Wer nach 64 Jahren Bundesrepublik Deutschland im Lichte der ranghöchsten Rechtsnorm Bonner Grundgesetz glaubt, dass das bundesdeutsche Rechtssystem tatsächlich auf dem Inhalt des Bonner Grundgesetzes und dem darin verankerten Rechtsstaatsprinzip basiert, der irrt. Der irrt genauso wie derjenige, der behauptet, dass das NS-Terrorregime am 05.03.1933 legal (verfassungskonform) an die Macht gekommen ist. Die Fakten sprechen eine andere Sprache. Es muss längst die Frage gestellt werden, welchen Hintergrund die seit der ersten Wahl des Deutschen Bundestages dort seitdem vertretenen politischen Parteien wirklich repräsentieren.

Man spricht heute von bis zu 10 Millionen NSDAP-Mitglieder, die sich in der Bundesrepublik Deutschland “verflüchtigt” haben sollen. Kaum zu glauben, dass die sich alle am sog. rechten (braunen) Rand versammelt haben sollen. Noch immer lügt sich das deutsche Volk hier einiges in die Tasche, wird aber auch seit 64 Jahren gezielt für dumm verkauft. Während die Österreicher bereits am 01. Mai 1945 verfassungsgesetzlich alle braunen Gesetze, Verordnungen und sonstige Regelung ersatzlos aufgehoben haben, sind bis heute in der Bundesrepublik Deutschland weder unverbrüchliche Fakten, noch die damalige Gesetzgebung der Alliierten oder gar die ebenfalls bis heute unverbrüchliche Rechtsprechung des Alliierten Tribunal Général in Rastatt vom 06.01.1947 Garant dafür, dass sämtliches kodifiziertes NS-Recht des NS-Terrorregimes ersatzlos gestrichen worden ist.

Die Österreicher haben sogar alle zivilen Akte, die mit dem braunen Gesetzesterror in Verbindung standen, für null und nichtig erklärt, um so der Restitution Erfolg zu verschaffen. In der Bundesrepublik Deutschland müssen heute noch Menschen um ihr angestammtes Recht kämpfen und scheitern regelmäßig an der Bürokratie und den Gerichten, beide haben sich ebeso wie die Legislative mit nichten den unverbrüchlichen Rechtsbefehlen des Bonner Grundgesetzes unterworfen, sondern handeln willkürlich und allmächtig. Die Unmittelbarkeit der unverletzlichen Grundrechte spielen seit 64 Jahren absolut keine Rolle. Stattdessen wird dem einzelnen Grundrechtsträger immer wieder der unstatthafte Hinweis gegeben, dass er ja klagen könne, wenn er glaube, dass seine Grundrechte verletzt würden durch Verwaltungsakte und / oder gerichtliche Entscheidungen. Die “Hinweisgeber” wissen doch nur zu genau, dass keinen erfolgreich zu beschreitenden Rechtsweg im derzeitigen Rechtssystem der Bundesrepublik Deutschland gibt, da der Gesetzgeber es ausdrücklich unterlassen hat, den einzigen im Bonner Grundgesetz seit dem 23.05.1949 normierten Rechtsweg für die den ordentlichen Gerichten ausdrücklich zugewiesenen öffentlich - rechtlichen Streitigkeiten von verfassungsrechtlicher Art gemäß Art. 19 Abs. 4 Satz 2, 2. Halbsatz GG mit den entsprechenden Organisations- und Ausführungsgesetzen auszugestalten.

Nach 64 Jahren Bonner Grundgesetz und 64 Jahren Bundesrepublik Deutschland ist festzustellen, dass sich unter den Begriffen “Gesetzgeber”, “vollziehende Gewalt” und “Rechtsprechung” mehr und mehr sog. Parteisoldaten anstatt dem Bonner Grundgesetz verpflichtete Volksvertreter, Beamte und Angestellte des öffentlichen Dienstes sowie Richter versammelt haben, die alles andere im Schilde führen als sich den unverbrüchlichen Rechtsbefehlen des Bonner Grundgesetzes zu unterwerfen oder gar die Unmittelbarkeit der unverletzlichen Grundrechte ihnen gegenüber anerkennen.

Die sich in den 64 Jahren Bundesrepublik Deutschland auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes entwickelt habenden staatlichen Machtstrukturen laufen den Rechtsbefehlen der ranghöchsten Rechtsnorm in Gestalt des Bonner Grundgesetzes nicht nur zuwider, sondern sie können mit Fug und Recht als die nahezu perfekte Ausformung organisierter Kriminalität bezeichnet werden.

Weitere Details lesen sich mit Blick auf die genannten Expertisen auf der Seite der Grundrechtepartei im dortigen Rechtsstaatsreport.

Hier einige Kostproben dieses nahezu perfekt organisierten verfassungsfeindlichen bundesdeutschen Rechtsstaates:

1. Steuerbescheide aus dem Finanzamt Cuxhaven haben die Wirkung wie Gottesurteile, sie sind nicht umkehrbar. (Leiter des FA Cuxhaven Fuhst)

2. Auch rechtswidrig erhobene Steuern, werden von mir  beigetrieben. (ROR Pöschel, FA Cuxhaven)

3. Das Schiff kriegen Sie hier nicht durch, das habe ich mit der Rechtsbehelfsstelle bereits abgesprochen. (Betriebsprüferin Biester 1996 FA Cuxhaven)

4. Finanzbeamte, die im Veranlagungsverfahren die Steuern bewusst falsch festsetzen, begehen keine Rechtsbeugung. (BGH. 5. Strafsenat 1972)

5. Auch Finanzbeamte die im Einspruchsverfahren die Steuern bewusst falsch festsetzen begehen keine Rechtsbeugung. Zwar hat sich der Finanzbeamte an das Recht zu halten, ohne das dieses jedoch seine vordringlichste Aufgabe ist. (OLG Celle , 3. Strafsenat 1986)

6. Auch rechtswidrig zustande gekommene Entscheidungen können vollstreckt werden. (LG Stade, 7. Gr. Strafkammer 2011)

7. Die fehlenden Rückgriffsmöglichkeiten auf den einzelnen Finanzbeamten - seinen sie strafrechtlicher oder haftungsrechtlicher Art - sind vollkommen nachrangig. (Dr. Martin Friedenberger, Finanzbeamter im BMF, Januar 2012)

8. Geisteskrankheit des Richters ist kein absoluter Nichtigkeitsgrund. Sie macht die Entscheidung allenfalls unwirksam, wenn die Geisteskrankheit den Richter unfähig gemacht hat, die Vorgänge aufzunehmen und zu beurteilen, und diese Unfähigkeit als grundlegender Wirksamkeitsmangel (für die mit dem Richter zusammenwirkenden Personen) offen zutage tritt. (Kommentar zur StPO Meyer-Großner)

9. Als treue Diener eines demokratischen Systems sind sie persönlich unantastbar. (Schäffer am 15.01.1951 Siegburg, Bundesfinanzschule)

(Origunalartikel:  /die-machtstruk…-kriminalitaet/215811/)