Aus gegebenem Anlass muss einmal mit dem Märchen aufgeräumt werden, das sich seit Jahrzehnten im Kreis der öffentlich Bediensteten der Bundesrepubik Deutschland hartnäckig hält. Amtsträger genießen in Ausübung ihres Amtes gegenüber dem Bürger jedermann keine Grundrechte. Alle Amtsträger sind gemäß Art. 1 Abs. 3 GG an die unverletzlichen Grundrechte als unmittelbar geltendes Recht unverbrüchlich gebunden. Alle Amtsträger erhalten aus dem Bonner Grundgesetz als ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland ihre unverbrüchlichen Rechtsbefehle, die sie dann im Einzelfall zum verfassungs- und konventionskonformen Handeln und / oder Unterlassen im Einklang mit den einfachgesetzlichen Vorschriften ermächtigen. Ohne ausdrückliche grundgesetz- und verfassungskonforme Ermächtigungsgrundlage hat es kein hoheitliches Handeln und / oder Unterlassen gegenüber dem einzelnen Bürger zu geben.
Im Gegenzug genießt jeder einzelne Bürger gegenüber jedem einzelnen Amtsträger aufgrund der Unverletzlichkeit seiner im Bonner Grundgesetz unverbrüchlich verankerten Grundrechte die damit unmittelbar einhergehende Erlaubnis, seine Grundrechte zu jederzeit ungefragt ausüben zu dürfen.
Immer dann, wenn Amtsträger hoheitlich gegenüber dem einzelnen Bürger handelt oder es unterlässt zu handeln, dann genießt nur der einzelne Bürger den Schutz der unverletzlichen Grundrechte, nicht hingegen genießt dann auch der Amträger den Schutz seiner Grundrechte, da der Amtsträger in Ausübung seines Amtes nicht grundrechtlich geschützt ist, sondern seinen Schutz aus den verfassungskonform zu sein habenden einfachen Gesetzen.
Wäre dieses Regelung eine andere, so würde es zu permanenten Grundrechtekollisionen kommen, denn verletzt der Amtsträger die unverletzlichen Grundrechte des einzelnen Grundrechteträgers (Bürgers), dann wandeln sich die Grundrechte zu Abwehrrechten des Bürgers gegen den Staat und seine Institutionen. Da kann der einzelne Amtsträger sich nicht hinter ihn derweil nicht schützenden Grundrechten verstecken und gleichfalls diese nicht vorhandenen Grundrechte als Abwehrrechte gegen den einzelnen Bürger einsetzen. Das nennt man schlicht Verfassungsmissbrauch, der ausdrücklich unzulässig ist, ansonsten der einzenle Bürger seine unverletzlichen Grundrechte nicht unverletzt erlaubnisfrei ausüben könnte.
Wer mehr dazu erfahren will, der muss sich die Mühe machen sowohl im Bonner Grundgesetz sich mit der Wirkweise vertraut zu machen als auch sich die Protokolle des Parlamentarischen Rates einmal z.B. im Bundesarchiv in Koblenz durchzuschauen. Es macht keinen Sinn, sich die nach dem Inkrafttreten des Bonner Grundgesetzes geschriebenen Kommentare zum Bonner Grundgesetz anzulesen, denn die basieren in den allermeisten fällen inzwischen erkennbar nicht auf verfassungskonformer Meinung des oder der Autoren. Kommentare haben im Rechtssystem der Bundesrepublik Deutschland keinen erstzunehmenden Stellenwert, insbesondere wenn man die belasteten Namen wie Maunz-Dürig oder v. Mangoldt denkt.
Die unverbrüchliche Bindung an die unmittelbar geltendes Recht darstellenden unverletzlichen Grundrechte gegenüber den drei Gewalten zwingt sie darüber hinaus an die verfassungsmäßige Ordnung, Gesetz und Recht. Da ist für die Meinung oder die Auffassung des einzelnen Amtsträgers im Rahmen seines öffentlich - rechtlichen Handelns gegenüber dem einzelnen bürger kein Raum, denn es kann und darf zu keinem Meinungswettstreit zwischen hoheitlich handelndem Amtsträger und dem auf seine unverletzlichen Grundrechte ggf. pochenden Grundrechtsträger gegenüber dem Amtsätrger kommen.
Amtsträger genießen in dem Moment erst wieder die auch ihnen unverletzlich anhaften Grundrechte, wenn sie nicht in Ausübung ihres Amtes handeln oder unterlassen, also z.B. während ihrer dienstfreien Zeit, im Urlaub oder dann wenn sie im Ruhestand sind. Nur der Bürger in Gestalt des Grundrechtsträgers genießt den Schutz seiner unverletzlichen Grundrechte von der Wiege bis zur Bahre und das 24 Stunden rund um die Uhr, 7 Tage die Woche und 12 Monate im Jahr ohne irgendjemanden noch im Einzelfall um Erlaubnis fragen / bitten zu müssen.
Allen andersdenkenden Amtsträgern sei dringend empfohlen, sich einmal das Grußwort in der z.B. in den nds. Grundschulen eingeführten “Grundrechtefiebel für Kinder ab 8 Jahre” sowohl des nds. Innenministers als auch des nds. Kultusministers aufmerksam durchzulesen. Damit die Leserschaft auch hier weiß, was dort Interessantes geschrieben steht, wird entsprechendes zitiert:
“Das Grundgesetz ist das starke und sichere Fundament unserer Demokratie. Grundlage unserer Verfassung sind die unveräußerlichen Grund- und Menschenrechte.
Wir in Deutschland haben mit den “Grundrechten” tatsächlich einen Schatz, um den uns viele andere Länder der Erde beneiden. Sie geben uns den Rahmen für ein friedlichen Zusammenleben. Sie funktionieren natürlich nur, wenn sich möglichst alle an die Rechte und Pflichten halten. Dazu muss man sie kennen und anerkennen.”
Der Rechtsbefehl des Art 1 Abs. 3 GG lautet seit dem Inkrafttreten des Bonner Grundgesetzesgeschützt von der Ewigkeitsgarantie gemäß Art. 79 Abs. 3 GG unverbrüchlich wie folgt:
“Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.”
Mit dem Inkrafttreten des Bonner Grundgesetzes am 23.05.1949 haben zwar alle Bundesbürger ihre bis dahin mit Hilfe der Reichstagsbrandverordnung vom 28.02.1933 ausdrücklich suspendiert gewesenen Grundrechte wiedererlangt, aber es ist noch etwas anderes hinzugetreten und das blenden die Amtsträger bis heute aus, es wird auch nicht wirklich gelehrt,so dass das Wissen darüber nur einem kleinen Kreis scheinbar vorbehalten bleiben soll.
Es trat die Unmittelbarkeit der Grundrechte hinzu und sie wurden aufgrund ihrer Bindewirkung gegenüber den drei Gewalten zu echten Abwehrrechten des Bürgers gegen den Staat und seine Institutionen. Einfachgesetzlich nicht regelbar, sie wirken im Fall ihrer Verletzung aus sich heraus. Dabei bleibt es dem Grundrechteträger alleine überlassen, wie er dieses Abwehrrecht in Anspruch nimmt.
Zum Beispiel kann er sich gegenüber seinem Grundrechteverletzer in Gestalt eines Vollzugsbeamten verbal zur Wehr setzen und diesen auf die von ihm grundrechtswidrig verübte Grundrechteverletzung hinweisen und ihn sodann auch direkt und unverblümt auffordern, die Grundrechteverletzung nicht nur zu beenden, sondern sie auch rückabzuwickeln, den vorherigen Zustand wieder herstellen und zwar von Amts wegen und nicht erst über den Rechtsweg (Klageweg) gemäß Art. 19 Abs. 4 GG.
Wenn sich ein Amtsträger auf die Hinterbeine stellt, dann darf der verfassungswidrig verletzte Grundrechteträger auch mehr als nur höflich sein, denn auf die Unverletzlichkeit seiner Grundrechte pochen ist mehr als sich nett unterhalten. Der Grundrechtsträger hat einen Anspruch auf die Rückabwicklung gemäß Art. 1 Abs. 3 und 2 GG gegen sowohl den einzelnen Amtsträger als Täter als auch gegen die Institution, für die der Amtsträger hoheitlich tätig ist.
Das Gleiche gilt auch für die Gerichtsbarkeit, denn in Rechtskraft können nur Entscheidungen erwachsen, wenn sie keine Grundrechteverletzung darstellen. Ansonsten würde Art. 1 Abs. 3 und 2 GG i.V.m. Art . 20 Abs. 3 GG i.V.m. Art. 97 Abs. 1 GG leerlaufen.
Nicht alles, was der verletzte Grundrechtsträger dann in Richtung der seine Grundrechte verfassungwidrig verletzenden Amtsträger sagt und schreibt und tut, ist strafrechtlich bewährt, denn je nach Schwere der Grundrechteverletzung steht es dem einzelnen Grundrechtsträger frei, sich pochend auf seine Grundrechte und deren Unverletzlichkeit zur Wehr zu setzen.
Das kann also nicht immer gleich eine Beleidigung oder üble Nachrade oder Verleumdung sein. Da der Amtsträger in Ausübung seines Amtes nicht auf seine Grundrechte gegenüber dem Bürger pochen kann, denn die wirken immer nur zwischen Bürger und Staat / Staat und Bürger aber niemals zwischen Bürger und Bürger und schon überhaupt nicht Bürger als Amtsträger gegen den Bürger, somit kann auch keine Persönlichkeitsrechteverletzung vorliegen, wenn der Amtsträger vom Grundrechtsträger zur Ordnung gerufen wird, wenn Grundrechteverletzungen im Wege der Folgenbeseitigung zwecks Rückabwicklung recklamiert werden vom Grundrechtsträger. Das ist die Wirkweise der unmittelbar geltendes Recht bildenden Grundrechte, grundrechtsgleichen Rechte und prozessualen Rechte.
Sogenannte “Staatsdiener” oder “Amtsträger” stehen nicht auf der Seite der Lohnarbeiter bzw. der sozial schwachen Bürger und sollten in eine Partei, die Bürger vertreten möchte, nicht oder nur in Ausnahmefällen aufgenommen werden.
Einige Zeugenaussagen zum Klassenkampf und Krieg der Obrigkeit gegen die Untertanen um jeden Preis, denen ich zustimmen muss:
Der Rechtsstaat steht nur auf dem Papier. Der positive Sinngehalt der Gesetze wird derart deformiert, dass vom ursprünglichen Gesetzeszweck so gut wie nichts übrig bleibt…. Der Bürger sieht sich mit Methoden konfrontiert, die mit denjenigen eines Polizeistaates zu vergleichen sind. Wir glaubten bisher, dass unser Land in der Vergangenheit genügend Erfahrungen mit Unrechtsmethoden gesammelt und daraus gelernt hätte. Dies ist offensichtlich nicht der Fall… Die Arroganz der Macht und die menschliche Kälte, die sich in diesen Behörden breit gemacht hat, lässt einen erschaudern…. Neid und Missgunst spielen eine gewichtige Rolle. Die “Neidgenossenschaft Deutschland” lässt grüßen, Klassenkampf und Krieg gegen die Bürger um jeden Preis…. Sein Recht kann in Deutschland nur derjenige bekommen, der eine große Menge Geld hat…. Es ist sehr schwierig geworden, denjenigen, die den Karren ziehen (die Untertanen), klar zu machen, sich noch mehr ins Zeug dafür zu legen, dass noch mehr Leistungsunwillige (die Staatsdiener / Obrigkeit) sich auf dem zu ziehenden Karren (Staatsapparat) ausruhen können. Dass auf dem Karren der Leistungsunwilligen (Staatspparat) immer mehr Platz nehmen wollen, ist ein Naturgesetz, dagegen können wir nicht ankämpfen. Aber dass diejenigen, die auf dem Karren sitzen (die Obrigkeit), den Leistungswilligen (den Untertanen), die den Karren ziehen, Prügel zwischen die Beine werfen und dafür noch bestrafen, dass sie den Karren ziehen, dafür fehlt das Verständnis…. Kritik scheint verboten zu sein. Man befürchtet auch in den Medien, man könnte selbst vielleicht einmal das “Ziel” und das “Opfer“ sein, deshalb ist man mit Kritik an der jederzeit gewaltbereiten “Obrigkeit” doch lieber etwas vorsichtig. (vgl. z.B. http:/www.wengert-gruppe.de/wengert_ag/news/2003/SteuerstrafverfinDeutschland.pdf ).
Schon geringste Unterschiede der auf dem Karren des Staatsapparates sich ausruhenden lassen erkennen, dass die höher sitzenden Machthaber denjenigen, die den Karren des Staatsapparates ziehen, also dem “gemeinen Volk”, keine Rechte gönnen wollen.
Beispiele: Die Abgeordneten der jeweiligen Regierungsparteien wollten bisher bevorzugt Bürgerrechte abschaffen, die unterlegenen Parteien der Opposition halten eher zum einfachen Volk (vergleiche http:/www.buergerrechte-waehlen.de/index.php?option=com_content&task=view&id=25&Itemid=40 und http:/de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_deutschen_Bundesregierungen ).
Weiteres Beispiel: Bundestag verkauft Bürgerrechte in nur 57 Sekunden- http:/www.welt.de/debatte/kommentare/article108124972/Bundestag-verkauft-Buergerrechte-in-nur-57-Sekunden.html ). Die Regierungsparteien CDU/CSU und FDP wollten das offensichtlich, die Opposition wollte das nicht- .http:/www.tagesschau.de/inland/meldewesen102.html .
Die es sich auf dem von den Untertanen zu ziehenden Karren des Staatsapparates bequem gemacht haben, werden übrigens nach Heuchlerqualitäten gefördert. Die hierarchischen Strukturen führen zur Wasserkopfbildung (vgl. http:/www.quality.de/quality-forum/2003/messages/4400.htm ). Das Video zum Verkauf der Bürgerrechte in 57 Sekunden beweist übrigens auch, das oben Heuchler sitzen.
Politiker der EU sind übrigens auch vor einem Karren gespannt, nämlich dem Karren der Lobbyisten. (vgl. http:/www.welt.de/debatte/kommentare/article113583160/Politiker-vor-dem-Karren-der-Lobbyisten.html ).
Einer Seite der Initiative zur Rettung Unschuldiger ist unter anderem folgendes entnehmen: Die angeblich funktionierende Gesetzgebungs- und Gerichtspraxis ist die schlimmste Lebenslüge, denn hier ist die Berichterstattung in allen Medien nicht nur sehr weit von den wahren Verhältnissen entfernt, sondern sogar irreführend. Gerichtlichen und behördlichen Entscheidungen (nebst Justizministerien, Petitionsausschüssen etc.) fehlt wegen gewollter Verdrehungsabsicht der Tatsachen und der Rechtslage zumeist eine plausible Begründung, oft sogar die Sachbezogenheit. Hauptverantwortlich für das perfide Rechtschaos mit Methode sind die Parlamentsabgeordneten, das Bundesverfassungsgericht und auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte. Einzelfallgerechtigkeit gibt es selbst in schwersten Fällen für die meißten Betroffenen nicht. Das bedeutet, sie sind hilflos der Willkür des Staates und den schweren Folgen dieser Willkür ausgeliefert…. Dieses System ist darauf angelegt, Menschen zu zerstören. Der Schutz des Grundrechts steht zwar auf dem Papier, wird aber in der Praxis weitgehendst ignoriert. … Die Demokratie sichernden Grundregeln waren und sind unzureichend und haben versagt. Diktatoren, wie Diktatorengemeinschaften, sind, wie die Zeitgeschichte belegt, deshalb auch in solchen angeblichen Demokratien möglich, die ihr wahres Ansinnen jedoch mit einem demokratischen Gewand umgeben. (vgl. http:/unschuldige.homepage.t-online.de/ ).
Der angebliche “Marxismus” in China ist ein gutes Beispiel, dass vermeintlich sichernde Grundregeln versagen. Karl Marx wollte nämlich keine obrigkeitsstaatliche Diktaturengemeinschaft mit Heuchlern bzw. Menschenrechtsverletzern, sondern Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit.
Zu Marx’s Zeiten wurden die Staatsdiener allerdings noch fast vollständig durch Besteuerung der Reichen bezahlt. Dass heute die Lohnarbeiter die Staatsmacht durch Lohn- und Verbrauchssteuern mitfinanzieren, ist nur ein doppeltes Ärgernis und bewirkt keineswegs, dass Legislative und Exekutive, dass Parlamentarier, Richter, Polizisten oder Professoren (mit wenigen Ausnahmen) auf Seiten der Lohnarbeiter stehen. Die Erhaltung und der Ausbau des Staatsapparates fügt der »direkten ökonomischen Ausbeutung eine zweite Ausbeutung des Volkes hinzu.« (K. Marx, MEW 17, 540). (vgl. http:/theoriepraxislokal.org/kdpoe/buchen-b.php ). Das hatten z.B. Lenin und Mao mit ihrem ersonnenen Staatsaufbau absichtlich oder unwissentlich nicht beachtet und die marxistische Weltanschauung passt unseren Herrschenden aus verständlichen Gründen überhaupt nicht. Auch die DDR wurde übrigens nach Lenin (und nicht nach Marx) konstruiert.
Einige Zeugenaussagen von Rechtswissenschaftlern zu den nicht funktionierenden Grundregeln in unserer Gesellschaft:
Auf einer Seite der Humanistischen Union sind Angaben des ehemaligen Richters und Herausgebers diverser juristischer Schriften, Dr. Egon Schneider, zu finden. Dort ist u.a. bezeugt, dass wir einen Rechtsstaat, wie er den Verfassern des Grundgesetzes vorgeschwebt hat, nicht haben und dass wir uns ständig weiter von diesem Ideal entfernen. (vgl. http:/www.hoerbuchkids.de/hu/mr/homepage/justiz/info.php?id=134 ).
Die Staatsgewalten spielen verrückt. Die Exekutive (vgl. http:/de.wikipedia.org/wiki/Exekutive ) dominiert alles. Die Politik verliert ihre Legitimation. Was wir bekommen ist noch viel schlimmer als die STASI und GESTAPO zusammen, meint Prof. Albrecht- http:/politikforen.net/showthread.php?131970-Die-deutsche-Polizei-l%C3%B6st-sich-immer-mehr-vom-Rechtsstaat .
Wir sind auf dem Weg in die EU Diktatur – Prof. Schachtschneider ruft zum Widerstand auf- http:/www.mach-die-augen-auf-und-tu-was.de/auf-dem-weg-in-die-eu-diktatur-prof-schachtschneider-ruft-zum-widerstand/ .
Wenn wir keinen Rechtsstaat und keine legitime Politik haben, dann sind die Regierung der Bundesrepublik Deutschland und auch die Regierungen der einzelnen Bundesländer keine rechtsstaatlichen Regierungen und nicht legitim!
Es sollte erst einmal eine Partei gegründet werden, die keine Wirtschaftsbosse und keine Mitglieder des Staatsapparates aufnimmt.
Wer Bürgerrechte, Menschenrechte, also Grundrechte will, wird derzeit die Grundrechtepartei wählen müssen. (Infos unter http:/grundrechtepartei.de/Grundrechtepartei:Agenda_2013 )
Eine Teilnahme an der Petition “Volksentscheid ins Grundgesetz” ( https:/www.openpetition.de/petition/online/leipziger-aufruf-volksentscheid-ins-grundgesetz ) halte ich auch für zweckmäßig.
PS: Ähnliches sollte weiterverbreitet werden
Grundrechte interessieren die Amtsträger leider nicht.
In der ehemaligen DDR gab es eine Verfassung, die auch nach Belieben von den Amtsträgern ausgelegt wurde. Das hatte mich gestört und mich holte die Stasi ab.
Amtsträger müssen gezwungen werden, Grundrechte einzuhalten. Das ist allerdings das Problem, zumal sie einen Zusammenhalt pflegen, wo bei erstere in diesem Rudel als “Leitwolf” fungiert.
“Das in den Art 20 Abs. 2 und 3, 92 und 97 Grundgesetz niedergeschriebene Gewaltenteilungsprinzip ist für die deutsche Justiz nur ein Rechtssatz geblieben, … letztlich beschränkt auf einen moralischen Appell an die nach wie vor in einer Beamtenhierarchie formierte Richterschaft” [......] ”Was auf das Blatt Papier geschrieben wird, ist ganz gleichgültig, wenn es der realen Lage der Dinge….widerspricht.” (vgl. http:/www.gewaltenteilung.de/einf_druck.htm ).
Der psychologische Abwehrmechanismus insbesondere der Justiz funktioniert perfekt (siehe dazu Schneider AnwBl. 2004.333), alles läuft darauf hinaus, die Unantastbarkeit richterlichen Verhaltens zu stärken und den Staat von dem Einstehen für ihm zuzurechnendes Unrecht freizustellen. Die einzigen Juristen, die sanktionslos die Gesetze verletzen dürfen, sind die Richter! Wenn aber die Rechtsunterworfenen richterliche Fehlurteile und richterliche Pflichtverletzungen ersatzlos tragen müssen, dann sind die Kriterien eines Rechtsstaates nicht mehr erfüllt. Und so bleibt am Ende die Erkenntnis: Ein Rechtsstaat, wie er den Verfassern des Grundgesetzes vorgeschwebt hat, den haben wir nicht, und wir entfernen uns ständig weiter von diesem Ideal.