Derzeit werden auf Webseiten von Gruppen, welche das Deutsche Reich in den Grenzen vom 31.12.1937 unter der Herrschaft der Verfassung des Deutschen Reiches vom 11.08.1919 wieder errichten wollen und in diesem Zusammenhang den Bestand der Bundesrepublik Deutschland und das Grundgesetz in Abrede stellen, gesellschaftskritische Publikationen der Grundrechtepartei, meist in deren oder im Namen ihrer Bundessprecher, gegen deren Willen veröffentlicht und so u.U. der Eindruck erweckt, die Grundrechtepartei unterstütze derartige Ziele. Hiermit distanziert sich die Grundrechtepartei ausdrücklich von solchen Bestrebungen und widerspricht jeder ungenehmigten Veröffentlichung ihrer Beiträge zur politischen Willensbildung des Volkes i.S.d. Art. 21 GG.

Der Massenmörder und Usurpator Adolf Hitler ist kein Ehrenbürger der Stadt Nortorf mehr, endlich.

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“Adolf Hitler und Gauleiter Hinrich Lohse sind keine Ehrenbürger der Stadt Nortorf (Kreis Rendsburg-Eckernförde) mehr. Auf Antrag aller Fraktionen hat die Stadtverordnetenversammlung einstimmig die formale Aberkennung beider Ehrenbürgerschaften beschlossen. Lohse war bis 1945 Gauleiter in Schleswig-Holstein. Er soll als Reichskommissar an der Judenvernichtung im Baltikum beteiligt gewesen sein. Lange Zeit hatten die Kommunalpolitiker eine nachträgliche Aberkennung für nicht nötig gehalten, da nach ihrer Einschätzung die Ehrenbürgerschaft mit dem Tod bereits erloschen war. Noch bis gestern lehnten zum Beispiel die Christdemokraten öffentliche Stellungnahmen kategorisch ab, während SPD und Grüne sich dafür aussprachen. Die FDP dachte zeitweise sogar über eine Stimmenthaltung nach.” (Quellen: BILD u.a. 24.04.2013)

Wann endlich trennt sich die Bundesrepublik Deutschland vom ersatzlos untergegangenen kodifizierten Recht des NS-Terrorregimes, eine Frage, die es gilt unverzüglich zu beantworten, denn so lange dieses Nazi-Recht existiert und angewendet wird, laufen die im Bonner Grundgesetz seit 64 Jahren garantierten unverletzlichen Grundrechte faktisch leer, so wie es die geistige Elite mit dem Inkrafttreten des Bonner Grundgesetzes am 23.05.1949 wohl auch geplant hat, nahezu alle bisher recherchierten Erkenntnisse der Grundrechtepartei Deutschland sprechen dafür. Das Bonner Grundgesetz harrt demnach noch heute seiner Erfüllung.

Details finden und lesen sich auf der Seite der Grundrechtepartei. Besonders interessant dürfte die erste Vergabe des Großen Anton-Hynkel-Preis für zweifelhafte Verdienste um die fragwürdige Erhaltung nationalsozialistischer Kontinuitäten im »demokratischen Rechtsstaat« Bundesrepublik Deutschland an drei besonders der Vergangenheit nachhängenden Ministerien, Institutionen und Personen zum 23.03.2013 gewesen sein.

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»Politische Partei zur Durchsetzung der Grundrechte des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland als Abwehrrechte gegenüber Eingriffen des Staates in Deutschland und der Europäischen Union«

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