Als Gegeninitiative zum Gesetzentwurf für das äußerst umstrittende Leistungsschutzrecht für Presseverlage hat sich die Quote Commons »Interessengemeinschaft zum Schutze der Zitatfreiheit im Internet zur Wahrung der Grundrechte der Presse- und Informationsfreiheit gemäß Art. 5 Abs. 1 GG« gebildet und im Zuge dessen ein einfaches 3-stufiges Lizenzmodell für Zitate von Presseerzeugnissen entwickelt hat: 1. Kostenlose Zitate (QCA), honorierte Zitate (QCB) und kostenpflichtige Zitate (QCC). Weiterführende Informationen: http:/quotecommons.de/.