Nachdem am 28.02.1933 die Reichtstagsbrandverordnung mit einem Federstrich die Grundrechte der Weimarer Verfassung suspendiert hatten, erfolgte mit der verfassungswidrigen Reichtstagswahl am 05.03.1933 der nächste Schritt zur unumkehrbaren Installation des NS-Terrorregimes mit dem Usurpator und späteren Massenmörder Adolf Hitler an dessen Spitze. Wie das NS-Terrorregime und das während dessen Zeit zwischen dem 05.03.1933 und 08.05.1945 kodifizierte Recht einzustufen und zu behandeln war nach dem Untergang und der bedingungslosen Kapitilation 1945, erklärt unmissverständlich und bis heute unverbrüchlich die Tribunal Général - Entscheidung in Rastaat am 06.01.1947, besser bekannt und zu finden als “Tillessen / Erzberger - Entscheidung“.
Verfassungswidrige Bundestagswahlen haben wir doch auch, oder? Und für die diesjährige Wahl gibt es auch kein Gesetz.
Der § 6 BWahlG bzgl. der Wahl nach Landeslisten wurde vom BVerfG für nichtig erklärt. Hier liegt also eine sog. Teilnichtigkeit vor. Das Gesetz selbst mag in anderen Teilen auch aus Sicht der Grundrechtepartei verfassungswidrig sein; es jedoch zum derzeitigen Zeitpunkt als nichtig zu betrachten oder gar zu behaupten, das Bundesverfassungsgericht hätte dessen vollständige Nichtigkeit festgestellt, ist nicht korrekt.
Immer wieder wird auf Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes hingewiesen. Wie aber sieht es eigentlich aktuell mit der Gültigkeit des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes aus, dass am 13.03.1951 erstmalig in Kraft trat?
Stimmt es, dass dieses erstmalig nach dem Inkrafttreten des Bonner Grundgesetzes erschienene Gesetz in Wirklichkeit ungültig ist, da es nicht dem Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG, dem sog. Zitiergebot genügt?
Wenn dem so ist, dann sind aber doch alle Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes nichtig, denn ohne das hauseigene Gesetz ist das Gericht doch entleibt, oder?
Wie stark ist eigentlich der Einfluss ehemaliger Nazis auf das Bundesverfassungsgericht damals gewesen?
Stimmt es, dass der Nazijurist und Sonderstaatsanwalt am Sondergericht in Bamberg Dr. Willi Geiger das wohl faktisch ungültige Bundesverfassungsgerichtsgesetz maßgeblich mitgestaltet hat, obwohl in dessen Promotion von 1941 mit dem Titel “Die Rechtstellung des Schriftleiters” klar und unmissverständlich dessen widerwärtige Gesinnung zum Nichtschutz der Grundrechte vor der Willkür und Allmacht des Staates nachzulesen geschrieben stand und steht?
Dieser Geiger soll dann auch Richter am BGH und BVerfG jahrzehnte gewesen sein, stimmt das, und ist bekannt, wie verfassungsfeindlich dessen richterliche Tätigkeit gewesen ist ?
War Geiger es nicht mit, der das verfassungswidrige überpositive Richterrecht beim BVerfG in der Rechtsprechung installiert hat?
Es gibt eigentlich Fragen über Fragen, aber die Mehrheit der Bundesbürger scheint sich nicht sonderlich für den Zustand des vermeintlichen Rechtsstaates Bundesrepublik Deutschland im Lichte des Bonner Grundgesetzes zu interessieren, oder ?
Solange ihr hier unter euch diskutiert, erfährt das natürlich nur jemand, der zufällig über diese seite stolpert. das sind aber definitiv zu wenige. wenn ihr wirklich diese thematik in das bewusstsein der menschen bringen wollt, müsst ihr eben auf die msm gehen, und entsprechende kommentare abgeben. sonst ändert sich nie nix….