Kassieren bundesdeutsche Polizeibeamte straflos Verwarnungsgelder zugunsten öffentlicher Kassen für fiktive Ordnungswidrigkeiten, der Fall des einarmigen Radfahrers ohne Handbremse in Köln gibt Anlass zu dieser Annahme.

Der einarmige Mann wurde auf der Straße von einem Polizisten angehalten. Angeblich fehlte eine Handbremse, weshalb Bogdan Ionescu 25 Euro Strafe zahlen sollte, obwohl er genau auf dieser Seite keine Hand mehr besitzt. Doch der Polizist ließ nicht locker und knüpfte dem Mann das Geld ab, der sein Fahrrad eigens für die Verkehrsordnung behindertengerecht umgebaut hatte, berichtet der „Kölner Stadt-Anzeiger“.

Schließlich bezahlt Ionescu zähneknirschend mit seiner EC-Karte die geforderte Summe, weil bereits eine Viertelstunde vergangen ist und er dringend zu seinem Termin muss. „Ich hatte es einfach eilig, und wollte nicht noch mehr Zeit verlieren“, äußert er sich gegenüber dem Kölner Stadt-Anzeiger. Doch er möchte es nicht dabei belassen: Drei Tage später schickt er eine E-Mail an die Polizei. Darin schildert er den Vorfall und seinen Frust – er sei wütend, fühle sich diskriminiert und beleidigt. Er bittet darum, dass der Polizist sich bei ihm entschuldigen möge und möchte seine 25 Euro zurück.

Erst sechs Wochen später bekommt er einen Telefonanruf von einem Vorgesetzten des Polizisten. Der bestätigt, dass die Bremse tatsächlich so in Ordnung sei – bemängelt jedoch plötzlich die Fahrradlampe, die scheinbar nicht funktioniert habe – später fehlte sie angeblich sogar. Darum würde der Mann lediglich fünf Euro zurückerhalten, die 20 Euro seien Verwarngeld für das Licht. Ionescu traut seinen Ohren nicht und will das prüfen lassen. Er bittet den Vorgesetzten, nochmals mit dem Polizisten zu sprechen – und wartet wochenlang geduldig. (Quelle: Focus-online, den 01.07.2014)

Die Umstände des öffentlich gewordenen Falles in Köln schüren den Verdacht, dass hier ein Amtsträger gemäß § 353 Abs. 1 StGB straflos vorsätzlich ein Verwarnungsgeld erhoben hat, obwohl er wusste, dass in Ermangelung einer Ordnungswidrigkeit kein Verwarnungsgeld hätte erhoben werden können dürfen. Der Verdacht drängt sich besonders deshalb auf, weil im Nachgang noch versucht worden ist, von der plötzlich gesetzeskonformen Bremseinrichtung auf ein nicht in Rede gestanden habendes “defektes Fahrradlicht” umzuschwenken, um das bereits kassierte Verwarnungsgeld der Höhe nach zu rechtfertigen und auch einzubehalten.

Eingedenk der Tatsache, dass es seit dem 15.06.1943 auch am Straftatbestand des Amtsmissbrauches mangelt, steht der § 353 Abs. 1 StGB quasi als Einladung für alle sich nicht dem Rechtsstaat auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes verpflichtet fühlenden bundesdeutschen Amtsträgers zur Verfügung, wenn sie ihre persönlichen Neigungen zum Berauben und Plündern des einzelnen Grundrechtsträgers entdecken oder diese durch Vorgesetzte geweckt worden sind.

Der betroffene Grundrechtsträger in Köln hat wohl aufgrund seiner Zugehörigkeit zu den städtischen Bühnen Köln und seiner Tätigkeit im Personalrat sowie die Einschaltung der Kölner Tagespresse den nötigen Druck in Richtung Kölner Polizei aufbauen können, um aus der Sache als “glücklicher Gewinner” hervorgegangen zu sein. Andere Bundesbürger haben dieses Glück nicht, sie werden ggf. verfassungswidrig  auf der Basis von im NS-Terrorregime zwischen dem 05.03.1933 und dem 08.05.1945 gebildeten juristischen Rechtsfiguren zu Bürgern minderen Rechts gestempelt und man bereitet ihnen von Amts wegen verfassungswidrig den bürgerlichen Tod zu Lebzeiten, obwohl es im Art. 1 Abs. 3 GG heißt, dass die unverletzlichen Grundrechte gegenüber den drei Gewalten unmittelbares Recht bilden und sowohl die vollziehende Gewalt als auch die Rechtsprechung an Gesetz und Recht gebunden sind.

Wie es im Lichte dessen um den seit 65 Jahren hochgelobten bundesdeutschen Rechtsstaat insgesamt bis heute tatsächlich bestellt ist, lässt sich in den einschlägigen meinungsfreien Expertisen der Grundrechtepartei in ihrem aktualisierten Rechtsstaatsreport sehr genau und bisher nicht widerlegt nachlesen.

(Originalartikel: https:/grundrechteforum.de/231916)