Uns erreichen immer mehr Anrufe und E-Mails, aus denen hervorgeht, dass die öffentlichen Gewalten gegenüber Grundrechtsträgern immer öfter das Mittel der Psychiatrisierung anwenden wollen. In der Hauptsache trifft dies Grundrechtsträger, welche vor den Behörden und vor allem vor den Gerichten auf ihre Grundrechte pochen und sich nicht mehr mit scheinheiligen Ausreden in Bezug auf die verfassungswidrige Anwendung nationalsozialistischer und gegen Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG (Zitiergebot) verstoßender Gesetze zufrieden geben.

Die Methode scheint immer eine ähnliche zu sein. Man konstruiert eine Ordnungswidrigkeit oder Straftat wie Beleidigung o.ä. und bestellt bereits im Vorfeld einen »Gutachter«, welcher schon vor einer öffentlichen Anhörung aus den Akten eine psychische Störung »diagnostiziert«. Dabei kann es sogar zum Freispruch wegen Schuldunfähigkeit mit gleichzeitiger Einweisung in die Psychiatrie kommen. Dann gibt es einfachgesetzlich nicht einmal mehr die Möglichkeit einer Wiederaufnahme (vgl. Expertise: Wiederaufnahmeverfahren bei Freispruch und Maßregel unter http:/rechtsstaatsreport.de/wiederaufnahmeverfahren-bei-freispruch-und-massregel/).

In einer hier bekannten Sache ging man sogar schon soweit, einem aus der Reihe tanzenden Rechtsanwalt einen Größenwahn anzudichten (mit Erfolg!), weil er den Tatsachen entsprechend erklärte, er besäße die Befähigung zum Richteramt; im Übrigen eine gesetzliche Voraussetzung zur Zulassung als Rechtsanwalt.

Damit ereicht das System langsam die Ebene, wo unsere Informationen nicht mehr ignoriert werden, sondern direkt unter dem Deckmantel der Psychopathologie bekämpft werden sollen. Das jedoch nennt man Selbstjustiz bzw. die rechtswidrige Anwendung öffentlicher Gewalt zum Schutze von Verfassungsdurchbrechungen der öffentlichen Gewalt. Das ist aber auch der schlagende Beweis für die Tatsache, dass dem System hier keine grundgesetzkonformen Möglichkeiten zur Verfügung stehen, ansonsten die Behörden den angeblich irrigen Rechtsansichten mit einfachen Inhalten aus dem Grundgesetz entgegentreten könnten. Das jedoch gibt das Grundgesetz nicht her und bestätigt unsere Darstellungen.

Und jeden Tag wird klarer, wie tief dieses System im eigenen Sumpf der Lügen verstrickt ist.

Auch aus diesen Gründen haben wir die Zentrale Beweismittel- und Dokumentationsstelle für Grundrechtsverletzungen (ZEDOG) ins Leben gerufen, um den von diesen verfassungswidrigen Zuständen Betroffenen eine Plattform zur Veröffentlichung zu geben.