Am 30. Januar im Jahre 1933 wurde Adolf Hitler unstreitig von Reichspräsident Paul von Hindenburg als Reichskanzler vereidigt und mit der Bildung einer Koalitionsregierung des Nationalen Zusammenschlusses, in welcher die Nationalsozialisten in der Minderzahl waren, beauftragt. Sodann wird inzwischen gerne davon gesprochen, dass es eine legale Machtübernahme damals zwischen Januar und März 1933 gewesen sein soll, legitimiert von der Weimarer Verfassung. Immer wieder ist auch von der Revolution des Volkes die Rede, so wie es der Massenmörder selbst im Bezug auf den 30. Janaur 1933 wohl desöfteren öffentlich verkündet hat.
Die historischen Fakten sehen jedoch völlig anders aus und sind in der ”Tillessen/Erzberger-Entscheidung” des Tribual Général in Rastatt vom 06.01.1947 als sachliche und tatsächliche Gründe für allgemeingültig erklärt worden:
»In weiterer Erwägung, dass das Gericht zu Unrecht behauptet hat, dass die Hitlerregierung bis zum 14.07.1933 verfassungsmäßig war, dass im Gegenteil feststeht, dass die Wahl zum Reichstag vom 05. März 1933 unter Umständen zustande gekommen ist, die eine offenkundige, von der Regierung begangene Gesetzeswidrigkeit und Gewaltanwendung darstellen, dass das sogenannte Ermächtigungsgesetz vom 23.03.1933 entgegen der Behauptung, dass es der Verfassung entspreche, in Wirklichkeit von einem Parlament erlassen worden ist, dass infolge Ausschlusses von 82 ordnungsgemäß gewählten Abgeordneten eine gesetzwidrige Zusammensetzung hatte und dass es durch die Vereinigung aller Vollmachten in der Hand von Hitler alle wesentlichen Voraussetzungen einer ordnungsgemäßen und normalen Rechtsgrundsätzen entsprechenden Regierung verletzt.
In Erwägung, dass die Regierung Hitlers weder vor noch nach dem 21.03.1933 sich auf ein Vertrauensvotum eines ordnungsgemäß zusammengesetzten Parlaments gestützt hat, ein Erfordernis, das von der damals geltenden Verfassung vom 11. August 1919 aufgestellt war.«
Aufgrund dessen handelte es sich um eine Usurpation und nicht um eine Revolution mit eben der Folge, dass das gesamte kodifizierte Recht des NS-Terrorregimes mit dem Tod des Massenmörders Adolf Hitler faktisch untergegangen ist.
Weitere Details lesen sich auf der Seite der Grundrechtepartei zum “Tillessen-Prozess”.
Aus welcher Seite des Journal Officiel ist die zitierte Original-Textstelle aus der Urteilsbegründung des Tribual Général denn zu finden? Auf Seite 605 beginnt der Scan, aber soweit ich auch blättere, ich finde die hochbrisante Zitatstelle einfach nicht. Danke für die Hilfe.
Journal Officiel 1947, S. 635-636
Ich hab da auch mal ne Frage.
Wie kann es sein, dass diese Tribunal-Entscheidung niemand kennen will?
Warum wird nicht einmal bei Wikipedia unter 30. Januar 1933 davon berichtet bzw.wird eine Verknüpfung zu dieser Alliierten Gerichtsentscheidung hergestellt?
Wie kann es sein, dass bis heute auch auf Seiten der Bundeszentrale und Landeszewntralen für politische Bildung nichts über diese doch wohl besonders wichtige Gerichtsentscheidung des Tribunals in Rastaat am 06.01.1947 zu lesen ist?
Da wird überall von einer Revolution geschrieben. Die franz. Richter kommen da aber faktisch zu einer ganz anderen und wohl auch korrekten Darstellung, nämlich zu einer durch und durch illegalen Machtergreifung seitens der Nazibande um und mit Hitler. Wie soll das nur weitergehen? Wer bringt hier wirklich Licht in die braune deutsche scheinbar nie enden wollende Vergangenheit?
Auf Wikipedia ist unter Machtergreifung Hitler eine Chronologie zusammengefast.
5. Maerz - Neuwahlen mit Hinweis auf massive Behinderungen durch die nsdap.
8. Maerz - Aberkennung der kpd-mandate zur Sicherung der 2/3 Mehrheit fuer das ermaechtigungsgesetz.
(Entschuldigt die blöde Schrift… ist ein kleines Tablett!)
Das sagt doch alles aus. 05. März 1933 NEUWAHLEN ! Wozu bitte NEUWAHLEN , wenn doch die sog. Machtergreifung bereits am 30. Januar 1933 erfolgte?
Chronologisch kurz auf den Punkt gebracht liest es sich so:
30.Januar 1933:
Wahlen zum Reichstag. Hindenburg ernennt Hitler - trotz Verlustes von über 2 Millionen Wählerstimmen - zum Reichskanzler, auf Grund politischen und wirtschaftlichen (Industrie!) Drucks. NSDAP mit nur 3 Regierungsposten (Hitler, Göring und Frick).
01. Februar 1933: Auflösung des Reichstags, nachdem die Koalitionsverhandlungen der NSDAP mit dem ZENTRUM “gescheitert” waren. Neuwahlen werden angesetzt auf den 05. März 1933.
27. Februar 1933: Reichstagsbrand (red.: Zufälle gibts ….)
28. Februar 1933: Reichstagsbrandverordnung (red.: wer hatte die denn schon in der Schublade liegen?)
Dazwischen: Verfolgung und Ausschaltung der KPD-Abgeordneten (wg. “Reichstagsbrandverordnung”)!!!
05. März 1933: siehe /machtergreifung-des-ns-terrorregime-erst-am-05-03-1933-und-nicht-bereits-am-30-januar-1933/12052/
28. März 1933: das sog. “Ermächtigungsgesetz” wird - mit bewaffneten SA-Schergen im Plenarsaal der Kroll-Oper - mit den Stimmen der Zentrumspartei, gegen die Stimmen der SPD und ohne die Stimmen der KPD (diese waren gar nicht mehr anwesend, weil vorher von den Nazis verhaftet oder ermordet) mit einer 2/3-Mehrheit durchgepeitscht.
JETZT erst war die “Macht ergriffen” !
Dieses wurde exakt so auch vom Tribual Général in Rastatt erkannt.
Wer heute noch dem 30. Januar 1933 als Tag der Machtergreifung “gedenkt”, macht sich mit der Geschichtsklitterung der Nazis gemein.
Interessant hierbei auch die seit jüngster Zeit kursierenden Begrifflichkeiten von “Machtübertragung” / “Machtübergabe”….
Es gibt Filmmaterial, da beschreibt der Massenmörder, dem wohl bis heute mehr als nur die Neonazis die Treue gehalten haben und eigentümlichweise noch immer halten, am 30. Januar 1933 aufgrund einer Revolution an die Macht gekommen zu sein. Da fällte es seinen Jüngern ob heimlich oder in Gestalt der braunen Souce auf der Straße leicht, eine Revolution zu postulieren, denn wie hat der wohl bis zum Tod Nazijurist gebiebene Maunz während des NS-Terrorregimes zu Papier gebracht: “…seitdem an die Stelle des alten Gesetzes der Wille des Führers getreten ist”.
Maunz propagierte den Führerstaat und es gilt, seine vollständige Kommentierung zum Bonner Grundgesetz ex tunc aus dem Verkehr zu ziehen, da sie als gemäß Art. 18 GG dazu benutzt wurde, die Meinungsfreiheit wider die tragenden Verfassungsgrundsätze verfassungsfeindlich zu missbrauchen. Das gilt auch für dessen nachfolgende Herausgeber des Maunz/Dürig/Herzog/Scholz-Kommentar.
Karneval 1973:
http:/tinyurl.com/b6dy8s8