“Deutsche Wiedervereinigung: Duma erwägt Einstufung als “Annexion”, vermeldet Spiegel-online am 28.01.2015.

“Moskau - Mitglieder des russischen Parlaments erwägen, die deutsche Wiedervereinigung als widerrechtlichen Akt einstufen zu lassen. Laut der Nachrichtenagentur Itar-Tass denken Abgeordnete der Staatsduma darüber nach, das Zusammengehen von Ost- und Westdeutschland in den Jahren 1989 und 1990 als Annexion zu verurteilen.[…]

“Anders als auf der Krim gab es in der DDR kein Referendum.”

Die Abstimmung auf der Krim wird völkerrechtlich vom Westen nicht anerkannt, auch die Uno-Vollversammlung bezeichnete sie als ungültig. Die deutsche Wiedervereinigung hingegen wurde von den Siegermächten des Zweiten Weltkriegs mit verhandelt, im Zwei-plus-Vertrag stimmte auch die Sowjetunion der Einheit zu.” (Quelle: Spiegel-online, 28.01.2015)

Fakt ist, dass auf Grund des Verstoßes des Wahlgesetzes zum ersten Bundestag und zur ersten Bundesversammlung der Bundesrepublik Deutschland – und in der Folge aller weiteren Wahlgesetze – gegen die grundgesetzliche Gültigkeitsvoraussetzung für Grundrechte einschränkende Gesetze gemäß Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG (Zitiergebot)  seit dem 14. August 1949 keine Bundestagswahl auf der Grundlage von dem Grundgesetz entsprechenden Wahlgesetzen und damit nicht ordnungsgemäß gemäß Art. 20 Abs. 2 GG i.V.m. Art. 38 GG abgehalten wurde mit der Rechtsfolge der deklaratorischen Nichtigkeit der Bundestagswahlen und aller damit in Verbindung stehenden folgenden Rechtsakte.

Die Details lesen sich dazu in der meinungsfreien Expertise der Grundrechtepartei zu der Frage

“Wurden die Wahlen zu den Bundestagen der Bundesrepublik Deutschland seit dem 14. August 1949 in Übereinstimmung mit den verfassungsrechtlichen Vorschriften der Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG i.V.m. Art. 20 Abs. 2 GG und Art. 38 GG abgehalten?”

Vor diesem Hintergrund, den jedoch die Abgeordneten der heutigen Staatsduma in Moskau mit großer Wahrscheinlichkeit nicht haben, denn dem Grunde nach hätte dieser allererste Verfassungsbruch allen vier Siegermächten nach dem Inkrafttreten des Bonner Grundgesetzes unbedingt auffallen müssen, denn es war ja ausgerechnet um das sog. Zitiergebot im Parlamentarischen Rat mehrfach wortgewaltig gerungen worden, wie die Wortprotokolle dazu noch heute nachlesen lassen, sind auch die Zwei-plus-Vier-Verhandlungen sowie der gleichnamige Vertrag vom 12.09.1990 nicht wirklich in Rechtskraft erwachsen, weil zumindest auf bundesdeutscher Seite nicht verfassungskonform ermächtigte Personen verhandelt und unterzeichnet haben.

Wie es tatsächlich um das Gebilde Bundesrepublik Deutschland auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes bald 66 Jahre nach dessen Inkrafttreten wirklich bestellt ist, lässt sich in den übrigen inzwischen 39 einschlägigen meinungsfreien Expertisen der Grundrechtepartei sehr genau nachlesen.