Beitragsfreie Kitas, Elterngeld Plus und eine familiengerechte Arbeitswelt: Familienministerin Schwesig verteidigt ihre ambitionierten Pläne - und verrät, warum sie sich von alternden Politikern nicht mit “Küstenbarbie” aufziehen lässt. (Quelle: Spiegel-online, 26.09.2014)
Im Verlauf dieses Spiegel-Gespräches äußerte sich Schwesig auch wie folgt zum Steuerrecht:
“Das Ehegattensplitting ist ideologisch heiß umkämpft. Es ist eine enorme steuerliche Förderung, die aber mehr als drei Millionen Familien gar nicht erreicht. [...] Mein Ziel ist, dass wir gemeinsam mit dem Finanzminister diese Studie auswerten und überlegen, wie kann das Steuerrecht gerechter werden.”
Das Steuerrecht gerechter machen, klingt wie blanker Hohn, wenn man die Fakten des seit 65 Jahren verfassungswidrig gegen den einzelnen Grundrechtsträger laufend angewendeten Steuerrechtes in Gestalt von z.B. des aus der braunen Feder des NS-Terrorregimes stammenden und von dem Massenmörder unterschriebenen Einkommensteuergesetzes vom 16.10.1934 kennt.
Oder wenn man die Erkenntnisse des seit Jahrzehnten in der Bundesrepublik Deutschland für steuerrechtlich kompetent gehaltenen Prof. Dr. Paul Kirchhof aus dem Jahr 2002 zur Kenntnis nimmt, die da zusammengefasst lauten:
1. Die Grundrechte schützen den Berechtigten gegenüber der Steuerhoheit in gleicher Weise wie gegenüber jeder anderen Ausübung von Hoheitsbefugnissen. ( Art. 1.3 GG i.V.m. 20.3. GG )
2. Der Rechtsgedanke scheint im Steuerrecht verloren gegangen zu sein. (red. Anmerkung: seit dem 05.03.1933 !!!)
3. Im Steueralltag redet der Finanzbeamte mit dem Steuerpflichtigen weniger über das Gesetz, sondern mehr über seine dienstlichen Anweisungen, über Richtlinien und Erlasse. Er kennt das Gesetz vielfach nicht.
4. Es interessiert ihn ( den Finanzbeamten ) auch nicht, er vollzieht seine dienstlichen Weisungen. (red. Anm.: ist ja auch gemäß § 353 Abs, 1 StGB straffrei gestellt)
5. Insoweit müssen wir auch im Steuerrecht diesen Rechtsstaat wieder elementar neu errichten.
Weitere erhellende Details findet der ambitionierte Leser in der Vituperatio anlässlich der Vergabe des politischen Negativpreises “Großer Anton-Hynkel-Preis” für zweifelhafte Verdienste um die fragwürdige Erhaltung nationalsozialistischer Kontinuitäten im »demokratischen Rechtsstaat« Bundesrepublik Deutschland am 23.03.2013 an den Bundesfinanzminister Schäuble sowie das Bundesfinanzministerium selbst.
Sodann ist die meinungsfreie Expertise der Grundrechtepartei zu der Frage
“Verfügt das von Adolf Hitler unterzeichnete Einkommensteuergesetz vom 16.10.1934 heute noch über die zur Anwendung benötigte Gesetzeskraft?”
von staatstragender Bedeutung, denn die auf wissenschaftlichen Erkenntnissen basierende Antwort lautet:
“Das Einkommensteuergesetz vom 16.10.1934 kam zunächst nicht nach den Vorschriften der Weimarer Reichsverfassung zustande. Es wurde anschließend durch das Kontrollratsgesetz Nr. 1 als zusätzliches Gesetz zum Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich aufgehoben. Durch das Urteil des Tribunal Général de la Zone Francaise d`Occupation wurde allgemeingültig die Verfassungswidrigkeit der Regierung Hitlers und des Gesetzes zur Behebung der Not von Volk und Reich (auch als Grundlage des Einkommensteuergesetzes vom 16.10.1934) festgestellt.”
Wer an der Usurpation des NS-Terrorregimes zwischen dem 05.03.1933 und dem 08.05.1945 Zweifel hegt, der hat sich mit der “Tillessen/Erzberger-Entscheidung” des Alliierten Tribunal Général in Rastatt vom 06.01.1947 sowie der meinungsfreien Expertise der Grundrechtepartei zu der Frage
“Hat die Entscheidung des Tribunal Général de la Zone Francaise d’Occupation in Rastatt vom 06.01.1947 bindend das gesamte nationalsozialistisch geprägte Recht aufgehoben?”
zu befassen, denn deren Antwort lautet:
“Die Entscheidung des Tribunal Général de la Zone Francaise d´Occupation in Rastatt vom 06.01.1947 hat das gesamte in der Zeit vom 05.03.1933 bis 08.05.1945 nationalsozialistisch geprägte Recht in Deutschland bindend aufgehoben.”
Wie es ansonsten um den Rechtsstaat Bundesrepublik Deutschland auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes 64 Jahre nach dessen Inkrafttreten wirklich bestellt ist, lässt sich in den übrigen inzwischen 36 einschlägigen meinungsfreien Expertisen der Grundrechtepartei sehr genau nachlesen.
(Originalartikel: https:/grundrechteforum.de/234199)