Der Fall gleicht dem ihres Fraktionschefs Anton Hofreiter sehr: Auch die gesundheitspolitische Sprecherin der Grünen im Bundestag, Maria Klein-Schmeink, ging früher hart mit Steuersündern ins Gericht. Gegenüber FOCUS Online musste sie nun ebenso zugeben, ihren Zweitwohnsitz dem Finanzamt verheimlicht zu haben. (Quelle: Focus-online, 13.05.2014)
“Seit 2009 bin ich Bundestagsabgeordnete, Mitglied im Gesundheitsausschuss und Sprecherin für Prävention und Patientenrechte der grünen Bundestagsfraktion”, schreibt das MdB Maria Klein-Schmeink auf ihrer persönlichen Internseite über sich.
Um Ausreden ist man in eigener Sache Scheins nie verlegen, Zitat:
„Ich habe, als ich neu in den Bundestag eingetreten bin, die entsprechende Information in den umfangreichen Unterlagen für neue Abgeordnete übersehen. Das war ein Fehler, der mir sehr leid tut.“.“
“Die 56-Jährige äußerte sich noch im Februar kritisch gegenüber Steuerhinterziehern in der Politik: „Steuerhinterziehung ist kein Kavaliersdelikt und sollte auch nicht so behandelt werden“, schrieb sie dem Portal abgeordnetenwach.de. Eine politische Partei und deren Mitglieder befänden sich immer in einer Vorbildfunktion. Es müsse von Fall zu Fall entschieden werden, „ob ein Parteimitglied wegen Steuerbetrugs aus der Partei ausgeschlossen wird“. (Quelle: Focus-online, 13.05.2014)
Ob da nun strafrechtliche Ermittlungen eingeleitet werden, bleibt zu beobachten wie auch zu beobachten bleiben wird, ob man Parteiausschlussverfahren gegen Hofreiter und Klein-Schmeink einleiten wird.
Wenn der gemeine Bundesbürger sich übrigens erdreistet, eine gesetzliche Pflicht zu missachten und dann in dem Moment, wenn er diesbezüglich von Amts wegen zur Rede gestellt wird, einen rechtfertigenden Grund für sein gesetzwidriges Verhalten parat hat, wir ihm dieses als “faule Ausrede” angelastet oder im strafrechtlichen Sinne dann mit “Unwissenheit schützt vor Strafe nicht” kommentiert.
Wie es im Lichte dessen um den seit 65 Jahren hochgelobten bundesdeutschen Rechtsstaat insgesamt bis heute tatsächlich bestellt ist, lässt sich in den einschlägigen meinungsfreien Expertisen der Grundrechtepartei in ihrem aktualisierten Rechtsstaatsreport sehr genau und bisher nicht widerlegt nachlesen.
(Originalartikel: /231384)