Derzeit werden auf Webseiten von Gruppen, welche das Deutsche Reich in den Grenzen vom 31.12.1937 unter der Herrschaft der Verfassung des Deutschen Reiches vom 11.08.1919 wieder errichten wollen und in diesem Zusammenhang den Bestand der Bundesrepublik Deutschland und das Grundgesetz in Abrede stellen, gesellschaftskritische Publikationen der Grundrechtepartei, meist in deren oder im Namen ihrer Bundessprecher, gegen deren Willen veröffentlicht und so u.U. der Eindruck erweckt, die Grundrechtepartei unterstütze derartige Ziele. Hiermit distanziert sich die Grundrechtepartei ausdrücklich von solchen Bestrebungen und widerspricht jeder ungenehmigten Veröffentlichung ihrer Beiträge zur politischen Willensbildung des Volkes i.S.d. Art. 21 GG.

BVerfGE 7, 175 - Normenkontrolle III

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BVerfGE 7, 175ff13.11.1957 – 1 BvR 78/56 I. Senat

BVerfGE 7, 175 - Normenkontrolle III

1. Die antragstellenden Unternehmen haben zusammen mit anderen Beschwerdeführern Verfassungsbeschwerde gegen § 11 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b des Beförderungsteuergesetzes in der


Seite 176

Fassung vom 13. Juni 1955 - BefStG 1955 - (BGBl. I S. 366) erhoben.

Die Antragsteller sind Firmen verschiedener Wirtschaftszweige, die Werkfernverkehr betreiben. Sie rügen, daß die zur Nachprüfung gestellte Vorschrift ihre Grundrechte aus Art. 3 Abs. 1, Art. 12 Abs. 1 (evtl. Art. 2 Abs. 1) und Art. 14 GG verletze und außerdem gegen Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG verstoße.

HINWEIS: Keine Entscheidung zu Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG!

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»Politische Partei zur Durchsetzung der Grundrechte des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland als Abwehrrechte gegenüber Eingriffen des Staates in Deutschland und der Europäischen Union«

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