschaft allgemein noch die juristische Fachliteratur im Besonderen die Staatlichkeit der Bundesrepublik Deutschland, deren Handlungsfähigkeit in der Staatengemeinschaft und dem Völkerrecht und damit bislang auch zu keinem Zeitpunkt die tatsächlich vorhandene Staatsgewalt in Deutschland und die Legitimation der deutschen Bundesregierung bestreiten oder auch nur bezweifeln. Dieser UN-Resolution ermangelt es somit von vornherein eines Erfüllungstatbestandes. Weil staatliche Stellen unbestritten in Deutschland bestehen, weil die Bundesregierung zweifellos dazu imstande ist, Staatsgewalt auszuüben und im Bundesgebiet der Bundesrepublik Deutschland zu vollziehen, fehlt damit die zwingende Voraussetzung für die Anwendung der UN-Resolution auf die Bundesrepublik Deutschland.

        Die Handlungsunfähigkeit des Deutschen Reiches, auf welche das BVerfG 1973 abhob – also zur Zeit der deutschen Teilung – wurde mit der Vereinigung 1990 und der Übertragung damals noch ausstehender Souveränitätsrechte (Viermächte-Rechte) seitens der ehemaligen vier alliierten Siegermächte auf das vereinte Deutschland beseitigt: Die Bundesrepublik Deutschland hat als vereintes Deutschland damit die volle Handlungsfähigkeit des deutschen Nationalstaates, die dieser bis 1945 besaß, zurückerhalten, als die Vier Mächte alle ihre Rechte und Verantwortlichkeiten hinsichtlich Deutschland als Ganzem (Deutsches Reich) beendeten und ihre Einrichtungen in Berlin aufgaben.

        • Bezogen auf die ganze Resolution UN-Resolution A/RES/56/83 würde ich deren Nichtanwendung auf die Bundesrepublik Deutschland so nicht unterschreiben, regelt sie doch immerhin die Staatshaftung, wenn auch als Papiertiger, da die einzige Sanktionsnorm, Artikel 49 Abs. 2 besagt:

          „Gegenmaßnahmen sind auf die vorübergehende Nichterfüllung völkerrechtlicher Verpflichtungen begrenzt, die der die Maßnahmen ergreifende Staat gegenüber dem verantwortlichen Staat hat.“

          Insoweit also rechtlich fraglich, da demnach die Sanktion auf die Nichterfüllung völkerrechtlicher Verpflichtungen in der Nichterfüllung völkerrechtlicher Verpflichtungen besteht. Weshalb hier eine Sanktion erlaubt sein soll, welche das zu sanktionierende Verhalten kopiert und inwieweit dies zielführend sein soll zur Vermeidung der Nichterfüllung völkerrechtlicher Verpflichtungen, muss hier der Phantasie der Urheber überlassen bleiben.

          Ihre Anmerkung jedoch bezogen auf den aus dem Zusammenhang gerissenen Artikel 9 UN-Resolution A/RES/56/83 i.V.m. der „Herleitung“ eines Anspruchs auf „Staatliche Selbstverwaltung“ stimme ich Ihnen absolut zu. Bleibt nun noch die Frage (direkt an Sie gerichtet) offen:

          Wem nützt die ideologische Verbindung zwischen Reichsvertretern und dem Inhalt dieser Resolution in Verbindung mit der damit verbundenen Scheu, sich den Inhalt genau anzusehen und zu verstehen, was darin wirklich steht und vor allem, was es bedeutet?

          • GlobeHans

            Ich weiß nicht, ob ich Ihre Frage richtig verstanden habe. Fragen Sie danach, was die Reichsideologen und angeblich „staatlichen Selbstverwalter“ (wohl nach dem frz. Sonnenkönig: „l’Etat c’est moi!“) mit ihren unglaubwürdigen und im juristischen Sinn abwegigen Thesen bezwecken wollen?
            Denn einen wirklich sachdienlichen Nutzen vermag ich in den Behauptungen dieser Leute nicht zu erkennen. Dass selbige in aller Regel ihre Thesen von einander und aus unseriöser, zwielichtiger Quelle abschreiben, ohne überhaupt im Ansatz eine juristische Vorstellung von dem zu haben, was sie schreiben und behaupten, kommt noch hinzu. Eine wirkliche Änderung am herrschenden politischen System werden diese Leute mit ihrer unsinnigen Argumentation jedenfalls nicht erreichen; sie schaden mit ihrer lächerlichen Rabulistik vielmehr der eigentlichen Sache und den Leuten, denen wirklich etwas an einer Änderung der derzeitigen Lage und Abschaffung der Klüngelpolitik und Misswirtschaft in diesem Staat liegt.

            Habe ich Ihre Frage damit beantwortet?

            • Ich frage eher danach, wem es dienen könnte, dass sich Horden von Leuten mit dem Thema Selbstverwaltung und ähnlichen Themen beschäftigen, anstatt mit „wirkliche(n) Änderung(en) am herrschenden politischen System“.

        • Christian

          Sie schreiben, weil die Bundesregierung zweifellos dazu imstande ist, Staatsgewalt auszuüben.
          Das kann jeder der die Waffengewalt besitzt durchsetzen.
          Ulrich Maurer von den Linken gibt es im Interview vom 21.03.2011 in Heidelberg auch zu, dass die BRD zwar staatliche Strukturen hat, aber kein Staat wie Frankreich ist.

          Warum widerspricht der Proklamation zur Selbstverwaltung keiner ?
          Das Schreiben geht an alle Siegermächte, an die UN, Polizei, Bundespräsidenten usw.

          • Sie schreiben, weil die Bundesregierung zweifellos dazu imstande ist, Staatsgewalt auszuüben. Das kann jeder der die Waffengewalt besitzt durchsetzen.

            Was wollen Sie damit sagen? Ich sehe darin keinen Bezug zu den gestellten Fragen.

            Ulrich Maurer von den Linken gibt es im Interview vom 21.03.2011 in Heidelberg auch zu, dass die BRD zwar staatliche Strukturen hat, aber kein Staat wie Frankreich ist.

            Inwieweit beantwortet das o.a. Fragen?

            Warum widerspricht der Proklamation zur Selbstverwaltung keiner? Das Schreiben geht an alle Siegermächte, an die UN, Polizei, Bundespräsidenten usw.

            Glauben Sie wirklich, die Rechtsfähigkeit der Proklamation zur Selbstverwaltung beweist sich durch nicht erfolgten Widerspruch zur Behauptung? Abgesehen von der Widersinnigkeit, dass Sie damit den Institutionen, welchen Sie jede rechtliche Vertretungsvollmacht für die BRD absprechen, die Möglichkeit geben, über die Rechtskraft Ihrer Proklamation zu entscheiden, indem sie diese bestätigen, indem sie darauf nicht antworten oder im Umkehrfall Ihre Proklamation nicht bestätigen, wenn Ihnen geantwortet wird, das sei Unfug.

            Wenn Sie sich wirklich in staatlicher Selbstverwaltung als Einmann-Staat selbst verwalten wollen, dann machen Sie das doch einfach und fragen nicht die um Erlaubnis oder Anerkennung, welche Sie selbst nicht anerkennen. Sie müssen dann aber auch damit rechnen, dass Sie z.B. eines Visums für das Betreten der BRD bedürfen, wenn Sie aus dem Hause gehen. Für den Fall, dass Sie z.B. über keinen von Ihnen selbst bezahlten Arbeitsplatz in Ihrem Reich verfügen, dürfen Sie auch auf keinen Fall zum Jobcenter der nicht existenten BRD gehen, denn dies ist nicht für Sie zuständig. Usw. usf.

            Machen Sie einfach folgenden Selbstversuch: Treten Sie als Staat offiziell der UNO bei und verklagen die Bundesrepublik Deutschland wegen der Verletzung Ihrer eigenen selbstverwalteten staatlichen Souveränität vor dem IGH Den Haag. Die von dort erfolgten Antworten, soweit Sie welche bekommen, können Sie dann gern hier veröffentlichen.

          • John Doe

            Zitat:
            „Ulrich Maurer von den Linken gibt es im Interview vom 21.03.2011 in Heidelberg auch zu, dass die BRD zwar staatliche Strukturen hat, aber kein Staat wie Frankreich ist.“

            Na sowas….. wer hätte das gedacht….

            Frankreich, in seiner Staatsform als semipräsidiale Republik, ist wohl tatsächlich ein anderer Staat als Deutschland, mit seiner parlamentarischen Demokratie, oder Nordkorea, oder Saudi-Arabien, oder, oder, oder….

            • … obwohl Frankreich ebenfalls staatliche Strukturen hat! Dort ist, völlig anders als in der Bundesrepublik Deutschland, sogar die Amtssprache französisch! Von der schönen Schweiz ganz zu schweigen …

          • Dein Gott Walter

            Warum widerspricht der Proklamation zur Selbstverwaltung keiner ? Das Schreiben geht an alle Siegermächte, an die UN, Polizei, Bundespräsidenten usw.

            Also ich, als staatliche Selbstverwaltung nach UN-Resolution A/RES/56/83, habe diese, Ihre Proklamation von Ihnen nicht gemäß meines Vertretungsanspruchs für Deutschland gemäß Artikel 9 zur Ratifikation vorgelegt bekommen.

            Aus diesem Grunde widerspreche ich Ihrer Proklamation, womit diese als nichtig und Ihre Staatliche Selbstverwaltung als aufgehoben bzw. nicht erfolgt zu betrachten ist.

            Erst wenn Sie mich als echten und einzig wahren Vertreter Deutschlands uneingeschränkt anerkennen, werde ich Ihrer Proklamation zustimmen und Sie in die Staatliche Selbstverwaltung entlassen, sofern Sie weiters eigenen Grund und Boden nachweisen können, mit dessen Betreten Sie kein anderes Staatsterritorium unrechtmäßig tangieren. Ein rechtskräftiger zwischenstaatlicher Vertrag zur Durchquerung fremden Staatsgebiets ist deshalb vorzulegen.

          • John Doe

            Zitat:

            „Warum widerspricht der Proklamation zur Selbstverwaltung keiner ? Das Schreiben geht an alle Siegermächte, an die UN, Polizei, Bundespräsidenten usw.“

            Auch an die Siegermacht „UdSSR“? Oder vielmehr an deren „Rechtsnachfolger“ und ehemaligen Teil-Republiken? Oder sind diese, als eigenständige „Rechtsnachfolger“ überhaupt nicht legitimiert? Ich denke da gerade an Aserbaidschan, Turkmenistan, Ukraine, usw. .
            An „Polizei und Bundespräsident“ von WAS? Von einer NGO? Warum nicht auch an den Werkschutz und Vorstand von Siemens, Bayer oder Nestlé?

          • GlobeHeinz

            Wie lustig, hier versucht einer mit Ulli Maurer zu argumentieren. Ja wen bitteschön interessiert hier die Auffassung eines Laien? Ich wüsste nicht, dass Maurer jemals als bekannter und anerkannter Jurist, besser gesagt Staats- und Verfassungsrechtler in Erscheinung getreten wäre.
            Also nächstes kommen wohl die weiteren verqueren Reichsideologen-„Argumente“ und es werden Personen herbeigeführt wie Möchtegern-„Reichskanzler“ Ebel, Sürmeli, irgendwelche ominösen und unzurechnungsfähigen „Selbstverwalter“, allen voran Frühwald und Fazekas, dann die holde Nazi-Tussi, die an die „Hohle Erde“ glaubt (mir ist soeben ihr Name entschwunden) oder Bracht und Xavier Naidoo, wenn sie vom vermeintlichen fehlenden Friedensvertrag schwafeln und laienhaft daherschwadronieren.

            Hier zählt die einschlägige juristische Fachliteratur und nur die juristische Fachliteratur, sonst nichts.

          • Buerger

            Hallo! Folgender Beitrag als Antwort an Herrn Wengel wird leider als Spam bewertet und gelöscht:

            “Kein Scherz:

            Ich hab auch schon öfters gelesen, dass er der Bruder vom Greenpeace-Chef Kumi Naidoo sein soll.”

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