Das NS-Terrorregime auf deutschem Boden zwischen dem 05.03.1933 und dem 08.05.1945 beschrieb der jüdische Berliner Rechtsanwalt Ernst Fraenkel treffend mit “Doppelstaat”, nämlich dem Normen- sowie dem Maßnahmenstaat. Wer damals glaubte, er habe die Gesetze auf seiner Seite, wurde durch gegen ihn irgendwann willkürlich ergriffene Maßnahmen, frei nach dem Motto des Blutrichters Roland Freisler: “Recht ist, was nützt”, eines Besseren belehrt. Eigentlich sollte der Nationalsozialismus und Militarismus regelrecht ausgemerzt werden, so hatten es sich die Alliierten Siegermächte 1945 geschworen und auch mit ihrer Proklamation Nr. 1 öffentlich in Nazi-Deutschland verkündet. Zitat:
“…werden wir den Nationalsozialismus und den deutschen Militarismus vernichten, die Herrschaft der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiter Partei beseitigen, die NSDAP auflösen sowie die grausamen, harten und ungerechten Rechtsätze und Einrichtungen, die von der NSDAP geschaffen worden sind, aufheben.”
Hinreichende Erkenntnisse lassen inzwischen mehr und mehr den Schluss zu, dass diese begrüßenswerte und vor allen Dingen notwendige Absicht der Alliierten nicht wirklich und ausnahmslos in die Tat umgesetzt worden ist. Schon bald nach dem Inkrafttreten des Bonner Grundgesetzes im Mai 1949 sprache man von der Renazifizierung anstatt von der Entnazifizierung. Wohl der überwiegende Täterkreis des NS-Terrorregimes in Verwaltung und Justiz sind ungeschoren davon gekommen und haben tatkräftig grundgesetzwidrig und grundgesetzfeindlich die Bundesrepublik Deutschland errichtet. Längst sind die grundgesetzwidrigen Machenschaften der Globkes, Geigers, Höpker-Aschoffs, Schäffers, von Mangoldts, Maunz, Dürigs und, und, und Tausender Nazis im alltäglichen Einerlei der Bundesrepublik Deutschland Normalität geworden. Der Inhalt des Bonner Grundgesetzes und seine einzigartige Wirkweise wurde Scheins bewusst und gewollt nicht wirklich in der Bevölkerung verbreitet.
Da klingt die Meldung aus dem Bundesland Sachsen-Anhalt kaum noch überraschend, wenn es dort heißt, dass künftig Zwangstests auf Hepatitis- und HIV-Infektionen bei sogenannten Risikogruppen möglich sein sollen. Das berichtet die in Halle erscheinende “Mitteldeutsche Zeitung“. Das Innenministerium plane eine entsprechende Regelung im neuen Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung. Zu diesen Risikogruppen würden Homosexuelle, Drogenabhängige, Obdachlose und Ausländer gehören. Ziel sei der Schutz von Personen, die wegen ihres Berufs einer besonderen Infektionsgefahr ausgesetzt seien. Dazu zählt das Innenministerium vor allem Polizisten und Rettungssanitäter.
Wer schützt eigentlich den Bürger vor straflos handelnden Amtsträgern? Straflos bleiben Amtsträger, die Steuern, Gebühren oder Abgaben zugunsten des Staates überheben. Straflos bleiben zugunsten des Staates nötigende und erpressende Amtsträger, sogar folternde Amtsträger, rechtsbeugende Amtsträger und, und, und. Seit dem 15.06.1943 existiert auf deutschem Boden nicht mehr der Straftatbestand des Amtsmissbrauches, ersatzlos gestrichen vom NS-Terrorregime und trotz Bonner Grundgesetz und Rechtsstaatsprinzip nicht wieder eingeführt. Das lässt abgrundtief blicken. Aber so lange der einzelne Bürger sich politisch desinteressiert zeigt, wird der 1949 fortgesetzte Weg, nämlich das 1.000-jährige Reich zu vollenden, von der geistigen Täterschaft der Abkömmlinge von damals unbeirrt fortgesetzt.
Nach Angaben des Innenministeriums gibt es in Hamburg, Hessen und Mecklenburg-Vorpommern bereits ähnliche Regelungen.
Ist also nicht nur ein Problem Sachsen-Anhalts….
Also weil es das woanders schon in ähnlicher Weise gibt, hat es so zu sein, oder wie ist diese Bemerkung zu verstehen? Weil das deutsche NS-Terrorregime geplündert und gemordet hat, straffrei, dürfen die Amtsträger in der Bundesrepublik Deutschland zumindest ähnliches tun, Hauptsache es nützt und andere tun es auch?
Hallo Herr Wengel,
frage hier um eine “Genehmigung” an, diesen Artikel in meinem Blog veröffentlichen zu dürfen.
Beste Grüße: Grilleau
In Ordnung.
Fallen unter die “Ausländer” auch israelische Staatsbürger? Weis das jemand?
Da wird es derzeit noch gewisse Hemmungen geben, denn noch ist weltweit in den Köpfen der Menschen verankert, dass der Holocaust ein deutsch - nationalsozialistisches Verbrechen gewesen ist. Mit nicht weniger als 10 Millionen Euro erkauft sich die Bundesregierung Jahr für Jahr scheinbar das schweigen des Zentralrates der Juden in Deutschland, denn eigentlich hätte man von dort was das sog. Beschneidungsgesetz anbelangt, die Wände hoch gehen müssen, denn dieses Gesetz schränkt das absolut gefasste Grundrecht des Art. 4 Abs. 1 GG ein. Es wird sich nicht so schnell das wiederholen, was erst wenige Jahrzehnte her ist, aber man kann ja auch verhindern, dass die Juden und Muslime ihren Glauben entsprechend dem einfachgesetzlich eigentlich nicht einschränkbaren Grundrecht gemäß Art. 4 Abs. 1 GG ausleben können, man bedroht sie ganz einfach mit Bestrafung vor deutschen Gerichten. Das bleibt sicherlich nicht ohne Wirkung. Währenddessen wird Jagd auf alle anderen die Herrenrasse bedrohenden Elemente gemacht. Seit der Wiedervereinigung braucht es dieses Gedankengut wieder in den deutschen Reihen, die sich offensichtlich wieder fest zu schließen beginnen.
Straflos bleiben gewiss auch Polizisten, die auf der Suche nach einem angeblich gestohlenen 5,-Euroschein pubertierende Jugendliche in ihrer Schule gleich in Gruppen bis in die Hinterbacken durchsuchen:
Leibesvisitation im Klassenzimmer
http:/www.sueddeutsche.de/muenchen/leibesvisitation-bei-schuelern-entbloesst-im-klassenzimmer-1.1538787-2
Blick in BH und Unterhose:
»Wie Sprecher Wolfgang Wenger bestätigt, war ein Jugendbeamter des Polizeipräsidiums am Dienstag in der Schule nahe dem Isartorplatz. Im Zuge des Präventionsprojekts “Zsammgrauft” sollte er mit Jugendlichen der achten Jahrgangsstufe Strategien gegen Ausgrenzung, Mobbing und Gewalt einüben.« SZ (http:/www.sueddeutsche.de/muenchen/leibesvisitation-bei-schuelern-blick-in-bh-und-unterhose-1.1537557)