Derzeit werden auf Webseiten von Gruppen, welche das Deutsche Reich in den Grenzen vom 31.12.1937 unter der Herrschaft der Verfassung des Deutschen Reiches vom 11.08.1919 wieder errichten wollen und in diesem Zusammenhang den Bestand der Bundesrepublik Deutschland und das Grundgesetz in Abrede stellen, gesellschaftskritische Publikationen der Grundrechtepartei, meist in deren oder im Namen ihrer Bundessprecher, gegen deren Willen veröffentlicht und so u.U. der Eindruck erweckt, die Grundrechtepartei unterstütze derartige Ziele. Hiermit distanziert sich die Grundrechtepartei ausdrücklich von solchen Bestrebungen und widerspricht jeder ungenehmigten Veröffentlichung ihrer Beiträge zur politischen Willensbildung des Volkes i.S.d. Art. 21 GG.

BVerfGE 21, 271 - Südkurier

Kommentare lesen | Kommentar schreiben
Lizenzhinweis: Jede Übernahme unserer Beiträge bedarf ausdrücklich der Genehmigung.

BVerfGE 21, 271ff

4.04.1967 – 1 BvR 414/64

I. Senat

BVerfGE 21, 271 - Südkurier


Seite 275


Das Verbot mit Erlaubnisvorbehalt stelle eine Zensur dar; diese sei uneingeschränkt und selbst beim etwaigen Vorliegen eines allgemeinen Gesetzes verboten. Dem Bund fehle nach Art. 74 Nr. 12 GG die Gesetzgebungskompetenz für das Verbot. Hilfsweise habe die Verletzung des Zitiergebots aus Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG die Nichtigkeit der Gesetzesbestimmung zur Folge.

(gez.) Dr. Müller Dr. Berger Dr. Scholtissek

Dr. Stein Ritterspach Dr. Haager

Rupp-v. Brünneck Dr. Böhmer

HINWEIS: Keine Entscheidung zu Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG!

http:/www.servat.unibe.ch/dfr/bv021271.html

Lizenzhinweis: Jede Übernahme unserer Beiträge bedarf ausdrücklich der Genehmigung.

»Politische Partei zur Durchsetzung der Grundrechte des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland als Abwehrrechte gegenüber Eingriffen des Staates in Deutschland und der Europäischen Union«

Kommentare

Kommentare mit Bezug zum Thema werden nach Moderation veröffentlicht.

Eine Antwort schreiben

HTML-Tags erlaubt:<a href="http://link-zur-webseite.de" title="Linktitel">LINK</a>
<strong>FETT </strong><em>KURSIV</em><blockquote>„ZITAT“</blockquote>