Auf der Internetseite des Zweiten Deutschen Fernsehens wird anlässlich des 70. Jahrestages der Befreiung des KZ Auschwitz auf den Dokumentarfilm „Die Wahrheit über den Holocaust“ hingewiesen und dazu in einer virtuellen Pressemappe unter Folge 3: Menschenjagd der folgende Text bereitgestellt:

„Im Jahr 1940 gibt es keinen Plan für die Ausrottung der Juden, für ihre physische Vernichtung. Der einzige Plan ist die Ausweisung. Das Außenministerium hat die geniale Idee, die französische Insel Madagaskar als eine Art Kolonie für die Juden zu verwenden.“ (David Cesarani, britischer Historiker)

Nach dem siegreichen Krieg in Polen marschiert die deutsche Armee in Frankreich ein, das ebenfalls innerhalb weniger Wochen fällt. Jetzt werden auch die in Frankreich lebenden Juden Opfer von Ausgrenzung, Diskriminierung und Gewalt. Nach und nach entsteht ein neuer Plan: Vernichtung statt Vertreibung.

Der Massenmord an den Juden beginnt mit dem Angriff auf die Sowjetunion am 22. Juni 1942. Sondereinheiten der SS werden beauftragt, kommunistische Funktionäre und Juden standrechtlich zu erschießen. In den ersten Tagen nach dem Einmarsch fallen ihnen noch vergleichsweise wenige Menschen – allesamt Männer – zum Opfer. Innerhalb weniger Wochen jedoch verüben die Einsatzgruppen bereits unvorstellbare Massaker. Am 29. und 30. September 1941 werden in der Schlucht Babi Jar bei Kiew 33.771 jüdische Männer, Frauen und Kinder erschossen.“

Der Film „Die Wahrheit über den Holocaust“, Folge 3: Menschenjagd, hat neben Bildern des Grauens noch weitere Texte zum Inhalt und die lassen Schlimmes für die Zeit nach dem gewaltsamen Ende des NS-Terrorregimes befürchten, Zitat:

„Die Befehle, wen sie töten sollten, kamen aus Berlin, von Himmler und Heidrich. Heidrich sagte den Führern der Einsatzgruppen, eure Rolle im Osten ist die Beseitigung der Juden und der kommunistischen Funktionäre.

Schon vor Beginn des Angriffs hatte Hitler seine Truppen von der Kriegsgerichtsbarkeit freigestellt. Ob Vergewaltigung, Raub oder Mord, kein Vergehen von Soldaten im Osten sollte von deutschen Gerichten verfolgt werden. Ein Freibrief mit verheerenden Folgen.“

Angesichts der Tatsache, dass noch Jahrzehnte nach dem Inkrafttreten des Bonner Grundgesetzes so gut wie keine NS-Täter trotz der ihnen nachgewiesenen Verbrechen von deutschen Richtern verurteilt worden sind, muss sich der Frage gestellt werden, ob und inwieweit der im Oktober 1933 von den Juristen damals auf den Massenmörder geleisteten Führereid später den in die Rolle geschlüpften bundesdeutschen Juristen bis zu dessen Tod gebunden haben kann, denn die Entnazifizierungen sind nicht gleich zu setzen mit einer förmlichen Entpflichtung derer, die auf den Massenmörder jemals ihren Eid geleistet haben.

Denn der Massenmörder hatte die deutschen Truppen von der Kriegsgerichtsbarkeit freigestellt, damit kein deutsches Gericht von deutschen Soldaten begangene Verbrechen im Osten verfolgen konnte. Da der von den Juristen im Oktober 1933 geleistete Eid auf den Massenmörder Adolf Hitler, Zitat:

„Wir schwören bei dem ewigen Herrgott, wir schwören bei dem Geiste der Toten, wir schwören bei all denen, die das Opfer einer volksfremden Justiz einmal geworden sind, wir schwören bei der Seele des deutschen Volkes, daß wir unserem Führer auf seinem Wege als deutsche Juristen folgen wollen bis zum Ende unsere Tage.“

jeden Eidleistenden bis zum Ende seiner Tage, also bis zu seinem Tod und nicht nur bis zum Tod des Massenmörders selbst (am 30.04.1945) band, ist darin ein nicht zu unterschätzender Grund zu sehen, dass auch nach dem Ende des NS-Terrorregimes sich des geleisteten Führereides konform auch unter der Herrschaft des Bonner Grundgesetzes als ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland verhalten worden ist. Man denke hier an den Nazi-Juristen Globke, Höhn, Maunz, Dührig, von Mangoldt sowie Eduard Dreher und Dr. Willi Geiger, um nur einige genannt zu haben. Deren bekannt gewordenes grundgesetzwidriges Tun und Lassen würde sich somit plausibel erklären, denn von einer Entpflichtung vom Führereid ist bisher nichts bekannt geworden, alles redet nur von der sog. Entnazifizierung.

Als die Alliierten 1945 dem NS-Terrorregime samt dem Massenmöder Adolf Hitler und seiner Spießgesellen ein Ende machten, war es das erklärte Ziel damals, den deutschen Nationalasozialismus und Militarismus auszumerzen, nachzulesen in  der Proklamtion Nr. 1 an das Deutsche Volk des General Dwight D. Eisenhower, Oberster Befehlshaber der Alliierten Streitkräfte im März 1945.

Der Innenminister Paul Pagel des Landes Schleswig-Holstein schrieb dann jedoch trotz Inkrafttretens des Bonner Grundgesetzes am 23.05.1949 am 14. März 1951 in ein Tagebuch:

“Man kann mit Recht allmählich von einer Renazifizierung sprechen. Merkwürdig, wie selbstverständlich die alten Nazis auftreten und wie feige sie im Grunde sind, wenn man ihnen hart entgegentritt.” [Quelle: “Zwischen Recht und Unrecht, Lebensläufe deutscher Juristen.” 2004, MJ NRW]

Tatsächlich hat die bundesdeutsche öffentliche Gewalt bereits nach nur 83 Tagen Bonner Grundgesetz und noch vor dem Inkrafttreten des Besatzungsstatuts im September 1949 alle bis dahin aufgestellten Regeln auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes zugunsten der scheinbar zwischen dem 05.03.1933 und dem 08.05.1945 liebgewonnenen NS-Rechtsordnung und dem purifizierten nationalsozialistischen Rechts ausgehebelt, außer Geltung gesetzt und untergraben (Quelle: u. a. Laage, C., Die Auseinandersetzung um den Begriff des gesetzlichen Unrechts nach 1945, in: Redaktion Kritische Justiz (Hg.), Die juristische Aufarbeitung des Unrechts-Staats, Baden-Baden 1998, S. 265-297.).

Am 05.09.1988 titelte der SPIEGEL damals Das ist deutsche Justiztradition“:

„Das Landgericht Düsseldorf hat den Angeklagten Wolfgang Otto, 77, einst SS-Stabsscharführer und Leiter der Schreibstube des KZ Buchenwald, in der vergangenen Woche vom Vorwurf der Beihilfe zum Mord am ehemaligen KPD-Chef Ernst Thälmann freigesprochen.“

„Es blieb dem 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs vorbehalten, diesen Eindruck zu zerstören. Das Karlsruher Revisionsurteil mischte sich in die dem Tatrichter obliegende Beweiswürdigung mit dermaßen anfechtbaren Gründen ein, daß jedem Kenner der Materie deutlich wurde: Den Herren paßte das Ergebnis nicht.“

* * * * *

Wie es sodann tatsächlich um das Gebilde Bundesrepublik Deutschland auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes bald 66 Jahre nach dessen Inkrafttreten wirklich bestellt ist, lässt sich in den inzwischen 42 einschlägigen teleologie- und meinungsfreien Expertisen der Grundrechtepartei sehr genau nachlesen.


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  1. Roman Bodurka

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    Berlin 1968, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik
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