Trotz Diplomatenpass hat Russland der Fraktionsvorsitzenden der Grünen im EU-Parlament, Rebecca Harms, die Einreise verwehrt. Als sie am Flughafen in Moskau ankam, wurde sie zurückgehalten, wie das Brüsseler Büro der Politikerin mitteilte. Nach drei Stunden des Wartens sei ihr schließlich gesagt worden, dass sie eine “unerwünschte” Person und ihre Einreise ein krimineller Akt sei. Kurz darauf sei Harms aufgefordert worden, in den nächsten Flieger zurück nach Brüssel zu steigen. Harms war den Angaben zufolge nach Moskau geflogen, um einen Strafprozess zu beobachten, bei dem die ukrainische Pilotin Nadeschda Sawtschenko der Spionage angeklagt wird. Harms hatte ihre Reise bei Twitter angekündigt und auch zu Spenden für die Anwälte Sawtschenkos aufgerufen. Die Gründe für die Zurückweisung Harms sind bislang unklar. Das Büro der Grünen-Politikerin vermutet, dass Harms ein Opfer von russischen Sanktionen geworden ist. (Quelle: Spiegel-online, 25.09.2014)
Harms hatte ihre Reise nach Russland bei Twitter angekündigt. Twitter ist also inzwischen das Portal, auf dem deutsche Politiker ihre Reisen in andere Länder der Welt ankündigen und dann müssen wohl die anderen Länder gehorchen.
Harms verkennt ihre dem Grunde nach illegale Position als Mitglied im Europäischen Parlament, denn dieses wird seit 1979 aufgrund der bundesdeutschen wegen des Verstoßes gegen das Zitiergebot gemäß Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG ungültigen Europawahlgesetze einzig im Wege von Wahlfälschung und Wahlbetrug europaweit mit Personen beschickt, die allesamt kein rechtmäßiges Wählermandat haben mit der Folge, dass Harms nicht einmal im Besitz eines Diplomantenpasses sein dürfte.
Leider hat das Ausland zu wenig Kenntnisse von den Inhalten und der Wirkweise des Bonner Grundgesetzes, ansonsten würde sich seit 65 Jahren kein Staat weltweit, der selbst nach seinen Verfassungsprinzipien handelt, mit Figuren der sog. bundesdeutschen öffentlichen Gewalt ernsthaft politisch befasst haben. In der Bundesrepublik Deutschland betreiben seit 65 Jahren de facto Hochverräter das Geschäft der öffentlichen Gewalt in Gestalt von Gesetzgeber, vollziehender Gewalt und Rechtsprechung. Geschah dieses jahrzehntelang klammheimlich, so wird dieses spätestens seit der Gründung der Grundrechtepartei im August 2010 mehr und mehr skrupellos öffentlich aufgeführt, denn systematisch ist der bundesdeutschen Bevölkerung seit dem Inkrafttreten des Bonner Grundgesetzes am 23.05.1949 dessen Inhalt und absolute Wirkweise als ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland vorenthalten worden, während im Gegenzug sämtliche auf das Bonner Grundgesetz ausdrücklich vereidigten Amtsträger bis heute alles tun, um ihr verfassungs- und konventionswidriges hoheitliches Handeln gegen den einzelnen Grundrechtsträger unter allen Umständen rechtsstaatlich erscheinen zu lassen, koste es was es wolle.
Skrupellos vollziehen heute noch bundesdeutsche Amtsträger die mit dem Tode des Massenmörders Adolf Hitler ersatzlos untergegangene NS-Rechtsordnung auf der Basis von purifiziertem jedoch ebenfalls damals ersatzlos untergegangenem nationalsozialistischen Rechts. Selbst wenn man es diesen Hochverrätern auf den Kopf zu sagt, ändern sie ihr Verhalten nicht, sondern benutzen dann die ihnen auf der Basis des Bonner Grundgesetzes und dem darin unverbrüchlich verankerten Rechtsstaatsprinzips auf Zeit übertragenen Hoheitsbefugnisse zum Zwecke der Selbstjustiz mit dem Ziel, den einzelnen sich verfassungskonform zur Wehr setzenden Grundrechtsträger zum Menschen minderen Rechts zu machen, um ihm dann seinen persönlichen bürgerlichen Tod zu Lebzeiten zu bereiten, da spielen die unmittelbares Recht gegenüber den drei Gewalten bildenden unverletzlichen Grundrechte absolut keine Rolle mehr.
Wie es um den vermeintlichen Rechtsstaat Bundesrepublik Deutschland auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes fast 65 Jahre nach dessen Inkrafttreten bis heute jedoch immer noch wirklich bestellt ist, lässt sich in den einschlägigen Expertisen der Grundrechtepartei sehr genau nachlesen.
(Originalartikel: https:/grundrechteforum.de/234183)