Während Ströbele und die sonstigen Grünen vor dem gesetzlosen BVerfG klagen wollen, ist Edward Snowden gut beraten, sich mit dem Rechtsstaatsreport der Grundrechtepartei zu befassen, denn seit 65 Jahren steht auf so manchem Rechtsstaat drauf ohne dass jedoch Rechtsstaat auf dem Boden des Grundgesetzes drin ist, Verbraucherschützer sprechen in solchen Fällen gerne von Mogelpackungen.

Nach dem Nein Edward Snowdens zu einer Video-Aussage vor dem NSA-Untersuchungsausschuss des Bundestags rückt eine Klage der Grünen vor dem Bundesverfassungsgericht auf Vernehmung des Whistleblowers in Deutschland näher. Falls die Bundesregierung nicht doch noch einlenkt, wollen die Grünen damit eine Vernehmung des Amerikaners auf deutschem Boden erzwingen. “Das werden wir auch tun”, stellte Innenexperte Hans-Christian Ströbele klar. Es sei eigentlich die Pflicht der Regierung, dem Ausschuss Amtshilfe zu gewähren und Snowden den Weg nach Deutschland zu ebnen. Dazu zähle auch die Zusage, dass er nicht an die USA ausgeliefert werde. (Quelle: t-online, 09.07.2014)

Herr Snowden wäre gut beraten, sich mit dem Rechtsstaatsreport der Grundrechtepartei derzeitig zu befassen, denn diejenigen Personen einschließlich des Herrn Ströbele, die ihn vor ihren bundesdeutschen Karren spannen wollen, stehen selbst mit dem Rechtsstaat Bundesrepublik Deutschland auf dem Boden der sie zwingend unverbrüchlich bindenden Rechtsbefehle des Bonner Grundgesetzes auf Kriegsfuß, so dass von tatsächlichem rechtsstaatlichen und grundgesetz- sowie grundrechtekonformen Handeln nicht ausgegangen werden kann, geschweige denn darf.

Selbst der bundesdeutsche Anwalt des Herrn Snowden hat mit seiner persönlichen Zwangsmitgliedschaft zur verfassungswidrigen Rechtsanwaltskammer

Scheins keinerlei Probleme, so dass auch dessen Treue als besonderes Organ der Rechtspflege zur bundesdeutschen Verfassung mehr als angezweifelt werden muss.

Was es mit dem gsetzlosen Bunesverfassungsgericht auf sich hat, kann in den beiden einschlägigen meinungsfreien Expertisen der Grundrechtepartei zu den Fragen

Werden die Richter des Bundesverfassungsgerichtes verfassungskonform gewählt oder ist ihre indirekte Wahl verfassungswidrig?

Hat bereits die teilweise Missachtung der absolut geregelten Zitiergebote gemäß Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG und / oder Art. 80 Abs. 1 Satz 3 GG die Unwirksamkeit des betreffenden Gesetzes und / oder der Verordnung ex tunc zur Folge?

dezidiert nachgelesen werden.

Wie es im Lichte dessen um den seit 65 Jahren hochgelobten bundesdeutschen Rechtsstaat insgesamt bis heute tatsächlich bestellt ist, lässt sich in den einschlägigen meinungsfreien Expertisen der Grundrechtepartei in ihrem aktualisierten Rechtsstaatsreport sehr genau und bisher nicht widerlegt nachlesen.

(Originalartikel: https:/grundrechteforum.de/232031)