Es wird Zeit, dass die interessierte bundesdeutschen Bevölkerung Zugang bekommt zum Personenkreis der bundesdeutschen Richter samt den gegenwärtig verfassungs- und konventionswidrig an bundesdeutschen Gerichten tätigen Hilfsrichtern, denn das Bonner Grundgesetz wird am 23. Mai 2013 bereits 64 Jahre alt und trotzdem wurde dieser verfassungs- und konventionswidrige Zustand des Hilfsrichterwesen nicht endlich abgeschafft.
Aufgrund der Unvereinbarkeit des Hilfsrichters in Gestalt des Richters auf Probe, des Richters kraft Auftrages und des aus Karrieregründen abgeordneten Richters sowohl mit Art. 97 GG als auch Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK ergibt sich die zwingende Notwendigkeit, das „Hilfsrichterwesen“ in der zurzeit sowohl verfassungs- als auch konventionswidrig praktizierten Weise im bundesdeutschen Rechtssystem unverzüglich ersatzlos abzuschaffen. Dazu hat der einfache Gesetzgeber alle gegen die mit den in absoluter Form gefassten Vorschriften der Art. 97 und 101 Abs. 1 S. 2 GG sowie Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK kollidierenden Regelungen im DRiG, im GVG, in der ZPO, dem FamFG, der StPO, dem SGG, dem ArGG, der FGO und der VwGO zu streichen und die Vorschriften den Regelungen in Artikeln 97 und 101 Abs. 1 Satz 2 GG sowie Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK anzupassen.
Hier wird besonders auf die Expertisen der Grundrechtepartei zu den Fragen “gesetzlicher Richter“, “Hilfsrichter” und “verfassungswidrigem überpositiven Richterrecht” verwiesen. Seit Jahrzehnten sichert sich das verfassungs- und konventionswidrige System über den “modus operandi” des “verfassungs- und konventionswidrigen Hilfsrichters” den benötigten “verfassungskriminellen Nachwuchs”, denn nur wer in der Probezeit willfährig ist, das Recht beugt und die unverletzlichen Grundrechte ignoriert sowie keinen Anstoß am verfassungs- und konventionswidrigen Hilfsrichterwesen nimmt, kann auf seine hauptamtliche planmäßige endgültige Anstellung als Richter oder Staatsanwalt hoffen in der Bundesrepublik Deutschland mit dem Bonner Grundgesetz als ranghöchste Rechtsnorm und dem darin verankerten Rechtsstaatsprinzip.
418 Seiten stark ist das Machwerk, in dem sämtliche 30.000 Täternamen gelistet sind im “Handbuch der Justiz 2010/2011“. Sobald die aktuelle Ausgabe online verfügbar ist, wird auch die hier verlinkt werden. Ausdrücklich wird im Vorwort auf die Fundstelle gegen Ende des “Machwerkes” verwiesen, wo die Hilfsrichter in Gestalt der “Richter auf Probe” alphabetisch geleistet sind, verfassungs- und konventionswidrig zu richterlichen Dienstgeschäften bundesweit in den Gerichten eingesetzt, wie im NS-Terrorregimes, damals per Führerbefehl und heute wider den Wortlaut und Wortsinn des Bonner Grundgesetzes sowie der Europäischen Konvention der Menschenrechte. Hochverrat kennt in der Bundesrepublik Deutschland keine Hemmungen. Sagte doch neulich ein Polizeibeamter, der in ein bundesdeutsches Amtsgericht gerufen worden war, weil dort eine Richterin locker flockig gerade das Recht beugte, dass er sich nicht geneigt fühle, polizeilich tätig zu werden im Gericht, denn dort würde Recht gesprochen und nicht das Recht gebeugt. Heinrich Himmler wäre im Dritten Reich wohl sichtlich begeistert gewesen über einen solch gut informierten Gestapo-Beamten im NS-Terrorregime. Von Heinrich Himmler stammt übrigens das Zitat: “Ich habe das Recht im Kopf, was interessieren mich die Paragraphen.” Von bundesdeutschen Polizeibeamten hört man heute immer öfters den Satz: “Erst schlagen, dann fragen.” Da sind die unverletzlichen unmittelbar geltendes Recht gegenüber auch der Polizei bildenden Grundrechte Scheins in den allerbesten Händen.
Wie es um den bundesdeutschen Rechtsstaat nach 64 Jahren Bonner Grundgesetz tatsächlich bestellt ist, liest sich in den aktuellen Expertisen auf der Seite der Grundrechtepartei im dortigen Rechtsstaatsreport.
(Originalartikel: /das-handbuch-d…fehlen-des-bon/225345/)